Ungute Nähe zwischen Politik und Wirtschaft und Verschleierungen gegenüber dem Parlament? - Medienchimäre oder real existierendes „System Wulff“? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/4383
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dringliche Anfrage der SPD-Fraktion: Ungute Nähe zwischen Politik und Wirtschaft und Verschleierungen gegenüber dem Parlament? - Medienchimäre oder real existierendes „System Wulff“?
Die im Verlauf der Affäre um den ehemaligen Niedersächsischen Ministerpräsidenten und jetzigen Bundespräsidenten Christian Wulff bekannt ge
wordenen Vorwürfe haben viele Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung durch den ehemaligen Ministerpräsidenten und die Landesregierung in der öffentlichen Debatte als „unbefriedigend“, „unvollständig“ oder „gar nicht“ bezeichnet wurde.
- um die vom Landesrechnungshof als kritikwürdig bezeichnete und noch weiter in der Prüfung (CEMAG) stehende Praxis der Wirtschaftsförderung,
- um den heute unter der Regierung des CDULandesvorsitzenden McAllister noch immer aktiven „Club 2013“ sowie
- um die ungeklärten Zusammenhänge zwischen der Landesbürgschaft für eine Firma von David Groenewold und dessen gewährte Vergünstigungen für den ehemaligen Ministerpräsidenten
zeichnet sich ein Bild ab, das von den Medien als ungute Verquickung politischer, wirtschaftlicher und persönlicher Interessen oder mittlerweile sogar als „System Wulff“ bezeichnet wird.
Rechtlich ergeben sich dabei Fragen nach möglichen Verstößen des damaligen Ministerpräsidenten Wulff gegen das niedersächsische Ministergesetz bis hin zum Verfassungsbruch.
Zugleich wurde durch Recherchen der Medien deutlich, dass die ehemalige Niedersächsische Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Wulff bei der Beantwortung von Parlamentsanfragen zu diesen Komplexen zentrale Informationen nicht gegeben und Fragen nicht vollständig beantwortet hat. Bei diesem Tatbestand - wie im Fall der Antworten zum „Nord-Süd-Dialog“ - handelt es sich nach Auffassung von Verfassungsrechtlern nicht um eine Marginalie. Ein Verstoß gegen Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung ist kein „Kavaliersdelikt“. Er ist ein Verstoß gegen fundamentale Rechte des Parlaments.
Ohne die Wirksamkeit dieses Artikels ist eine Kontrolle der Landesregierung durch das Parlament nahezu unmöglich.
1. Würde die Landesregierung angesichts der bisher schon bekannt gewordenen Aktivitäten des ehemaligen Ministerpräsidenten und des ehemaligen Regierungssprechers im Zusammenhang mit der Organisation zumindest des „Nord-Süd-Dialogs 2009“ heute immer noch zu der am 14. April 2010 - vor allem auf die Fragen 5 und 7 - gegebenen Antwort stehen?
2. Ist die Landesregierung aufgrund der bekannt gewordenen außergewöhnlichen Vorzugskonditionen der Kredite des ehemaligen Ministerpräsidenten Wulff der Ansicht, dass dieser damit gegen das niedersächsische Ministergesetz und die von diesem Gesetz herangezogenen Regelungen des Beamtengesetzes sowie dessen Verwaltungsvorschriften verstoßen hat?
3. Welche Mitglieder der Landesregierung haben seit der Gründung des „Clubs 2013“ wann und wo an den Treffen dieses Clubs teilgenommen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unabhängig davon, dass ich die ersten beiden Fragen gestern schon beantwortet habe, werde ich das gleich noch einmal tun.
Ich hatte Ihnen gestern angeboten, dass Sie Ihre 62 Fragen ordnungsgemäß einreichen und ich sie bis Freitag beantworten würde. Bis heute sind sie nicht eingereicht.
Zu Frage 1: Ja, die Landesregierung steht nach wie vor zu der am 14. April 2010 gegebenen Antwort. Ein Verstoß gegen Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung kann schon deswegen nicht vorliegen, weil sich der Sachverhalt auch in der heutigen Rückbetrachtung so darstellt wie damals in der in Bezug genommenen Antwort.
- Nein. Das haben Sie jetzt falsch verstanden, Herr Adler. Jeder einzelne Abgeordnete kann nach Artikel 24 Verfassungsbeschwerde erheben, wenn er glaubt, dass seine - - -
- Ja, ich habe daran mitgearbeitet. Darauf bin ich auch stolz. Lesen Sie den Kommentar von Ipsen! Er hat ausdrücklich gesagt, dass der Artikel 24, wie wir ihn damals gemeinsam - Sie nicht, aber SPD, FDP, Grüne und CDU - beschlossen haben, vorbildlich für andere Landesverfassungen und für den Bund wäre. Darauf können wir alle - jedenfalls die damals Beteiligten - ein bisschen stolz sein.
Allerdings lag es im Interesse des Landes, niedersächsische Unternehmer zu begleiten und deren Kontaktanbahnung zu unterstützen.
Da Herr Meyer hier gestern wütend dazwischengeschrien hat, dass wir doch einen Livestream in der Staatskanzlei gemacht hätten: Das wusste ich gestern nicht. Ich habe mich erkundigt. Das, was Sat 1 übertragen hat - die haben ja übertragen -,
ist dann auf die Internetseite der Staatskanzlei gestellt worden. Technisch geht das in Form eines I-Frames. Der kostet kein Geld außer ein paar Sekunden der Arbeitszeit eines Mitarbeiters. Die ist allerdings angefallen.
Zu Frage 2: Nein. Der Fragesteller unterstellt, dass es sich bei den in Rede stehenden Kreditkonditionen um außergewöhnliche Vorzugskonditionen gehandelt habe.
- Na ja, ich habe Ihnen gestern aus der Financial Times Deutschland von vor einer Woche vorgelesen. Darin steht mit Hinweis auf Internetforen ausdrücklich drin, wie Sie an solch einen Kredit herankommen.