Protocol of the Session on March 23, 2012

- Fördermittelberatung,

- Veröffentlichung von Ausschreibungen und Interessenbekundungsverfahren,

- Informieren und Sensibilisieren in allen öffentlichen Bereichen zum Thema „Breitband“,

Erfahrungsaustausch.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat den Ausbau der Breitbandinfrastruktur seit 2009 mit 10,3 Millionen Euro Landesmitteln gefördert. Hinzu kommen insgesamt 41,3 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Konjunkturpaket II und der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

Zu 2: Die Zahl der mit Breitband erschlossenen Gebäude ist durch diese Fördermaßnahmen um ca. 296 000 gestiegen. Darüber hinaus wurde die Breitbandinfrastruktur in Form leistungsfähiger Hintergrundnetze in die Fläche und damit näher an den Nutzer herangebracht.

Zu 3: Auch nachdem die Grundversorgung in die Fläche gebracht worden ist, werden die Breitbandinitiative Niedersachsen und das Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen in Osterholz-Scharmbeck ihre Arbeit fortsetzen. Neben der Unterstützung der Kommunen bei der Schließung verbleibender kleinteiliger Lücken steht nun aufgrund des gestiegenen und immer noch steigenden Bandbreitenbedarfs der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen an.

Im weiteren Breitbandausbau liegen nach Auffassung der Landesregierung erhebliche wirtschaftliche Wachstumspotenziale. Sie teilt die Auffassung der EU-Kommission, dass „der Breitbandsektor … kurzfristig zur Unterstützung der Wirtschaft und langfristig zur Schaffung von wesentlichen Infrastrukturen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum beitragen kann“

1, und sieht daher erhebliche Potenziale für Wachstum und Beschäftigung. Zudem hat die Breitbandinfrastruktur das Potenzial, einer zunehmenden Disparität der Lebensverhältnisse in den städtischen Ballungszentren und im ländlichen Raum entgegenzuwirken und so schädliche Auswirkungen der demografischen Entwicklung zu mindern.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 39 der Abg. Professor Dr. Dr. Roland Zielke und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Unregelmäßigkeiten bei der Kommunalwahl in der Samtgemeinde Hagen?

Bei der letzten Kommunalwahl hat es in der Samtgemeinde Hagen einen hohen Anteil ungültiger Stimmen gegeben, die zum Teil unrechtmäßig als ungültig gewertet worden sind. Dies stellte sich bei der anschließenden Nachprüfung heraus. Bei Aufklärung der Fehler im

1 Nr. 2 der Mitteilung der Kommission Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau 2009/C 235/04-

Auszählungsvorgang ergaben sich weitere Fragen.

Im Rahmen der Nachzählung wurden zwölf Stimmzettel als nicht mehr auffindbar gekennzeichnet. In der öffentlichen Verwaltungsvorlage Nr. 2012/618 wurde dem Rat mitgeteilt, dass nur zehn Stimmzettel nicht mehr auffindbar seien. Begründet wurde der Verlust u. a. damit, dass die Wahlberechtigten ihre Zettel mitgenommen oder zerrissen hätten.

Ferner würde sich nach dieser Vorlage keine Änderung der Sitzverteilung ergeben. Allerdings haben nachträglich für gültig erklärte Stimmen dazu geführt, dass bei den Nachrückern auf der Liste der SPD die beiden Erstplatzierten Stimmengleichheit haben.

Darüber hinaus war mehr als die Hälfte der ungültigen Stimmen nicht ausgefüllte Blankostimmzettel.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Genügt die Erklärung der Verwaltung in ihrer Vorlage über zehn fehlende Stimmzettel den gesetzlichen Anforderungen des Wahlprüfungsverfahrens?

2. Hätte bei Stimmengleichheit der Nachrücker auf der SPD-Liste ein Losentscheid durchgeführt werden müssen, und haben die nachträglich für gültig erklärten Stimmen das Wahlergebnis wesentlich beeinflusst?

