- Beschäftigte Migrantinnen und Migranten in kleinen und mittleren Unternehmen waren im Herbst 2009 Zielgruppe des 4. Ideenwettbewerbs „Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten in niedersächsischen KMU“ im Rahmen des Programms „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM)“.
- Im laufenden Jahr 2011 wird ein Sonderschwerpunkt zur Qualifizierung langzeitarbeitsloser Migrantinnen und Migranten im Rahmen des Programms „Arbeit durch Qualifizierung (AdQ)“ durchgeführt, in dessen Rahmen seit Juli 2011 landesweit 26 Qualifizierungsprojekte mit einem Fördervolumen von rund 4,4 Millionen Euro unterstützt werden.
Beiträge zur Verbesserung der Ausbildungschancen jugendlicher Migrantinnen und Migranten leistet die Landesregierung im Rahmen der Förderprogramme zur Verbundausbildung, zu Modellprojekten der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, zur Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sowie zur Förderung der „Modellprojekte betriebliche Ausbildung“.
Zur Verbesserung der Berufsorientierung und Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund fördert das Land seit Februar 2009 darüber hinaus das Pilotprojekt „Chancen nutzen - Perspektiven schaffen“. Neben einer Kompetenzfeststellung umfasst das Projekt Maßnahmen zur Sprachförderung sowie zur persönlichen Beglei
An Jugendliche mit Migrationshintergrund wenden sich auch die Berufseinstiegsklassen (BEK), das Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform für Ausländerinnen und Ausländer sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die Regionen des Lernens (RdL) und auch die Berufs- sowie Ausbildungslotsen.
Für Jugendliche mit unzureichender Sprachkompetenz können an berufsbildenden Schulen besondere Sprachförderklasse eingerichtet werden. In diesen sogenannten BVJ-A Klassen (Berufsvorberei- tungsjahr als Sprachförderklasse für Ausländerin- nen und Ausländer sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler) ist der gesamte Unterricht, auch im berufsbezogenen Lernbereich, auf Erwerb von Sprachkompetenz ausgerichtet.
Auch sämtliche Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Sozialgesetzbuches III und des Sozialgesetzbuches II stehen Personen mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen offen, sofern sie die jeweiligen individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Zu 2: Hinsichtlich der Ausbildungsberechtigung von Betriebsinhabern mit Migrationshintergrund liegen der Landesregierung keine Daten vor.
Zu 3: Eine Bereitstellung von Ausbildungsplätzen durch Betriebe, deren Inhaber über einen Zuwanderungshintergrund verfügen, wird begrüßt. So übernehmen Unternehmensinhaber mit Migrationshintergrund dadurch gesellschaftliche Verantwortung zur Verbesserung der Ausbildungssituation.
Zur verstärkten Einbindung migrantengeführter Betriebe in das System der dualen Berufsausbildung fördert die Landesregierung daher bei der Industrie- und Handelskammer Hannover einen zusätzlichen Ausbildungsplatzakquisiteur, dessen Tätigkeit ausschließlich auf die Einwerbung von Ausbildungsplätzen in Migrantenbetrieben gerichtet ist.
Vervielfältigung für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch aus urheberrechtlich geschützten Werken - Kosten, Digitalisierungsverbot und Prüfung des Kopierverhaltens
Am 21. Dezember 2010 haben die Bundesländer, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, einen Vertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG mit der VG Wort, der VG Bild-Kunst, der VG Musikedition, zusammengefasst in der Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS), und den Schulbuchverlagen, vertreten durch den VdS Bildungsmedien e. V., unterzeichnet. Dieser Vertrag regelt die Möglichkeit von Vervielfältigungen für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch aus allen urheberrechtlich geschützten Werken. In § 3 Nr. 3 des Vertrags wird die Digitalisierung, sowohl die digitale Speicherung als auch die digitale Verteilung, ausgeschlossen. In § 5 des Vertrags wird die Vergütung geregelt, die jedes Jahr ansteigt (2011: 7,3 Millionen Euro, 2012: 7,8 Milli- onen Euro, 2013: 8,5 Millionen Euro, 2014: 9,0 Millionen Euro). Zusätzlich verständigten sich die Vertragspartner in § 6 Nr. 8 des Vertrags auf eine zeitnahe repräsentative Erhebung des Kopierverhaltens an deutschen Schulen.
1. Wie beurteilt sie die ansteigenden Kosten vor dem Hintergrund zurückgehender Schülerzahlen und, damit einhergehend, auch einer Reduzierung der Vervielfältigungen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung das Digitalisierungsverbot vor dem Hintergrund des Medienkonzepts der Landesregierung und des unterstützten Ausbaus (u. a. durch das Konjunk- turprogramm II) neuer medialer Unterrichtsmittel (z. B. Whiteboards)?
