Protocol of the Session on November 11, 2011

1. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit des FÖJ-Beirats ein?

2. Warum wird hier so mit einem beratenden Gremium umgegangen und es letztlich vor vollendete Tatsachen gestellt, und warum wurde das Gremium über die Pläne seiner Neuorganisation nicht früher in Kenntnis gesetzt bzw. in die Diskussion der Neuorganisation mit einbezogen, um gegebenenfalls auch Verbesserungsvorschläge mit einbringen zu können?

3. Was beabsichtigt das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz tatsächlich mit seiner Vorgehensweise, bzw. was soll durch die Neuorganisation aus welchen Gründen verbessert werden?

Der Beirat für das Freiwillige Ökologische Jahr in Niedersachsen (FÖJ) hat die Aufgabe, die für das FÖJ zuständigen Stellen im Land zu unterstützen und zu beraten. Er ist über wichtige Angelegenheiten des FÖJ zu unterrichten und in wesentlichen Fragen zur Durchführung des FÖJ zu hören.

In Niedersachsen wird das Freiwillige Ökologische Jahr, das im nächsten Jahr sein 25-jähriges Jubiläum feiert, inzwischen zu wesentlichen Teilen durch Stiftungen finanziert. Vor diesem Hintergrund haben das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) und die Alfred- Toepfer-Akademie für Naturschutz (NNA) einvernehmlich entschieden, die Satzung des FÖJ-Beirates neu zu fassen. Ziel ist es, auch die an der Finanzierung und damit der Zukunftssicherung des FÖJ beteiligten Stiftungen über die Entwicklung des FÖJ zu informieren und zu hören.

Als Zeitpunkt für die Neuorganisation bietet sich der Jahresbeginn 2012 an, da spätestens mit Ablauf des Jahres 2011 alle Amtszeiten der Mitglieder des derzeitigen Beirates enden. Der zwischen MU und NNA abgestimmte Entwurf für die Neufassung wird den Mitgliedern im Rahmen der nächsten Beiratssitzung vorgestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgabe, die für das FÖJ zuständigen Stellen in Niedersachsen zu unterstützen und zu beraten, hat der Beirat in den zurückliegenden Jahren nicht unwesentlich zu der überaus erfolgreichen Entwicklung des FÖJ in Niedersachsen beigetragen.

Zu 2: Die Satzung des FÖJ-Beirates wurde ursprünglich im Jahre 1995 vom damaligen Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) in Abstimmung mit MU erlassen. Mit Übergang der Trägerschaft des FÖJ vom NLÖ auf die NNA wurde sie durch diese bestätigt. Zuständig für den Erlass der Satzung ist die NNA. Eine Satzungsänderung kann in Abstimmung zwischen MU und NNA erfolgen. Eine Veröffentlichung zum Inkrafttreten der geänderten Satzung ist nicht erforderlich. Der zwischen MU und NNA abgestimmte Entwurf für die Neufassung der Satzung wurde den Beiratsmitgliedern im Rahmen der Sitzung am 8. November 2011 vorgestellt und mit Ihnen erörtert.

Zu 3: In Niedersachsen stehen für den FÖJ-Jahrgang 2011/12 insgesamt 255 Plätze zur Verfügung. Damit ist Niedersachsen im Ländervergleich mit an der Spitze. Diese Platzzahlen sind nur möglich, weil das FÖJ neben den landeseigenen Mitteln und den Förderzuweisungen des Bundes insgesamt finanziell zu einem wesentlichen Teil von den niedersächsischen Stiftungen Bingo-Umweltstiftung, Wattenmeerstiftung und Lotto-Sport-Stiftung getragen wird. Hierdurch konnten in der Ver

gangenheit beispielsweise die Einrichtung der FÖJ-Plätze im Ganztagsschuleinsatz oder im Projekt „FÖJ im Sport“ erst ermöglicht werden. Die verstärkte Einbeziehung der Stiftungen ist deshalb geboten, um diese längerfristig an das FÖJ zu binden und damit den ökologischen Jugendfreiwilligendienst in Niedersachsen, auch vor dem Hintergrund des neu eingeführten Bundesfreiwilligendienstes, zukunftsfähig zu erhalten.

Deshalb sollen dem Gremium zukünftig jeweils ein/e Vertreter/in der Niedersächsischen BingoUmweltstiftung, der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung sowie der Niedersächsischen LottoSport-Stiftung angehören. Da auch das Land weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des FÖJ leistet, sollen MU und die NNA als Träger des FÖJ auch zukünftig dem Beirat angehören. Wegen ihrer weitreichenden Beteiligung in den Einsatzstellen sollen außerdem wie bisher zwei Vertreter/innen der Naturschutzverbände im Beirat vertreten sein. Zusätzlich zu den genannten Mitgliedern des Beirates soll jeweils ein/e Vertreter/in der Einsatzstellen sowie der Teilnehmer/innen kooptiert werden. Damit ist gewährleistet, dass der Beirat künftig unter Einbeziehung aller Beteiligten als arbeitsfähiges Gremium erhalten bleibt.

Anlage 17

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 18 der Abg. Marcus Bosse, Rolf Meyer, Sigrid Rakow, Brigitte Somfleth, Karin Stief-Kreihe und Detlef Tanke (SPD)

ESIP - Was verbirgt sich dahinter?

