Protocol of the Session on January 20, 2012

2. Sieht die Landesregierung angesichts der Beispiele der Krankenhäuser in Stadtoldendorf und Einbeck die Notwendigkeit, den Verkauf von Krankenhäusern gegen möglichen Missbrauch als wirtschaftliche Spekulationsobjekte einzudämmen (z. B. durch eine entsprechende Verordnung zum neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetz bzw. eine Ergänzung des selbigen Gesetzes)?

3. Welche Haltung nimmt die Landesregierung angesichts der Beispiele der Krankenhäuser in Stadtoldendorf und Einbeck zum Privatisierungsstopp von kommunalen Krankenhäusern ein?

Im Jahr 2003 wurde mit dem Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen vom 23. April 2002 (BGBl I 2002, 1412, 1422) das Krankenhausentgeltsystem auf diagnosebezogene Fallgruppen (DRG’s) umgestellt. Mit dieser Umstellung hatte der Bundesgesetzgeber auch die Absicht verbunden, die Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit der Angebotsstrukturen für stationäre Krankenbehandlungen nach dem SGB V zu stärken und Konzentrations- und Kooperationsprozesse zu fördern.

Die Krankenhäuser Einbeck und Stadtoldendorf werden im Krankenhausplan 2012 mit 116 (Ein- beck) bzw. 77 Betten (Stadtoldendorf) geführt. Beide Häuser nehmen neben den Zentralkrankenhäusern ihrer Landkreise (ev. Krankenhaus Holz- minden und Albert-Schweitzer-Krankenhaus Nort- heim) lediglich ein kleineres Segment der Krankenhausversorgung in ihren Regionen wahr. Sie haben in den vergangenen beiden Jahrzehnten erhebliche Belegungsrückgänge zu verzeichnen. Die Anzahl ihrer Betten sank in den Jahren 1992 bis 2012 von 195 auf 116 (Einbeck) bzw. von 127 auf 77 (Stadtoldendorf). Beiden Krankenhäusern drohte bereits vor mehreren Jahren die Insolvenz. Die Stadt Einbeck und der Landkreis Holzminden versuchten, durch Einbeziehung eines gemeinnützigen Partners (der proDIAKO gGmbH) die medizinische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Häuser zu stärken, damit sie sich neben den Zentralkrankenhäusern ihrer Landkreise und in Ab

stimmung mit ihnen fachlich und finanziell behaupten konnten.

Die hier vorliegenden Belegungsdaten zeigen auf, dass diese Bemühungen bisher nicht zu einem dauerhaften Erfolg führten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass ursprünglich der Landkreis Holzminden und die Stadt Einbeck, anschließend die proDiako gGmbH, danach die GeHoMa mbH und zuletzt die AWO Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH die Mehrheitsanteile der Charlotten-Hospital Stadtoldendorf GmbH und der Sertürner-Hospital Einbeck GmbH besaßen. ProDiako und GeHoMa haben sich nach der Wahrnehmung der Landesregierung nach besten Kräften und bis an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemüht, den Niedergang der Krankenhäuser aufzuhalten und umzukehren. Die Landesregierung ist überzeugt davon, dass die AWO Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH die Krankenhäuser mit dem gleichen Anspruch übernommen hat und sich ebenfalls nach besten Kräften für deren Fortbestand einsetzen wird.

Zu 2 und 3: Das Land Niedersachsen stellt mit dem Krankenhausplan sicher, dass eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern gewährleistet ist. Die Landesregierung nimmt keinen Einfluss auf die Trägerstruktur von Krankenhäusern. Anlässe oder Gründe für einen Trägerwechsel werden von ihr nicht bewertet. Die Entwicklung aus Belegungsrückgängen, Reduzierung des medizinischen Leistungsangebotes und wirtschaftlichen Schwierigkeiten begann in den Krankenhäusern Stadtoldendorf und Einbeck bereits zu einer Zeit, als sie sich noch in öffentlicher Trägerschaft befanden. Damit ist erkennbar, dass die Trägerschaft keinen Rückschluss auf die Qualität der Leistungserbringung oder die Wirtschaftlichkeit zulässt.

