1. Welche Chancen sieht die Landesregierung in der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Energieprojekten, z. B. im Rahmen von Bürgerenergiegenossenschaften, für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien?
2. Welches Potenzial an installierter Leistung erneuerbarer Energien wird in Energiealleen in Niedersachsen gesehen, z. B. entlang der Bundesautobahn 31 oder auch anderer Verkehrswege?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung in der Verknüpfung von Energiealleen mit innovativen Konzepten der Elektromobilität?
Niedersachsen hat sich für die Energiewende ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis zum Jahr 2020 sollen 25 % des Endenergieverbrauches in Niedersachsen durch regenerative Energien gedeckt werden. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen alle sinnvollen wirtschaftlichen Potenziale genutzt werden.
Bürgerinnen und Bürger sind wichtige Akteure, die den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und gleichzeitig in erheblichem Umfang von dieser Entwicklung profitieren können. Durch den Ersatz von bisher importierten Energierohstoffen oder Endenergien durch heimische Energiequellen findet eine Reihe von Wertschöpfungsschritten in den Kommunen statt, die dort zu positiven regionalwirtschaftlichen Effekten führen.
Insbesondere wenn es gelingt, dass sich Bürgerinnen und Bürger als Betreiber engagieren, beispielsweise auch genossenschaftlich organisiert, und sich womöglich Dienstleister, Planer und Installateure vor Ort ansiedeln, können die Menschen von großen Teilen der Wertschöpfungskette profitieren. Einkommen, Gewinne und Steuern werden dann vor Ort generiert und bleiben über die gesamte Anlagenlaufzeit in der Region gebunden.
Grundsätzlich hat sich die Bildung von Genossenschaften bei der Errichtung von kleineren Windparks bewährt und ist überwiegend positiv zu bewerten. Durch die Nähe zu den Bürgern und durch die detaillierten Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten sind die Genossenschaften in besonderer Weise befähigt, das örtliche Potenzial der erneuerbaren Energien zu identifizieren und zu erschließen.
Genossenschaftlich finanzierte erneuerbare Energien eignen sich somit hervorragend, die Menschen auf dem Weg in ein neues Energiezeitalter mitzunehmen und an der Entwicklung teilhaben zu lassen.
Zu 1: Einer aktuellen Studie zufolge befinden sich mehr als 50 % der in Deutschland installierten Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen
Quellen im Eigentum von Privatpersonen. Das Engagement von Privatpersonen in Energiegenossenschaften oder anderen Formen gibt damit den entscheidenden Impuls für das Gelingen der Energiewende. Gleichzeitig ist es notwendig, für die mit der Umsetzung der Energiewende verbundenen Beeinträchtigungen bei den Menschen in Niedersachsen Akzeptanz zu erzeugen.
Genossenschaften bieten allen Interessierten eine Chance, in erneuerbare Energien zu investieren, auch wenn diese selber nicht die notwendigen finanziellen Mittel oder die räumlichen Möglichkeiten für eigene Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien haben. Dieses regionale Engagement ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz und ein hervorragendes Beispiel für regionale Wirtschaftsförderung.
Zu 2: Die Begrifflichkeit „Energiealleen“ ist in erster Linie eine Marketingbegrifflichkeit, die systemtechnisch nicht treffend sinnvoll ist. Erneuerbare Energien sollten vorrangig dort erzeugt werden, wo eine besonders gute Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Dabei ist auch auf eine sinnvolle und möglichst wirtschaftliche Netzanbindungsmöglichkeit zu achten. Es ist aus netztechnischer Sicht eher nachteilig, verschiedene Erzeugungsformen in Linienform entlang von langgestreckten „Energiealleen“ anzusiedeln.
Die Nutzung von Autobahntrassen und anderen Verkehrswegen sowie von deren Randbereichen kann grundsätzlich für Energieerzeugungs- und -infrastrukturanlagen in Betracht kommen. Direkt entlang von Straßen gibt es auch teilweise bereits Solaranlagen auf Lärmschutzwänden. Allerdings führt der extrem hohe Ausbaustand der Fotovoltaik, der auch in Niedersachsen erfolgt ist, zu überproportional hohem Netzausbaubedarf, obwohl diese Anlagen, über das Jahr gerechnet, eine vergleichsweise geringe Strommenge in das Netz einspeisen. Im Bereich der Fotovoltaik wäre eine eher zurückhaltende Entwicklung volkswirtschaftlich sinnvoll. Daher ist der Schwerpunkt bei der Entwicklung der Fotovoltaik eher auf die Bereiche zu legen, bei denen nicht überproportional hohe Netzausbaubedarfe ausgelöst werden. Die sind in der Regel nicht „Energiealleen“.
