Protocol of the Session on March 21, 2012

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau König das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Grünen zum Thema „Privilegien für Tierfabriken streichen - kommunale Mitbestimmung und bäuerliche Landwirtschaft stärken!“ benennt Probleme, die durch die fortschreitende Industrialisierung der landwirtschaftlichen Tierhaltung entstehen, und zeigt einige Lösungswege auf. Deshalb haben wir im Ausschuss für diesen Antrag gestimmt, obwohl wir der Auffassung sind, dass die Vorschläge nicht ausreichend sind. Es wird sich zeigen, wie auf Bundesebene weiter mit diesem Thema und dem Baugesetzbuch verfahren wird.

Fakt ist - das haben die Grünen in ihrem Antrag herausgearbeitet -, dass die derzeitige Genehmigungspraxis von industriellen Tierhaltungsanlagen auf der Basis des § 35 des Baugesetzbuches nicht mehr der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers entspricht. Damit wird auch immer wieder gegen den Willen von vielen Bürgerinnen und Bürgern entschieden.

Bei der derzeitigen Genehmigungspraxis werden die Einschränkungen, also die Möglichkeiten, die der § 35 unter „öffentliche Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen“ vorsieht, einfach immer vergessen. Das kommt auch dadurch zustande, dass durch die konkurrierende Gesetzgebung die Genehmigung der industriellen Tierhaltungsanlagen begünstigt wird.

Also müssen konsequenterweise auch die Gesetze auf Bundesebene geändert werden. Insbesondere ist hier die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu nennen. Dagegen sträubt sich diese Landesregierung ja immer, sehr zum Schaden von Umwelt und Menschen.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, auch wenn die Privilegierung, so wie es im Antrag der Grünen beschrieben ist, beseitigt würde, hätten wir dann aber z. B. ein Problem bei Anlagen mit 29 950 Hühnern. Dann sind wir wieder beim Thema der öffentlichen Belange, die unbedingt weiter in den Fokus gerückt werden müssen, sodass Behörden, aber auch Kommunalvertreter offensiver und damit mit mehr Selbstvertrauen mit dem schon vorhandenen Instrumentarium umgehen können.

Aus diesen Gründen greift der vorliegende Antrag der Grünen zu kurz. Auf Bundesebene hatten die Grünen ja auch einmal einen Antrag zur Änderung des Baugesetzbuches vorgelegt. Aber der war noch unzureichender als der hier vorliegende Antrag.

Um die Tierhaltung in Niedersachsen zu verbessern, müssen wir noch viel dickere Bretter bohren, als es mit den im Antrag stehenden Forderungen geschieht.

(Beifall bei der LINKEN)

Viele Ansätze, die den Linken wichtig sind - wie die artgerechte Tierhaltung, Tierschutz, Brandschutz und vor allen Dingen der Gesundheitsschutz, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger -, werden in dem Antrag angesprochen. Deshalb unterstützen wir ihn, sagen aber klar und deutlich: Es sind nur die ersten Schritte auf einem Weg. Das Ziel liegt noch in weiter Ferne.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun hat Frau Kollegin Geuter für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Flächenkonflikte zwischen Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnen haben nicht nur zu sehr intensiven Diskussionen vor Ort, sondern auch zu sehr großen planungsrechtlichen Problemen innerhalb der Kommunen geführt. Viel zu lange hat diese Landesregierung die Auffassung vertreten, die bestehenden planungsrechtlichen Instrumente reichten aus, um diese Konfliktsituation zu entschärfen, obwohl sowohl die Kommunen wie auch der Niedersächsische Landkreistag immer wieder darauf verwiesen haben, dass sie dringenden Handlungsbedarf sehen und zusätzliche Steuerungsinstrumente benötigen.

(Beifall bei der SPD)

Erst im letzten Jahr hat der zuständige Minister Fehlentwicklungen in einigen Regionen Niedersachsens tatsächlich zugegeben und angekündigt, dass sich die Landesregierung in Niedersachsen für eine Änderung des Baugesetzbuchs aussprechen werde. Allerdings hat sich die Landesregierung bei diesem Thema bisher recht defensiv verhalten. Wir können bis heute nicht nachvollziehen, ob sie gegenüber dem Bund ihre Vorstellungen eingebracht hat.

Tatsächlich gibt es jetzt infolge der öffentlichen Diskussionen einen Vorschlag zur Novellierung des Baugesetzbuches, der zumindest auf den ersten Blick einen Schritt in die richtige Richtung bedeutet.

(Beifall bei der SPD)

Entgegen den Vorstellungen der Niedersächsischen Landesregierung beschränkt sich dieser Vorschlag nicht nur auf Regionen mit besonders hoher Viehdichte, sondern sieht eine Begrenzung der Privilegierung für solche Tierhaltungsbetriebe vor, die keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Von der Privilegierung sind laut dem vorliegenden Entwurf die Fälle ausgenommen, in denen die UVP-Pflicht aufgrund einer allgemeinen Vorprüfung gegeben ist oder sich die Pflicht aus einer standortbezogenen Prüfung ergibt. Zudem können bei der standortbezogenen Prüfung sämtliche Betriebsteile sowie betriebsfremde Anlagen - also auch andere, benachbarte Stallanlagen - berücksichtigt werden, sodass es endlich zu einer regionalen Gesamtbewertung kommt. Insoweit bedeutet das durchaus eine Verbesserung der bisherigen rechtlichen Ge

gebenheiten, die immer auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt haben.