3. Liegt der Anteil an Blankostimmzetteln im Landesdurchschnitt?

Die allgemeinen Kommunalwahlen werden von den Gemeinden durch unabhängige Wahlorgane in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Für die Überprüfung der Wahl und des Wahlverfahrens ist für die Kommunen ein besonderes Verfahren in den §§ 46 ff. des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vorgesehen.

Zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage ist die Samtgemeinde Hagen um einen Bericht über den Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Samtgemeinderatswahl am 11. September 2011 gebeten worden. Nach diesem Bericht hat der Samtgemeinderat im Rahmen des auf den Einspruch durchgeführten Wahlprüfungsverfahrens beschlossen, die ungültigen Stimmzettel vom Wahlleiter überprüfen zu lassen.

Die Überprüfung der ungültigen Stimmzettel ist im Beisein des Wahleinspruchsführers und mehrerer Ratsmitglieder erfolgt. Dabei wurde festgestellt, dass 25 Stimmzettel fälschlicherweise für ungültig erklärt worden waren, dies aber nicht zu einer Änderung der Sitzverteilung im Samtgemeinderat geführt habe.

Bei der Überprüfung wurde weiter festgestellt, dass sich in den Unterlagen lediglich 144 Stimmzettel befanden, obwohl nach den Wahlniederschriften 154 Stimmzettel für ungültig erklärt worden waren. Der Verbleib der fehlenden zehn Stimmzettel konnte nach Angabe der Samtgemeinde geklärt werden. Es habe sich um Stimmzettel gehandelt, die im Rahmen der Briefwahl für ungültig erklärt worden waren, als Blankostimmzettel wieder aufgefunden werden konnten oder von den Wahlberechtigten zerrissen bzw. aus dem Wahllokal mitgenommen worden waren. In seiner Sitzung am 28. Februar 2012 hat der Rat der Samtgemeinde Hagen den Einspruch einstimmig zurückgewiesen, worüber der Einspruchsführer einen entsprechenden Bescheid erhalten hat. Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit verwaltungsgerichtlicher Überprüfung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Verwaltungsvorlage Nr. 2012/618 der Samtgemeinde Hagen enthält begründete Angaben zu einigen fehlenden bzw. falsch gezählten Stimmzetteln. Diese hat der Rat der Samtgemeinde Hagen bei seiner Wahlprüfungsentscheidung entsprechend berücksichtigt.

Zu 2: Der Rat der Samtgemeinde Hagen hat den Wahleinspruch in seiner Sitzung am 28. Februar 2012 gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG zurückgewiesen. Die Entscheidung ist dem Wahleinspruchsführer mit Bescheid vom 8. März 2012 mitgeteilt worden. Eine Neufeststellung oder Berichtigung des Wahlergebnisses erfolgt nach § 48 Abs. 2 Nr. 1 NKWG nur, wenn ein Wahleinspruch nicht nach Absatz 1 dieser Vorschrift zurückgewiesen wird. Insofern ist es hier bei dem zuvor bekannt gegebenen Wahlergebnis geblieben. Da bei dem Endergebnis der Samtgemeindewahl in der Samtgemeinde Hagen für die Nachrücker auf der SPD-Liste keine Stimmengleichheit bestand, war für sie eine Losentscheidung nicht erforderlich.

Zu 3: Eine statistische Auswertung über Blankostimmzettel ist bei den allgemeinen Kommunalwahlen in Niedersachsen gesetzlich nicht vorgesehen. Angaben hierüber liegen daher nicht vor.

Anlage 38

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 40 des Abg. Helge Limburg (GRÜNE)

Erkenntnisse und Konsequenzen aus dem Fall der „Douglas-Bande“ (Uelzen)

