Protocol of the Session on February 24, 2012

e 98, besetzt. In einer auch im Internet entlichten Wandzeitung erklärte die linksextische Antifaschistische Aktion Hann dazu:

„Ob politische Arbeit, S sierter Erfahrungsaustausch oder Kulturarbeit - all das muss ohne Kontrolle und Einflussnahme von Staat und Kapital möglich sein. Um Abseits von den staatlichen Jugend- und Freizeiteinrichtungen politische Gegenmacht aufzubauen, brauchen wir Freiräume wie die besetzte war! Nicht nur für sechs Tage, sondern für immer! Linke Freiräume erkämpfen und verteidigen!“

m Hintergrund dieser Entwicklung hat sic ver im Juli 2011 die „Kampagne AHOI tonomes Stadtteilzentrum in Linden“ g

Rote n zu Auton esetzten ihre Mitglieder am 11. No der Polize overLinden und „Zomia“ handelt es sich u Zentren in Hamburg,

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In ein enezeitun 8 aus 01/2012, äußer I“ auf die Fr entrifizierungsprozess in Linden versucht, ntrum „abzu

llusionen. Als

Antwort

äge von den zuständigen Behörden in

rbscheinen, Testamenten

dgültigen Klärung der Angelegenheit altschaft in Brandenburg nach jahrelangen nd vergeblichen

uch des Staatsarchivs in Hander Niedersächsischen Staats

Die An echtlichen amilie Schau ger Kennt lchem Umfan nden Fürste echtlich (F teilbares Ve ivates Ei Sinne de ar. Im erster s Fideik Fall die ge n des BGB. ideikomm n Adolf 1936 besteh sungen zwisch iedern.

Nach lands wurde der Erben mehrere A zuständi burg-V amilie gehör il der Famili d als Recht nz zu Schau von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe - diese Ansprü

Flora und Zomia bleiben! Bullenwache omen Zentren!“ b

vember 2011 das ehemalige Gebäude iinspektion Hannover-West in Hann. Bei „Roter Flora“

m bestehende Autonome

mit denen sich die hannoversche Szene risiert.

em Interview der linksextremistischen Sz g autonomes blättchen, Nr.

ten sich Mitglieder der „Kampagne AHO age, ob man den G

verlangsamen möchte oder ob man der Stadt einen Vertrag für ein Ze pressen“, folgendermaßen:

„Wir machen uns wenig I Autonome fehlt uns einfach der Bewegungscharakter, den es in den Stadtteilkämpfen der 80er und 90er gab. Der Stadt etwas abzupressen ist heute ungleich schwieriger, und deswegen sind wir strategisch etwas breiter aufgestellt.“

Zu 3: Die Grüne Jugend Niedersachsen ist kein Beobachtungsobjekt des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Aus diesem Grunde liegen der Landesregierung auch keine Kenntnisse über eine Beteiligung an den Besetzungen von Mitgliedern der Grünen Jugend Niedersachsen vor.

Anlage 26

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 27 der Abg. Stefan Wenzel, Ursula Helmhold und Helge Limburg (GRÜNE)

Transparenz und Zugang zum niedersächsischen Staatsarchiv

Im Jahr 1936 starb Fürst Adolf zu SchaumburgLippe. Im Zuge von Rückübereignungsanträgen, die ein Teil der Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nach dem Fall der deutschdeutschen Grenze in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern stellte, wurden mehrere Antr Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet.

Die Bearbeitung zog sich hin, weil die Klärung der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse offenbar an fehlenden E und anderen Nachlassunterlagen scheiterte. Sie wurden von dem Antragsteller weder beigebracht, noch gewährte er Zugang zu den Archivalien.

Zur en plante die Staatsanw

Verfahren u

Bemühungen um Beibringung der zugrunde liegenden Erbunterlagen die Durchsuchung sowohl von Räumlichkeiten des Staatsarchivs in Bückeburg als a nover, das Teil kanzlei ist, und einiger weiterer Räumlichkeiten.

Ermittelt wurde offenbar wegen des Anfangsverdachts auf Urkundenunterdrückung und Betrug.

Die für Anfang 2008 geplante Durchsuchung wurde offenbar kurzfristig abgesagt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welchen Beschränkungen unterliegt der Zugang zu Akten der Staatsarchive in Bückeburg und Hannover?

2. Warum wurden die Nachlassunterlagen nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe (Testamente und letztwillige Verfügungen) trotz Ablieferungspflicht gemäß § 2259 BGB nicht an ein Nachlassgericht abgeliefert?

3. Hatte die Landesregierung Kenntnis von einer geplanten Durchsuchung der o. g. Räumlichkeiten durch die Staatsanwaltschaft in Brandenburg?

frage steht im Zusammenhang mit zivilr Erbstreitigkeiten innerhalb der F mburg-Lippe. Dabei geht es nach hiesi nis insbesondere um die Frage, in we g das Vermögen der bis 1918 regiere n zu Schaumburg-Lippe fideikommissr ideikommiss: unveräußerliches und un rmögen einer Familie) gebunden oder pr gentum einzelner Familienmitglieder im s Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) w en Fall gelten die besonderen Regeln de ommissauflösungsrechtes, in letzterem wöhnlichen erbrechtlichen Vorschrifte Über die durchgeführten Erb- bzw. F issauflösungsverfahren nach dem Tod vo Fürst zu Schaumburg-Lippe im Jahre en offenbar unterschiedliche Auffas en einzelnen Familienmitgl

der Herstellung der Einheit Deutsch n nach hiesiger Kenntnis von einem Teil von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nträge auf Rückübereignung bei den

gen Behörden in Brandenburg und Mecklen orpommern über dortige früher der F ende Güter eingeleitet. Ein anderer Te e hat - vertreten durch einen in Madri sanwalt tätigen Enkel von Heinrich Pri mburg-Lippe, dem jüngeren Bruder

che a ertritt die Au s insoweit die üblichen B t die fideiko n. Um seine seit Ende Niedersä LA) in den Abtei

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e Anträge des Rechtsanwaltes auf

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