(Beifall bei der SPD)

Zurzeit haben die betroffenen Verbände und Institutionen die Möglichkeit, sich zu diesem Gesetzentwurf zu äußern. Ich denke, wir tun gut daran, die Ergebnisse in unsere Überlegungen mit einfließen zu lassen. Von daher haben wir es sehr bedauert, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das nicht abwarten wollte, sondern darauf bestand, dass darüber heute abgestimmt wird.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Ja, das ist ganz falsch!)

Gerade weil in Niedersachsen sehr unterschiedliche Ausgangslagen bestehen, stellt sich die Frage, inwieweit eine pauschale Regelung im Bundesgesetz tatsächlich zu einer Entschärfung der Konfliktsituationen führt oder ob und in welchen Fällen wir ergänzend oder ersatzweise weitere regionale Vorschriften benötigen, um weiter voranzukommen.

Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen. Wir reden hier gern und oft über gewerbliche Tierhaltungsanlagen. Aber das, was nach Baurecht gewerblich ist, kann sich in der Realität ganz anders darstellen. Ein Tausender-Schweinemaststall eines Landwirtes in Niedersachsen, der über wenig Fläche verfügt, kann gewerblich privilegiert sein. Eine Zehntausender-Anlage eines industriellen Anlagenbetreibers in Mecklenburg-Vorpommern, der das Geld hat, um genügend Fläche zu kaufen, kann landwirtschaftlich privilegiert sein.

Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, genau zu prüfen, wie sich die neuen gesetzlichen Vorschläge auswirken würden.

(Beifall bei der SPD)

Wir müssen auch überprüfen, inwieweit demnächst auch Umgehungstatbestände die Folge sein werden. Hier ist schon über Grenzen gesprochen worden. Auch heute gibt es bereits die Möglichkeit, durch Betriebsteilungen sowohl steuerlich zu profitieren als auch die Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Privilegierung zu verbessern.

Wir müssen ebenfalls überlegen - da haben wir, denke ich, bisher viel zu wenig Interesse gezeigt -, wie wir in den Regionen, in denen bereits Fehlentwicklungen vorhanden sind, zu Sanierungen kommen können, d. h. dazu, dass die bestehenden Belastungen gerade auch im Geruchsbereich deutlich und signifikant gesenkt werden.

Ich glaube, eines ist klar: Wir werden auch in Niedersachsen ergänzende Regelungen benötigen. Ich habe mit Interesse verfolgt, dass diese Niedersächsische Landesregierung eine niedersächsische Verbringungsverordnung angekündigt hat, die auch eine Meldepflicht umfassen soll, um allen Wirtschaftsdünger in Niedersachsen zu erfassen.

Auf den ersten Blick hört sich das gut an. Aber bereits seit Ende 2010 existiert eine bundesrechtliche Verbringungsverordnung. Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen lese ich, dass sich bisher nur ein Drittel der meldepflichtigen Betriebe, also der Betriebe, die sich melden müssten, tatsächlich gemeldet hat. Meine Damen und Herren, wunderschöne Regelungen helfen überhaupt nicht, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird.

(Beifall bei der SPD - Johanne Mod- der [SPD]: Genau! Sehr gut!)

Wir sind einig in dem Ziel, dass wir praktisch wirksame und effektiv handhabbare planungsrechtliche Möglichkeiten, die über die jetzigen Möglichkeiten hinausgehen, zur Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen benötigen.

(Glocke der Präsidentin)

Aber eines will ich dem Kollegen Meyer auch sagen: Das Agrar- und das Ernährungsgewerbe sowie die dahinterstehende Urproduktion bilden einen wichtigen Wirtschaftsfaktor in Niedersachsen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Was wir denen im Moment zumuten, kann in Einzelfällen - das sage ich ganz ehrlich - eine große Härte bedeuten. Das heißt, wir werden dort einen sehr sensiblen Abwägungsprozess vornehmen müssen, auch wenn ich der festen Überzeugung bin, dass wir zusätzliche Steuerungselemente brauchen. Von daher möchte ich darum bitten, gerade in dieser Diskussion mit skandalisierenden Äußerungen und mit einer Wortwahl, die überhaupt nicht am Platz ist, aufzuhören.

(Elisabeth Heister-Neumann [CDU]: Genau!)

Denn ich denke, dass es, um das Ziel zu erreichen, am sinnvollsten ist, mit den Betroffenen zu reden. Wir würden uns schon im Vorfeld eine ganze Menge kaputt machen, wenn wir die Wortwahl benutzten, die sich in Teilen Ihres Antrages findet, Herr Meyer.

(Glocke der Präsidentin)

Ich glaube, wir sollten in zukünftigen Anträgen auch einmal überlegen, zielorientierter zu arbeiten als bisher, Herr Meyer.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Einen letzten Satz, Frau Kollegin Geuter!

Wir werden diesen Antrag heute ablehnen, weil wir der Meinung sind, dass wir das, was im Moment auf Bundesebene diskutiert wird, auch in seinen Folgeabschätzungen abwarten sollten, um dann möglicherweise auch gemeinsam zu einem vernünftigen Antrag zu kommen, der die besonderen regionalen Gegebenheiten in Niedersachsen berücksichtigt.

Danke schön.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP - Hans-Werner Schwarz [FDP]: Frau Geuter, so ken- ne ich Sie! Das ist gut!)

Herzlichen Dank. - Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Damman-Tamke zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Niedersachsen ist ein Flächenland und gut aufgestellt.

(Zustimmung von Dr. Stephan Siemer [CDU])