Rund um den Castortransport 2010 hat die Polizei zahlreiche Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen bekannte und unbekannte Personen wegen verschiedener Straftatbestände bzw. Delikte eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Transport eines Castorbehälters mit hoch radioaktivem Müll in das Zwischenlager Gorleben: Bilanz 2010“ (Drs. 16/3592) im Mai 2011 waren die Verfahren nur teilweise abgeschlossen.
1. Wie viele der in der Beantwortung der Frage A. 1. der Großen Anfrage aufgeführten 285 Ermittlungsverfahren sind zwischenzeitlich - bezogen auf die jeweiligen aufgeführten Straftatbestände - mit welchem Ergebnis abgeschlossen, bzw. welchen Stand des Verfahrens gibt es jeweils?
2. Wie viele der insgesamt 504 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen § 111 Abs. 1 i. V. m. § 316 b StGB (Aktion „Castor Schottern!“) wurden zwischenzeitlich gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt bzw. mit welchem Ergebnis abgeschlossen, bzw. welchen Stand des Verfahrens gibt es jeweils?
3. Mit welchem Ergebnis wurden die insgesamt 27 eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte und insbesondere das Verfahren gegen den französischen Polizisten abgeschlossen, bzw. welchen Stand des Verfahrens gibt es jeweils?
Die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Transport eines Castorbehälters mit hoch radioaktivem Müll in das Zwischenlager Gorleben: Bilanz 2010“ (Drs. 16/3281) hatte die Landesregierung im Mai 2011 beantwortet (Drs. 16/3592). Zu den anlässlich des Castortransportes eingeleiteten Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde zu Frage A. 1 ausgeführt, dass im Zusammenhang mit dem Castortransport 2010 bis zum 23. Februar 2011 bei der Polizeiinspektion Lüne
burg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen 285 Ermittlungsverfahren gegen bekannte sowie unbekannte Täter eingeleitet worden waren.
Bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg waren ausweislich der Antwort der Landesregierung zu Frage A. 4. bis zum 23. Februar 2011 insgesamt 504 Ermittlungsverfahren gegen jeweils einen Beschuldigten wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten eingetragen worden, bei denen anzunehmen war, dass sie überwiegend im Zusammenhang mit der Kampagne „Castor Schottern!“ standen. Davon waren am 23. März 2011 insgesamt 122 Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, die übrigen Ermittlungsverfahren waren noch nicht abgeschlossen.
Ferner waren ausweislich der Antwort der Landesregierung zu Frage A. 3 bis zum 23. Februar 2011 insgesamt 27 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, deren Tatvorwürfe sich gegen Polizeibeamte richteten, die anlässlich des Castortransports 2010 im Einsatz waren. Dabei wurden alle Verfahren gegen Polizeibeamte erfasst, in einem Fall handelte es sich um einen französischen Polizeibeamten. Das Ermittlungsverfahren gegen den französischen Beamten war im Zeitpunkt der Beantwortung der Großen Anfrage durch die Landesregierung noch nicht abgeschlossen.
Zu 1: Wie viele der in der Beantwortung der Frage A. 1. der Großen Anfrage aufgeführten 285 Ermittlungsverfahren sind zwischenzeitlich - bezogen auf die jeweiligen aufgeführten Straftatbestände - mit welchem Ergebnis abgeschlossen, bzw. welchen Stand des Verfahrens gibt es jeweils?
Zur Beantwortung der Frage wurde auf bei der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/ Uelzen verfügbare Zahlen zurückgegriffen. Soweit in der Tabelle als Verfahrensstand „in Bearbeitung“ angegeben worden ist, bedeutet dies, dass die Bearbeitung der Ermittlungsverfahren sowohl bei der Polizei Lüneburg als auch bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg noch nicht abgeschlossen ist.