Protocol of the Session on March 23, 2012

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 27 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Welche Daten liegen der Landesregierung zum Antibiotikaverbrauch in Deutschland vor?

Bislang fehlte in Deutschland durch die Herausnahme des Geflügels in der Arzneimittelverordnung DIMDI eine konkrete Überprüfung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung. Auch in der Antwort vom 24. Februar 2012 auf die Anfrage mehrerer CDU-Abgeordneter „Wie hoch ist der Antibiotikaeinsatz in der niedersächsischen Nutztierhaltung im europäischen Vergleich“ räumt die Landesregierung ein, dass bislang keine systematische Erfassung der eingesetzten Antibiotikamengen quantitativ und qualitativ erfolgt. Danach will das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bis zum 30. Juni 2012 „erstmalig“ Abgabemengen der pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland erfassen. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern wird erst für Herbst 2012 erwartet. „Diesen Antibiotikaabgabemengen in den jeweiligen Mitgliedstaaten kann infolge die jeweils gehaltene Anzahl der Tiere gegenübergestellt werden. Nur die Angabe der eingesetzten Wirkstoffmengen, umgerechnet in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht der im Jahr gehaltenen Tiere, erlaubt einen ersten Vergleich des Antibiotikaeinsatzes zwischen den Mitgliedstaaten und Niedersachsen.“

Auch liege eine Erfassung der real verabreichten Arzneimittelmengen in der Tierhaltung bislang nicht vor. „Die Erhebungen zum Antibiotikaeinsatz in der niedersächsischen Nutztierhaltung haben deutlich gemacht, dass - bei rund 50 000 Tierhaltern allein in Niedersachsen - die Erfassung wie auch die Auswertung der in der Regel in Papierform vorliegenden Daten über angewendete Antibiotika kaum realisierbar ist.“ Trotzdem setze sich Niedersachsen für eine bundesweite Erfassung in einer Datenbank ein.

Auf die Frage nach einem Vergleich des Antibiotikaverbrauchs mit anderen EU-Mitgliedstaaten schreibt die Landesregierung, dass ein Vergleich „nicht möglich“ ist, „da es bisher keine EU-weit einheitliche bzw. vergleichbare Messgröße gibt.“

Trotzdem nennt sie danach Zahlen zu Antibiotikaverbrauchsmengen in Deutschland, Dänemark und den Niederlanden ohne Quellenangabe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Woher stammen die in der Antwort auf die Anfrage genannten Zahlen zu Antibiotikaverbrauchsmengen insbesondere in Deutschland, und sind diese angesichts der genannten Bedenken als real eingesetzte und vergleichbare Antibiotikamengen zu bewerten?

2. Will die Landesregierung die in der Tierhaltung eingesetzten Arzneimittelmengen stall- und betriebsgenau erfassen und, wenn ja, nach welchem Modell?

3. Erfolgt in Deutschland eine vergleichbare Erfassung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung wie in den Niederlanden, die seit 2011 das System VetCIS einsetzen und von 2009 bis 2011 nach Angaben der Regierung die eingesetzte Antibiotikamenge um 32 % reduziert haben?

Nach den Bestimmungen des § 67 a des Arzneimittelgesetzes und der DIMDI-Arzneimittelverordnung sind die jährlich abgegebenen Gesamtmengen von Antibiotika an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu melden. Dies gilt für alle Antibiotika, die von pharmazeutischen Unternehmen oder dem Großhandel an Tierärztinnen und Tierärzte abgegeben werden. Die Annahme, solche Antibiotika, die ausschließlich für Geflügeltierarten zugelassen sind, seien davon ausgenommen, trifft also nicht zu.

Allerdings ist gegenwärtig bei der Bereithaltung der Daten zum Abruf aus den DIMDI-Datenbanken eine Aufschlüsselung nach der Postleitzahl der Tierärztinnen und Tierärzte noch nicht zugelassen, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die ausschließlich für Geflügel zugelassen sind. Hier hat aber im Rahmen der aktuellen Änderung diverser

arzneimittelrechtlicher Vorschriften der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates bereits auf Antrag Niedersachsens dem Plenum vorgeschlagen, diese Einschränkung künftig aufzuheben.

