erkstätten und 7,34 Millionen für Pro-A n). Ergänzt wird die Förderung durch M SF mit insgesamt 115 Millionen Euro, jä Millionen Euro für Jugendwe
Zunächst wurde alle zwei Jahre ein Zuschuss von grundsätzlich höchstens 100 Euro pro Kind bewilligt. Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Zuschusses war von 2009 bis 2011 der Bezug von einkommensabhängigen Sozialleistungen oder die Unterschreitung von Einkommensgrenzen (Bruttobezüge bis zum 2,5-Fachen bei Alleinste- henden oder Haushaltsvorstand bis zum 4,5- Fachen des Regelsatzes nach dem SGB II). Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Haushaltseinkommen (Einkommen der Bedarfs- gemeinschaft im Sinne des § 9 SGB II) zu berücksichtigen.
Seit der Verabschiedung des Bildungs- und Teilhabepakets werden anspruchsberechtigte Kinder wegen der Nachrangigkeit von Stiftungsleistungen nicht mehr über den Sonderfonds bezuschusst. Seit dem 1. November 2011 sind die Förderkriterien daher so geändert worden, dass sie an das
Bildungspaket weitgehend angeglichen wurden. Die Zuschusshöhe wurde pro Kind pro Jahr auf 120 Euro erhöht.
Die Kostenforderungen des LSKN für d Statistikteil beliefen sich im Jahr 2009 auf 60 074 Euro, im Jahr 2010 auf 98 268 Euro und für 2011 auf 103 930 Euro.
Die Kosten für die landesweiten Aktionstage zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung betrugen 2010 rund 47 400 Euro und 2011 rund 163 540 Euro.
Nach der Energiewende werden bis 2022 die letzten Kernkraftwerke in Deutschland stillgelegt. Neben der Einsparung von Energie und der Effizienzsteigerung ist ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig, um die Energieversorgung sicherzustellen. In Niedersachsen wird voraussichtlich die Windenergie den größten Anteil dazu beitragen. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien aus Windkraftanlagen hat großes Ausbaupotenzial bei vergleichbar wettbewerbsfähigen Stromgestehungskosten. In diesem Zusammenhang kommt der Windenergie bei einer bezahlbaren und verlässlichen Energiewende für Niedersachsen eine entscheidende Rolle zu.
1. Wie hoch sind die gesamte installierte Leistung und der Zubau in 2011 in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die installierte Leistung an Land weiter zu erhöhen?
Niedersachsen hat sich für die Energiewende ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis zum Jahr 2020 sollen 25 % des Endenergieverbrauches in Niedersachsen durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bei der Stromerzeugung ist eine Erhöhung des rechnerischen Anteils der erneuerbaren Energien am Strombedarf des Landes auf ca. 90 % vorgesehen. Diese Ziele lassen sich nur erreichen, wenn
h gen mit einer Gesamtleistung von te W unter den Bundesländern Mit einem Anteil von 25 % der rten Windleistung wird hier indkraft erzeugt als in irgendei
dem Meer - die größten Potenziale zur Stromerzeugung bietet, wird auch zukünftig die Windenergie den entscheidenden Anteil beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien haben. Im Zentrum der niedersächsischen und nationalen Ausbaubemühungen steht daher die Nutzung der Windene
Bereits heute liefert die Windenergie mit rund 60 % den größten Beitrag unter den erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung in Niedersachsen. Trotz des erreichten hohen Nutzungsgrads der Windkraft
über 7 000 Megawatt. Auch im Jahr 2011 konn Niedersachsen mit einem Zubau von 431,05 M seine Spitzenstellung weiter ausbauen. bundesweit installie mehr Strom aus W nem anderen Bundesland.