Protocol of the Session on January 18, 2012

Herr Schminke, ich will Ihnen eines sagen: Es gibt auch in Sachsen Tarifverträge, auch für den Bereich des Handels, auch für Amazon. Das Problem entsteht dann, wenn unterhalb dieser Tarifverträge bezahlt wird. Das Problem besteht darin, dass manche Genossen das offensichtlich zulassen und

sich überhaupt nicht darum kümmern, was dort passiert. Das ist Teil des Problems.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung ab.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4131 ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen?- Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4132 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist so beschlossen, wie es der Ausschuss empfohlen hat.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Abschließende Beratung: a) Kein „Weiter so“ bei der Elbvertiefung - Niedersachsen fordert Sicherheiten für Mensch und Natur - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/121 - b) Schäden für Mensch und Natur nicht absehbar - Nutzen nicht erkennbar - Kosten nicht überschaubar: Deshalb kein Einvernehmen zur Elbvertiefung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4036 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/4362

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Anträge abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Aussprache. Zunächst hat sich Frau Somfleth von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende 2011 war die Diskussion über die Elbvertiefung auf der Zielgeraden. Ich würde den Kolleginnen und Kollegen, die die Debatte in der 14. und 15. Wahlperiode nicht miterlebt haben, gerne einiges zur Historie erzählen. Aber meine Redezeit von sieben Minuten reicht dafür leider nicht. Deswegen werde ich mich lediglich auf die jüngere Vergangenheit konzentrieren.

Nachdem die EU-Kommission am 6. Dezember mit ihrer Stellungnahme grünes Licht für die neunte Elbvertiefung gegeben hatte - sie war zwar mit Auflagen versehen, ist aber dennoch von nicht wenigen Experten hart kritisiert worden -, kam wieder Bewegung in die Diskussion zu unserem Antrag aus 2008 und dem aktuelleren Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wir hatten uns vor Weihnachten darauf geeinigt, von betroffenen Organisationen, Kommunen und Verbänden aus der Region schriftliche Stellungnahmen einzuholen, die dann - so hofften wir - ausführlich und detailliert im Fachausschuss beraten werden könnten. Leider ist dies nicht der Fall gewesen. Als wir am 9. Januar 2012, nachdem wir einen Berg von 15 Stellungnahmen mit einigen Nachträgen durchgearbeitet hatten, in den Fachausschuss kamen, wurde nach kurzer Diskussion über die Verfahrensweise von den Kollegen der Regierungsfraktionen gesagt: Dieses Thema ist doch bei der Landesregierung in guten Händen, also geben wir die Stellungnahmen als Material an die Landesregierung, und damit hat es sich. - Was ist das für ein Selbstverständnis unserer Arbeit als Landtagabgeordnete?

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN)

Ich muss sagen: Ich war ziemlich fassungslos. Ich habe es in meiner 18-jährigen Tätigkeit hier im Landtag noch nicht erlebt, dass man von engagierten Menschen aus der Region Stellungnahmen einfordert - das waren zum Teil 30 bis 60 Seiten - und sie dann gar nicht diskutiert, sondern weiterreicht.

(Johanne Modder [SPD]: So sind sie!)

Hier wäre - vor allem, weil kein enormer Handlungsdruck bestand - Gründlichkeit vor Schnelligkeit angebracht gewesen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Auch der in der Region u. a. auf einer Veranstaltung im Landkreis Stade geäußerten Bitte nach mehr Transparenz durch eine Veröffentlichung des Entwurfs des Planfeststellungsbeschlusses im Internet konnten sich die Regierungsfraktionen nicht so richtig anschließen. Herr Seefried hatte zwar gesagt: Na ja, man könnte dem vielleicht beitreten. - Aber ich denke, da ist ein Wort des Ministerpräsidenten Herrn McAllister nötig, der sich in dieser Sache in den vergangenen Jahren - seit ich ihn kenne - immer wieder zu Wort gemeldet hat. Er müsste in diesem Zusammenhang an den Vorhabenträger herantreten, um Massenklagen gegen den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses zu verhindern.

Vor dem Hintergrund, dass auf die Fragen der SPD-Fraktion nach dem Stand der Abarbeitung der Auflagen aus dem letzten Planfeststellungsbeschluss immer noch keine zufriedenstellenden Antworten vorgetragen wurden und dass auch die Beweissicherungsberichte der letzten Elbvertiefungen von 2007 - man überlege sich einmal: von 2007 - und 2010 immer noch nicht vorliegen, hätte man die Anträge nicht vom Tisch fegen dürfen, sondern hätte man sich die Zeit nehmen müssen, um die Stellungnahmen intensiv zu diskutieren. Wir hatten auch eine öffentliche Anhörung zu unserem Antrag beantragt, damit die Experten dazu hätten befragt werden und miteinander hätten diskutieren können. Diesen Antrag haben Sie aber abgelehnt.

