terinnen und Mitarbeitern zusammengesetzt und habe gefragt, ob es an mir liegt. Nein. Ich verstehe nicht, was genau Sie mit dieser Frage bezwecken.
Wenn Sie allerdings den Artikel der Bild-Zeitung vom 6. Februar 2012 gelesen hätten, einmal zur Hand nehmen, werden Sie feststellen, dass sich dieser ausschließlich mit dem Nord-Süd-Dialog befasst. Es ist deshalb schlichtweg unseriös, wenn Sie die Aussage von Herrn Minister Bode jetzt der Antwort vom 18. Februar 2010 zu dem Verhältnis des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff zu Herrn Geerkens zuordnen. Die Aussagen von Herrn Minister Bode betrafen ausschließlich den Nord-Süd-Dialog un Herrn Geerkens überhaupt nichts zu tun.
Auch den zweiten Teil des Vorspanns Ihrer Anfrage - Sie haben sie übrigens als Anzeige bezeichnet; das ist aber eine Anf
kann ich nicht nachvollziehen. Waren Sie de der letzten Landtagssitzung und gestern und vorgestern nicht dabei? - Alle von Ihnen jetzt aufgeworfenen Fragen zu Spenden, Urlauben usw. sind dort doch umfänglich beantwortet worden. Schon zehnmal habe ich Ihnen erklärt, es gibt keine anonymen Bundesbankschecks. Da blieb nichts ungeklärt.
Zu Frage 1: Herr Bode hat sich zu 18. Februar 2010 zum Verhältnis des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff zu Herrn Geerkens nicht geäußert. Deshalb stellt sich insoweit die Frage nicht, ob die Landesregierung seine Einschätzun
auch gar keine unterschiedlic len. Nur wenn man zu einem gleichen Sachverhalt unterschiedliche Meinungen darstellt, dann ist ein Unterschied da.
Und das meine ich: Man muss die Bild-Zeitung lesen, wenn man sie zitiert - ich weiß, dass das in Ihren intellektuellen Kreisen nicht vornehm genug ist; das machen Sie nur hinter geschlossenen Türen; ich mache e Fragen, die man unterschreibt, vorhe intellektuell antizipiert haben.
Zu Frage unmöglich. Deshalb darf ich Ihnen, weil Sie sagen, wir verweigern hier eine Antwort, ein kleines Nachhilfestündchen im niedersächsischen Verfassungsrecht geben.
Fragerecht soll ein bestehend formationsdefizit ausgeglichen werden. Hieraus folgt, dass eine Frage auf
Nach der Kommentierung von Ipsen zu Artikel 24 Abs. 1 NV handelt es sich dann frage im Sinne der Verfassung, wenn lediglich rhetorische Fragen gestellt oder politische Wertungen vorgenommen werden.
f nicht näher bezeichnete, „seit der ve ekannt gewordene Vorgänge und Vorwürfe“ ab und lässt daher rmationen von der
Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages das Fragerecht in der Weise, dass Fragen knapp und sachlich sagen müssen, worübe
möglich, ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, unverzüglich und vollständig, also „nach bestem Wissen“, zu antworten.