Bereits zweimal, zuletzt in seinem Jahresbericht 2008, sind wir vom Landesrechnungshof aufgefordert worden, uns von den Anteilen an der DEWI GmbH zu trennen. Der vor dem Schritt der Privatisierung zunächst vorgenommene Versuch, die überwiegende Tätigkeit der Gesellschaft auf den Forschungsbereich auszuweiten und den kaufmännischen Bereich mit weniger Priorität zu versehen, ist leider nicht gelungen. Anstrengungen in Kooperation mit den niedersächsischen Hochschulen erwiesen sich mangels entsprechender Fördermittel als nicht realisierbar. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der DEWI GmbH liegt also nach wie vor im kaufmännischen Bereich. Bis zuletzt erbringt sie Dienstleistungen auf dem Gebiet der Windenergie und ist damit eine direkte Konkurrentin am Markt.
Ich komme zu den Vorgaben der Landesregierung. Aus den eben genannten Gründen hat die Landesregierung am 11. Januar 2011 die Privatisierung beschlossen und Folgendes festgelegt: Es wird eine Standortsicherung für mindestens zehn Jahre vereinbart, betriebsbedingte Kündigungen werden
für mindestens drei Jahre ausgeschlossen, und der Erwerber finanziert in Höhe von 4 Millionen Euro eine Forschungswindenergieanlage.
Die ersten beiden Bedingungen sollten durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen gesichert werden. In Wilhelmshaven und in Oldenburg ist dies auch gelungen. In Cuxhaven soll die derzeit noch anhängige Klage gegen den Abschluss der Betriebsvereinbarung demnächst zurückgezogen werden.
Wir sind also zuversichtlich, gemeinsam mit der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven eine interessengerechte Lösung erreichen zu können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht zwischen der UL GmbH und der Stadt sowie dem Landkreis Cuxhaven außerdem Einigkeit darüber, dass die Stadt und der Landkreis Cuxhaven ihre Gesellschaftsanteile an der DEWI-OCC GmbH an die UL GmbH veräußern. Zudem soll die anhängige Klage des Landkreises und der Stadt Cuxhaven gegen den Verkauf der DEWI GmbH zurückgezogen werden.
Zeitlich soll all dies erfolgen, nachdem der Landtag seine Zustimmung zu dem Verkauf der Anteile des Landes Niedersachsen an der DEWI GmbH erteilt hat. Das ist auch logisch; man kauft keine 49,2 %, wenn die 50,8 % noch nicht vollzogen sind. Das soll heute durch den Beschluss des Landtages geschehen. Darüber hinaus hat die UL GmbH die Standortsicherung für Cuxhaven nunmehr ebenfalls zugesichert. Ein entsprechender Letter of Intent sollte heute unterzeichnet werden.
Für die Errichtung einer Forschungswindenergieanlage, die für die Region strategisch große Bedeutung hat, sollen die wirtschaftlichen Voraussetzungen ebenfalls gesichert werden. Die 4 Millionen Euro sollen dem Wissenschaftsministerium zur Verfügung gestellt werden - sie sollen also nicht in eine Stiftung überführt werden -, damit es die Forschungsanlage in geeigneter Art und Weise beschafft und den Hochschulen des Landes zum Forschen zur Verfügung stellt.
Herr Präsident! Herr Möllring, Sie sagten eben, der Letter of Intent sollte heute unterzeichnet werden.
Ich habe ihn noch nicht gesehen. Nach meiner Kenntnis ist er unterzeichnet worden, aber ich kann ihn jetzt nicht vorlegen. Er ist ja auch gegenüber der Stadt und gegenüber dem Landkreis Cuxhaven und nicht gegenüber uns abgegeben worden.
Die Stadt und der Landkreis Cuxhaven haben zwar zwei Klagen gegen uns eingereicht, aber gleichzeitig haben sie mit UL verhandelt und sind sich offensichtlich handelseinig geworden. Jetzt ist eben die Maßgabe, dass UL den beiden heute schreibt, dass sie bereit ist, die 49,2 % an der DEWI-OCC GmbH zum vereinbarten Kaufpreis - den ich Ihnen nicht sagen kann, weil ich ihn nicht weiß - zu kaufen. Dann soll das nach meiner Kenntnis in dieser Woche in das Board, also den Aufsichtsrat von UL gehen und dort genehmigt werden. Dann wird der Vertrag abgeschlossen, und Stadt und Landkreis Cuxhaven ziehen die Klagen gegen das Land zurück - was für uns schön ist, weil uns dadurch dann keine Kosten entstanden sind.
Das Veräußerungsverfahren selbst wurde mit einer europaweit veröffentlichten Ausschreibung eröffnet. Auf ein strukturiertes Bieterverfahren wie dieses haben allein die Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz und Nichtdiskriminierung Anwendung gefunden. Es ist insgesamt derart gestaltet worden, dass sämtliche Bedingungen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch das unterbreitete Kaufvertragsangebot erfüllt werden können.
Nach umfangreichen Auswahlverfahren und Vertragsverhandlungen war der Zuschlag auch aus beihilferechtlichen Gründen an den Bieter mit dem höchsten Gebot auf den finalisierten Kaufvertragsentwurf zu erteilen. Zum Ende befanden sich noch zwei Bieter im Verfahren, die ein notarielles Kaufangebot abgegeben hatten. Das Höchstgebot war der durch die UL International Germany GmbH angebotene Kaufpreis in Höhe von 19,33 Millionen Euro.
