Protocol of the Session on January 18, 2012

Denn, meine Damen und Herren, man muss auch festhalten, dass viele Probleme noch längst nicht gelöst sind. Es darf durch eine mögliche Verschiebung der Brackwasserzone und eine damit verbundene weitere Versalzung der Elbe und des Wassers nicht zu Einschränkungen für den Obstbau und - das möchte ich betonen - für die Industrie am Standort Stade kommen. Die Menschen und damit auch die Wirtschaft an der Elbe dürfen keinerlei Nachteile und Risiken durch die Fahrrinnenanpassung erfahren bzw. tragen.

Ich sage dabei deutlich an den Bund gerichtet: Wenn alle Gutachten, die im jetzigen Verfahren vorliegen, zutreffen, kann es grundsätzlich kein Problem sein, unsere Forderungen zu erfüllen und durch Auflagen im Planfeststellungsbeschluss sowie Vereinbarungen alle Belange im Vorwege zu regeln. Die Schutzauflage in dem Planfeststellungsbeschluss ist deshalb von besonderer Bedeutung. Das bereits heute vorhandene Messnetz zur

Feststellung der Salinität ist weiter auszubauen und für mindestens 30 Jahre durch den Bund zu betreiben und zu finanzieren. Sollte es tatsächlich zu Schäden kommen, darf es nicht Aufgabe der Menschen hinter den Deichen sein, zu beweisen, dass diese durch die Elbvertiefung entstanden sind, sondern die Beweislast muss genau umgekehrt ausgestaltet sein.

(Beifall bei der CDU)

Passiert etwas, was nicht in einem Gutachten vorhersehbar gewesen ist, oder kommt es zu Ernteausfällen, muss bereits heute klar geregelt werden, wie der Schadenersatz aussieht. Die bisherige Richtgeschwindigkeit für Schiffe auf der Elbe muss zu einer Höchstgeschwindigkeit mit entsprechenden Kontrollen umgestaltet werden. Dies ist aber bereits durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Elbeforum in Stade signalisiert worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen an der Seite der Menschen in der Region. Wir unterstützen die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen, den Kreisen und den Verbänden vor Ort, die jetzige Phase des Planfeststellungsverfahrens in unserem Interesse zu nutzen.

(Beifall bei der CDU)

Wir sollten die Rechte der Menschen vor Ort nicht mit einem pauschalen Nein verspielen. Wir haben uns intensiv mit den 15 Stellungnahmen und weiteren Eingaben an den Landtag befasst und die starken inhaltlichen Angaben aufgenommen.

Ich will auch noch einmal Folgendes richtigstellen, Frau Somfleth.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich habe jetzt keine Zeit mehr. Ich will angesichts meiner verbleibenden Redezeit zum Ende kommen. - Frau Somfleth, ich will nur richtigstellen: Nicht Mitarbeiter der Landesregierung haben eine Synopse erstellt. Ich habe sie erstellt, weil wir uns in unserer Fraktion mit den Themen intensiv auseinandersetzen.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind den verschiedenen Akteuren, die diese Stellungnahmen erarbeitet haben, sehr, sehr dankbar für ihre inhaltlich guten Argumente. Deswegen war es auch richtig, sie sofort als Material

der Landesregierung zur Verfügung zu stellen, weil sie unsere Verhandlungsposition und die Verhandlungsposition der Landesregierung stärken. Wir haben nicht nur das Gefühl, sondern wir wissen, dass die Landesregierung unsere Interessen gut vertritt und die Einvernehmenserteilung in keiner Weise als gesichert gilt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Wenzel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gemeldet. Bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Seefried, ich habe ganz anders als Sie den Eindruck, dass wir hier ein großes Theater erleben. Herr McAllister hat damals die Otterndorfer Erklärung unterschrieben, Herr Ferlemann stimmt im Kreistag in Cuxhaven gegen die Elbvertiefung, und in der Bundestagsfraktion setzt er sich für die Elbvertiefung ein. Sie weigern sich, alle Gutachten auf den Tisch zulegen, Sie legen dem Umweltausschuss noch nicht einmal die Beweissicherung aus den vergangenen Jahren vor, und Sie wollen in der Zwischenzeit schon wieder neue Fakten schaffen und eine Entscheidung über eine neue Vertiefung herbeiführen.

