Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne auf einige Punkte eingehen, die hier angesprochen worden sind.
Frau Kollegin Leuschner, ich habe den Eindruck, dass Sie auch ein bisschen in einer sehr schwierigen Situation sind. Sie haben seinerzeit die Härtefallkommission gefordert - wahrscheinlich in der Erwartung, dass diese Landesregierung möglicherweise nicht darauf eingehen würde. Gleichwohl: Es gibt diese Härtefallkommission, eingerichtet durch diese Landesregierung.
Jetzt versuchen Sie ständig, die Erfolge dieser Härtefallkommission herunterzureden. Sie kritisieren die Vorprüfung. Aber man ist einhellig gemeinsam zu der Lösung gekommen, wie diese Vorprüfung ausgestaltet werden muss.
Anregungen oder Ergänzungen dazu sind jederzeit möglich. Das hat der Kollege Oetjen hier noch einmal ausdrücklich ausgeführt. Einen Punkt hat der Ministerpräsident gestern Abend angesprochen, nämlich die vorherige Unterrichtung. Aber über die grundlegenden Punkte, nämlich u. a., dass eine Entscheidung der Härtefallkommission nicht zu einer Verlängerung und einer Ausweitung
Dann haben Sie ein paar Punkte wie das hohe Quorum angeführt. Sie wissen ganz genau, dass dieses Quorum nicht tragend ist, dass dieses Quorum nur bei ganz wenigen Entscheidungen der Härtefallkommission überhaupt zum Tragen gekommen ist und dass dieses Quorum faktisch keine Rolle spielt.
Gleiches gilt für das Letztentscheidungsrecht des Ministers. Die Härtefallkommission hat eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen. Das Letztentscheidungsrecht des Ministers ist, wenn ich es richtig im Kopf habe, nur in vier Fällen überhaupt zum Tragen gekommen.
Vor diesem Hintergrund jetzt die Leistungen und die Möglichkeiten der Härtefallkommission herunterzuspielen, um die Leistungen dieser Landesregierung anzugreifen, finde ich einfach nicht in Ordnung.
Gleiches gilt für Sie, Frau Kollegin Polat. Es mag sein, dass das bei Ihnen so ankommt, weil dies Ihr einziges Thema ist, für das überall im ganzen Land alle Kollegen kämpfen. Die Tatsache ist das nicht.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: So ein Quatsch! Da sind die Kirchen! Da sind die Wohlfahrtsverbände! Da sind viele Initiativen vor Ort! Herr Nacke, Sie stehen mit Ihrer Politik allein an der Wand! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN)
Die Wahrheit ist das einfach nicht. Die Wahrheit ist, dass nur in ganz wenigen Ausnahmefällen tatsächlich die Frage - - -
Letzten Endes gilt natürlich auch: Herr Kollege Adler, Sie können doch die Rechtsprechung nicht immer so auslegen, wie Sie es meinen. Natürlich ist diese Landesregierung und natürlich sind die Ausländerbehörden verpflichtet, nach Recht und Gesetz zu handeln. Das ist bindendes Bundesrecht. Sie wissen das ganz genau. Der Bund müsste es ändern. Das hat Frau Leuschner zu Recht gesagt. Dann kommen doch Ihre Schriftsätze - - -
Meine Damen und Herren, ich bin unsicher geworden, ob die Aktuelle Stunde das richtige parlamentarische Instrument ist, um diese Frage zu klären. Aber wir versuchen das. - Herr Minister, Sie haben noch einmal das Wort. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es ganz kurz machen. Herr Adler, ich möchte Ihnen nur darstellen, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 22. August 2011 gewesen ist. Das ist also ganz neue Rechtsprechung in diesem Zusammenhang. Insofern ist das, glaube ich, geklärt.
