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Konflikt um anhaltende Geruchsbelästigungen in Seelze - Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker kritisieren Behörden wegen zögerlicher Ermittlungen und mangelhafter Informationspolitik
Bürgerinnen und Bürger der Städte Seelze und Garbsen beklagen seit längerer Zeit in unregelmäßigen Abständen auftretende massive Geruchsbelästigungen. Immer wieder haben sich auch Abgeordnete und Kommunalpolitiker eingeschaltet, um die zuständigen Behörden zur Ermittlung der möglichen Emissionen, der Geruchsquelle und letztlich zur Beseitigung der Ursachen zu veranlassen. Seit Beginn der zum Teil massiven Beeinträchtigungen zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen sind von den Behörden verschiedene Messungen vorgenommen worden. Im Ausschlussverfahren wurden Untersuchungen auf das Chemieunternehmen Honeywell als Verursacher konzentriert.
Im Rahmen der Nachbarschaftsarbeit sind Unternehmen und Beschwerdeführer in einen konstruktiven Dialog mit dem Ziel eingetreten, die Auseinandersetzung um die Geruchsbelästigungen zu versachlichen. Tatsächlich wurden besonders betroffene Anlieger qualifiziert, um die sporadisch auftretenden Gerüche durch „schnüffeln“ zu identifizieren, die betroffenen Gebiete zu lokalisieren und statistisch zu erfassen.
In jüngster Zeit eskaliert die Diskussion um Ursachen für die Geruchsbelästigungen und die Öffentlichkeitsarbeit der Behörden erneut. In Medienberichten wird die Firma Honeywell von der Bürgergruppe „als Urheber identifiziert“. In
einem offenen Brief und in der Berichterstattung der örtlichen Zeitungen kommt Kritik an den involvierten Behörden und deren Informationspolitik über jüngste Messergebnisse eines Umweltlabors zum Ausdruck. Namentlich angesprochen sind (siehe u. a. Leine-Zeitung vom 22. Oktober 2011) die Region Hannover, die im Zuge der Amtshilfe für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz tätig ist, sowie die Stadt Seelze.
1. Wie beurteilt die Landesregierung den bisherigen Verlauf der behördlichen Aktivitäten zur Ermittlung der Ursachen, Verbreitung und Beseitigung der Geruchsbelästigungen im Raum Seelze/Garbsen?
2. Wie schätzt die Landesregierung die von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ermittelten Ergebnisse ein, nachdem sie ausdrücklich für die Aufgabe der begleitenden Beobachtung der sporadisch auftretenden Belästigungen qualifiziert worden sind?
3. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung in Kenntnis der aktuellen Daten- und Faktenlage für dringend geboten, und welche Maßnahmen gedenkt sie durchzusetzen?
Zuständige Überwachungsbehörden sind die Stadt Seelze als Gefahrenabwehrbehörde, das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hannover für die Überwachung des Anlagenbetriebs gewerblicher Unternehmungen, u. a. der Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Überwachung der Einleiterwerte in die Leine und die Region Hannover als Überwachungsbehörde für die Gewässerqualität der Leine. Diese Behörden haben fortwährend im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Anstrengungen unternommen, den Verursacher für die Geruchsbelästigungen in Seelze und Umgebung zu identifizieren. Im Ermittlungszeitraum seit der vorausgegangenen Landtagsanfrage im Mai 2011 konnten auch die neuen Beschwerden mit betrieblichen Vorgängen nicht zweifelsfrei in ursächlichen Zusammenhang gebracht werden. Mit Unterstützung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover und der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) wurden Bürgerinnen und Bürger in der Wahrnehmung, Dokumentation und Beurteilung von Gerüchen geschult. Die Dokumentationen wurden dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover am 4. November 2011 vorgelegt, konnten jedoch bis heute noch nicht abschließend ausgewertet werden.
In der öffentlichen Diskussion wurde mehrfach auf Analyseergebnisse einer Abwasserprobe der Region Hannover Bezug genommen. Aus wasserrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht ist zu dieser Abwasserprobe Folgendes festzustellen:
Die Beauftragung der Probenahme und deren Auswertung erfolgte weder in Abstimmung mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover, welches für eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung zuständig ist, noch mit dem NLWKN, der die Überwachung der Ablaufwerte der Kläranlage im Hinblick auf die in der Einleiterlaubnis festgelegten Überwachungswerte durchführt.
Da die Probenahme und die Analyse nicht entsprechend den jeweils geltenden Normen durchgeführt wurden, konnten die zuständigen Fachbehörden aus diesem Untersuchungsergebnis in Ermangelung eines herstellbaren Bezugs zu geltenden Beurteilungskriterien keine Maßnahmen ableiten. Dementsprechend dient dieses Untersuchungsergebnis lediglich als Indiz für weitergehende Ermittlungen.