Meine Damen und Herren, das geht so gar nicht! Herr McAllister, ich würde gerne von Ihnen wissen, wann die Ergebnisse der Beweissicherung aus den vergangenen Jahren hier auf den Tisch des Hauses und des zuständigen Ausschusses kommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es kann doch wohl nicht angehen, dass wir eine weitere Elbvertiefung beschließen und die Beweissicherung aus den Vorjahren diesem Landtag nicht zur Kenntnis kommt!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Insofern würde ich Sie bitten, hier persönlich Stellung zu nehmen.

Erwiderung von Herrn Seefried. Bitte!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, auch aus Ihrer Wortmeldung wurde sehr deutlich, dass unsere Landesregierung es sich bei diesem Thema wirklich nicht leicht macht und sich intensiv mit den inhaltlichen Positionen der Region auseinandersetzt. Deswegen bin ich mir auch sehr sicher - Herr Birkner hat eben schon genickt -, dass Herr Birkner vonseiten der Landesregierung hier gleich etwas zum Thema Beweissicherung wird sagen können.

Ich möchte aber noch einmal deutlich auf Folgendes hinweisen - ich habe versucht, es klarzumachen -: Wir haben hier mit dem Planfeststellungsverfahren ein klares rechtsstaatliches Verfahren, und derzeit liegt ein Entwurf vor. Sie waren im Umweltausschuss als dessen Vorsitzender dabei. Das Umweltministerium hat dort berichtet, dass es sehr wohl das Interesse der Landesregierung ist, jetzt, in der Phase der Einvernehmenserteilung, diesen Entwurf mit den Kommunen, den Kreisen und auch den entsprechenden Verbänden vor Ort zu diskutieren und damit zu einer gemeinsamer Position des Landes Niedersachsen zu gelangen.

Das ist unser Interesse. Ich kann dazu nur deutlich sagen, dass wir unserer Landesregierung den Rücken stärken und uns dort sehr gut aufgehoben fühlen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, für mich im Moment erkennbar die letzte Wortmeldung kommt von Herrn Minister Dr. Birkner. Er hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zu erwartenden Auswirkungen der Elbvertiefung auf Niedersachsen, insbesondere auf die Landkreise Harburg, Stade und Cuxhaven, sind der Grund dafür, dass wir uns natürlich von Anfang an sehr intensiv um dieses wichtige Thema gekümmert haben und dies selbstverständlich auch weiterhin mit der gebotenen Intensität und Verantwortung tun.

Meine Damen und Herren, wir haben das Verfahren seit 2004 mit dem Ziel begleitet, niedersächsische Belange zu vertreten und durchzusetzen und damit insbesondere die regionalen Belange der betroffenen Menschen vor Ort mit einzubringen und zu vertreten. Wie bei anderen Themen gilt

natürlich auch hier, dass sich die Landesregierung bei diesem Verfahren als Anwalt der niedersächsischen Bevölkerung gegenüber dem Bund und Antragsteller versteht.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

So hatte das Landeskabinett bei der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan dieser nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass wesentliche Forderungen bei der Realisierung des Projektes, insbesondere solche zur Deichsicherheit - das ist hier schon gesagt worden, das ist einer der besonders wichtigen Punkte -, erfüllt werden.

