Jetzt bitte ich alle an dem Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer - Frau Kohlenberg, Frau Reichwaldt und Herrn Klein - zu wählen. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand.
- Hat er noch nicht gewählt? - Nachdem auch Herr Professor Zielke jetzt gewählt hat, frage ich, ob noch ein Mitglied des Landtages im Saal ist, das nicht gewählt hat. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich schließe den Wahlvorgang.
Das Wahlergebnis wird in Kürze bekanntgegeben. Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben, während die beim Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer die Stimmen auszählen. Ich unterbreche die Sitzung.
Ich gebe die Wahlergebnisse bekannt. Zunächst zur Wiederwahl eines Mitglieds des Staatsgerichtshofes entsprechend Nr. 1 des Wahlvorschlags. Abgegeben wurden 150 Stimmen, davon 150 gültige. 122 Mitglieder des Landtages haben mit Ja gestimmt, 17 Mitglieder haben mit Nein gestimmt, 11 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten.
Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 152 Abgeordneten beträgt 77. Die Zweidrittelmehrheit von 150 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 100. Mit Ja haben 122 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Der unter Nr. 1 in dem Wahlvorschlag in der Drs. 16/4461 genannte Herr Dr. van Nieuwland ist somit gewählt.
Unter Nr. 2 des Wahlvorschlags geht es um die Wiederwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs: Abgegeben wurden 150 Stimmen, davon 150 gültige. 124 Mitglieder des Landtages haben mit Ja und 14 mit Nein gestimmt, 12 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten.
Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 152 Abgeordneten beträgt, wie bereits erwähnt, 77. Die Zweidrittelmehrheit von 150 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 100. Mit Ja haben 124 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Der unter Nr. 2 in dem Wahlvorschlag in der Drs. 16/4461 genannte Herr Professor Dr. Schrader ist somit gewählt.
Herr Ministerpräsident McAllister wird den Gewählten in der anschließenden sogenannten Mittagspause im Arbeitszimmer des Landtagspräsidenten die Ernennungsurkunden aushändigen. Die nach dem Gesetz vorgesehene Vereidigung ist sodann