Anlage 47

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 48 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Unbesetzte Studienplätze im Wintersemester 2011/2012

Studieninteressierte mussten auch zum Wintersemester 2011/2012 ihre Bewerbungen an

zahlreiche Hochschulen parallel verschicken, um ihre Chancen auf einen Studienplatz in Numerus-clausus-Fächern zu erhöhen. Seit mehreren Jahren gibt es die Absicht von Bund und Ländern, ein bundesweit abgestimmtes und koordiniertes Bewerbungsverfahren - das sogenannte Dialogorientierte Serviceverfahren, betrieben von Hochschulstart.de, der Stiftung für Hochschulzulassung - einzurichten, mit dessen Hilfe die Studienplatzbewerbungen über eine zentrale Stelle ablaufen würden.

Zu einer Einführung oder auch nur zu einer Testphase ist es aber auch im vergangenen Jahr nicht gekommen. Daher gab es auch zum Studienstart 2011/2012 mehrere Nachrückverfahren und frei gebliebene Studienplätze an den Hochschulen - trotz ursprünglich vorhandener Nachfrage.

Hochschulstart.de hat im Dezember 2011 angekündigt, dass zum nächsten Wintersemester eine Testphase für ein einheitliches Bewerbungsverfahren anlaufen werde, an der aber nicht alle Hochschulen teilnehmen würden. Ein Grund dafür sei, dass manche Hochschulen mit veralteter Software arbeiten würden und es daher Schwierigkeiten bei der Inbetriebnahme gebe. Zudem werde der Testlauf nur Ein-FachStudiengänge beinhalten können, während Zwei-Fach-Bachelorstudiengänge ausgeschlossen bleiben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Studienplätze in zulassungsbeschränkten NC-Fächern sind im Wintersemester 2011/2012 an welchen Hochschulen in Niedersachsen unbesetzt geblieben (bitte unter ge- trennter Angabe von Bachelor- und Masterplät- zen)?

2. Bis wann wurden an welchen Hochschulen in wie vielen Nachrückverfahren die zunächst unbesetzten Studienplätze endgültig vergeben oder sind endgültig unbesetzt geblieben?

3. Welche niedersächsischen Hochschulen nehmen aus welchen Gründen nicht an der angekündigten Testphase des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung teil?

Zu 1 und 2: Informationen zum Verlauf des Nachrückverfahrens und über die unbesetzt gebliebenen Studienplätze in den angesprochenen Studiengängen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Derzeit wird dazu noch in einem bundesweit abgestimmten Verfahren eine durch die KMK koordinierte Abfrage über den Verlauf des Zulassungsverfahrens des Wintersemesters 2011/2012 bei den Hochschulen durchgeführt. Konkret wird dabei nach Bachelor- und Masterstudiengängen mit Orts-NC sowie den in diesen Studiengängen frei gebliebenen Studienplätzen gefragt. Mit den Ergebnissen ist Ende Januar zu rechnen.

Zu 3: Über die Teilnahme an der Pilotphase des Dialogorientierten Serviceverfahrens gibt es bislang noch keine abschließenden Entscheidungen der Hochschulen. Zunächst müssen die Rahmenbedingungen für die Durchführung und der Stand der technischen Voraussetzungen an den Hochschulen geklärt sein. Über eine mögliche Teilnahme an diesem Verfahren entscheiden die Hochschulen dann in Abstimmung mit der Landesregierung zu gegebener Zeit.

Anlage 48

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 49 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Politisch motivierte Sachbeschädigungen und Konfrontationen von Neonazis im Landkreis Wolfenbüttel

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Fragestellers zu „Aktivitäten und Strukturen von Neonazis im Landkreis Wolfenbüttel im Jahr 2011“ aus dem Dezember 2011 führt die Landesregierung aus, dass es im Landkreis Wolfenbüttel zu Straftaten gekommen ist, die als „politisch motivierte Sachbeschädigung“ eingestuft und im bundeseinheitlichen „Kriminalpolizeilichen Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) im Themenfeld „Konfrontation/Politische Einstellung“ erfasst worden sind. Aufgrund der Fragestellung seien diese nicht in die Antworten der Landesregierung zur o. g. Anfrage und in der Drs. 16/3997 aufgenommen worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele politisch motivierte Sachbeschädigungen aus dem „Phänomenbereich Rechts“, die nicht in den Antworten auf die o. g. Anfragen angegeben sind, hat es in den Jahren 2009 bis 2011 im Landkreis Wolfenbüttel gegeben (bitte getrennt nach Jahren aufführen, für 2011 bitte mit Datum, Ort, Sachverhalt, polizeilichem Ermittlungsergebnis und etwaigen Verurteilun- gen) ?

