Schon im Juli 2011 äußerte Innenminister Schünemann gegenüber der Welt am Sonntag, es sei ein „Internet-Führerschein“ in den len nötig, „um über die Gefahren von Facebook aufzuklären“; denn „die Jugendlichen wissen doch oft gar nicht, was sie anrichten“.
1. In wie vielen und welchen Fällen und mit welchem Ergebnis hat die Polizei Hannover bzw. Niedersachsen seit März 2011 personenbezogene Daten bei Facebook eingestellt?
2. Wie viele sonstige Aufrufe, Fahndungen, Suchen etc. wurden von der Polizei Hannover bzw. Niedersachsen bei Facebook eingestellt und mit welchem Ergebnis?
3. Wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die personenbezogenen Daten der Betroffenen, die bisher in den Rechnern von Facebook in den USA wegen der Veröffentlichung durch die Polizei des Landes Niedersachsen gespeichert sind, gelöscht werden?
Das Internet hat die weltweite Kommunikation in den letzten Jahren äußerst wirkungsvollen Kommunikationsmedium entwickelt und dient als neuzeitliche Nachrichtenbörse. Herkömmliche Kommunikationsdienste und das Internet verschmelzen immer mehr zu einem „Next-Generation-Network“. Kommunikation über neue Medien wie Internet, E-Mails, IP-Telefonie sind zum internationalen Standard geworden. Die Nutzerzahlen interaktiver Informations- und Kommunikationsplattformen wachsen ra
Facebook gilt dabei als das weltweit größte und populärste soziale Netzwerk. Diese Plattform ermöglicht es den Benutzern, sich zu präsentieren, miteinander zu kommunizieren sowie in Interaktion zu treten. Auch die niedersächsische Polizei als bürgernahe Organisation passt sich diesem Trend
an und nutzt das soziale Netzwerk Facebook zur Präsentation, Information und Kommunikation und auch, um an die Mithilfe der Bevölkerung zu appellieren.
Im Rahmen von drei verschiedenen Pilotprojekten hat die niedersächsische Polizei, beginnend im letzten Jahr, sogenannte Fanpages bei dem sozialen Netzwerkbetreiber Facebook eingerichtet. In einem dieser Pilotprojekte erprobte die Polizeidirektion Hannover mit ihrem Account bei Facebook die Wirkung polizeilicher Öffentlichkeitsfahndung in sozialen einer Öffentlichkeitsfahndung über die klassischen Medien. Die bisherigen Fahndungserfolge und raschen Ergebnisse bei der Suche nach Vermissten belegen, dass die Polizei sich diesem Medium nicht verschließen darf.
Nach Gespr book und dem Landesdatenschutzbeauftragten im Januar 2012 wurden die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsfahndung und Vermisstensuche bei Facebook trotz dieser Erfolge bis zur Klärung offener Fragen zunächst ausgesetzt. Die bis dahin eingestellten personenbezogenen Daten wurden durch die Polizeidirektion Hannover gelöscht. Die Daten sind unmittelbar mit dem Auslösen des Löschvorgangs weder für die registrierten Mitglieder von Facebook noch für Besucher der Fanpage der Polizeidirektion Hannover abrufbar. Laut Auskunft der Firma Facebook erfolgt die endgültige Löschung der Da innerhalb von drei Monaten nach der Herausnahme durch den Fanpagebetreiber.
Im Februar 2012 wurde die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsfahndung über Facebook in modifizierter Form wieder aufgenommen.
Zukünftig wird die Polizei keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsfahndungen bei Facebook einstellen. Erforderliche Daten für Fahndungsmaßnahmen und Vermisstensuche sollen vielmehr auf polizeieigenen Servern gespeichert werden. Zu den Fahndungs- und Suchhinweisen gelangt man dann über einen „Link“, der auf der Fanpage der Polizei bei Facebook mit allgemeinen Hinweisen eingestellt wird. Beim Aufrufen des „Links“ wird der Nutzer auf die Fahndungsseite der Polizei geleitet. Dort erhält er die Informationen, die bisher auf der Pinwand der Fanpage bei Facebook hinterlegt waren.