Auch im Planfeststellungsverfahren zur Fahrrinnenanpassung hat Niedersachsen, haben wir immer eine aktive Rolle eingenommen und eben nicht nur reagiert und abgewartet, was auf uns zukommt. Das ist uns mit großem Erfolg für die betroffenen Regionen gelungen. Dazu zählen insbesondere die im Jahr 2009 abgeschlossenen Verträge zur Uferunterhaltung an der Elbe von der Hamburger Landesgrenze bis kurz vor Cuxhaven, die nun der Bund durchzuführen hat. Das gilt auch für die Ufersicherung am Altenbrucher Bogen, die noch in diesem Jahr abgeschlossen wird.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses liegt seit dem 30. Dezember 2011 vor. Das ist hier bereits hinreichend erörtert worden. Nunmehr läuft die dreimonatige Frist, innerhalb derer entschieden werden soll, ob und inwieweit das Land Niedersachsen das Einvernehmen erteilen kann. Es ist auch gesagt worden, worauf es ankommt, nämlich auf Landeskultur und wasserwirtschaftliche Belange.

In diesem Zusammenhang ist zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass es sich um ein rechtsstaatliches Verfahren, aber auch um ein offenes Verfahren handelt, in dem diese Dinge abgeprüft werden. Insofern ist den heute aufgestellten Forderungen, dass hier erklärt werden möge, man werde das Einvernehmen nicht erteilen, schlichtweg nicht zu entsprechen; denn wir sind an Recht und Gesetz gebunden und für eine gewissenhafte Prüfung verantwortlich. Wir werden das auch so durchführen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Im Rahmen dieser Prüfung zeichnet sich ab, dass gewisse Punkte besonders problematisch sind. Dazu gehören die Salinität und die Versorgung des

Obstanbaus mit Wasser in Nordkehdingen, in Südkehdingen und im Alten Land. Dieses Problem steht ganz oben auf der Tagesordnung. Meine Damen und Herren, wir machen das nicht ideologisch voreingenommen, sondern wir machen das mit der gebotenen Sachlichkeit nach Recht und Gesetz.

Lassen Sie mich jetzt noch einige Punkte ansprechen, die hier angeführt worden sind. Frau Somfleth, die Landesregierung wird die Beiträge würdigen, die im Ausschuss geleistet worden sind. Sie wird das sehr gewissenhaft tun. Wir sind dankbar für diese qualifizierten Beiträge; denn mit ihrer Hilfe werden wir unsere Arbeit erledigen können.

Ferner ist die Transparenz angesprochen worden. Die ist auch mir besonders wichtig. Deshalb haben wir schon Gespräche mit dem Bund als dem Träger des Vorhabens geführt, mit dem Ziel, den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses zu veröffentlichen. Es sieht so aus, dass wir uns hierüber in Kürze verständigen können. Das können wir aber nur mit Zustimmung desjenigen, der den Entwurf vorgelegt hat. Die Landesregierung steht hier für Transparenz. Wir sind hier auf dem besten Weg, sodass wir das dann machen können.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Was die Beweissicherung angeht, Herr Wenzel, sollte Ihnen das - so ist es zumindest mir gesagt worden - aus dem Ausschuss präsent sein. Im Ausschuss ist eindeutig gesagt worden, dass die Ergebnisse der Beweissicherung noch im Februar vorgelegt werden und somit auch den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden können. Nur dann, wenn die Beweissicherungsergebnisse vorliegen, kann die Landesregierung auch über das Einvernehmen entscheiden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Kollege Wenzel, eine Minute!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, Herr Seefried, Sie legen hier ja eine seltsame Logik an den Tag. Wenn ich Ihnen richtig zugehört habe, haben Sie gesagt: Wer die Elbvertiefung ablehnt, der schadet den Interessen des Landes Niedersachsen. - Gilt das dann

auch für den Kreistag in Cuxhaven, der die Elbvertiefung geschlossen abgelehnt hat? Gilt das auch für Herrn Ferlemann?

Meine Damen und Herren, was wir kritisieren, ist, dass man noch nicht einmal Transparenz hinsichtlich der Schäden herstellt, die hier tatsächlich eintreten.