Protocol of the Session on December 9, 2011

Schon damals wurde die bundeseinheitliche Einschätzung, dass in der gesamten rechten Szene eine deutliche Affinität zu Waffen feststellbar ist, auch durch die Niedersächsische Landesregierung geteilt. Außerdem hatte die Landesregierung betont, dass von bewaffneten Straftätern generell eine besondere Gefährlichkeit ausgeht und Waffenfunde bei Rechtsextremisten deshalb immer der besonderen Aufmerksamkeit der niedersächsischen Sicherheitsbehörden bedürfen sowie eine nachhaltige lückenlose Aufklärung erfordern. Dementsprechend wurden von der niedersächsischen Polizei die verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten sowohl der Strafverfolgung als auch der Gefahrenabwehr zur konsequenten Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen genutzt.

Aus den bisher den niedersächsischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehenden Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem den „NSU“ betreffenden Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft haben sich bislang keine neuen Hinweise darauf ergeben, dass sich Rechtsextremisten aus Niedersachsen Waffen beschafft haben, um geplant politisch motivierte Straftaten zu begehen.

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen außer den in den Vorbemerkungen beschriebenen Erkenntnissen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich niedersächsische Rechtsextremisten

bewaffnen, um geplant politisch motivierte Straftaten zu begehen. Darüber hinaus liegen derzeit keine Hinweise auf aktuelle rechtsterroristische Aktivitäten in Niedersachsen vor.

Zu 2 und 3: Die Niedersächsische Landesregierung erteilt keine Auskünfte zu laufenden Ermittlungsverfahren in der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Sie veröffentlicht auch keine Informationen, welche einen unmittelbaren Einfluss auf die weiteren Ermittlungen in diesem Zusammenhang oder auf die mögliche Einleitung von weiteren Ermittlungsverfahren haben könnten. Der lückenlosen kriminalistischen Aufklärung der Taten und umfassenden Analyse der aktuell vorliegenden Informationen ist derzeit Vorrang zu gewähren.

Im Landeskriminalamt Niedersachsen wurde unter Beteiligung des niedersächsischen Verfassungsschutzes am 14. November 2011 anlassbezogen zunächst eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, welche anschließend in eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) überführt wurde. Die BAO hat u. a. den Auftrag, im Rahmen von intensiven Ermittlungen und Analysen mögliche relevante Bezüge zwischen der o. g. terroristischen Vereinigung und niedersächsischen Rechtsextremisten bzw. niedersächsischen Kameradschaften zu ermitteln. Darüber hinaus hat die BAO nachfolgende Aufgaben, die im Einzelfall auch unter Beteiligung der niedersächsischen Staatsschutzdienststellen abgearbeitet werden:

- Überprüfung und Bewertung der sich aus dem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft ergebenden möglichen Gefährdungen und Ermittlungsansätze für Niedersachsen,

- detaillierte Umfeldermittlungen zu allen in dem Ermittlungskomplex relevanten Personen unter Einbeziehung der festgestellten Kontakte in die rechtsextremistische Szene in Niedersachsen und anderen Bundesländern,

- Überprüfung von zurückliegenden Straftaten in Niedersachsen hinsichtlich möglicher Bezüge zum Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft,

- intensiver Informationsaustausch mit anderen Sicherheitsbehörden sowie zielgerichtete Internet- und Medienauswertung.

Ein abschließendes Ergebnis der Ermittlungen der BAO liegt noch nicht vor.

Darüber hinaus hat der Minister für Inneres und Sport den Präsidenten des Landespräsidiums für

Polizei, Brand und Katastrophenschutz und den Präsidenten der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde beauftragt, alle noch vorhandenen oder rekonstruierbaren Erkenntnisse über Holger G. und über weitere Personen und Strukturen, die gegebenenfalls mit dem „NSU“ im Kontakt standen, sowie über mögliche Kontakte und Verbindungen zur NPD zusammenzutragen und zu bewerten.

Sämtliche Maßnahmen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden sowie die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden, die damaligen Entscheidungsprozesse, Zuständigkeiten und Beteiligungen sind zu untersuchen. Auf der Grundlage der festgestellten Erkenntnisse und Maßnahmen werden Optimierungsmöglichkeiten für die Arbeit der niedersächsischen Sicherheitsbehörden und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen benannt werden. Dieser Auftrag wird durch das Landeskriminalamt Niedersachsen im Rahmen der Ermittlungen der BAO umgesetzt.

In der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde wurde zur Umsetzung des Auftrages eine zehnköpfige Arbeitsgruppe eingesetzt, die in engem Kontakt mit der im Landeskriminalamt Niedersachsen eingesetzten BAO steht.

