Protocol of the Session on November 11, 2011

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Einrichtungen bzw. Wissenschaftler sind federführend an der Konzeption, der Antragstellung und dem Aufbau des Forschungsverbundes beteiligt, und inwiefern sind daran Sozial- und Rechtswissenschaftler beteiligt?

2. Welche Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen sollen nach bisherigem Stand in welcher Form bzw. mit welchen Schwerpunkten am Forschungsverbund beteiligt werden? Wer hat diese Entscheidungen getroffen?

3. Inwiefern soll der geplante Forschungsverbund die mit dem Energieforschungsprogramm des Bundes geplante Atommüllforschung vor dem Hintergrund der vergleichsweise äußerst geringen Finanzausstattung aus niedersächsischer Sicht ergänzen?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Oktober 2011 eine Antragsskizze zur Entsorgungsforschung unter Federführung von Wissenschaftlern der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH) positiv bewertet. Die beteiligten Wissenschaftler werden als Teil einer größeren Gruppe von Antragstellern einen entsprechenden Vollantrag beim BMBF einreichen. Neben technischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen werden die Gesellschaftswissenschaf

ten an der Antragstellung beteiligt sein. Das Vorhaben ist wissenschaftsgetrieben, eine Auftragserteilung durch Dritte erfolgt nicht.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1 und 2: Die Federführung für die Erarbeitung des Antrags liegt bei Wissenschaftlern der NTH aus den Fachgebieten Geowissenschaften, Radioökologie, Maschinenbau, Bauingenieurwesen und Rechtswissenschaften. Bereits beim aktuellen Stand der Antragserarbeitung waren und sind die Gesellschaftswissenschaften beteiligt.

Die endgültige Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der Gruppe wird wie bei anderen wissenschaftsgetriebenen Forschungsvorhaben durch die beteiligten Wissenschaftler mit Blick auf die fachliche Qualität und die wissenschaftliche Passungsfähigkeit der jeweiligen Fachvertreter getroffen.

Dies ist Voraussetzung für eine positive Begutachtung des Vorhabens, das damit die bestehenden Projekte in der Entsorgungsforschung um einen wissenschaftsgeleiteten Ansatz ergänzt.

Zu 3: Nach den Planungen der Bundesregierung im 6. Energieforschungsprogramm stehen aus dem Haushalt des BMBF rund 49 Millionen Euro für die Bereiche Nukleare Sicherheits- und Endlagerforschung zur Verfügung.

Im Verhältnis dazu sind die jetzt avisierten 15 Millionen Euro für die fünfjährige Laufzeit des Forschungsvorhabens als deutliches Zeichen zur Stärkung der auch universitär verankerten und interdisziplinär angelegten Entsorgungsforschung zu bewerten.

Mit einer Finanzausstattung von 3 Millionen Euro pro Jahr wird das Vorhaben etwa im Umfang eines Sonderforschungsbereichs der DFG oder eines Vorhabens im Rahmen der Exzellenzinitiative gefördert. Damit ist für den Bereich der ergebnisoffenen Forschung eine ausreichende und belastbare Finanzierungsgrundlage geschaffen.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 39 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Nimmt Jugendministerin Özkan einstimmige Appelle des Landesbeirats für Jugendarbeit ernst?

Der Landesbeirat für Jugendarbeit fördert auf Grundlage des Jugendförderungsgesetzes die Entwicklung der Jugendarbeit durch Gutachten, Untersuchungen und Empfehlungen und berät das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales in grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit. Diese Aufgabe und seine Zusammensetzung sind in den §§ 15 und 16 des Jugendförderungsgesetzes verankert.

In seiner 10. Sitzung am 7. März 2011 hat der Landesbeirat über Auswirkungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der politischen Jugendbildung beraten. Hintergrund sind die Klagen zweier Jugendverbände gegen das Land Niedersachsen, die derzeit beim Verwaltungsgericht Hannover behandelt werden. Am Ende der Beratungen wurde einstimmig folgender Appell beschlossen: „Der Landesbeirat für Jugendarbeit bittet die Beteiligten, im Interesse einer erfolgreichen, breit getragenen und das demokratische Bewusstsein fördernden Jugendbildung zu einer außergerichtlichen Klärung beizutragen.“