Seit gut einem Jahr häufen sich die Berichte über eine in der Stadt Uelzen massiv in Erscheinung tretende Gruppe von Jugendlichen, die nach ihrem lokalen Treffpunkt in der Uelzener Innenstadt in den Medien als „DouglasBande“ bezeichnet wird. Zu dieser gehören nach Berichten ca. 10 bis 20 Jugendliche im Alter von 18 bis Anfang 20 Jahren. Infolge diverser auf diesen Personenkreis zurückgehender Körperverletzungsdelikte sowie gehäufter Fälle von Bedrohungs-, Diebstahls- und Beleidigungsdelikten gegenüber Passanten und Geschäftetreibenden kam es im Zuge der sich anschließenden Prozesse und Festnahmen sowie der darauf folgenden Prozessberichterstattung zu Einschüchterungsversuchen und Bedrohungen von prozessbeteiligten Zeugen, des Gerichtes, der Staatsanwaltschaft sowie auch lokaler Journalisten. Konkret betraf Letzteres vor allem die Redaktion der Allgemeinen Zeitung in Uelzen. Außerdem wurde berichtet, dass zwei Verfahrensbeteiligte in der Untersuchungshaft gemeinsam in eine Zelle gelegt worden sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass zwei Verfahrensbeteiligte, die der „Douglas-Bande“ zuzurechnen sind, sich in der Untersuchungshaft eine Zelle teilten, und, wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diesen Vorgang?

2. Was unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass eine freie Presseberichterstattung auch in einer oben beschriebenen Bedrohungslage möglich ist?

3. Welche präventiven und sozialarbeiterischen Maßnahmen werden unternommen, um das Entstehen und die Herausbildung krimineller Gruppen von Jugendlichen zu verhindern?

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg findet seit November 2011 die Hauptverhandlung gegen zwei in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte wegen des Verdachts des versuchten Totschlags statt. Die beiden Angeklagten werden einer umgangssprachlich „Douglas-Bande“ genannten Tätergruppierung zugerechnet, wobei eine feste Gruppenstruktur nicht feststellbar ist, sodass es sich insoweit nicht um eine Bande im strafrechtlichen Sinn handelt. Gemeinsames Band der Gruppierung sind das Alter (zwischen 17 und 21 Jahre), familiäre Verbindungen und gemeinsame Schulbesuche.

Die Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg wird zudem - ab Mitte April dieses Jahres - wegen anderer Taten gegen vier weitere Angeklagte, die von der Presse der „Douglas-Bande“ zugerechnet werden, verhandeln. Von diesen vier Angeklagten befinden sich drei in Untersuchungshaft.

Nach der im zweiten Halbjahr 2011 erfolgten Verhaftung von sonach insgesamt fünf Angehörigen der „Douglas-Bande“ wurden auch durch andere Mitglieder dieser Gruppe keine weiteren Straftaten bekannt.

Anlässlich der laufenden Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Lüneburg ist im Rahmen der Presseberichterstattung umfangreich über die „Douglas-Bande“ und deren Bedrohungen u. a. gegenüber Journalisten berichtet worden.

Strafanzeigen sind seitens der Journalisten weder gegenüber der Polizei noch der Staatsanwaltschaft erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb die Presseberichterstattung, nach der Angehörige der „Douglas-Bande“ Redakteure der Allgemeinen Zeitung in Uelzen, die über den laufenden Prozess in Lüneburg berichtet hatten, bedroht haben sollen, zum Anlass genommen, von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Bedrohung einzuleiten.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg führt zudem ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Anstiftung zur Falschaussage, nachdem sich Anhaltspunkte dafür ergeben hatten, dass ein Angehöriger von zwei Angeklagten dem Opfer Geld für eine Rücknahme einer belastenden Aussage geboten haben soll. Die Ermittlungen gegen diesen Angehörigen dauern an.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg führt ferner ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, nachdem im letzten Jahr am Pkw eines Zeugen die Reifen zerstochen worden waren. Dass diese Tat im Zusammenhang mit der Stellung des Opfers als Zeuge im derzeit laufenden Prozess steht, ist nach Bewertung der Staatsanwaltschaft zwar möglich, aber keineswegs sicher.

Einschüchterungsversuche und Bedrohungen gegenüber Angehörigen der Staatsanwaltschaft Lüneburg oder gegen die Mitglieder der erkennenden Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg oder andere Bedienstete des Landgerichts gab es nicht.

Das Landgericht Lüneburg hat zudem aufgrund der medialen Berichterstattung bei Pressevertretern, etwa bei einem Kameramann des Norddeutschen Rundfunks und bei Reportern der Landes