Das Finanzierungskonzept. Ich hatte am Anfang die zehn Punkte vorgetragen, die der Landesrechnungshof bestätigt hat. Das ist das Finanzierungskonzept. Der einzige Punkt, der geändert wurde,
betrifft die Overhead-Geschichte. Das haben wir jetzt aber mehrfach vorgetragen. Die anderen Bausteine sind unverändert geblieben. Deswegen kann ich keinerlei Empörung nachvollziehen.
Meine Damen und Herren, jetzt kommt die zweite Frage von Frau Dr. Andretta. Das ist dann auch ihre letzte. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, Herr Kollege Hillmer, dass es hier unsere gemeinsame Aufgabe ist, auf Finanzierungsrisiken aufmerksam zu machen,
weil diese nämlich zulasten von Forschung und Lehre gehen können, und vor dem Hintergrund, dass die Universität ausweislich ihrer Bilanz hohe Mittelvolumina auf Festgeldkonten angelegt hat, frage ich die Landesregierung, ob auf diesen Festgeldkonten auch Gelder aus Studiengebühren angelegt worden sind und, wenn ja, in welcher Höhe und ob mit diesen Festgeldern Finanzierungslücken gedeckt werden sollen.
(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: „Dr. Andretta“, bitte! Ein echter! - Ge- genruf von Jens Nacke [CDU]: Ist das peinlich!)
einen Stand von über 2 Millionen aus. Die Sonderrücklage ist mit 1,1 Millionen ausgewiesen. Der im Jahr 2010 erstmals separat auszuweisende Sonderposten für Studienbeiträge ist mit 5,3 Millionen bewertet. In der nutzungsgebundenen Rücklage, also da, wo jetzt die 1,74 Millionen herausgenommen werden, ist jeder Teil des Eigenkapitals aus
gewiesen, welcher bereits durch beschlossene oder laufende Maßnahmen belegt und mithin verwendet ist, also Drittmittelgeschichten und allgemeine Landeszuwendung. Die Studiengebühren sind also extra ausgewiesen. Das heißt, ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten: Nein!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem wir zum Thema LHO ein bisschen Material für den von Herrn Schönecke so weise geleiteten Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ bekommen haben, habe ich im Anschluss an Ihre Antwort auf die beiden Fragen von Herrn Meyer sozusagen als Vorbereitung auf unsere allgemeine Diskussion über den Haushalt - - -
- - - die Frage, ob die Landesregierung beabsichtigt, künftig allgemein durchgereichte Mittel der EU, also sowohl Großprojekt- als auch EFRE-Mittel, nicht mehr als Landesmittel zu betrachten. Ich möchte das gerne um der Haushaltswahrheit und -klarheit willen wissen.
Die Mittel für diesen Fall sind in dem entsprechenden Haushaltskapitel der Universität ausgewiesen. Wenn wir EFRE-Mittel zur Verfügung stellen, müssen natürlich Kofinanzierungen z. B. von Universitäten oder anderen geleistet werden. Das wird dann entsprechend ausgewiesen.
Wir haben hierzu an verschiedenen Stellen definitiv gesagt, dass bei diesem Großprojekt die Gesamtsumme ausgewiesen und nicht mehr getrennt ausgewiesen wird. Das ist eine Spezialregelung für dieses Großprojekt. Das ist damals mit den 22 Millionen an Landeszuführung beschlossen worden. Also generell nicht, aber in dem Fall ja.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte gerne noch einmal auf das Sponsoring zurückkommen, Frau Ministerin. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Landesrechnungshof verlangt hat, diese Fassadenverkleidung ordnungsgemäß auszuschreiben, frage ich Sie noch einmal: Warum haben Sie denn nicht erst einmal das Verfahren einer ganz normalen Ausschreibung dieser Bauleistung gewählt, wie es einem ordnungsgemäßen Verfahren für alle anderen Bauleistungen entspricht, um überhaupt erst einmal einen objektiven Preis für diese Leistung zu bekommen, um erst danach ein Sponsoring-Verfahren zu wählen, so wie es das ganz normale ordentliche Verfahren bei allen Leistungen ist?
(Heinz Rolfes [CDU]: Also mal eben aus Spaß etwas ausschreiben, was man anschießend über Sponsoring fi- nanziert! Das ist ja abenteuerlich!)
Herr Briese, das, was Sie vorgeschlagen haben, machen wir nicht, weil es der Lebenswirklichkeit widerspricht.
Es ist auch völlig unerheblich, welche Summe an dieser Stelle benannt wird, weil die Universität diese Leistung ohne Geldflüsse umsonst bekommt. Die Summe selbst ist im ÖPP-Verfahren präzisiert worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie darstellen kann, welche Veränderungen des Grundsatzbeschlusses zur Finanzierung des Baus an der Universität Lüneburg in Höhe von 21 Millionen Euro Landesmitteln im Gegensatz zur ersten Finanzierungsdarlegung durch die Landesregierung bis heute stattgefunden haben. Um welche Summe geht es, und wie lautet die Begründung für die Veränderung in der Gesamtfinanzierung?
Die 21 Millionen Euro aus dem Hochschulhaushalt sind über die ganze Zeit unverändert geblieben. Das war die Kalkulation aufgrund der Zielzahlen der flächenbezogenen Studienplätze. Das ist unverändert geblieben. Den Gesamtfinanzplan über die vielen Jahre kann ich Ihnen gerne schriftlich nachreichen, das kann ich unmöglich hier vom Pult aus machen.
Ich kann nur sagen, dass das von uns im Januar/Februar vorgelegte Finanzkonzept bis auf die 9 000 Euro von der Klosterkammer und die Overheadmittel unverändert geblieben ist. Alles andere ist so geblieben. Zu der gesamten Vorgeschichte können wir gerne noch etwas nachreichen, wenn Sie das brauchen.
Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass ich es für nachvollziehbar halte, dass Sie meine Frage nicht beantworten, ich Sie damit aber nicht durchkommen lasse, versuche ich es noch einmal. Der Verkehrswert der Liegenschaften wurde 2008 geschätzt. Das ist also eindeutig Schnee von gestern.
Herr Kollege, Sie müssen das in eine Frageform kleiden - dagegen kann ich nichts tun -, sonst muss ich Sie leider unterbrechen.
Vor dem Hintergrund, dass der Landesrechnungshof ausdrücklich darauf hinweist, dass das letzte Kaufangebot deutlich zu hoch liegen könnte, frage ich Sie nochmals: Aus welchen Mitteln füllen Sie die entstehende Finanzierungslücke?