Zur qualitätsgesicherten Ermittlung von Geruchsemission einer Quelle ist es erforderlich, die Emissionsquelle sachgerecht zu beproben und mittels Olfaktometrie entsprechend der DIN EN 13725 zu analysieren. Die Probenahme ist in diesem Zusammenhang ein zentrales Element, da sie einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des olfaktometrischen Messverfahrens hat. Die VDI-Richtlinie 3 880 - Olfaktometrie, statische Probenahme - gibt konkrete Hinweise, wie z. B. die Beprobung von Flächenquellen vorgenommen werden kann. Aus fachlicher Sicht ist für Umsetzung des olfaktometrischen Messverfahrens eine qualitätsgesicherte Probenahme nach der o. g. VDI-Richtlinie erforderlich. Die im vorliegenden Fall angewandte Vorgehensweise ist nicht geeignet, eine qualitätsgesicherte Aussage über die Geruchsstoffkonzentration des beprobten Mediums zu erzeugen.
Aus der gaschromatographischen Übersichtsanalyse des umweltanalytischen Labors lassen sich keine Rückschlüsse auf die Geruchsstoffkonzentration der untersuchten Probe ziehen. Demnach lässt die Kenntnis über die Konzentration von Einzelstoffen keine Rückschlüsse auf die Geruchsstoffkonzentration der Probe zu.
Im Hinblick auf die Möglichkeit einer wasserrechtlichen Bewertung der Untersuchungsergebnisse ist anzumerken, dass die Abwasserverordnung des Bundes entsprechende Parameter nicht vorsieht.
Trotz der fachlichen Kritik an dieser Abwasserprobe wurde diese vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover und dem NLWKN zum Anlass genommen, bei der Firma Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH in diesem Bereich weitere Ermittlungen durchzuführen, die zurzeit noch andauern.
Zu 1: Weil es immer wieder Hinweise darauf gab, dass der Geruch der Leine identisch ist mit dem in Seelze als belästigend wirkenden „chemisch-süsslichen“ Geruch, rückte der Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage in den Fokus.
Die zuständigen Überwachungsbehörden haben im Zeitraum seit der vorausgegangenen Landtagsanfrage im Mai dieses Jahres fortlaufend Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache für die Geruchsbelästigungen zu identifizieren. Entgegen anderslautender Aussagen der Presse und der Region Hannover ist eine Bestimmung einer oder mehrerer Quellen bis heute nicht eindeutig möglich.
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover hat auf dem Treffen zum Nachbarschaftsdialog am 19. Mai 2011 die Bildung und Schulung eines Geruchsermittlungsteams angeregt. Diese Gruppe von Personen wurde mithilfe der ZUS LLG des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim am 7. September 2011 in Seelze geschult.
Unabhängig davon hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover eigenständig und in Zusammenarbeit mit der Firma Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH zusätzliche Ursachenforschung betrieben, um mögliche Quellen auf deren Betriebsgelände zu lokalisieren. Dazu wurden mehrere Besprechungen und Überprüfungen vor Ort auf dem Betriebsgelände durchgeführt. Dabei wurden keine Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb festgestellt.
Eine konkrete Lokalisierung einer Quelle, die mit den vorliegenden Beschwerden im Zusammenhang stehen könnte, war bis heute nicht möglich.
Die bisher vom Nachbarschaftskreis der Firma Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH vorgetragenen Verdachtsmomente hinsichtlich möglicher Emissionsquellen auf dem Betriebsgelände dieser Firma wurden vom Staatlichen Ge
Die Stadt Seelze erhielt am 15. Juni 2011 den endgültigen Auswertungsbericht über die in Auftrag gegebenen Luftmessungen über einen Zeitraum von sieben Tagen. Die Analyse der erhaltenen Chromatogramme/Massenspektren identifizierten keine Substanzen, denen ein spezifischer Geruch zugeordnet werden könnte. Auch konnten keinerlei toxische Verbindungen nachgewiesen werden. Am 7. Juli 2011 fand auf Einladung der Stadt Seelze ein Behördentreffen statt.
Die Hinweise und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Geruchsbelästigungen werden weiter von der Stadt Seelze gesammelt, dokumentiert und der Region Hannover, dem Gewerbeaufsichtsamt Hannover und der Firma Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH zur Verfügung gestellt.
Die Öffentlichkeit wird von der Stadt Seelze über die örtliche Presse und anlässlich der Nachbarschaftskreise der Firma Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH über den jeweils aktuellen Sachstand informiert.
Die Region Hannover ist als Wasserbehörde tätig und überwacht das Wasser u. a. der Leine im Hinblick auf illegale Einleitungen. Die Region Hannover wurde als Immissionsschutzbehörde bislang nicht tätig, weil unter den von ihr zu überwachenden Anlagen bisher keine als Quelle dieser speziellen Gerüche vermutet wurde.