Die Niedersächsische Landesregierung erwähnt in ihrem Entwurf zum Energiekonzept das Energiesparinvestitionsprogramm. Sie führt aus: „Darüber hinaus sind mit dem ESIP 10 Millionen Euro für den Zeitraum von 2008 bis 2011 für Maßnahmen zur Energieeinsparung und energetischen Ertüchtigung in den Liegenschaften des Landes zur Verfügung gestellt worden. Die Landesregierung beabsichtigt, das ESIP auch in den Jahren 2012 bis 2015 fortzusetzen und weitere 10 Millionen Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen bereitzustellen.“

In einer Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulff „Lässt das Land seine Hochschulen weiter verrotten?“ (Drs. 16/370 neu) aus dem Jahr 2008 wird von der vorbildlichen Umsetzung des Programms in Bezug auf Hochschulen gesprochen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Landesliegenschaften insgesamt zeigen Renovierungs-/Sanierungsbedarf, und wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten hierfür ein?

2. Welche Maßnahmen wurden oder werden aus dem ESIP gefördert?

3. Um was für Mittel handelt es sich genau, sind es EU-, Bundes- oder Landesmittel, und/oder sind sie kombinierbar bzw. kofinanzierungsfähig mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten?

Die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen des Landes ist in Abschnitt C der Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes (RLBau) geregelt. Alle konsumtiven Maßnahmen, die dem Erhalt der Bausubstanz und der Funktionsfähigkeit von Gebäuden dienen, werden in regelmäßigen Baubegehungen erfasst und nach Dringlichkeiten priorisiert. Grundlage der Erfassung sind die zum Zeitpunkt der Begehung anrechenbaren Handlungsbedarfe. In zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich anstehende Bauunterhaltungsbedarfe werden nicht prognostiziert. In diesen sogenannten Baubedarfsnachweisen (BBN) sind notwendige Maßnahmen zur Bauunterhaltung erfasst, unabhängig davon, ob sie energetische Aspekte berühren (z. B. Fensteraustausch) oder rein bautechnischer Natur sind (z. B. statische Sicherungsmaßnahmen an Bauteilen). Über den Bauunterhaltungsbedarf hinausgehende Sanierungsbedarfe werden nicht gesondert erfasst.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die vorgelegten Fragen wie folgt:

Zu 1: Für den Landesbau im Einzelplan 20 gilt: Aus der letzten Bedarfsabfrage bei den Dienststellen des Staatlichen Baumanagements zum Haushaltsjahr 2012 resultiert ein Bauunterhaltungsbedarf von rund 290 Millionen Euro. Dieser Betrag enthält die für die Umsetzung erforderlichen Nebenkosten. Maßnahmen, die 5 000 Euro im Einzelfall nicht überschreiten, sind darin jedoch nicht enthalten. Der vorgenannte Bedarf bezieht sich auf 684 Liegenschaften und 1 684 Bauwerke des Landes (ohne Hochschulen), für die die Bauunterhaltungsmittel im Einzelplan 20 zentral veranschlagt sind.

Zu 2: Die Maßnahmen, die aus ESIP im Zeitraum 2008 bis 2011 gefördert wurden bzw. sich noch in der Abwicklung befinden sind:

1. PK-Mitte, Braunschweig, Dachbodendämmung

2. Polizeikommissariat Salzgitter Bad, Dachbodendämmung

3. Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Braunschweig, Schule 1, Dachbodendämmung

4. HBK BS, Gebäude 05, RLT-Anlage Filmstudio, Nachrüstung FU

5. HBK BS, Austausch von 31 Pumpen gegen Hocheffizienzpumpen

6. Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel, Bibliotheksgebäude, Dachbodendämmung

7. Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel, Lessinghaus, Dachbodendämmung

8. Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel, Zeughaus, Dachbodendämmung

9. Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel, Meißnerhaus, Dachbodendämmung

10. NLStbV WF, Sophienstraße 5, Dachbodendämmung

11. Verwaltungsgericht Braunschweig, Dachbodendämmung

12. OLG Braunschweig, Dachbodendämmung

13. LG Braunschweig, Mittelbau und Westflügel, Dachbodendämmung

14. JVA Braunschweig, Haus 3, Dachdämmung Zellengebäude

15. JVA Braunschweig, Werkhalle, Dämmung der Außenwand

16. JVZ-Schule, Dachdämmung

17. Polizeikommissariat Wolfenbüttel, Dachbodendämmung

18. AG Helmstedt, Brennwertkessel

19. LAB Niedersachsen, BS, Gebäude U13, Dachbodendämmung

20. Finanzamt Helmstedt, Erneuerung der Heizungsanlage durch Einbau einer Gasbrennwertanlage

21. SBN Ems-Weser, Brennwertkessel

22. Polizeiinspektion Oldenburg, Friedhofsweg 30, Beleuchtung von Fluren und Treppenhäusern, Neuanlage über Präsensmelder geschaltet

23. Oldenburg-Kolleg, Brennwertkessel

24. Alte JVA Oldenburg, Gerichtsstraße 1, nachträgliche Dämmung des Steildaches

25. AG Oldenburg, Dämmung der obersten Dachdeckung