Frau Polat, zu dem, was Sie gesagt haben: § 20 des Aufenthaltsgesetzes bezieht sich auf die Forschung:
Worauf Sie abzielen, ist der § 25. Bei dem § 25 haben wir dafür gesorgt, dass gerade Jugendliche unabhängig davon, ob die Eltern sich irgendetwas zuschulden kommen lassen, tatsächlich auch ein Aufenthaltsrecht bekommen können. Das ist eine stichtagsunabhängige Lösung und meiner Ansicht nach etwas, was mit humanitären Gründen zu tun hat. Dafür haben wir uns eingesetzt.
vor. Es gibt aber eine Meldung der Kollegin Pieper, die nach § 76 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Bemerkung machen möchte. Frau Pieper, Sie wissen, was Sie dürfen und was Sie nicht dürfen. Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Polat, ich habe vorhin während Ihres Wortbeitrages eine unbedachte Äußerung gemacht. Für diese Äußerung möchte ich mich in aller Form entschuldigen. Sie war unbedacht. Sie war unangemessen. Es tut mir aufrichtig leid.
Kein Europa ohne Volkswagen - VW-Gesetz sichert Wachstum und Beschäftigung in Niedersachsen, Europa und der Welt - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 16/4243
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern war es mir vergönnt, mit Kollegen aus den anderen Landtagsfraktionen und dem gesamten Landeskabinett an einer Betriebsversammlung von VW in Wolfsburg teilnehmen zu dürfen. Ich muss sagen, es war eine mehr als beeindruckende Kulisse, bei 22 000 IGMetallern die Kraft zu spüren, die aus dieser Familie Volkswagen hervorgeht, mit Delegationen von allen Werksstandorten in Europa und der Welt.
Ich denke, das ist ein kraftvolles Zeichen. Unser Dank geht an den Betriebsrat dafür, dass es bei dieser machtvollen Demonstration auch zum Erhalt des VW-Gesetzes gesetzt worden ist.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen steht zum VW-Gesetz. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Auch die Bundesregierung steht an unserer Seite. Der Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh
hat es gestern in seiner Rede deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Bundeskanzlerin hat sich mehrfach positiv zu diesem VW-Gesetz geäußert und steht vorbehaltlos dahinter. Es ist ein gutes Zeichen für Niedersachsen, dass dieses Gesetz über den Tag hinaus gelten wird.
Niedersachsen ist VW, und VW ist Niedersachsen. Daher kann ich nur sagen: Herr Barnier, Finger weg vom VW-Gesetz!
Einem unbedarften Beobachter stellt sich die Frage: Hat die Kommission in Brüssel in der derzeitigen Situation eigentlich nichts Besseres zu tun, als sich mit einem VW-Gesetz zu beschäftigen, das von uns Punkt für Punkt an die Rechtsprechung des EuGH angepasst worden ist, das seine Gültigkeit erhalten hat und dazu beiträgt, dass VW nicht nur in Niedersachsen, in Deutschland und in Europa, sondern weltweit ein anerkanntes Unternehmen ist? - Die Antwort lautet: Scheinbar hat die Kommission keine anderen Probleme - außer der Staatsverschuldungskrise, der Eurokrise und der Arbeitslosigkeit in vielen europäischen Staaten. Darum sollte sich die Kommission kümmern, nicht um das VW-Gesetz.
Meine Damen und Herren, richtig ist auch, dass wir uns von Herrn Barnier und anderen nicht Volkswagen in seiner Existenz kaputt machen lassen. Denn VW ist ein Garant für Wachstum und Beschäftigung, nicht nur in Niedersachsen, in Deutschland und in Europa, sondern weltweit. Das ist gestern eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht worden.
Das VW-Gesetz ist ein Schutzgesetz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit ist es Ausdruck einer sozialpolitischen Komponente, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens selbst nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Wiederaufbau aus den Trümmern geleistet haben. Das darf und soll man nie vergessen.
Das VW-Gesetz ist damit ein gutes Stück bundesrepublikanischer Sozialgeschichte und beispielgebend für Europa. Damit sollte sich die EU-Kommission auseinandersetzen - nicht damit, wie man das