Protocol of the Session on December 7, 2011

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne auf einige Punkte eingehen, die hier angesprochen worden sind.

Frau Kollegin Leuschner, ich habe den Eindruck, dass Sie auch ein bisschen in einer sehr schwierigen Situation sind. Sie haben seinerzeit die Härtefallkommission gefordert - wahrscheinlich in der Erwartung, dass diese Landesregierung möglicherweise nicht darauf eingehen würde. Gleichwohl: Es gibt diese Härtefallkommission, eingerichtet durch diese Landesregierung.

Jetzt versuchen Sie ständig, die Erfolge dieser Härtefallkommission herunterzureden. Sie kritisieren die Vorprüfung. Aber man ist einhellig gemeinsam zu der Lösung gekommen, wie diese Vorprüfung ausgestaltet werden muss.

(Sigrid Leuschner [SPD]: Wir waren uns darüber nicht einig!)

Anregungen oder Ergänzungen dazu sind jederzeit möglich. Das hat der Kollege Oetjen hier noch einmal ausdrücklich ausgeführt. Einen Punkt hat der Ministerpräsident gestern Abend angesprochen, nämlich die vorherige Unterrichtung. Aber über die grundlegenden Punkte, nämlich u. a., dass eine Entscheidung der Härtefallkommission nicht zu einer Verlängerung und einer Ausweitung

des Aufenthalts in Deutschland führen darf, waren sich im Grunde genommen doch alle einig.

Dann haben Sie ein paar Punkte wie das hohe Quorum angeführt. Sie wissen ganz genau, dass dieses Quorum nicht tragend ist, dass dieses Quorum nur bei ganz wenigen Entscheidungen der Härtefallkommission überhaupt zum Tragen gekommen ist und dass dieses Quorum faktisch keine Rolle spielt.

Gleiches gilt für das Letztentscheidungsrecht des Ministers. Die Härtefallkommission hat eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen. Das Letztentscheidungsrecht des Ministers ist, wenn ich es richtig im Kopf habe, nur in vier Fällen überhaupt zum Tragen gekommen.

Vor diesem Hintergrund jetzt die Leistungen und die Möglichkeiten der Härtefallkommission herunterzuspielen, um die Leistungen dieser Landesregierung anzugreifen, finde ich einfach nicht in Ordnung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Gleiches gilt für Sie, Frau Kollegin Polat. Es mag sein, dass das bei Ihnen so ankommt, weil dies Ihr einziges Thema ist, für das überall im ganzen Land alle Kollegen kämpfen. Die Tatsache ist das nicht.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: So ein Quatsch! Da sind die Kirchen! Da sind die Wohlfahrtsverbände! Da sind viele Initiativen vor Ort! Herr Nacke, Sie stehen mit Ihrer Politik allein an der Wand! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

Die Wahrheit ist das einfach nicht. Die Wahrheit ist, dass nur in ganz wenigen Ausnahmefällen tatsächlich die Frage - - -

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Was Sie betreiben, ist Rechtsbeugung!)

- Ich kann es doch nicht ändern, dass es so ist. Das ist doch nicht mein Problem.

Letzten Endes gilt natürlich auch: Herr Kollege Adler, Sie können doch die Rechtsprechung nicht immer so auslegen, wie Sie es meinen. Natürlich ist diese Landesregierung und natürlich sind die Ausländerbehörden verpflichtet, nach Recht und Gesetz zu handeln. Das ist bindendes Bundesrecht. Sie wissen das ganz genau. Der Bund müsste es ändern. Das hat Frau Leuschner zu Recht gesagt. Dann kommen doch Ihre Schriftsätze - - -

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Soll ich es Ihnen noch einmal vorlesen?)

- Herr Kollege Adler, Sie haben Standardschriftsätze, die Sie als Anwalt benutzen.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Meine Güte!)

Ich hoffe, Sie kommen diesem Parlament nicht auch noch mit einer Gebührenrechnung.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich bin unsicher geworden, ob die Aktuelle Stunde das richtige parlamentarische Instrument ist, um diese Frage zu klären. Aber wir versuchen das. - Herr Minister, Sie haben noch einmal das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es ganz kurz machen. Herr Adler, ich möchte Ihnen nur darstellen, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 22. August 2011 gewesen ist. Das ist also ganz neue Rechtsprechung in diesem Zusammenhang. Insofern ist das, glaube ich, geklärt.

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Polat, zu dem, was Sie gesagt haben: § 20 des Aufenthaltsgesetzes bezieht sich auf die Forschung:

„Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erteilt …“

(Filiz Polat [GRÜNE]: § 25! - Christian Meyer [GRÜNE]: Sie haben nicht zu- gehört! § 25!)