Lassen Sie mich auch klarstellen, dass sich die Landesregierung bereits seit 2001 gemeinsam mit den anderen Ländern für die systematische Erfassung der an Tierärzte abgegebenen Antibiotikamengen durch das DIMDI einsetzt. Erst durch Änderung des Arzneimittelgesetzes 2009 und Erlass der DIMDI-Arzneimittelverordnung 2010 konnten allerdings die rechtlichen Voraussetzungen für die Erfassung der Antibiotikaabgabemengen geschaffen werden.

Die Abgabemengen von Antibiotika für das Jahr 2011 müssen seitens der Unternehmen bis zum 31. März 2012 an DIMDI gemeldet werden. Es handelt sich hier um sehr komplexe Daten, deren Auswertung sehr sorgfältig erfolgen muss, um spätere Fehlinterpretationen zu vermeiden. Daraus ergibt sich auch der in der Plenarsitzung am 24. Februar 2012 dargestellte Zeitplan zur Auswertung der Antibiotikaabgabemengen aus dem Jahr 2011.

In der Februar-Plenarsitzung wurde auch bereits dargelegt, dass die Erfassung der Abgabemengen von Antibiotika für sich allein keine Bewertung zulässt, ob diese Mittel auch sachgerecht eingesetzt wurden. Vielmehr bedarf es zusätzlich einer systematischen Auswertung der bei den einzelnen Tierarten und Nutzungsgruppen angewendeten Arzneimittel. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Landesregierung auch ausdrücklich für die Erfassung der Daten über die Arzneimittelanwendung in einer bundesweiten Datenbank ein.

Der Bericht über den Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Niedersachsen vom November 2011 stellt die tatsächliche Anwendung von Antibiotika im Erzeugerbetrieb dar. Als Vergleichsmaßstab zwischen Betrieben, Tierarten und Nutzungsgruppen wird die Therapiehäufigkeit genutzt, die bereits in der 130. Plenarsitzung des Landtages ausführlich erläutert wurde.

Die in der Sitzung am 24. Februar 2012 für einzelne europäische Staaten dargestellten Verbrauchsmengen an Antibiotika basieren auf der Erfassung der Abgabemengen von Arzneimitteln, die in Relation zur jeweils gehaltenen Anzahl an Tieren bzw. deren Gesamtkörpergewicht gesetzt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Daten sind der Veröffentlichung von Grave et al (2010) „Comparison of the sales of veterinary antibacterial agents between 10 European countries” (J. Antimicrob. Chemother., 2010, 65, 2037-2040) entnommen. Diese Publikation wurde mit Unterstützung der European Medicines Agency (EMA) erstellt und basiert auf den von den einzelnen europäischen Staaten veröffentlichten Verkaufszahlen der Antibiotika. Dieser Abgabemenge an Antibiotika in einem Staat wird dann die gesamte „Biomasse von Schweinen, Geflügel, Rindern und Milchkühen“ im selben Staat gegenübergestellt. Auf diese Weise wurde die Antibiotikaverbrauchsmenge für den jeweiligen Staat ermittelt - unter der Annahme, dass die verkauften Mengen an Antibiotika ausschließlich in den Nutztierhaltungen der genannten Tierarten verwendet werden.

Die Daten für Deutschland stammen dabei aus dem Jahre 2005, die der übrigen europäischen Staaten aus dem Jahre 2007. Als Quelle dieser Daten gibt diese Veröffentlichung u. a. DANMAP 2007, MARAN 2007, GERMAP 2007 und Veterinary Medicines Directorate 2008, Swissmedic 2009 an. Dies sind die offiziellen Berichte der Staaten Dänemark, des Königreichs der Niederlande, von Deutschland, des Vereinigten Königreichs und aus der Schweiz über den Antibiotikaeinsatz im jeweiligen Staat.

Zu 2: Mit der in 2010 durchgeführten Erhebung zum Antibiotikaeinsatz in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen hat die Landesregierung bereits gezeigt, dass sie eine Erfassung des Antibiotikaeinsatzes auf der Ebene der Tierhaltungen für notwendig hält. Sie setzt sich gemeinsam mit den anderen Ländern dafür ein, dass bundesweit die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden. Hierzu sollen die in jeder Tierhaltung verabreichten Antibiotika elektronisch so erfasst werden, dass eine betriebsspezifische Auswertung möglich ist. Werden verschiedene Tierarten oder Nutzungsgruppen auf einem Betrieb gehalten, so muss hier jeweils eine getrennte Auswertung möglich sein.

