Protocol of the Session on November 9, 2011

Sie erheben auch Forderungen, die nicht erfüllbar sind. Ich will nur auf die von Ihnen genannte Förderung des ÖPNV-Omnibusbereiches zu sprechen kommen. Sie würde dem europäischen Wettbewerbsrecht widersprechen und ist grundsätzlich nicht zulässig. Deshalb wäre es gar nicht möglich, diesen Teil des Gesetzes umzusetzen.

Sie haben also eine Gesetzesvorlage, die eine Mangelsituation, eine Verschärfung der Situation im GVFG-Bereich auslösen würde und niemanden vor Eingriffen in Haushaltsberatungen durch den Niedersächsischen Landtag abschließend schützen würde.

Deshalb ist es richtig, einen Entschließungsantrag zu beschließen, wie ihn die Fraktionen von CDU und FDP vorgelegt haben und der dasselbe Ziel verfolgt, nämlich die klare Botschaft dieses Landtages, den Mitteleinsatz so fortzuschreiben, wie er jetzt erfolgt. Damit können wir den Kommunen sagen, dass der Landtag bestätigt hat, dass wir an der bewährten Praxis nichts ändern wollen, wie es auch die Landesregierung den Kommunen immer gesagt hat.

Auch in dieser Frage gilt ein eherner Grundsatz: Wenn es nicht nötig, ist ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn Sie heute beschließen, dass der Mitteleinsatz auch aus Sicht

des Niedersächsischen Landtages so vorgenommen werden soll wie bisher, dann wird es nicht nur die Hausspitze des Wirtschaftsministeriums, dann werden es alle Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums berücksichtigen und, wie ich hoffe, ab 2013 auch jeder Landtag bei der Haushaltsberatung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister Bode. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Wer Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/4039 unverändert annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3532 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier stelle ich fest: Das Erste war die Mehrheit.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 8 - - -

(Jens Nacke [CDU]: Da fehlt noch ei- ne Abstimmung!)

- Es gibt noch eine Nr. 3 der Beschlussempfehlung. Herzlichen Dank.

Wer Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die Einsender der in die Beratung einbezogenen Eingaben 2236 und 2272 über die Sach- und Rechtslage informieren will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit.

Nun aber zu Tagesordnungspunkt 8:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Zusammensetzung und Organisation des Niedersächsischen Landesrechnungshofs sowie über die persönlichen Voraussetzungen seiner Mitglie

der - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/108 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/4147 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4156 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4172

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf eine Annahme des Gesetzentwurfes in geänderter Fassung.

Da eine mündliche Berichterstattung nicht vorgesehen ist, können wir gleich zur Beratung kommen.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Twesten von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, könnte endlich gut werden. 2008 in erster Lesung beraten, steigen wir heute in die abschließende Beratung ein.

Als Erstes stellten wir allerdings fest, dass wir noch Hausaufgaben zu erledigen haben. Unser Änderungsantrag liegt Ihnen vor. Die ursprüngliche Formulierung in § 3 bedurfte der Anpassung. Wir haben unseren Vorschlag gestrichen. Eine neue entsprechende Regelung findet sich mit Verweis auf den gleich folgenden TOP 12 in Artikel 8 des neuen Beamtenversorgungsrechtsgesetzes, wonach die Mitglieder des Senats ein Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss haben müssen. Insofern ist an dieser Stelle der Maßgabe, dass die Mitglieder unbedingt eine wissenschaftliche Ausbildung vorweisen sollten, Rechnung getragen.

Obwohl die Beschlussfassung erst nach diesem TOP ergeht, möchte ich bereits an dieser Stelle auf Folgendes hinweisen: In der inhaltlich neuen Formulierung, die wir uns im Hinblick auf die tatsächlichen Aufgabenstellungen des Landesrechnungshofes überlegt haben, nämlich dass der Präsident, die Präsidentin, die Vizepräsidentin oder auch der Vizepräsident nicht verpflichtend Juristen sein müssen, ist dem entsprochen.