Nach einem Schreiben der Jugendorganisation der Partei DIE LINKE - einer der oben genannten klagenden Jugendverbände - hat Ministerin Özkan ihre generelle Gesprächsbereitschaft bekundet und dem Jugendverband mehrere Terminvorschläge unterbreitet. Aufgrund kurzfristiger Verpflichtungen der Ministerin ist ein bereits vereinbarter Termin am 9. Mai kurzfristig abgesagt worden. Ein Gespräch ist seitdem nicht zustande gekommen, nicht zuletzt, weil vom Ministerium mitgeteilt wurde, dass für ein künftiges Gespräch lediglich Mitarbeiter des Ministeriums, nicht jedoch die politische Leitungs- und Entscheidungsebene, zur Verfügung stehen würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nimmt Ministerin Özkan einstimmige Appelle des Landesbeirats für Jugendarbeit ernst?

2. Weshalb wurde die ursprüngliche Gesprächsbereitschaft der Ministerin zurückgezogen?

3. Welchen Beitrag hat Ministerin Özkan geleistet, um zu einer außergerichtlichen Klärung beizutragen?

Das Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit (Ju- gendförderungsgesetz - JFG) regelt, dass beim zuständigen Fachministerium ein Landesbeirat für Jugendarbeit zu bilden ist. Die Mitglieder des Landesbeirates werden von der Jugendministerin berufen. Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter des Landesjugendrings, der nicht im Landesjugendring vertretenen anerkannten Träger der Jugendarbeit, der Arbeitsgemeinschaft Politischer Jugend, des Landesschülerrats, der Landesar

beitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, der kommunalen Spitzenverbände, der LS-Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie, der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen, der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages und in der Jugendarbeit erfahrene und fachlich qualifizierte Persönlichkeiten.

Der Landesbeirat fördert auf Grundlage des JFG die Entwicklung der Jugendarbeit durch Gutachten, Untersuchungen und Empfehlungen und berät das MS in grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit. Dem Landesbeirat ist vor der Veröffentlichung von Richtlinien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Gemäß § 1 JFG ist die Jugendarbeit ein eigenständiger Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Sie hat jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - (SGB VIII) zur Verfügung zu stellen.

Da es sich bei den Jugendorganisationen der politischen Parteien nicht um Träger der Jugendhilfe im Zusammenhang mit § 1 JFG und § 75 SGB VIII handelt, sind die von ihnen durchgeführten Bildungsmaßnahmen zunächst auch nicht als Angelegenheit der Jugendarbeit zu sehen und damit nicht im Wirkungskreis des Landesbeirats für Jugendarbeit zu verorten. Gleichwohl hat der Landesbeirat in seiner Sitzung am 7. März 2011 auf Initiative des Herrn Abgeordneten Perli als ordentlichem Mitglied des Landesbeirats für Jugendarbeit den in der Anfrage zitierten Appell zur außergerichtlichen Klärung beschlossen.

Allerdings sieht die Landesregierung während des laufenden Gerichtsverfahrens von einer Äußerung zum konkreten Einzelfall ab.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Beim Landesbeirat für Jugendarbeit handelt es sich um ein gesetzlich festgelegtes Gremium zur Beratung des Jugendministeriums.

Die Empfehlungen des Landesbeirats für Jugendarbeit an das Jugendministerium werden von der Landesregierung stets als ernsthafte und konstruktive Beiträge und Stellungnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit entgegengenommen, wahrgenommen, geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Es besteht kein Anlass von dieser Bewertung abzuweichen.

Zu 2 und 3: Ein zunächst mit der Jugendorganisation der Partei DIE LINKE - linksjugend [’solid] - vereinbarter allgemeiner Gesprächstermin zu Fragen der politischen Jugendbildung am 9. Mai 2011 musste aufgrund anderer dringlicher Verpflichtungen abgesagt werden. Da im Zusammenhang mit einer neuerlichen Terminvereinbarung nunmehr die Frage einer außergerichtlichen Einigung im Vordergrund des Gesprächswunsches stand, wurde zu dieser Thematik zuständigkeitshalber auf ein Gespräch mit dem Justiziariat des Ministeriums verwiesen. Dieses Gesprächsangebot wurde von der linksjugend [’solid] allerdings bisher nicht angenommen.