Die zu erfassenden Daten entsprechen denen, die schon jetzt zum Arzneimitteleinsatz im Tierbestand zu dokumentieren sind. Der einzige Unterschied ist, dass diese Daten zukünftig mittels eines bundesweiten Datenbanksystems erfasst werden sollen. Bundesweite Datenbanksysteme sind etwa im Bereich der Tierseuchenbekämpfung bereits er

folgreich eingeführt, z. B. das HI-Tier (Herkunftssi- cherungs- und Informationssystem für Tiere).

Für die Auswertung der Daten zur Arzneimittelanwendung favorisiert die Landesregierung das Modul der VETCAB-Studie (Veterinary Consumption of Antibiotics). Dabei handelt es sich um eine Machbarkeitsstudie zur Erfassung der Mengen des Antibiotikaverbrauchs, die im Auftrag des Bundesamtes für Risikobewertung durch die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover in Kooperation mit der Universität Leipzig durchgeführt wurde. Dieses Modul erlaubt sowohl eine Auswertung der Mengen von Antibiotika als auch die Berechnung von reproduzierbaren Kenngrößen und Indikatoren, etwa der Therapiehäufigkeit je Tierart und Nutzungsgruppe. Auf diese Weise soll der Antibiotikaeinsatz transparent und vergleichbar dargestellt werden.

Die Landesregierung setzt sich mit den anderen Ländern auf Bundesebene dafür ein, dass die für diese Erfassung und Auswertung der Antibiotikaanwendung notwendige Rechtsgrundlage im Arzneimittelgesetz geschaffen wird.

Zu 3: Zur Erfassung des Antibiotikaeinsatzes auf der Ebene der Tierhaltungen in Deutschland wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen.

Das Königreich der Niederlande bietet mit dem System VetCIS sowohl Tierärztinnen und Tierärzten als auch Tierhalterinnen und Tierhaltern ein zentrales Datenbanksystem zur Erfassung von Antibiotika an. Die in 2011 gegründete SDa, Autoriteit Diergeneesmiddelen, soll Zielgrößen für den Antibiotikaeinsatz festlegen; im Falle eines überdurchschnittlich hohen Antibiotikaeinsatzes ist eine Beratung vorgesehen. Durch Transparenz, Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Tierärzten bzw. Tierhaltungen und die Beratung soll eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in den Niederlanden erreicht werden.

Die Landesregierung setzt zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes auf das von ihr bereits ausführlich vorgestellte Antibiotikaminimierungskonzept. Es besteht ebenfalls aus den Bestandteilen Erfassung des Antibiotikaeinsatzes, Auswertung des Antibiotikaeinsatzes in Bezug auf Indikatoren, wie etwa der Therapiehäufigkeit, und Beratung der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Tiergesundheit, falls ein überdurchschnittlich hoher Antibiotikaeinsatz festgestellt wird.

Um dieses Konzept deutschlandweit zu verankern, sind wiederum entsprechende Änderungen des

Arzneimittelgesetzes notwendig, für die sich die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Ländern auf Bundesebene einsetzt. Es soll dabei auch eine rechtliche Möglichkeit für die zuständige Behörde geschaffen werden, ein individuelles Konzept zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes von der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter und den den Bestand betreuenden Tierärztinnen und Tierärzten einfordern zu können, wenn dies aufgrund von Art und Umfang des festgestellten Antibiotikaeinsatzes erforderlich ist.

Anlage 26

Antwort

des Ministeriums Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 28 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Haltung „exotischer“ Tiere in Niedersachsen

Ungefähr 100 000 Schlangen, Spinnen, Warane, Echsen, Affen und ähnliche Exoten werden derzeit in Niedersachsen gehalten. Neben einer Vielzahl legal importierter Tiere steigen die Aufgriffe des Zolls im Bereich des Artenschutzes immer weiter an. In Niedersachsen bedarf es für die Haltung von Tieren, die unter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen stehen, einer Genehmigung. Bundesweit gibt es bisher keine einheitliche Regelung.