Herr McAllister, ich möchte Sie zum einen noch einmal an die Otterndorfer Erklärung erinnern, die Sie im Januar 2008 unterzeichnet haben.

(Zustimmung bei der SPD - Zurufe von der SPD: Aha!)

Zum anderen möchte ich noch weiter zurückgehen und an einen Brief des Umweltministers an das Bundesverkehrsministerium erinnern, in dem stand: Sie werden verstehen, dass die Erfüllung der Auflagen zur Beweissicherung eine zwingende Voraussetzung auch im Hinblick auf die künftige Einvernehmenserklärung ist. - Sie haben das damals als Fraktionsvorsitzender unterstützt. Unterstützen Sie das jetzt auch als Chef der Landesregierung!

(Glocke des Präsidenten)

Deshalb, so denke ich, werden Sie Ihr ganzes Gewicht einsetzen müssen, damit das wirklich umgesetzt wird. Ich weiß nicht, ob Ihre Mitarbeiter Ihnen eine Synopse der Stellungnahmen erstellt haben. Von den fünfzehn Stellungnahmen sind nur

zwei pro Elbvertiefung. Die Stellungnahme des LBEG hat mich besonders enttäuscht. Darin steht nämlich als Fazit - ich darf das zitieren -:

„Legt man die in den Antragsunterlagen jeweils getroffenen Prognosen für die Wasserstände“

- das ist ja ein wichtiges Problem -

„und Salinität der Elbe als zutreffend zugrunde, sind die demnach beschriebenen Änderungen in der Elbe so gering, dass eine deutliche Beeinträchtigung des Grundwassers nicht zu erwarten wäre.“

Das ist quasi die Erlaubnis, also das Erklären des Einvernehmens.

(Glocke des Präsidenten)

Ich hoffe, dass Sie die Stellungnahmen der anderen 13 Organisationen und Verbände gründlicher prüfen und bewerten, als es Ihre Kollegen im Fachausschuss gemacht haben, und ganz ernsthaft überlegen - - -

Frau Kollegin, da leuchtet eine rote Lampe.

Ja. - - - ob Sie Ihr Einvernehmen für diese Elbvertiefung erteilen oder verweigern.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Dammann-Tamke von der CDU-Fraktion gemeldet.

Frau Kollegin Somfleth, Sie haben sehr weit ausgeholt. Sie haben von der 14. und 15. Wahlperiode gesprochen

(Brigitte Somfleth [SPD]: Hätte ich gerne!)

und gesagt, wie lange Sie dieses Thema verfolgen. Ich sehe und schätze Ihren Einsatz in Bezug auf dieses Thema.

In diesem klaren, rechtsstaatlichen Verfahren wird immer wieder der Eindruck vermittelt, dass Niedersachsen neben der Einvernehmenserteilung auch

Möglichkeiten hätte, über eine Grundsatzdebatte dieses Verfahren infrage zu stellen. Deshalb möchte ich gerne ein wenig die Geschichte beanspruchen und einmal darauf hinweisen, dass wir im Jahre 2003 eine rot-grüne Bundesregierung hatten, die dieses Projekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen hat.

Unser Stader Tageblatt, das dieses Thema über Jahre sehr intensiv begleitet, bietet auch eine sehr gute Onlinerecherchemöglichkeit. Ich habe mir vor wenigen Stunden noch einmal die Mühe gemacht, das alles herauszusuchen.

(Zuruf von der SPD: Macht es das besser?)

Es war Bundesverkehrsminister Tiefensee, der in diesem Verfahren die Zusage gemacht hat, dass das grundsätzliche Bedürfnis nach dieser Maßnahme noch einmal geprüft werden sollte. Diese Zusage ist aber nicht eingehalten worden.

Was ich damit sagen will, ist Folgendes: Wir sollten gegenüber der Bevölkerung nicht den Eindruck erwecken, dass wir im Land Niedersachsen zu diesem Thema noch einmal eine Grundsatzdebatte führen können und dürfen. Unsere Möglichkeiten im Rahmen der Einvernehmenserteilung beziehen sich auf die Fragen der Landeskultur und der Wasserwirtschaft.

Daher sollten wir gemeinsam alles dafür tun, hier eine ordentliche und an der Sache orientierte Debatte zu führen, aber nicht Emotionen schüren und den Leuten nicht den Eindruck vermitteln, - - -