Diese Arbeitsgruppe sowie weitere Mitarbeiter des Verfassungsschutzes recherchieren mit Vorrang in den vorhandenen Sachakten nach Erkenntnissen über Verbindungen des Holger G. zu rechtsextremistischen und -terroristischen Organisationen und Personen. Daneben werden alle möglichen Kontakte niedersächsischer Rechtsextremisten zu den Terroristen des „NSU“ und deren Unterstützerumfeld überprüft. Ein abschließendes Ergebnis der Arbeitsgruppe „NSU“ liegt derzeit noch nicht vor.

Daher liegen den niedersächsischen Sicherheitsbehörden derzeit keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Wie bereits in den Vorbemerkungen dargestellt, ist allerdings anzumerken, dass es vorbehaltlich des abschließenden Ermittlungsergebnisses von Bundesanwaltschaft und BKA unmittelbare Verbindungen und Kontakte der Zwickauer Terrorzelle nach Niedersachsen gegeben hat. Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen Informationen vor, dass der o. g. Holger G. in der Vergangenheit über persönliche Kontakte zu Personen aus dem Umfeld rechtsextremistischer Gruppierungen verfügte. Darüber hinaus nahm Holger G. an Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene teil, sodass weitere Verbindungen zu Mitgliedern niedersächsischer

Kameradschaften oder der NPD nicht auszuschließen sind. Belastbare Erkenntnisse hierzu hat die Landesregierung aber derzeit nicht.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 4 der Abg. Dr. Manfred Sohn und Pia-Beate Zimmermann (LINKE)

Polizeieinsatz während der Castordemonstrationen im November 2011

Seit Freitag, dem 25. November 2011, organisieren sich erneut zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen, Organisationen, Bündnisse, Parteien und Einzelpersonen zu Protesten gegen den Castortransport aus dem französischen La Hague ins niedersächsische Gorleben. Nach Aussagen verschiedener Organisationen soll es jedoch im Umfeld der Proteste zu massiver Gewaltanwendung durch Polizeikräfte gegen Aktivisten, Journalisten und Sanitäter gekommen sein. Mehr als 100 Personen wurden nach Angaben von Organisatoren allein bis Sonntagabend durch den Polizeieinsatz verletzt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung Berichte verschiedener Medien (u. a. tageszeitung, dapd Nachrichtenagentur), nach denen Journalisten im Wendland durch Einsatzkräfte behindert, bedroht oder verletzt wurden, und wie begründet sie dieses Vorgehen durch Beamte gegenüber Pressevertretern?

2. Wie erklärt die Landesregierung, dass Beamte einer Reiterstaffel in eine Menschengruppe ritten, eine Frau schwer verletzten und weitere lebensgefährliche Verletzungen in Kauf genommen wurden?

3. Augenzeugenberichte weisen darauf hin, dass es auch zum Einsatz von schlagkraftverstärkenden Quarzhandschuhen durch Polizeibeamte (auch der Bundespolizei) gekommen sein soll. Kann die Landesregierung den Einsatz solcher Handschuhe ausschließen, und, wenn ja, wie überprüft sie dieses?

Die Polizei erfüllt die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Gefahrenabwehr sowie der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Dazu trifft sie Maßnahmen auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen und im Rahmen der allgemeinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen. Wenn es zur Durchsetzung von Maßnahmen erforderlich ist, wendet die Polizei Zwangsmittel gegen die jeweils verantwortlichen Personen in Form von unmittelbarem Zwang, der Ersatzvornahme sowie des Zwangsgeldes an.

Soweit es bei polizeilichen Einsätzen zu einem Grundrechtseingriff kommt, ist eine besondere Güterabwägung zu treffen. Dies gilt auch für das Grundrecht auf Pressefreiheit sowie Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film.

Die Vermittlung des Wissens über die Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit ist für die freie geistige Auseinandersetzung als ein Lebenselement der freiheitlichen demokratischen Ordnung Bestandteil des Bachelorstudienganges an der Polizeiakademie Niedersachsen, in dem die Studierenden die berufliche Qualifikation für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, der Fachrichtung Polizei erwerben.

Zu der vorliegenden Anfrage hat mir die Polizeidirektion Lüneburg als verantwortliche Behörde berichtet. Dieser Bericht ist Grundlage meiner nachstehenden Ausführungen.

Der Einsatzbefehl der Polizeidirektion Lüneburg zum polizeilichen Einsatz aus Anlass des Castortransportes 2011 benennt explizit die Bedeutung des Grundrechts der Pressefreiheit und weist darauf hin, dass sich während des Einsatzes zahlreiche Medienvertreter im Einsatzraum aufhalten und die Protestaktionen sowie das polizeiliche Handeln dokumentieren werden.

Der Polizeidirektion Lüneburg sind bis zum 2. Dezember 2011 vier Ereignisse bekannt geworden, in denen Polizeibeamte Straftatbestände zum Nachteil von Medienvertretern verwirklicht haben sollen. In einem Fall ist der Polizeidirektion Lüneburg zunächst ein Sachverhalt bekannt geworden, wonach ein Journalist durch einen Schlagstockeinsatz der Polizei verletzt worden sein soll. Im weiteren Verlauf teilte der Agenturleiter des betroffenen Journalisten mit, dieser sei entgegen der ersten Mitteilung beim Rückwärtsgehen gestürzt und habe sich eine Platzwunde am Kopf zugezogen.

