Protocol of the Session on February 24, 2012

Anlage 39

eidung der Straßenbaubehörde konkret mit welchen Argumenten zugrunde?

2. In welcher Weise und ist überhaupt Verinister Bode durch diese Trassenfühs Privatmann, z. B. als Hauseigentümer, betroffen?

aubehörde für einen Trassenverlauf einer geplanten Straße nicht gefolgt und hat eine abweichende Streckenführung vorgeschlagen?

Die B drei Lande n sternförmig auf die Stadt Celle einer unzutr nverkehrs. befindlic der Bunde urchgangs bestehen Die OU is nterteilt, d nd Realis

Die P mehreren splanung, Umsetzun e OU von G se de eine Genehm Verkehr, steht. Daran feststellun Dispositio vom Ablau erung der M rzeit noch n

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in den ordnungsverfahren für die Raum Celle/Wathlingen nd der O rde am 20. Dezember 1994 ellung ab

ssen

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 40 der Abg. Elke Twesten und Enno Hagenah (GRÜNE)

Nutzt Minister Bode sein Amt, um persönliche Interessen durchzusetzen?

Seit 2007 wird in mehreren Bauabschnitten die Ortsumgehung B 3 um Celle gebaut, um Durchgangsverkehr an der Stadt vorbeizuleiten. Der fünfte und letzte Teil „Ortsumgehung Groß Hehlen“ verläuft zwischen Celle-Klein Hehlen und Celle-Groß Hehlen, führt dann westlich an Groß Hehlen vorbei und trifft nördlich des Ortes auf die B 3. Die genaue Trassenführung westlich von Groß Hehlen ist noch nicht endgültig festgelegt. Dieser letzte Bauabschnitt soll etwa im Jahr 2015 fertig sein.

In der Celleschen Zeitung vom 11. Februar 2012 war zu lesen, dass sich die niedersächsische Straßenbaubehörde nach interner Abwägung aus fachlicher Sicht für die „Achse 20“ als Trasse für die zukünftige Führung der B 3 ausgesprochen habe. Niedersachsens Verkehrsminister Bode soll sich daraufhin inzwischen persönlich eingeschaltet und sich für eine andere Trassenführung eingesetzt haben, die 150 m weiter von der Wohnbebauung entfernt in einem geschützten Naturraum verlaufen würde.

Gleichzeitig wird in dem oben erwähnten Artikel geschrieben, der Verkehrsminister habe in dem betroffenen Bereich selbst ein Haus und fürchte um den Wertverlust seiner Immobilie durch den von der Straßenbaubehörde vorgeschlagenen Verlauf der Ortsumgehung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie lautete die Empfehlung der dem Wirtschafts- und Verkehrsminister Bode unterstellten Straßenbaubehörde für die Trassenführung, und welche Abwägung lag der Entsch

kehrsm rung al

3. In welchen konkreten Fällen ist Verkehrsminister Bode in seiner bisherigen Amtszeit einem Vorschlag der ihm unterstellten Straßenb

undesstraßen 3, 191 und 214 sowie sstraßen laufe

zu; im Zentrum der Stadt kommt es zu äglichen Konzentration des Straße Mit der in Planung und in Realisierung hen Ortsumgehung (OU) Celle im Zuge sstraße 3 wird die Stadt Celle vom D verkehr entlastet und werden damit die den verkehrlichen Nadelöhre beseitigt. t in fünf verkehrswirksame Abschnitte u ie sich in unterschiedlichen Planungs- u ierungsphasen befinden.

lanung von Straßenprojekten erfolgt in Stufen: der Linienplanung, der Entwurf der Planfeststellung und der baulichen g. Der fünfte Abschnitt der OU Celle, di roß Hehlen, befindet sich zurzeit in der Pha r Entwurfsplanung, an deren Ende

igung durch das Bundesministerium für Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wird sich das öffentlich-rechtliche Plan gsverfahren anschließen. Die zeitliche n der Baudurchführung ist abhängig f der Planungsstufen und der Finanzi aßnahme durch den Bund; sie ist zu icht konkret festgelegt.

nienplanung für die OU Groß Hehlen erfolgte

90er-Jahren. Das Raum „Verlegung der B 3 im

einschließlich der Ortsumgehung Celle“ u U Groß Hehlen wu

mit der landesplanerischen Festst

geschlossen. Das BMVBS bestimmte gemäß § 16 des Bundesfernstraßengesetzes am 15. Januar 1998 die Linie.

Die Grundlagen einschließlich Datenerhebung für das Raumordnungsverfahren - dieses sind ökologische, verkehrliche, städtebauliche, schalltechnische, straßenplanerische Daten - sind zwischenzeitlich etwa 20 Jahre alt. Um eine Bundesfernstraßenplanung rechtssicher zu gestalten, ist die Straßenbauverwaltung gehalten, die tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung sind bei den Untersuchungen und den daraus abgeleiteten Planungsentscheidungen die neuesten wi schaftlichen Erkenntnisse anzuwenden. Aufgrund des Alters der Daten ist es unverzichtbar, insbesondere die ökologischen, aber z. B. auch verkehrliche Daten für die OU Groß Hehlen zu aktualisieren.

Vor diesem Hintergrund sind von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Ver

uss zur vorhandenen

sind. Aufgrund der o. g. rechtlichen

büros, ob m Bereich e Umwelt

en Linienführung zu ermitteln und deren or- und Nachteile aufzuzeigen.

Umfang die bestimmte Linienführung st, bleibt abzuwarten, da noch nicht alle Daten vorliegen und ein Vergleich erfol

g erstre güter un den, Wass t, Kultur und sonsti it und Raum tzlich auch wirtschaft eller Existe

Wenn verfestigt schen Feinp Entwurfsp ng des V migun oder NLStB der über sten die Zu der Geneh n der NLStB rstellt; danac nn das Planfeststellungsverfahren durch

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und daran kann ben.

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Schritt wurde von der NLStBV

von Groß Heh

Vorbemerkungen verwiesen. bisher entwickelten Linienva

kehr (NLStBV) als planende Fachbehörde u. a. die ökologischen Daten im Raum der linienbestimmten Trasse aktuell erhoben worden.

Eine erste grobe Datenbewertung durch die NLStBV hat für den Anschl B 3 im Nordwesten von Groß Hehlen („Nordspan- ge“) ergeben, dass durch die in den 90er-Jahren linienbestimmte Trasse geschützte und seltene Arten betroffen Anforderungen prüft die NLStBV zurzeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fach die vorgesehene Linienführung in diese die aktuellen Anforderungen, z. B. an di gesetzgebung, erfüllt. Hierzu ist es erforderlich, den Planungsraum westlich von Groß Hehlen detailliert zu untersuchen, mögliche Alternativen zur bestimmt V

In welchem zu ändern i

erst dann

gen kann. Eine Präferenz für eine der dargestellten Linien ist derzeit nicht gegeben.

Der Vergleich der Varianten bei einer Planun

ckt sich in der Regel auf folgende Schutz d Belange: Mensch, Tiere, Pflanzen, Bo er, Klima, Luft, Lärm, Landschaf

ge Güter, Kosten, Flächenbetroffenhe ordnung. In die Bewertung werden zusä die Belange der Anwohner und land lichen Betriebe (z. B. Prüfung eventu nzgefährdung) einbezogen.