Hat der Nutzer sachdienliche Hinweise, kann er diese per Telefonanruf oder E-Mail an die Polizei weitergeben. Die Kommentarfunktion bei Face
book bleibt bestehen. Diese war und ist aber nicht dazu gedacht, Zeugenhinweise abzugeben. Entscheidend bei der Variante des „Links“ ist die Tatsache, dass die Hoheit über die personenbezogenen Daten besonders in Bezug auf die Speicherung und Löschung bei der Polizei bleibt. Eine
welchen Konditionen hat der Betreiber amos einen neuen Pachtvertrag erhalten und inwiefern unterscheiden sich die Konditionen vom alten Pac
rüberg r Vamo gentum d ch vertraglich der C iberin der V zung überlassen. Die Verhandlungen zwischen der Uni
Zu 1: Nach Mitteilung der Polizeidirektion Hannover ist mit der Entscheidung zur Löschung eine retrograde Überprüfung im Einzelnen nicht mehr möglich, da die Polizei nun keinen Zugriff mehr auf die gelöschten personenbezogenen Daten auf dem Facebook-Account hat.
Die Polizeidirektion Hannover stellte rund 70 Öffentlichkeitsfahndungen auf Facebook im Zeit zwischen 1. März 2011 und 20. Januar 2012 ein. Darunter waren rund zehn Fälle der Vermisstensuchen.
Bei den Fahndungen im Zusammenhang mit Straftaten ging es um Fälle von schwerer und gefährlicher Körperverletzung, um Raubüberfälle, um Sexualdelikte, um schweren oder gewerbsmäßigen Diebstahl, Computerbetrug und um Landfriedensbruch. Die „Facebook-Fahndung“ wurde bisher in einem Fall bei einem Tötungsdelikt eingesetzt.
In bish chen) war die Öffentlichkeitsfahndung über Facebook erfolgreich und führte zur Aufklärung der Straftat bzw. zum Auffinden der vermissten Person.
Zu 2: Zusätzlich zu den Öffentlichkeitsfahndungen mit personenbezogenen Daten wurden nach Mitteilung der Polizeidirektion Hannover in zwei Fällen Sachfahndungen eingestellt. Diese Fahndungsmaßnahmen verliefen bisher ergebnislos.
Darüber hinaus wurden ca. 30 Aufrufe nach Zeugen und Hinweisen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auf de der Polizeidirektion Hannover ohne personenbezogene Daten eingestellt. Die Aufrufe brachten bisher keine neuen Erkenntnisse, die zur Aufklärung der Straftaten beigetragen haben.
Der Zeitplan für die Errichtung eines neuen Zentralgebäudes („Libeskind-Bau“) an der Universität Lüneburg ist eng gestrickt. Der Vizepräsident stellte Ende Januar diesen Zeitplan vor und gab bekannt, dass im März die Baugrube ausgehoben werden soll. Nach einem Bericht der Lüneburger Landeszeitung vom 28. Januar 2012 kann die Universität aber immer noch nicht über die gesamte benötigte Fläche verfügen, da ein Teil an die Campus Management GmbH, die das Veranstaltungszentrum Vamos dort betreibt, verpachte Sachverhalt ist schon lange bekannt und war Gegenstand meiner Nachfrage am 17. Februar 2011 im Landtag, die ich im Rahmen einer Dringlichen Anfrage meiner Fraktion stellte. Wissenschaftsministerin Johanna Wanka lieferte die Antwort nach und teilte mir am 11. März 2011 mit, dass 500 m der Vamos-Freifläche benötigt würden und die „abschließenden Verhandlungen derzeit geführt werden“ (LT- Drs. 16/3597). Offenkundig ist es nicht gelungen, diese Verhandlungen wirklich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Parallel zu diesen Verhandlungen laufen/liefen Gespräche über d das Vamos bzw. dessen Betreiber, da der derzeitige Vertrag nach Auskunft der Landesregierung am 30. Juni 2014 ausläuft.
1. Gibt es eine Vereinbarung mit der Campus Management GmbH über die (vorübergehende) Nutzung der benötigten Freifläche? Falls ja, zu welchen Konditionen und mit welcher Laufzeit? Falls nicht, wann ist mit einer solchen Vereinbarung zu rechnen bzw. welche Alternativen für die Baugrube und den Zeitplan gibt es?
2. Welche weiteren Genehmigungen, Gutachten, Vereinbarungen mit Dritten o. Ä. stehen noch aus, um mit dem Bau bzw. dem Ausheben
ehend ein Stück der Biergartenfläche de s! Kulturhalle. Diese Fläche steht im Ei er Universität, ist derzeit jedo ampus Management GmbH als Betre amos! Kulturhalle unentgeltlich zur Nut
Zu 1: eine Verein mbH vom 3 e teilweise ersität zu und Baust algebäude e der Unive inanspruch Biergarten die Stadtv be, nicht n Lösung w e derzeit zielorientiert verhandelt.