- Es ist zu prüfen, wie illegalem Glücksspiel durch Kontrolle der Zahlungsströme wirksam entgegengewirkt werden kann.
Entsprechende Vorschläge werden derzeit erarbeitet und auf Fachebene abgestimmt. Nach der Befassung durch die MPK ist die Unterrichtung der Länderparlamente in Aussicht genommen worden. Eine Unterzeichung des Änderungsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs könnte dann in deren Konferenz am 15. Dezember 2011 erfolgen. Im Anschluss sollen die notwendigen Länderausführungsbestimmungen, Anhörungen und die Einleitung des Ratifizierungs- und Gesetzesänderungsverfahrens bis etwa Ende des zweiten Quartals 2012 auf den Weg gebracht werden.
Zu 3: Politisches Ziel aller Länder ist es zunächst, auch für die Zukunft ein gemeinsames Glücksspielrecht zu schaffen. Insoweit ist es momentan nicht das Ziel, mit dem künftigen Glücksspielstaatsvertrag vorrangig Auswirkungen der Regelungen anderer Länder zu begrenzen oder diesen entgegenzuwirken.
Generell gelten die Regelungen und Erlaubnisse eines Bundeslandes nur auf dessen Territorium. Ohne ein gemeinsames Glücksspielrecht dürften daher künftig möglicherweise in Schleswig-Holstein nach dortigem Landesrecht zugelassene Glücksspielanbieter in anderen Ländern eine weitere Erlaubnis oder Konzession benötigen. Soweit diese ohne Rechtsgrundlage tätig werden, können sie - wie die auch heute ohne Erlaubnis tätigen Anbieter - mit Maßnahmen des Straf-, Zivil- und Verwaltungsrechts verfolgt werden.