natürliche Wälder zu schaffen, die sich nach Abschluss der Waldentwicklungsmaßnahmen selbst erhalten und entwickeln können. Zu den Maßnahmen, die bis dahin für notwendig erachtet werden, gehört gemäß Nationalparkplan die Regulierung der Wildbestände, die die vorgenannten Waldentwicklungsmaßnahmen negativ beeinflussen könnten.
Zu 1: Die Nationalparkverwaltung Harz hatte im Rahmen der Maßnahme zur Wildbestandsregulierung zu einer Bewegungsjagd auf Schalenwild am 7. November 2011 eingeladen, die jedoch nicht stattgefunden hat.
Zu 2: Im Rahmen der Wildbestandsregulierung wurden Jäger aus Niedersachsen zu der Jagd eingeladen. Unter anderem gehörten zu den Eingeladenen Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages mit Jagdschein aus den Fraktionen CDU, SPD und FDP und Vertreter der Landesjägerschaft und der Landesverwaltung. Im Übrigen werden die konkreten Namen an dieser Stelle zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht abgedruckt.
Zu 3: Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Anderslautende Darstellungen in der Presse entsprechen nicht der Tatsache.
Auf der Homepage des Kultusministeriums ist über das Sign-Projekt Folgendes zu lesen: „Das Sign-Projekt erreicht an 117 ausgewählten Schulstandorten ca. 50 000 Schülerinnen und Schüler, deren Väter und Mütter sowie 1 900 Lehrerinnen und Lehrer. Sign arbeitet schulformübergreifend mit den Inhalten des ganzheitlichen Präventionskonzeptes ab Klasse 5 und begleitet die Schüler bis zur 10. Klasse. Sign ist ein Projekt, das Mädchen und Jungen, Lehrerinnen und Lehrer, Mütter und Väter sowie viele Beratungsstellen, Jugendämter, Polizei, Fachdienste und Einzelpersonen anspricht und in ihrer Arbeit vernetzt. Konzeptentwicklung und Fortschreibung, Organisation und die gesamte Logistik dieses umfangreichen Projektes liegen in der Hand der Agentur Prevent aus Ol
denburg. Das Sign-Projekt wird ermöglicht durch die Unterstützung von EWE AG und begleitet durch den Kultusminister des Landes Niedersachsen und die Landesschulbehörde mit den Abteilungen Lüneburg und Osnabrück.“
1. Mit wie vielen Mitteln hat das Land Niedersachsen das Sign-Projekt bisher unterstützt, bzw. gibt es Abordnungen von Lehrkräften, wenn ja, wie viele?
2. Mit welchen Sachmitteln oder Personalleistungen hat das Land Niedersachsen das SignProjekt bisher unterstützt (Höhe der Sachleis- tungen und wie viele VLZE)?
3. Wie hat das Land den ordnungsgemäßen Einsatz der Mittel - Sach- und Personalleistungen - überprüft?
Sign ist ein modulares, jahrgangsweise aufgebautes Projekt mit viel Unterstützung durch Fortbildung, Beratung und Internetinformation zur Gewalt-, Sucht- und Drogenprävention, das in zuletzt 116 Schulen im Versorgungsgebiet von EWE (Tei- le der ehemaligen Regierungsbezirke Weser-Ems und Lüneburg) bis zur Aufkündigung der Zusammenarbeit von EWE mit der Agentur Prevent umgesetzt wurde. Ziele des Projektes sind die Vermittlung alternativer Handlungsmöglichkeiten zu Sucht und Gewalt und die Persönlichkeitsstärkung von Mädchen und Jungen.
Zu den thematischen Bausteinschwerpunkten Soziales Lernen (für die Jahrgänge 5 bis 7), Sucht (Jahrgang 8) , Freundschaft, Liebe, Sexualität (Jahrgang 9) und Zukunft und Perspektive (Jahr- gang 10) wurden jeweils Seminare, schulformspezifisch angelegte Unterrichtsmaterialien, Projekttage, Workshops, Elternabende u. a., ergänzt durch theaterpädagogische Aktivitäten, angeboten. Die Materialentwicklung kommt grundsätzlich niedersachsenweit allen Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern und Eltern, sofern sie das Angebot abgerufen haben, zugute und nicht nur dem entsprechenden Personenkreis der 116 Projektschulen, der darüber hinaus noch eine intensivere Betreuung erhalten hat. Das Projekt entwickelte sich seit seinem Beginn im Jahr 2000 stetig weiter. Es sollte zunächst 2010 auslaufen, wurde aber durch die Zusage einer weiteren Förderung durch EWE bis 2017 erweitert.