Die Tiere kommen zum Teil aus nicht nachvollziehbaren Herkünften, und eine Gefährdung für die Halter und das Umfeld kann nicht immer ausgeschlossen werden. Eine Schulung in Umgang und artgerechter Haltung „exotischer“ Tiere ist derzeit nicht erforderlich. Auffällig ist aber, dass diese Tiere vermehrt in Tierheimen abgegeben werden. Zwischen 2006 und 2010 stieg die Anzahl der „exotischen“ Tiere in niedersächsischen Tierheimen um 118 %. Der Deutsche Tierschutzbund fordert aufgrund der akuten Gefährdung von Mensch und Tier ein Haltungsverbot für die meisten Tiere, deren originärer Lebensraum sich deutlich von mitteleuropäischen Lebensraumbedingungen unterscheidet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Verstöße gegen eine art- und tierschutzgerechte Haltung von giftigen oder für den Menschen gefährlichen Tieren sind der Landesregierung in den letzten drei Jahren bekannt geworden?

2. Ist es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, wenn es zu einer länderübergreifenden Regelung im Bezug auf Haltung und Handel von „exotischen“ Tieren und im Umgang mit nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützten Arten kommen würde?

3. Erscheint es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, die Eigenverantwortung von Tierhaltern zu stärken und ihnen im Rahmen einer Aufklärungskampagne zu verdeutlichen, welche Verantwortung mit der Haltung eines Tieres verbunden ist?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach derzeitigen Erkenntnissen sind der Landesregierung keine Verstöße gegen eine art- und tierschutzgerechte Haltung von giftigen oder für den Menschen gefährlichen Tieren in Niedersachsen in den letzten drei Jahren bekannt geworden.

Zu 2: Der internationale Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) fallen, wird bereits europaweit durch die EG-Verordnungen Nr. 338/97 und Nr. 865/2006 geregelt. Neben der Ein- und Ausfuhr erfolgt über diese Verordnungen auch die Regelung des innergemeinschaftlichen Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Das Washingtoner Artenschutzabkommen in seiner Umsetzung als Europa- und Bundesrecht umfasst nicht nur gefährdete „exotische Arten“, sondern auch zahlreiche einheimische Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Umgekehrt fällt nicht jede „exotische Tier- und Pflanzenart“ unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen.

Bundesweite Regelungen zur Haltung von Wirbeltierarten, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind, finden sich in § 7 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchv), wobei diese Verordnung ausschließlich den Aspekt des Artenschutzes abdeckt. Gehalten werden dürfen danach nur solche Arten, die keinem Besitzverbot unterliegen. Zudem muss der Halter die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnis über die Haltung und Pflege der Tiere besitzen und die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können. Die Haltung muss ferner den tierschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen. Mit der Bundesartenschutzverordnung wurden außerdem Kontrollmechanismen wie die Kennzeichnungs- und Meldepflicht für besonders geschützte Wirbeltiere sowie die Buchführungspflicht für den gewerbsmäßigen Handel mit besonders geschützten Arten implementiert. In Niedersachsen ist neben den unteren Naturschutzbehörden der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für den Vollzug

der internationalen und nationalen Artenschutzvorschriften zuständig.

Die Haltung bestimmter gefährlicher Tierarten ist nach der Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung) verboten, bzw. sie unterliegt einem Genehmigungsvorbehalt.

Entsprechend der generellen Anwendbarkeit des Tierschutzgesetzes unterliegen auch exotische Tiere den Vorschriften dieser bundesweit gültigen Rechtsnorm. Danach darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 2 des Tierschutzgesetzes enthält Vorgaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten des Halters hinsichtlich Ernährung, Pflege und verhaltensgerechter Unterbringung des von ihm gehaltenen oder betreuten Tieres.

Aus Sicht der Landesregierung stellen die genannten Rechtsakte einen ausreichenden Schutz für die betroffenen Tiere und für die mit ihnen in Kontakt kommenden Menschen dar. Aspekten, die sich als verbesserungswürdig herausgestellt haben, soll durch die aktuelle Überarbeitung insbesondere der Gefahrtier-Verordnung begegnet werden. Weitere länderübergreifende gesetzliche Regelungen werden vor dem Hintergrund des bisherigen reibungslosen Verwaltungshandelns für nicht erforderlich gehalten.

Zu 3: Aufklärungskampagnen sind hilfreich, da sie direkt und indirekt Betroffene sensibilisieren. Der Landesregierung liegen jedoch bisher keine Erkenntnisse vor, dass Halter gefährlicher Tiere sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind.