Protocol of the Session on July 3, 2008

In diesem Aufruf bittet der Verein um finanzielle Unterstützung des Landes Niedersachsen. Trotz der Dringlichkeit des Appells gibt es dazu

seitens der Landesregierung bislang keinerlei Reaktion.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann wird die Landesregierung auf das o. g. Schreiben des Vereins von Anfang Mai 2008 antworten?

2. Wie wird die Landesregierung der Initiative kurzfristig über die finanziellen Schwierigkeiten hinweg helfen?

3. Welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung längerfristig für diese von vielen gelobte Initiative?

Der Verein „Partnerschaft für Lehrstellen e. V.“ entwickelt seit 1997 Ideen und Konzepte zur Vermittlung Jugendlicher auf dem Lehrstellenmarkt und hat unbestrittene Verdienste bei der Unterstützung Jugendlicher in der Berufsorientierung und Berufswahl. Der Verein unterstützt Jugendliche bei der Ausbildungsplatzsuche und akquiriert Lehrstellen. Ein Lehrstellentruck und die Internetseite lehrstellenfuchs.de gehen auf seine Initiative zurück. 2006 fand der Einsatz des Vereins seine öffentliche Anerkennung durch eine Auszeichnung im Rahmen des Wettbewerbs „unbezahlbar und freiwillig“.

Die Aktivitäten des Vereins sind insbesondere vor dem Hintergrund zu würdigen, dass die vielfältigen Maßnahmen zur Berufsorientierung zum Zeitpunkt der Vereinsgründung noch nicht bestanden. Seit 2004 hat die Landesregierung die Berufsorientierung zum Schwerpunkt der Arbeit in der Hauptschule gemacht. Zur Unterstützung der berufsorientierenden Maßnahmen sind nunmehr an 95 % der Hauptschulen sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Darüber hinaus sind seit 2004 alle allgemeinbildenden Schulen verpflichtet, im Bereich der Berufsorientierung zielführend zu arbeiten.

Zur Durchführung von Maßnahmen, die die Bildung oder Ausbildung von Jugendlichen stärken sollen, hat das Land den Niedersächsischen Pakt für Ausbildung geschlossen. Durch ihre gemeinsamen Anstrengungen haben die Partner des 2004 geschlossenen Niedersächsischen Paktes für Ausbildung erheblich dazu beigetragen, ausbildungswilligen und -fähigen jungen Menschen in Niedersachsen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.

Die Landesregierung hat sich im Ausbildungspakt verpflichtet, durch Maßnahmen im Bereich der allgemeinbildenden Schulen dazu beizutragen, die Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger zu verbessern und die zur Qualitätssicherung und -verbesserung eingeleiteten Maßnahmen in allen

Schulformen fortzusetzen. Um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, entwickelt das Land Bildungsgänge in Berufsschulen weiter, unterstützt die betriebliche Ausbildung und trägt zur Weiterqualifizierung junger Menschen bei. Dazu gehören:

- zentrale Abschlussarbeiten, landesweite Vergleichsarbeiten und standardisierte Tests

- Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen, verpflichtende Schülerbetriebspraktika, berufsorientierende Maßnahmen wie Betriebs- oder Praxistage für Hauptschüler, Betriebserkundungen, praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts, gezielte Zusammenarbeit mit Betrieben, berufsbildenden Schulen und Berufsberatung

- Partnerschaften zwischen Unternehmen und Schulen

- Bildungsgänge in berufsbildenden Schulen, die stärker mit betrieblicher Praxis vernetzt werden

- Der Modellversuch Berufseinstiegsklasse wird weitergeführt; für das 2009 auslaufende Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) ist eine Nachfolgeregelung beschlossen.

- Die Landesregierung fördert auch künftig im Rahmen der Möglichkeiten des Landeshaushalts die überbetriebliche Unterweisung der Auszubildenden.

- Berufsbildende Schulen bieten für leistungsstarke Auszubildende den Erwerb von Zusatzqualifikationen in EDV-Anwendungen und Fremdsprachen an.

- Das Land trägt auch weiter dazu bei, für berufliche Qualifizierte den Hochschulzugang zu erleichtern.

Eine sehr positive Bilanz zur Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern an Hauptschulen hat auch das Modellprojekt „Abschlussquote erhöhen - Berufsfähigkeit steigern“. Es hat in den vergangenen 18 Monaten eindeutig bewiesen, dass selbst schwache Hauptschülerinnen und Hauptschüler gute Chancen auf einen Ausbildungsvertrag haben, wenn sie individuell gefördert werden. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler haben ihre Berufschancen mit Ausdauer und Fleiß nachhaltig verbessert. Von den 360 Schülerinnen und Schülern, die teilgenommen haben, haben bereits mehr als 150 eine Ausbildungsstelle von den beteiligten Partnerunternehmen angeboten bekommen.

In allen Regionen des Landes bestehen Arbeitskreise Schule-Wirtschaft, die mit Unterstützung der Landesschulbehörde einschließlich der Fachberatung Berufsorientierung den Übergang der Jugendlichen von der Schule in den Beruf unterstützen. Im Kultusministerium ist ein vergleichbarer Arbeitskreis angesiedelt.

Auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Entspannung der Lage auf dem Ausbildungsmarkt wirken sich all diese Maßnahmen positiv auf die Chancen der Jugendlichen bei der Ausbildungsplatzsuche aus.

Die Landesregierung wird regelmäßig von Vereinen oder Institutionen gebeten, sie bei der Durchführung von Maßnahmen zur Berufsorientierung zu unterstützen. Dies kann die Landesregierung nicht leisten. Die vorhandenen Ressourcen müssen für die Umsetzung der bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen zielgerecht eingesetzt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat das Schreiben des Vereins beantwortet.

Zu 2: Dem Anliegen des Vereins kann auch aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes nicht entsprochen werden.

Zu 3: Es wird geprüft, wie die Arbeit des Vereins unterstützt werden kann, beispielsweise durch eine Kooperation mit der Fachberatung Berufsorientierung oder mit sozialpädagogischen Fachkräften an Hauptschulen.

Anlage 36

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 38 der Abg. Uwe Schwarz, Frauke Heiligenstadt, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Stefan Politze, Claus Peter Poppe, Silva Seeler, Petra Tiemann, Ulrich Watermann und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Unterfinanziert, bürokratisch, löchrig: Floppt das Landesprogramm für einen Schulessenszuschuss gleich nach dem Start?

Mit Beschluss vom 11. Dezember 2007 hat die Landesregierung ein sogenanntes Programm zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in besonderen Notlagen durch die Gewährung von Zuschüssen für die Mittagsverpfle

gung an Ganztagschulen beschlossen. Es ist auf das Jahr 2008 befristet und hat ein Gesamtvolumen von 3 Millionen Euro.

Die entsprechenden Fördergrundsätze des Kultusministeriums sehen eine mögliche Unterstützung nur für Schülerinnen und Schüler anerkannter Ganztagsschulen vor. Ausdrücklich schließen die Fördergrundsätze einen Rechtsanspruch des Antragstellers aus. Eine Bewilligung sei nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich, d. h. wenn die 3 Millionen Euro ausgeschöpft sind, werden alle weiteren Anträge abgelehnt. Das Land zahlt 50 % an Zuschüssen, die zweite Hälfte muss vom jeweiligen Schulträger aufgebracht werden. Umgerechnet bedeutet das, dass das Land jede bedürftige Schülerin/jeden bedürftigen Schüler einer anerkannten Ganztagsschule mit maximal 35 Cent pro Tag beim Mittagessen in der Schule unterstützt.

Mittlerweile mehren sich die Hinweise, dass dieses Programm so gut wie gar nicht nachgefragt wird, bei den anerkannten Ganztagsschulen viel zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstanden ist und viele Gymnasien auf der Strecke bleiben, die noch keine anerkannten Ganztagsschulen sind, deren Unterricht jedoch de facto bis weit in den Nachmittag hineinreicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zuschuss zum Mittagessen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Schulformen, bzw. wie viele Anträge auf Landeszuschüsse liegen mit welchem Gesamtvolumen bislang vor?

2. Wird die Landesregierung das Programm über 2008 hinaus fortführen, ausweiten oder inhaltlich neu ausrichten?

3. Gibt es Vorgaben der Kommunalaufsicht für Kommunen, sich gegebenenfalls nicht an der Kofinanzierung des Landesprogramms zu beteiligen, sodass in diesen Kommunen bedürftige Schülerinnen und Schüler keine Unterstützung für das Schulessen erhalten?

Für das Haushaltsjahr 2008 stehen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die ihren Lebensunterhalt mithilfe von Mitteln nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten, 3 Millionen Euro für Zuschüsse zum Erwerb eines Mittagessens in der Ganztagsschule bereit, wenn es auch eine ergänzende Förderung durch örtliche Träger bzw. Initiativen gibt.

Das Gesamtprogramm ist finanziell so ausgestattet, dass die Mittel im Umfang von 3 Millionen Euro ausreichen werden, um alle eingehenden Anträge bedienen zu können.

Mit diesem Verfahren ist sichergestellt, dass das Mittagessen für bedürftige Schülerinnen und Schü

ler im Schnitt mit einem Beitrag des Landes in Höhe von 0,65 Euro bezuschusst wird und in der Folge durchschnittlich für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler eine Entlastung in Höhe von 1,30 Euro wirksam wird, wenn die vorgenannten weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Durch die Einbeziehung der Schulträger und sonstiger lokaler Initiativen wird ein Anstoß gegeben, vor Ort eigenständige Verfahren und Systeme zu errichten, die zu einer weiteren gezielten Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher beitragen. Sie ergänzen damit das vom Land ins Leben gerufene Unterstützungssystem und können vor allem auf regionale Besonderheiten eingehen.

Die vom Land bereitgestellten Haushaltsmittel stellen eine direkte Hilfe für die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigte dar. Sie tragen unmittelbar zur Verringerung des Kaufpreises für ein Mittagessen bei und entlasten damit die betroffenen privaten Haushalte und Personen. Durch das einfache und unbürokratische Verfahren der Mittelvergabe wird sichergestellt, dass die Landesmittel den Betroffenen auf dem kürzesten Wege zugute kommen.

Über den tatsächlichen Erfolg dieses Programms kann erst am Ende des Haushaltsjahres geurteilt werden, da die Schulen die Zuschüsse sowohl als Vorauszahlung als auch nachträglich beantragen können. Die derzeit vorliegenden Daten über ausgezahlte Zuschüsse geben somit nicht den realen Umfang der Förderung wieder. Die tatsächliche Entwicklung bleibt daher abzuwarten.

Ob Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen das Mittagessen in der Schule einnehmen, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Der Preis des Mittagessens und die finanziellen Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten sind nur zwei der vielfältigen Faktoren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Das Förderprogramm wird so unbürokratisch wie möglich umgesetzt. Aus diesem Grund werden nur die unbedingt erforderlichen statistischen Daten von den Antragstellern erhoben. Angaben über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Zuschüsse zum Mittagessen in der Ganztagsschule erhalten, zählen nicht zu den zwingend zu erhebenden Angaben. Aus diesem Grund liegen dem Kultusministerium darüber keine Informationen vor.

Verlässliche Erfolgszahlen für das Landesprogramm können erst nach Ablauf des Jahres 2008 geliefert werden. Zurzeit stellt sich die Verfahrensumsetzung wie folgt dar:

(Tabelle siehe Anlage 2 am Ende des Berichts)