Für die Nutzung durch Fotovoltaikanlagen sollen in Niedersachsen gemäß Entwurf zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) grundsätzlich keine Freiflächen, sondern bereits versiegelte oder vorbelastete Flächen in Anspruch genommen werden. In der Begründung zum LROP
Entwurf wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Nutzung von Fotovoltaikanlagen in Kombination mit Lärmschutzwänden verwiesen.
Eine durchgängige Festlegung entsprechender Gebiete z. B. für die Windenergienutzung entlang von Autobahnen kommt aufgrund des Erfordernisses der Einhaltung von Abständen zu anderen Nutzungen nicht infrage. Windkraftanlagen müssen z. B. bereits aus Sicherheitsgründen zu Verkehrswegen Abstände einhalten. Sowohl Wohnnutzungen als auch gewerbliche Nutzungen haben sich entlang der Autobahntrassen entwickelt, auch für Natur und Landschaft wertvolle Gebiete oder andere Nutzungsansprüche, z. B. Rohstoffabbau, können einer Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten für Windenergienutzung entgegenstehen.
Voraussetzung für die Auswahl von geeigneten Flächen ist daher die Ausarbeitung eines schlüssigen Konzeptes für den gesamten Planungsraum, auf dessen Grundlage nach sachgerechter Abwägung aller Belange eine Auswahl von Flächen getroffen werden kann. Die Entscheidung über die Auswahl geeigneter Flächen liegt in Niedersachsen im Ermessen der Kommunen. Damit wird sichergestellt, dass die Ausweisung neuer Gebiete nur nach intensiver Diskussion und Abwägung aller Interessen auf regionaler und lokaler Ebene erfolgt.
Zu 3: Wie gut die Umwelt- und Klimabilanz eines Elektrofahrzeugs ist, hängt entscheidend von der Art der Stromerzeugung ab. Damit auch für Elektromobilität ausreichend erneuerbare Energien zur Verfügung stehen, muss deren Ausbau weiter vorangetrieben werden. Aufgrund des weiteren Ausbaus, gerade der fluktuierenden Windenergie, ist es sinnvoll, die Möglichkeit der Stromspeicherung in Fahrzeugbatterien voranzutreiben. Darüber hinaus ist es auch erforderlich, die Informations- und Kommunikationstechnik weiterzuentwickeln und bereitzustellen, um Elektrofahrzeuge in ein intelligentes Netz, ein sogenanntes Smart Grid, integrieren zu können.
An ausgewählten Standorten an Autobahnen oder Bundesstraßen könnten Ultraschnellladesysteme für Elektrofahrzeuge deren Einsatz auf Fernstrecken optimieren. Der Ausbau der öffentlichen Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge kann so vorangetrieben werden. Eine mögliche Kombination
Im Bereich der Schnellladesysteme für Elektrofahrzeuge besteht allerdings noch erheblicher Forschungsbedarf. Standardisierung und Normung werden letztlich zeigen, welche Ladesysteme und welche Geschäftsmodelle sich für das Laden von Elektrofahrzeugen durchsetzen.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 55 des Abg. Axel Miesner (CDU)
In Niedersachsen stammt bereits jetzt rein rechnerisch ca. ein Drittel des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien. Allein der Anteil der installierten Onshorewindkraftleistung beträgt in Niedersachsen mit rund 6 800 MW ca. 25 % der gesamten in Deutschland an Land installierten Leistung. Und das Ausbauniveau ist weiterhin hoch: Auch in 2011 wurden bis jetzt in keinem anderen Bundesland mehr Windkraftanlagen installiert als in Niedersachsen.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumordnung (BBSR) hat laut Neue Energie, Ausgabe 08/2011, alle in rechtsgültigen Regionalplänen ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen in einer Datenbank erfasst. Auch in dieser Übersicht ist Niedersachsen Windenergieland Nummer eins in Deutschland. Um die Ausbauziele zu erreichen, sind in Niedersachsen weitere Anstrengungen nötig.
1. Wie hoch ist das derzeit in den Regionalen Raumordnungsprogrammen und den Flächennutzungsplänen der Region Hannover, der Landkreise, der Städte und Gemeinden ausgewiesene Potenzial an installierter Leistung, und wie groß ist die dafür ausgewiesene Fläche?
2. Welcher Flächenbedarf ist nötig, um das im Energiekonzept der Landesregierung beschriebene Ausbauziel um weitere 7 500 MW auf ca. 14 000 MW bis Ende 2020 zu erreichen?
3. Welches Potenzial wird mit Blick auf den weiteren Ausbau der Windenergie an Land für das Repowering gesehen, und welche Entwicklung der Anlagenzahl ist damit verbunden?