Sowohl die Niedersächsische Landesschulbehörde als auch das Niedersächsische Kultusministerium beurteilen das dem Projekt zugrunde liegende Konzept positiv. Das Projekt und seine Sinnhaftigkeit auf der einen Seite und die Umstände im Zusammenhang mit Auftragsvergabe, -nahme und
-durchführung an bzw. durch die Agentur Prevent auf der anderen Seite sollten in der Betrachtung nicht vermischt werden.
Außerordentlich bedauerlich ist, dass die überaus sinnvolle pädagogische Arbeit durch die in Rede stehenden Ereignisse in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Deshalb ist es für die Landesregierung selbstverständlich, die von der Entwicklung betroffenen Schulen in der Situation nicht alleinzulassen und mögliche Auffanglösungen zu prüfen.
Zu 1: Sachmittel für das Sign-Projekt wurden durch das Land Niedersachsen nicht gewährt. Personalleistungen wurden in nachstehendem Umfang erbracht:
Seit dem 1. August 2001 wurden zunächst acht Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt. Bis zum 1. August 2003 wuchs der Umfang auf 30 und zum 1. August 2005 auf 40 Stunden. Ab 2006 kamen sukzessive zwei Abordnungen hinzu; die Anrechnungsstunden wurden zu eineinhalb Abordnungen zusammengefasst (insgesamt 3,5 VZLE).
Zusätzlich wurde auf Wunsch der Agentur Prevent eine weitere Lehrkraft vom 1. August 2008 bis 31. Juli 2011 mit voller Stundenzahl freigestellt. Sie erhielt Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge für die Mitarbeit im Projekt.
Ab 1. August 2010 bestanden lediglich noch zwei Abordnungen (2 VZLE) an die Niedersächsische Landesschulbehörde unter voller Freistellung für die Mitarbeit im Sign-Projekt sowie die Beurlaubung einer Lehrkraft im dienstlichen Interesse unter Fortfall der Bezüge. Zum 1. Februar 2011 bzw. 5. April 2011 sind alle Abordnungen beendet worden. Lediglich die Beurlaubung bestand bis zum 31. Juli 2011 fort; diese Mitarbeit endete jedoch ebenfalls vorzeitig (Mitte Mai 2011). Mit dem Auslaufen des Sonderurlaubs hat die letzte im Landesdienst stehende Lehrkraft ihre Arbeit im Rahmen des Projektes beendet. Die Agentur hat dem Land Niedersachsen Dienstbezüge und Versorgungsleistungen erstattet.
Zu 3: Die in dem Projekt eingesetzten Lehrkräfte standen sowohl während der stundenweisen Tätigkeit, die durch die Gewährung von Anrechnungsstunden ermöglicht wurde, als auch im Rahmen der Abordnung an die NLSchB (vormals Be
zirksregierung Weser-Ems und Lüneburg) zur Dienstleistung im Rahmen des Projekts unter der Fachaufsicht der NLSchB und wurden durch diese entsprechend begleitet. Rückmeldungen der involvierten Lehrkräfte, eine Vielzahl von veröffentlichten Newslettern, erstellte Unterrichtsmaterialien, fünf Sign-Symposien, das Internetportal www.signprojekt.de, Dokumentationen, die Beteiligung von Sign an pädagogischen Fachmessen (didacta) oder an Veranstaltungen des Niedersächsischen und des Deutschen Präventionstages und Einblicke in die Arbeit bei Vor-Ort-Besuchen belegen sicht- und nachvollziehbar Ergebnisse und Teilergebnisse des pädagogischen Wirkens im Rahmens des Projekts. Die im März 2004 von der Arbeitsgruppe Evaluation des Landesinstituts für Schule Bremen (Günther et al.) vorgelegte Evaluation über den Zeitraum August 2001 bis Juni 2003 erbrachte sowohl Hinweise auf die Wirksamkeit des Ansatzes und seiner Umsetzung als auch Optimierungsvorschläge für weitere Durchgänge in der jahrgangsbezogenen Arbeit. Zu einer weiteren extern vergebenen Evaluation, die u. a. Gegenstand von Gesprächen zwischen der NLSchB und MK einerseits und der Agentur Prevent andererseits waren, ist es allerdings bis dato nicht gekommen. Im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklung des Projekts und entsprechender Überlegungen im Hinblick auf eine weitere Unterstützung durch das Land wäre dies jedoch eine unverzichtbare Bedingung gewesen.
Finanzämter melden „Land unter“ - Wie soll die Rückläufer-Welle nach Übersendung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bewältigt werden?
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte im Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, und Religionszugehörig- keit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bezeichnet.
Jeder, der schon 2010 eine Lohnsteuerkarte erhalten hat, bekommt in diesen Tagen Post von der Steuerverwaltung mit den gespeicherten Informationen über Lohnsteuermerkmale
mit der Bitte, falsche zu melden. Das Finanzministerium soll einen Rücklauf von 1 % prognostiziert haben, tatsächlich melden einige Finanzämter Rückläuferquoten von bis zu 10 %. Inzwischen wird von der Steuerverwaltung dringend darum gebeten, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen, weil die Mitarbeiter an den Telefonen und in den Infotheken die hohe Anzahl von Nachfragen kaum noch bewältigen können.
In einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Januar dieses Jahres (Drs. 16/3296) hat die Landesregierung mitgeteilt, dass der zusätzliche Bedarf von 58,4 VZE für diese Aufgabe in die Personalbedarfsberechnung der Steuerverwaltung eingeflossen sei. Die Zuweisung dieses Bedarfs erfolge nach der durchschnittlichen Zuweisungsquote von rund 87 %.
Oftmals werden falsche Angaben über die Lohnsteuerklasse oder den Kinderfreibetrag von den Betroffenen gemeldet. Veraltete Daten und technische Übertragungsprobleme sollen Grund für diese hohe Fehlerquote bei den Lohnsteuermerkmalen sein. Da sich diese Daten bereits auf den Steuerbezug 2012 auswirken, sind die Finanzämter gehalten, die fehlerhaften Daten zeitnah zu berichtigen.
Mitten in diese Rückläuferwelle platzte dann für die Finanzämter noch flächendeckend eine EDV-Wartung, die den Mitarbeitern für einige Tage keinen oder nur einen beschränkten Zugriff auf die Daten ermöglichte.
Darüber hinaus sind wegen der Umstellung auf das einheitliche System Konsens und der dafür erforderlichen Schulungen die Personalkapazitäten in den Finanzämtern eingeschränkt. Für Anfang 2012 wird nach der Januarabrechnung eine zweite Rückläuferwelle bei den ELStAMDaten erwartet, in einer Zeit, in der die Umstellungsphase von Konsens in vollem Gange ist.
1. Welches sind die Gründe dafür, dass die tatsächlichen Rückläuferquoten nach Übermittlung der ELStAM-Daten deutlich höher sind als von der Landesregierung prognostiziert, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
2. In welcher Form und in welchem Umfang hat es für das Land Niedersachsen eine Erstattung der Kosten für die Übernahme der Aufgaben im Zusammenhang mit dem ELStAM-Verfahren gegeben, und hält die Landesregierung diese für ausreichend?
3. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung sicherstellen, dass die niedersächsischen Finanzämter Anfang nächsten Jahres sowohl die zweite Rückläuferwelle im Zusammenhang mit den ELStAM-Daten als auch die Umstellung auf das Konsens-Verfahren zeitnah sicherstellen können?
Zu 1: Das Gesamtverfahren Elektronische Lohnsteuerkarte ist komplex. Die Systeme verschiedener Länder, des Bundes und der Meldebehörden müssen zusammenwirken, damit das Verfahren vollumfänglich funktioniert. Die Ursachen für fehlerhafte Lohnsteuerabzugsmerkmale sind entsprechend vielfältig und, für sich betrachtet, teilweise kleinteilig. Sie reichen von der Datenerfassung in den Meldebehörden und Finanzämtern über die unterschiedliche Meldesoftware der Kommunen bis zur Software für das Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Eine Fehlerquote war und ist deshalb nicht verlässlich abschätzbar. Neue Fehlerkonstellationen sind durch die Reaktionen der Bürger auf das Mitteilungsschreiben erkannt worden.
In der Konsequenz untersucht insbesondere das Bundeszentralamt für Steuern weiterhin die unterschiedlichen Fehlerursachen. Diese und die fehlerhaften Datenbestände werden gegenwärtig gemeinsam vom Bundeszentralamt für Steuern, den Meldebehörden und ihren Softwareanbietern sowie den Finanzämtern behoben bzw. berichtigt.
Als mittelbare Konsequenz wird sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wegen technischer Probleme noch etwas verschieben. Derzeit stimmen Bund und Länder einen neuen Starttermin und die weitere Vorgehensweise ab.
Zu 2: Für das Haushaltsjahr 2011 wurden im Einzelplan 04 keine Einnahmen, die einer Kostenerstattung seitens der Kommunen für die Übernahme der Aufgaben im Zusammenhang mit dem ELStAM-Verfahren entsprechen, etatisiert. Auch im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 sind entsprechende Ansätze nicht enthalten. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ist keine Kompensation der Kosten erfolgt.
Zu 3: Die Einführung der ELStAM wird sich wegen technischer Probleme noch etwas verschieben. Insofern wird es - wenn überhaupt - erst später im nächsten Jahr eine zweite Rückläuferwelle geben. Eine Kollision mit der Einführung des Konsens-I– Verfahrens ist damit nicht zu befürchten. Konsequenzen, die sich aus der Verschiebung der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ergeben, werden gegenwärtig - auch für die Finanzämter - analysiert. Maßnahmen können erst dann ergriffen werden, wenn die Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur weiteren Vorgehensweise abgeschlossen ist.