Worauf Sie abzielen, ist der § 25. Bei dem § 25 haben wir dafür gesorgt, dass gerade Jugendliche unabhängig davon, ob die Eltern sich irgendetwas zuschulden kommen lassen, tatsächlich auch ein Aufenthaltsrecht bekommen können. Das ist eine stichtagsunabhängige Lösung und meiner Ansicht nach etwas, was mit humanitären Gründen zu tun hat. Dafür haben wir uns eingesetzt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, zu Punkt b der Aktuellen Stunde liegen keine weiteren Wortmeldungen

vor. Es gibt aber eine Meldung der Kollegin Pieper, die nach § 76 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Bemerkung machen möchte. Frau Pieper, Sie wissen, was Sie dürfen und was Sie nicht dürfen. Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Polat, ich habe vorhin während Ihres Wortbeitrages eine unbedachte Äußerung gemacht. Für diese Äußerung möchte ich mich in aller Form entschuldigen. Sie war unbedacht. Sie war unangemessen. Es tut mir aufrichtig leid.

Danke schön.

(Lebhafter Beifall)

Vielen Dank, Frau Pieper. - Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 15 c auf:

Kein Europa ohne Volkswagen - VW-Gesetz sichert Wachstum und Beschäftigung in Niedersachsen, Europa und der Welt - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 16/4243

Zu Wort gemeldet hat sich der Fraktionsvorsitzende, Herr Thümler. Sie haben das Wort, Herr Thümler!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern war es mir vergönnt, mit Kollegen aus den anderen Landtagsfraktionen und dem gesamten Landeskabinett an einer Betriebsversammlung von VW in Wolfsburg teilnehmen zu dürfen. Ich muss sagen, es war eine mehr als beeindruckende Kulisse, bei 22 000 IGMetallern die Kraft zu spüren, die aus dieser Familie Volkswagen hervorgeht, mit Delegationen von allen Werksstandorten in Europa und der Welt.

Ich denke, das ist ein kraftvolles Zeichen. Unser Dank geht an den Betriebsrat dafür, dass es bei dieser machtvollen Demonstration auch zum Erhalt des VW-Gesetzes gesetzt worden ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, Niedersachsen steht zum VW-Gesetz. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Auch die Bundesregierung steht an unserer Seite. Der Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh

hat es gestern in seiner Rede deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Bundeskanzlerin hat sich mehrfach positiv zu diesem VW-Gesetz geäußert und steht vorbehaltlos dahinter. Es ist ein gutes Zeichen für Niedersachsen, dass dieses Gesetz über den Tag hinaus gelten wird.

(Beifall bei der CDU)

Niedersachsen ist VW, und VW ist Niedersachsen. Daher kann ich nur sagen: Herr Barnier, Finger weg vom VW-Gesetz!

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und bei der SPD sowie Zustimmung bei der LINKEN)

Einem unbedarften Beobachter stellt sich die Frage: Hat die Kommission in Brüssel in der derzeitigen Situation eigentlich nichts Besseres zu tun, als sich mit einem VW-Gesetz zu beschäftigen, das von uns Punkt für Punkt an die Rechtsprechung des EuGH angepasst worden ist, das seine Gültigkeit erhalten hat und dazu beiträgt, dass VW nicht nur in Niedersachsen, in Deutschland und in Europa, sondern weltweit ein anerkanntes Unternehmen ist? - Die Antwort lautet: Scheinbar hat die Kommission keine anderen Probleme - außer der Staatsverschuldungskrise, der Eurokrise und der Arbeitslosigkeit in vielen europäischen Staaten. Darum sollte sich die Kommission kümmern, nicht um das VW-Gesetz.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, richtig ist auch, dass wir uns von Herrn Barnier und anderen nicht Volkswagen in seiner Existenz kaputt machen lassen. Denn VW ist ein Garant für Wachstum und Beschäftigung, nicht nur in Niedersachsen, in Deutschland und in Europa, sondern weltweit. Das ist gestern eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht worden.

Das VW-Gesetz ist ein Schutzgesetz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit ist es Ausdruck einer sozialpolitischen Komponente, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens selbst nach dem Zweiten Weltkrieg durch den Wiederaufbau aus den Trümmern geleistet haben. Das darf und soll man nie vergessen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das VW-Gesetz ist damit ein gutes Stück bundesrepublikanischer Sozialgeschichte und beispielgebend für Europa. Damit sollte sich die EU-Kommission auseinandersetzen - nicht damit, wie man das