Die Landesregierung hat im September dieses Jahres mit dem Entwurf für ein Energiekonzept mit dem Titel „Verlässlich, umweltfreundlich, klimaverträglich und bezahlbar - Energiepolitik für morgen“
In dem Konzeptentwurf werden Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, Perspektiven zur Erhöhung der Energieeffizienz, zur zukünftigen Bedeutung konventioneller Kraftwerke, zum Ausbau der Stromnetze, zu den Kosten der Energiewende und zu den Zielen einer innovativen Energieforschungspolitik beschrieben.
Ausgehend von dem bereits erreichten, hohen Anteil erneuerbarer Energien in Niedersachsen, werden weitere engagierte Ausbauziele gesetzt. Bis zum Jahre 2020 sollen 25 % des niedersächsischen Endenergieverbrauches aus erneuerbaren Energien gedeckt und insbesondere der Ausbau der Windenergienutzung on- und offshore vorangetrieben werden.
Niedersachsen ist bereits heute das führende Windenergieland in Deutschland. Mit einem Anteil von 25% der bundesweit installierten Windkraftleistung wird hier mehr Strom aus Windkraft erzeugt als in irgendeinem anderen Bundesland. Der Ausbau der Windenergie soll auch künftig das Rückgrat des Ausbaus der erneuerbaren Energien bilden. Die Windenergienutzung bietet sowohl onshore als auch offshore die größten Ausbaupotenziale in Niedersachsen. Sie stehen daher im Zentrum der niedersächsischen und nationalen Ausbaubemühungen.
Obwohl die Zahl der genutzten geeigneten Standorte in Niedersachsen vergleichsweise hoch ist, kann mit dem Zubau von modernen Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 7 500 MW - gegenüber rund 6 800 MW heute - die Leistung der Onshoreanlagen mehr als verdoppelt werden, ohne dass sich die Zahl der Anlagen drastisch erhöht.
Zu 1: Daten zu dem in den Regionalen Raumordnungsprogrammen und den Flächennutzungsplänen ausgewiesenen Potenzial an installierter Leistung und der dafür ausgewiesenen Fläche sind für Niedersachsen nicht flächendeckend vorhanden. Eine entsprechende Datenbank befindet sich im Aufbau.
Zu 2: Im Rahmen des Energiekonzeptes ist die Landesregierung von einer zusätzlichen installierten Windkraftleistung von 7 500 MW (an Land) bis 2020 ausgegangen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, den Ausbau zumindest auf dem
aktuellen Niveau von rund 200 neuen Anlagen pro Jahr in Niedersachsen zu halten, bei gleichzeitiger Erhöhung der durchschnittlichen Leistung der neu installierten Anlagen - entsprechend der technischen Entwicklung.
Eine konkrete Aussage über die Entwicklung der Gesamtzahl der Anlagen, die in 2020 errichtet sein müssen, und der damit verbundenen zusätzlichen Fläche, um die genannten Ziele zu erreichen, ist aufgrund der ungewissen Entwicklung des Repowerings nicht möglich.
So hat sich allein von 2000 bis 2010 die durchschnittliche Anlagenleistung auf 2 MW verdoppelt. Im ersten Halbjahr 2011 betrug die durchschnittliche Anlagenleistung bereits 2,3 MW. Für die Errichtung von neuen Anlagen insgesamt, also auch für das Repowering, ist aber aufgrund der technischen Entwicklung der Anlagen der Verzicht auf Höhenbegrenzungen essentiell, um die Ziele der Landesregierung zu erreichen.
Zu 3: Für Niedersachsen spielt wie oben dargelegt das Repowering zur Erreichung der Ausbauziele eine wichtige Rolle und wird von der Landesregierung unterstützt. Der Entwurf zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms sieht Regelungen vor, mit denen die Ausschöpfung des Potenzials der durch Repowering erzielbaren Leistung durch raumplanerische Festlegungen unterstützt werden kann.
Mehr als die Hälfte der Anlagen (ca. 3 000 von aktuell 5 411) in Niedersachsen hat entsprechend der aktuellen Novelle des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) ab 1. Januar 2012 beim Ersatz durch Repowering Anspruch auf den sogenannten Repowering-Bonus. Diese Anlagen haben eine Gesamtleistung von ca. 2 400 MW bei einer durchschnittlichen Anlagenleistung von lediglich 0,8 MW.
Ob und wann einzelne Anlagen repowert werden, kann aufgrund der Komplexität der einzelnen Projekte (Eigentümerverhältnisse, Grundstückseigen- tümer, Finanzierungsmodelle etc.) nicht abgeschätzt werden. Eine konkrete Aussage über die Entwicklung der Anlagenzahl ist daher nicht möglich.