Wir meinen, dass der Landesrechnungshof auch dann effizient arbeiten kann, wenn die Mitgliederzahl der Mindestzahl entspricht, wenn auf die Vorgabe einer Juristin bzw. eines Juristen an der Spitze verzichtet wird und wenn sich der dann aus

sechs Mitgliedern bestehende Senat im Sinne einer effizienten Aufgabenerfüllung des Sachverstandes von Richterinnen und Richtern, Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Betriebswirtschaftlerinnen und Betriebswirtschaftlern gleichermaßen bedienen kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Richtig gut kann dieses Gremium allerdings nur dann arbeiten, wenn Frauen an Bord sind.

(Zustimmung von Ina Korter [GRÜNE])

Diese wiederum sind selbst im Sinne Ihrer Definition stark unterrepräsentiert. Neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten sitzen dort Männer. Nur eine Frau kommt in dem sonst reinen Männerwirtschaftsgremium zum Zuge. Seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten wird über die niedrige Zahl von Frauen in Führungsebenen diskutiert, wozu der Senat des Landesrechnungshofes zweifelsohne gehört. Dabei geht es im Kern immer um die Frage: Will man eine gleiche Repräsentanz von Männern und Frauen in bestimmten Ebenen, oder will man sie nicht?

Um es gleich vorwegzunehmen: Es geht nicht um die Frage fehlender Qualifikationen. Aber es geht immer um den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes und unserer Niedersächsischen Verfassung,

(Beifall bei den GRÜNEN)

wonach insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung eine ständige Aufgabe des Landes ist, die wir auch bei der Besetzung von Spitzenpositionen im Landesrechnungshof nicht ausblenden können.

Auch der Landesrechnungshof kann und wird von den Kompetenzen und Potenzialen der Frauen profitieren. Dass diese nicht genutzt werden, ist in ökonomischer Hinsicht ein Fehler und nicht länger hinnehmbar.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im NGG haben Sie, die Regierungskoalition, im vergangenen Jahr selbst unterschrieben, dass - ich zitiere - „die berufliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen ist und gleiche berufliche Chancen herzustellen sind“.

(Glocke der Präsidentin)

Wie kommt es, dass Sie Ihre eigenen Grundsätze bei der Besetzung des Senats des Landesrechnungshofs über Bord werfen? - Sie haben die

Mehrheit im Landtag und können in linearer Umsetzung Ihrer eigenen Werte und Regelungen die Plätze im Senat paritätisch vergeben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Einen letzten Satz noch, Frau Kollegin!

Das kommt gut hin. - Ich frage Sie: Was hält Sie davon ab, Personalpolitik von heute zu betreiben? Wieso gehört nicht die Hälfte der Macht auch im Landesrechnungshof den Frauen? - Schließen Sie sich unserer Forderung an, und verändern Sie das Gesetz so, dass es auch im 21. Jahrhundert bestehen kann!

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe gedanklich viele Gedankenstriche gemacht; es ist alles in Ordnung. - Für die SPDFraktion hat nun Herr Kollege Politze das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme jetzt für den Rechtsausschuss Stellung, der als Fachausschuss zum Schluss darüber beraten hat. Mir ist aufgefallen, dass der Antrag fast auf den Tag genau vor dreieinhalb Jahren in der Versenkung verschwunden ist. Ich hoffe, dass das an der Stelle keine Rückschlüsse auf die Bedeutung dieses Antrags zulässt und dass sich die Bedeutung nicht daraus herleiten lässt.

Wenn man auf das Protokoll der Plenarsitzung vom 7. Mai 2008, in der der Gesetzentwurf eingebracht worden ist, achtet, dann hätten eigentlich spannende Beratungen in den Ausschüssen folgen müssen. Für den Rechtsausschuss kann ich feststellen, dass das leider nicht der Fall war. Der Gesetzentwurf ist ziemlich sang- und klanglos durch den Ausschuss gelaufen und nicht sehr intensiv, zumindest was die Qualifikationen betrifft, beraten worden.