Anlage 39

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 40 der Abg. Prof. Dr. Emil Brockstedt, Christoph Dreyer, Rudolf Götz, Swantje Hartmann, Jörg Hillmer, Editha Lorberg, Dorothee Prüssner, Dr. Stephan Siemer, Karl-Heinz Bley, Ursula Ernst, Fritz Güntzler, Karl-Heinz Klare, Anette Meyer zu Strohen, Heidemarie Mundlos, Mechthild RossLuttmann und Kai Seefried (CDU)

Studienbeiträge

Die tageszeitung (taz) berichtet in ihrer Ausgabe vom 10. Oktober 2011 unter der Überschrift „Uni-Gebühren schrecken nicht ab“ von einer Studie des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Die Autoren Tina Baier und Marcel Helbig kommen zu dem Ergebnis: „Mit keiner der durchgeführten Analysen kann ein negativer Effekt von Studiengebühren auf die Studierneigung identifiziert werden.“

Marcel Helbig ist, wie die taz am 12. Oktober 2011 berichtet, selbst erklärter Gegner der Studiengebühren und Mitglied einer Arbeitsgruppe bei Präsidentin Jutta Allmendinger, die zu Bildungsarmut in Deutschland geforscht hat.

Die Forscher erklären das Ergebnis damit, dass die höhere Ertragserwartung eines Studiums nach der Einführung der Studiengebühren die Kostenbelastung mindestens ausgleicht. Dies ließ sich gerade bei Kindern aus bildungsfernen Haushalten nachweisen.

In den Bundesländern, die Studiengebühren eingeführt haben, stieg die Studierneigung von 66,2 % auf 68,9 %. In den gebührenfreien Bundesländern blieb sie mit 65 % bzw. 65,8 % fast unverändert.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die Methodik und die Ergebnisse dieser Analyse?

2. Sind der Landesregierung weitere aktuelle Untersuchungen zur Wirkung von Studiengebühren bekannt? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese?

3. Gibt es Erfahrungen oder wissenschaftliche Untersuchungen aus anderen Ländern, die die zitierten Ergebnisse untermauern?

Zur Klärung der Frage, ob Studienberechtigte in Deutschland durch Studiengebühren von einem Studium abgehalten werden, hat die Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) das Studienberechtigtenpanel der Jahre 1999, 2002, 2004, 2005, 2006 und 2008 des Hochschulinformationssystems (HIS) herangezogen. Es handelt sich dabei um eine auf Bundes- und Landesebene repräsentative Stichprobe von Studienberechtigten, in der Schulabgängerinnen und -abgänger mit Hochschulzugangsberechtigung bezüglich ihres nachschulischen Werdegangs schriftlich befragt wurden.

Mit diesen Daten wurde in der WZB-Studie zunächst mit einer Mehrebenenanalyse überprüft, ob es durch die Einführung von Studiengebühren zu einem Rückgang in der Studierneigung gekommen ist. Zusätzlich wurden diese Ergebnisse weiter mit einer Difference-in-Differences-(DiD)-Schätzung validiert. Die DiD-Schätzmethode stellt eine gängige und wissenschaftlich anerkannte Methode zur Evaluation politischer Maßnahmen dar.

Im Rahmen der Studie konnte mit keiner der durchgeführten Analysen ein negativer Effekt von Studiengebühren auf die Studierneigung identifiziert werden. Vielmehr widerlegen die Ergebnisse einen negativen Effekt von Studiengebühren auf die Studierabsicht der Studienberechtigten. Dieses Ergebnis hat sich in den verschiedenen Modellrechnungen der WZB-Studie durchgängig gezeigt, namentlich auch bei separater Berechnung für weibliche und sozial benachteiligte Studienberechtigte.

In einem weiteren Schritt wurde auf Grundlage der in den internationalen wie auch deutschen Sozialwissenschaften zunehmend an Bedeutung gewinnenden Rational-Choice-Theorie (Theorie der rati- onalen Entscheidung) ermittelt, warum sich kein negativer Effekt auf die Studierneigung beobachten lässt, obwohl sich die Kosten für ein Studium erhöht haben.

Dabei kommt die WZB-Studie zu dem Ergebnis, dass nach Einführung von Gebühren die zu erwartenden Erträge aus einem Studium in allen Bundesländern positiver eingeschätzt wurden, diese Ertragsaussichten in den Bundesländern mit Stu