Zum 1. Januar 2008 wurde das Urheberrecht geändert. Nach § 53 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dürfen Kopien aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien nur noch mit Zustimmung der Rechteinhaber gefertigt werden. Rechteinhaber sind die Bildungs- und Schulbuchverlage und deren Autoren. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z. B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet. Dieses Verbot dient dem Schutz geistigen Eigentums, welches (neben dem Schutz körperlichen
Da die Lehrkräfte für ihren Unterricht auch künftig Fotokopien nutzen wollen (gerade auch aus Schul- büchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien), haben alle Länder - vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus - mit den Bildungs- und Schulbuchverlagen eine Vereinbarung (Gesamtvertrag) geschlossen. Darin gestatten die Bildungs- und Schulbuchverlage den Schulen Fotokopien in einem detailliert festgelegten Umfang gegen Zahlung einer Pauschalvergütung durch die Länder. Die Lehrkräfte profitieren von dem Gesamtvertrag in zweifacher Hinsicht: Die Regelungen sind für den Unterrichtsalltag praktikabel. Und: Lehrerinnen und Lehrer erhalten Rechtssicherheit.
Für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2014 wurde ein neuer Gesamtvertrag zur Einräumung von Ansprüchen nach § 53 des Urheberrechtsgesetzes zwischen den Ländern und den Rechteinhabern vereinbart.
Grundlage für die Verhandlungen über einen neuen Gesamtvertrag war die in dem Gesamtvertrag vom 30. Oktober 2008 vereinbarte Repräsentativerhebung über das aktuelle Kopierverhalten an Schulen. Diese im Jahr 2009 durchgeführte Erhebung hatte ergeben, dass sich bei im Vergleich zur letzten Erhebung in den Jahren 1994/1995 rückläufigen Schülerzahlen die Zahl der Kopien von insgesamt rund 287 Millionen (1994/1995) auf insgesamt rund 500 Millionen (2009) erheblich erhöht hat.
Eine besonders hohe Steigerung war bei Kopien aus Unterrichtswerken zu verzeichnen, die dem (ausschließlichen) Erlaubnisvorbehalt der Rechteinhaber unterliegen.
In den Verhandlungen hatten die Rechteinhaber als Ausgangsforderung eine Erhöhung der zuletzt gezahlten Vergütung (7 Millionen Euro im Jahr 2010) auf 18 Millionen Euro für das Jahr 2011 geltend gemacht.
Um den Schulen mithilfe des Gesamtvertrages pauschale Vervielfältigungsrechte aus Schulbüchern in begrenztem Umfang weiter einräumen zu können, mussten sich die Länder im Gegenzug gegenüber den Rechteinhabern zur Übernahme neuer Aufgaben verpflichten. Unter anderem beabsichtigen die Verlage, den Sachaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern eine Software zur Verfügung zu stellen, mit der
digitale und damit rechtswidrig hergestellte Kopien für den Unterrichtsgebrauch identifiziert werden können. Ohne dieses Zugeständnis wären pauschale Vervielfältigungsrechte aus Schulbüchern nicht mehr möglich gewesen. In diesem Fall hätte das Kopieren aus einem Schulbuch jeweils eine einzelvertragliche Regelung mit den Rechteinhabern erfordert.
Zu 1: Vor dem Hintergrund der deutlichen Erhöhung der Zahl der Kopien an Schulen und der drastischen Forderung der Rechteinhaber von 18 Millionen Euro allein für das Jahr 2011 begrüßt die Landesregierung den insgesamt moderaten Abschluss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Rechte zum Kopieren der Unterrichtswerke nicht von einer gesetzlichen Privilegierung umfasst sind, also die Länder die Rechte nur durch frei verhandelbares Rechtsgeschäft von den Verlagen erhalten können. Insoweit war auf das Schutzbedürfnis der Verlage gegen Rechtsverletzungen besonders einzugehen. Als positiv ist auch zu bewerten, dass sich die Vertragsparteien auf eine gegenüber dem Vorgängervertrag erheblich längere Laufzeit des Gesamtvertrages von vier Jahren (2011 bis 2014) verständigt haben.
Zu 2: Das Verbot der Digitalisierung von Unterrichtswerken ergibt sich bereits aus § 53 Abs. 3 UrhG. Es schützt die Rechteinhaber vor einer unrechtmäßigen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken und dient damit dem Schutz des geistigen Eigentums. Der verfassungsrechtlich abgesicherte Schutz des (geistigen) Eigentums wird von der Landesregierung selbstverständlich gewahrt.