2. Wie viele Straftaten aus dem Landkreis Wolfenbüttel sind im KPMD-PMK beim Themenfeld „Konfrontation/Politische Einstellung“ mit den Unterthemenfeldern „Gegen Links“, „Sonstige politische Gegner“ und in Weiteren dem „Phänomenbereich Rechts“ zuzuordnenden Bereichen in den Jahren 2009 bis 2011 verzeichnet (bitte jeweils und getrennt nach Jahren auffüh- ren, für 2011 bitte mit Datum, Ort, Sachverhalt, polizeilichem Ermittlungsergebnis und etwaigen Verurteilungen) ?

3. Welche sonstigen strafrechtlich relevanten Vorkommnisse mit neonazistischem, antisemitischem oder rassistischem Hintergrund wurden im Dezember 2011 im Landkreis Wolfenbüttel

registriert (bitte mit Datum, Ort, Sachverhalt, polizeilichem Ermittlungsergebnis und etwaigen Verurteilungen aufführen)?

Politisch motivierte Straftaten werden von der Polizei in einem bundeseinheitlichen Kriminalpolizeilichen Meldedienst - Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst.

Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde bundesweit im Jahr 2001 ein einheitliches Definitionssystem der politisch motivierten Kriminalität eingeführt, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen.

Dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität - Rechts - (PMK - Rechts) werden danach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind. Dies trifft insbesondere auf Delikte zu, bei denen Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.

Darüber hinaus werden die Straftaten einzelnen Themenfeldern, wie z. B. der Hasskriminalität mit den Unterthemen „Rassismus“ oder „Antisemitismus“, zugeordnet. Der KPMD-PMK sieht vor, dass ein Delikt verschiedene Themenfelder tangieren kann. Für ein Delikt können bis zu vier Themenfelder erfasst werden. Die Summe der Delikte verschiedener Themenfelder kann somit die Gesamtzahl der Delikte in einem Phänomenbereich übersteigen.

Der KPMD-PMK ermöglicht grundsätzlich eine aussagekräftige und umfassende Darstellung der politisch motivierten Kriminalität. Die Belastbarkeit und die Vergleichbarkeit der Daten sind aber insbesondere in Abhängigkeit vom Erhebungszeit

punkt zu sehen. Ergebnisse aus Ermittlungsverfahren oder Gerichtsurteilen finden auch nachträglich Berücksichtigung in der Statistik. Dies führt dazu, dass gegebenenfalls Änderungen bzw. Nacherfassungen notwendig werden. Die Zahlen unterliegen demzufolge teilweise starken Veränderungen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Daten zu Straftaten, deren Erhebungszeitpunkt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt liegt, zwar im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem erfasst sind, aber für statistische Zwecke im KPMD-PMK noch nicht vollständig zur Verfügung stehen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage auf der Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niedersachsen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Über die vom Fragesteller zitierten Antworten der Landesregierung hinaus, die sich auf strafrechtlich relevante Vorkommnisse mit antisemitischen oder rassistischem Hintergrund bezogen, sind laut KPMD-PMK im Jahr 2009 im Landkreis Wolfenbüttel drei weitere politisch motivierte Sachbeschädigungen im Phänomenbereich der PMK - Rechts - registriert worden, die anderen Themenfeldern zugeordnet wurden. Im Jahr 2010 ist keine dementsprechende Sachbeschädigung und im Jahr 2011 die nachfolgende politisch motivierte Sachbeschädigung im Phänomenbereich der PMK - Rechts - polizeilich bekannt geworden (Stand der Abfrage: 12. Januar 2012).

Datum Ort Straftat gem. §

Sachverhalt Verfahrensausgang

15.08.2011 Wolfenbüttel 303 StGB Unbekannter Täter (U.T.) beklebte 3 mobile Stromverteilerkästen mit jeweils 2 gelben Aufklebern mit strafrechtlich relevantem Inhalt. Die Aufkleber konnten nicht rückstandslos entfernt werden.

Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

Zu 2: Laut KPMD-PMK sind im Landkreis Wolfenbüttel im Phänomenbereich PMK - Rechts - die nachfolgenden Straftaten im Sinne der Fragestellung registriert worden:

2009 Konfrontation/politische Einstellung Unterthema: gegen Links

Konfrontation/politische Einstellung Unterthema: gegen sonst. politische Gegner

Weitere dem Phänomenbereich PMK – Rechts zuzuordnende Themenbereiche

Gesamtanzahl der Straftaten