Protocol of the Session on January 20, 2012

7 02.04.2011 Elbe Beschuldigter ist verdächtig, auf seiner Facebook Seite die Parole "Sieg Heil - I am Hitler" ins Internet eingestellt zu haben.

86a StGB

1 TV Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

8 12.04.2011 Remlingen Der Beschuldigte rief den eingesetzten Polizeibeamten mit ausgestrecktem rechten Arm „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ zu.

86a StGB

1 TV Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO

9 07.05.2011 Veltheim U.T. zeichnete in die frisch geharkte Erde eines Vorgartens ein Hakenkreuz.

86a StGB

Kein TV

Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

10 09.05.2011 Cremlingen U.T. besprühte mit roter Farbe die Fahrplantafel einer Bushaltestelle.

86a StGB

Kein TV

Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

11 23.05.2011 Cremlingen An eine Bushaltestelle wurden mit blauer Farbe die Buchstaben A.C.A.B., BTSV und ein Hakenkreuz gesprüht.

86a StGB

Kein TV

Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 2

12 26.06.2011 Cremlingen Auf ein Schild der DB AG wurden mit schwarzer Farbe rechtsextremistische Symbole gesprüht.

86a StGB

Kein TV

Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

13 30.06.2011 Wolfenbüttel U.T. formte auf dem Boden aus den Scherben einer eingeworfenen Scheibe einer Telefonzelle ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz.

86a StGB

Kein TV

Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

14 15.08.2011 Wolfenbüttel U.T. beklebte 3 mobile Stromverteilerkästen mit jeweils 2 gelben Aufklebern mit strafrechtlich relevantem Inhalt. Die Aufkleber konnten nicht rückstandslos entfernt werden.

303 StGB

Kein TV

Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

15 03.09.2011 Wolfenbüttel Das Opfer gibt an, vom Beschuldigten einen Drohanruf bekommen zu haben. In dem Telefongespräch bezeichnet sich der Beschuldigte selbst als Nazi.

241 StGB

1 TV Verfahrensaus- gang noch nicht bekannt.

16 16.09.2011 Wolfenbüttel Der Beschuldigte hat einen Überweisungsträger mit strafrechtlich relevanten Ergänzungen versehen.

130 StGB

1 TV Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro

17 05.12.2011 Schladen U.T. ritzte mit spitzem Gegenstand ein Hakenkreuz in die Motorhaube eines PKW.

86a StGB

Kein TV

Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

Eine Recherche, welche Themenfelder durch die Straftaten im Jahr 2011 betroffen waren, ist mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden

und daher im Rahmen der für die Beantwortung von Mündlichen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchführbar.

Zu 3: Die Landesregierung hat im Rahmen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass über den KPMD-PMK eine Abfrage in Bezug auf Straftaten mit neonazistischem Hintergrund nicht möglich ist. Gemäß Recherche wurden die Unterthemen

„Antisemitismus“ und „Rassismus“ dem nachfolgenden Sachverhalt zugeteilt (siehe auch lfd. Nr. 17 der Straftatenübersicht 2011 aus der Ant- wort zu Frage 2).

Datum Ort Straftat gem. §

Sachverhalt Verfahrensausgang

05.12.2011 Schladen 86a StGB

U.T. ritzte mit spitzem Gegenstand ein Hakenkreuz in die Motorhaube eines PKW

Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

Anlage 49

Antwort