Anlässlich einer Kläranlagenschau bei der Firma Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH wurde in Aussicht genommen, dass die Region Hannover eine Probe des Abwassers zieht, wenn der Geruch wieder auftreten sollte. Am 10. August 2011 wurde eine Probe im Bereich der Kläranlage gezogen und wurde eine gaschromatographische Analyse des Abwassers in Auftrag gegeben. Über das Ergebnis wurden Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH, NLWKN, GAA Hannover und Stadt Seelze im Zeitraum vom 17. August bis 19. August 2011 informiert. Die Probenahme und Analyse erfolgten nicht, wie bereits beschrieben, entsprechend den jeweils geltenden Normen, sodass die zuständigen Fachbehörden aus diesem Untersuchungsergebnis in Ermangelung eines herstellbaren Bezugs zu geltenden Beurteilungskriterien keine Maßnahmen ableiten konnten. Dementsprechend dient dieses Untersuchungsergebnis lediglich als Indiz für weitergehende Ermittlungen.
Zu 2: Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt die aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger durch deren Schulung zur qualifizierten Wahrnehmung von Gerüchen. Die zusammengestellten Informationen der geschulten Bürgerinnen und Bürger wurden dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover am 4. November 2011 vorgelegt. Diese konnten bis heute nicht abschließend ausgewertet werden, sodass eine bewertende Aussage zu den ermittelten Ergebnissen heute jedoch noch nicht möglich ist.
Zu 3: Die zuständigen Behörden sind ihren Aufgaben ordnungsgemäß nachgekommen. Die Identifizierung der Geruchsquelle gestaltet sich schwierig, weil die Geruchsbelästigungen nicht kontinuierlich und teilweise auch an unterschiedlichen Orten auftreten. Grundlage für verwaltungsrechtliche Veranlassung ist die Feststellung der Kausalität zwischen Verursacher und Belästigung, sodass keine der beteiligten Behörden Veranlassungen treffen kann, ohne den Verursacher nachweisbar ermittelt zu haben. Mit der Schulung eines Geruchsermittlungsteams von Bürgerinnen und Bürgern Anfang September wurde eine neue Vorgehensweise eingeführt, deren Ermittlungsergebnisse abzuwarten sind. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten ist die Abstimmung der beteiligten Behörden für das Ermittlungsergebnis von besonderer Bedeutung. Es ist beabsichtigt, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover im Rahmen der fortzusetzenden Ermittlungen eine koordinierende Funktion zu übertragen. Weitere Verbesserungspotenziale sind in der Ermittlungs- und Überwachungsarbeit zum heutigen Zeitpunkt nicht erkennbar.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 17 der Abg. Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Rolf Meyer, Karin Stief-Kreihe, Marcus Bosse und Detlef Tanke (SPD)
„Seit über zehn Jahren wird der Träger des FÖJ in Niedersachsen durch einen Beirat begleitet. Dieser Beirat besteht zum einen aus gewählten Vertretern der Einsatzstellen und der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, zum anderen aus
externen Fachleuten aus Umweltverbänden, dem Landesjugendring und der Wissenschaft. Die Ziele des FÖJ-Beirats sind der Ausbau und die Weiterentwicklung des FÖJ in Niedersachsen. Dazu unterzieht er alle wichtigen Prozesse des Freiwilligen Ökologischen Jahres kontinuierlich einer Qualitätsanalyse und hat in den letzten Jahren wesentliche Impulse zur Weiterentwicklung des FÖJ gegeben.“ Diese Ausführungen findet man auf der Homepage der Alfred-Toepfer-Akademie für Naturschutz, des Trägers des FÖJ in Niedersachsen.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat überraschend angekündigt, diesen FÖJ-Beirat nun neu zu organisieren. Die diesjährige Gesamtkonferenz des Beirats wurde abgesagt, und es wurde lediglich zu einer Sitzung am 8. November 2011 eingeladen. Hierbei soll dann offenkundig darüber informiert werden, wie die Neuorganisation aussehen soll. In der Tat steht die formelle Neuberufung der Mitglieder an, was jedoch mit einer Veränderung der Struktur zunächst nichts zu tun hat.
Es ist anzunehmen, dass der jetzige Beirat auf diese Art und Weise zum letzten Mal zusammenkommen soll. Offenbar ist niemand der Beteiligten in das Vorhaben und die Neuorganisation involviert worden. Auch die zur Rede stehenden neuen Plätze im Beirat aus dem Umfeld der Umweltstiftungen sind bislang nicht diskutiert worden, z. B. im Stiftungsrat.
Auch vor dem Hintergrund, dass das Freiwillige Ökologische Jahr im kommenden Jahr 2012 sein 30-jähriges Jubiläum begeht, löst dieses Vorgehen des Ministeriums Irritationen auch im parlamentarischen Raum aus.