Zu 3: Nach dem Gesamtvertrag soll eine stichprobenartige Überprüfung von 1 % der öffentlichen Schulen durch eine Plagiatssoftware erfolgen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 34 der Abg. Christa Reichwaldt und PiaBeate Zimmermann (LINKE)
War der Polizeieinsatz beim Bundesligaspiel Hannover 96 gegen Bayern München im Block N 16 der AWD-Arena in Hannover am 23. Oktober 2011 verhältnismäßig?
Am 23. Oktober 2011 kam es beim Bundesligaspiel Hannover 96 gegen Bayern München im voll besetzten Block N 16 der AWD-Arena in Hannover unter Anwendung von Pfefferspray zu einem Polizeieinsatz, in dessen Folge 36 Personen verletzt worden sind. In einem Interview sagte der Fanforscher und hannoversche Universitätsprofessor Gunter A. Pilz: „Dass die Polizei in den voll besetzten Block der Ultras reinging, war eine Fehlentscheidung. Die Ultras haben ein ausgeprägtes Feindbild Polizei.“
2. Teilt die Landesregierung die Position, dass der Polizeieinsatz unverhältnismäßig war, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit in solchen Situationen künftig deeskalierende Handlungen der Polizei den Vorrang haben?
Die Niedersächsische Landesregierung stellt sich konsequent und nachhaltig gegen Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen.
Zur Verhinderung von gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit Fußballspielen hat die Landesregierung zahlreiche Konzeptionen und Maßnahmen initiiert und in einem Netzwerk mit anderen Beteiligten unterstützt. Die Grundlage bildet das von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Jahr 1993 gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitete Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS).
Die Anstrengungen der Niedersächsischen Landesregierung sind in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 5 der Abgeordneten Jens Nacke, Heinz Rolfes, Hans-Christian Biallas, Johann-Heinrich Ahlers, Reinhold Coenen, Rudolf Götz, Fritz Güntzler, Bernd-Carsten Hiebing, Angelika Jahns und André Wiese (CDU) am 27. Mai 2011, LT-Drs. 16/3635, ausgegeben am 10. Juni 2011, ausführlich dargestellt, auf die insofern verweisen wird.
Zu der vorliegenden Anfrage hat mir die Polizeidirektion Hannover als verantwortliche Behörde berichtet. Dieser Bericht ist Grundlage meiner nachstehenden Ausführungen.
Zu 1 und 2: Am 18. Oktober 2011 fand zur Vorbereitung der in Rede stehenden Bundesligabegegnung die institutionalisierte Sicherheitsbesprechung statt. In dieser kündigte der gastgebende
Verein Hannover 96 verstärkte Kontrollen im Zugang zu dem Block N 16/17 der AWD-Arena an. Dieser wird regelmäßig durch einen Großteil der gewaltbereiten Personen der Ultrafanszene genutzt. Hier kam es während der vergangenen Heimspiele zur verbotenen Verwendung von Pyrotechnik.
Am Spieltag erbat um 16.16 Uhr der Leiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes im Stadion polizeiliche Unterstützung in diesem Bereich, da dort Zuschauer zum Teil eine Kontrolle im Eingangsbereich zum Fanblock verweigert hätten und unkontrolliert mit Fanutensilien in den Block gelangt wären. Darüber hinaus habe der Ordnungsdienst Hinweise erhalten, in Fahnenstangen versteckte Pyrotechnik solle in den Block eingebracht werden. Bei dem Versuch der Durchführung von entsprechenden Kontrollen seien die Ordner bedroht worden. Der Fanblock war erst zu gut zwei Dritteln mit Personen besetzt; im unteren Bereich hielten sich bereits Angehörige der Ultrafanszene auf. Die angrenzenden Fanblöcke waren in weiten Teilen noch leer.
Die sich unmittelbar an die Unterstützungsbitte anschließenden polizeilichen Maßnahmen sind zwischen dem Veranstaltungsleiter des Vereins Hannover 96, dem Leiter des Ordnungsdienstes und dem Einsatzleiter der Polizei in direktem Dialog abgestimmt worden. Sie waren erforderlich, um die durch die Verwendung von Pyrotechnik drohenden Gefahren zu verhindern. Im Rahmen der Gegebenheiten vor Ort ist der Einsatzanlass durch die Polizeikräfte gegenüber den Fans mündlich kommuniziert und erläutert worden. Unbeteiligte konnten den Block jederzeit verlassen.