Die Erwerberin der DEWI GmbH, die UL International Germany GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg, ist eine Tochtergesellschaft der UL Inc., einer nicht gewinnorientierten gemeinnützigen US-amerikanischen Gesellschaft, vergleichbar mit einer deut
schen Stiftung. Die UL vergibt dem VDE-Zeichen vergleichbare Prüfsiegel. Das dreieckige VDEZeichen auf elektrischen Geräten ist Ihnen sicherlich bekannt. Auf vielen Bildschirmen, Laptops und PCs finden Sie inzwischen das UL-Zeichen.
UL plant, die DEWI GmbH in Wilhelmshaven zum globalen Kompetenzzentrum für große Windenergieanlagen auszubauen. Beide Unternehmen sollen sich in ihrer Tätigkeit ergänzen.
Ich bitte Sie daher, antragsgemäß zu beschließen, damit der Verkauf getätigt werden kann, damit Stadt und Landkreis Cuxhaven ihr Geld bekommen und damit auch das Wissenschaftsministerium die 4 Millionen Euro erhalten kann, um die Forschungsanlage zu installieren.
Meine Damen und Herren, nächste Rednerin ist die Kollegin Weisser-Roelle für die Fraktion DIE LINKE. Bitte!
Schönen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion lehnt den Antrag der Landesregierung, 100 % der Anteile an der DEWI GmbH und deren Anteile in Höhe von 50,8 % an der Tochtergesellschaft DEWI-OCC GmbH, Cuxhaven, zu veräußern, entschieden ab
Das DEWI soll, so meine Fraktion in dem vorgelegten Entschließungsantrag „Kein Verkauf des Deutschen Windenergie-Instituts“, weiterhin überwiegend im Landeseigentum bleiben.
Wir haben uns bei der Antragstellung - das gilt natürlich immer noch - zugleich mit der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven solidarisch erklärt, die den Verkaufsantrag der Landesregierung ebenfalls massiv verurteilen. Sie haben vor Gericht bereits eine Unterlassungsklage gegen das Land Niedersachsen eingereicht. Ziel dieser Klage ist die Verhinderung des Verkaufs des DEWI.
Die Stadt und der Landkreis Cuxhaven sind mit zusammen 49,2 % an den Anteilen der DEWI-OCC GmbH beteiligt. Herr Möllring konnte eben noch
Trotzdem sagen wir weiterhin: Wie die Landesbeteiligung darf auch diese Beteiligung der Stadt bzw. des Landkreises Cuxhavens von der Landesregierung nicht angetastet werden. Wir sind gegen diese Privatisierung.
Der Antrag der Landesregierung, das im Jahr 1990 gegründete und hoch angesehene DEWI an die US-amerikanische UL GmbH verkaufen zu wollen, ist doch - ich muss es so sagen - im wahrsten Sinne des Wortes schizophren.
Einerseits erklärt die Landesregierung, allen voran Ministerpräsident McAllister, immer wieder, dass Niedersachsen die Nummer eins in der Nutzung der Windkraft ist. Andererseits verkauft sie ein Institut, dass die Entwicklung der erneuerbaren Energie Wind tatkräftig fördert und daher für die Verwirklichung der Energiewende große und weiter wachsende Bedeutung hat. Daran ändert auch nichts, dass das DEWI einen nicht zu unterschätzenden Anteil internationaler Aktivitäten entwickelt - ganz im Gegenteil, meine Damen und Herren! Gerade das bekundet doch seine Kompetenz und sein Ansehen über Niedersachsen hinaus im globalen Maßstab.
Statt für das Windenergieinstitut weiter unterstützend tätig zu sein, verscherbelt der Finanzminister mit fadenscheinigen Argumenten aus der Mottenkiste das angesehene Institut zum Stopfen von Haushaltslöchern. Das ist für DIE LINKE nicht hinnehmbar!
Um dem Landtag den aus unserer Sicht widersinnigen Verkauf des DEWI schmackhaft zu machen, ersann Herr Möllring kurz vor der Behandlung des Antrags im Landtag eine Tücke: Es soll kurzfristig eine Stiftung gegründet werden, deren alleiniges
Meine Damen und Herren, die Mittel für diese Forschungsanlage sollen vom möglichen Erlös des Verkaufs an die US-amerikanische Gesellschaft UL abgezweigt werden. Das alles sieht doch wie Dummenfang aus!
Mit ihrem Privatisierungsmanöver in Sachen DEWI und DEWI-OCC verspielt die Landesregierung jede Glaubwürdigkeit. Der Antrag der Landesregierung wird aus dem Grund abgelehnt. Stattdessen bitten wir um Annahme unseres Entschließungsantrags.
Wir fordern: Das DEWI soll im überwiegenden Landeseigentum bleiben. Zugleich wird die Landesregierung aufgefordert, das DEWI mit einem neuen Konzept auszustatten; denn das ist auch eine Möglichkeit: Es wird nicht eine Stiftung gegründet, sondern dieses bewährte Institut wird mit einem neuen Konzept ausgestattet, und ihm wird geholfen, dass es weiterhin erfolgreich arbeiten kann. Das wollen Sie aber nicht, weil Sie das Geld zum Stopfen der Haushaltslöcher brauchen, Herr Nacke.
Zu diesem neuen Konzept gehört auch der Ausbau der Forschung wie die Sicherung und Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten, insbesondere der Arbeitsplätze.
Wir haben ein Institut. Dieses Institut kann ausgebaut werden. Es soll nicht privatisiert werden. Aber Sie wollen dieses Geld haben, um Haushaltslöcher zu stopfen. Das ist einfach nicht hinnehmbar, wenn Sie sagen, Niedersachsen soll das Land Nummer eins bei der Nutzung der Windkraft sein.