Ein weiterer Vorfall hat sich am 26. November 2011, gegen 8.21 Uhr, an einer Gleisblockade in Höhe der Ortschaft Friedland, Landkreis Göttingen, zugetragen. Das Halsband eines Diensthundes hatte sich gelöst und sollte vom Diensthundführer wieder befestigt werden. Dabei riss sich der Hund jedoch los und verletzte eine Medienvertreterin durch einen Biss in den rechten Arm. Gegen den Diensthundführer ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet worden. Da dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind auch hier weitere Angaben nicht möglich.

In zwei weiteren Fällen sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet worden. Auch diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, sodass weitere Angaben nicht möglich sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zur 1: Da die Anfrage keine konkreten Berichte der Medien benennt, ist eine detaillierte Bewertung nicht möglich. Der Landesregierung sind auch keine anlassbezogenen Medienberichte bekannt geworden, die zu einzelnen Ereignissen im Sinne der Anfrage konkrete Angaben enthalten.

Zudem führt der Abgeordnete Kurt Herzog (LINKE) in seiner Mündlichen Anfrage zum DezemberPlenum des Niedersächsischen Landtages „Behinderung der Mandatsausübung von Abgeordneten während des Castortransportes 2011“ aus, es sei auffällig gewesen, dass z. B. Pressevertreter sofort zum Ort des Geschehens durchgelassen worden seien.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zur 2: Die Anfrage benennt Zeit und Ort des dargestellten Sachverhaltes nicht.

Der Polizeidirektion Lüneburg sind im Internet veröffentlichte Lichtbilder bekannt geworden, auf denen Polizeireiter sowie eine Personengruppe in Einmalanzügen abgebildet sind. Offensichtlich wird dabei mindestens eine der abgebildeten Personen von einem Polizeipferd überlaufen. Es ist zu vermuten, dass sich dieser Sachverhalt am 26. November 2011 in der Nähe von Dahlenburg, Landkreis Lüneburg, ereignet hat. Ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Da auch dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind weitere Angaben nicht möglich.

Zur 3: Die in der Anfrage genannten „schlagkraftverstärkenden Quarzhandschuhe“ sind nicht Ausrüstungsgegenstände der Polizei des Landes Niedersachsen. Im Rahmen polizeilicher Einsätze dürfen nur dienstlich bereitgestellte Einsatzmittel verwendet werden.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 5 des Abg. Bernd-Carsten Hiebing (CDU)

Die niedersächsische Binnenschifffahrt - Garant für den Exportweltmeister Deutschland?

„Der Logistikstandort Deutschland soll international wettbewerbsfähig bleiben und seine Position als globale Drehscheibe ausbauen“, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer auf der ersten Nationalen Konferenz für Logistik und Güterverkehr am 13. Oktober 2011 in Hannover. Schätzungen gehen von einer Zunahme des Güterverkehrs um 80 % bis zum Jahr 2025 aus. Um diesen Zuwachs bewältigen zu können, sind Investitionen in Schiene, Straße und Wasserstraße erforderlich. Im Interesse des Landes Niedersachsen ist es wichtig, dass der Bund gleichwertig in die unterschiedlichen Verkehrswege investiert. Nach dem Marktbeobachtungsbericht 2010 des Bundesamtes für Güterverkehr wurden im Jahr 2010 in der Binnenschifffahrt auf deutschen Wasserstraßen insgesamt rund 229,6 Millionen t Güter befördert. Im Vergleich zum Jahr 2009 bedeutete dies bundesweit einen Zuwachs von rund 12,6 %. Die Kapazitäten der Binnenschifffahrt könnten genutzt werden, um die alltäglichen Verkehrsprobleme und Staus auf den Straßen sowie die Kapazitätsengpässe auf den Schienen aufzulösen.

Ein wichtiges Wachstumspotenzial hat der Kombinierte Verkehr für die Straße, die Schiene und die Wasserstraße. Um durch den Kombinierten Verkehr die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene und Wasserstraße zu unterstützen und die Vorteile der verschiedenen Verkehrsträger besser auszunutzen, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Förderrichtlinie erlassen, die den Bau von Umschlaganlagen für den Kombinierten Verkehr fördert. Diese Richtlinie tritt am 31. Dezember 2011 außer Kraft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Investitionen in den Ausbau der niedersächsischen Binnenwasserstraßen im Verhältnis zu den Investitionen in den Schienen- und Straßenbau?

2. Mit welchen Instrumenten kann nach Ansicht der Landesregierung die zukünftige Förderung für Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs erfolgen?