Protocol of the Session on September 16, 2011

Da es das Ziel des Landes und der niedersächsischen Hochschulen ist, allen Studierenden die

Möglichkeit des Studienabschlusses in einem angemessenen Zeitraum zu ermöglichen, wird die auslaufende Betreuung in Diplom- oder Magisterstudiengängen im Rahmen von Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem Land Niedersachsen vereinbart. In vielen Fällen ermöglichen die niedersächsischen Hochschulen über die vereinbarten Fristen hinaus Studierenden die Fortführung ihres Studiums durch individuelle Betreuung und Beratung und schaffen den Studierenden die Möglichkeit des Studienabschlusses. Darüber hinaus werden bei Härtefällen in der Regel individuelle Lösungen gefunden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Im Wintersemester 2009/10 waren an den Hochschulen in Niedersachsen laut amtlicher Statistik 28 134 Studierende in Diplom- oder Magisterstudiengängen eingeschrieben. Das entspricht einem Anteil von 19,5 %. Unter diesen Studierenden befanden sich 13 551 im zehnten oder in einem höheren Fachsemester.

Zu 2: Wegen des Auslaufens von Studiengängen erfolgten nach Rückmeldung der Hochschulen in Niedersachsen keine Exmatrikulationen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3: Die Landesregierung sieht keinen sachlichen, logischen oder formalen Zusammenhang zwischen der Umstellung der Studienstruktur auf Bachelor- und Masterstudiengänge einerseits und Exmatrikulationen andererseits. Gründe, die eine Exmatrikulation rechtfertigen oder erfordern, ergeben sich aus dem NHG und aus den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Anlage 34

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 35 der Abg. Enno Hagenah und Miriam Staudte (GRÜNE)

Unzureichende Fördermittel des Landes? - Wie sollen die Kommunen den notwendigen Krippenausbau finanzieren?

Das Land Niedersachsen gewährt nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (RIK) den Kommunen Zuwendungen für Investitionen zur Beschaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Dabei gibt das Land vor allem Mittel des Bundes weiter.

Zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Kommunen hat das Land Kontingente gebildet, die sich nach der Anzahl der unter dreijährigen Kinder im Bereich der einzelnen Kommunen richten. Bei diesen Kontingenten wird nicht berücksichtigt, dass die Nachfrage nach Krippenplätzen in den verschiedenen Kommunen sehr unterschiedlich ist. Insbesondere ist davon auszugehen, dass in den Städten für einen deutlich höheren Anteil der unter dreijährigen Kinder ein Krippenplatz nachgefragt wird als in manchen ländlichen Regionen.

Aus mehreren Kommunen liegen bereits Berichte vor, wonach die ihnen zur Verfügung stehenden RIK-Mittel nicht ausreichen, um daraus alle bereits geplanten Betreuungsplätze mitzufinanzieren und eine Versorgungsquote von 35 % oder bei entsprechender Nachfrage eine höhere Versorgungsquote zu erreichen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Kommunen in Niedersachsen haben die ihnen nach der „Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung“ zustehenden Mittel bereits ausgeschöpft bzw. haben bereits mehr zusätzliche Krippenplätze geplant, als aus diesen Mitteln mitfinanziert werden können?

2. Welche Betreuungsquote für unter dreijährige Kinder kann in diesen und in den übrigen Kommunen mithilfe der Betreuungsplätze realisiert werden, für die die Kommunen Zuwendungen nach der „Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung“ erhalten?

3. Wie wird die Landesregierung diejenigen Kommunen unterstützen, in denen die bislang zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um eine Betreuungsquote von 35 % zu realisieren oder in denen die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder deutlich höher liegt?

Die Verabredungen des Krippengipfels zum Ausbau der Kinderbetreuung, verbunden mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- bis dreijährige Kinder ab August 2013, werden von den Kommunen mit Unterstützung von Bund und Land in Niedersachsen verlässlich umgesetzt. Die zwischen dem Bund und den Bundesländern getroffene Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau 2008 bis 2013“ ist in Niedersachsen mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen für den Zeitraum 2008 bis 2013 (RIK) im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgestaltet. Ziel auch für Niedersachsen ist es, bis zum Jahr 2013 ein durchschnittliches Betreuungsangebot für 35 % der Kinder unter drei Jahren aufzubauen.

Als notwendige Hintergrundinformation wird zunächst kurz die Entwicklung des Ausbaus der Betreuungsangebote für die unter dreijährigen Kinder skizziert, die bereits vor dem Krippengipfel begonnen wurde:

Ab dem Jahr 2005 konkretisiert das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - kurz „Tagesbetreuungsausbaugesetz“ genannt - die Verpflichtung der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, bis spätestens zum 1. Oktober 2010 ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Im Bundesdurchschnitt sollte nach den Kalkulationsgrundlagen dieses Gesetzes ein Versorgungsgrad von 17 % erreicht werden.

Die damalige Bundesregierung stellte zur Finanzierung dieser Aufgaben (für den Betrieb wie für Investitionen) eine finanzielle Entlastung durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt von bundesweit 2,5 Milliarden Euro sicher.

In einem zweiten Schritt wurde zur Umsetzung des im Rahmen des Krippengipfels vom 2. April 2007 beschlossenen Kinderbetreuungsausbaus das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - kurz „Kinderförderungsgesetz“ genannt - in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz gilt ab 2013 der Rechtsanspruch der Kinder im Alter von ein bis drei Jahren auf einen Betreuungsplatz. Quantitativ wird hierbei eine bundesweit durchschnittliche Versorgung von 35 % angestrebt und die Finanzierungsbeteiligung des Bundes sichergestellt.

Für den hiernach notwendigen weiteren Ausbau der Tagesbetreuung in Kitas und der Kindertagespflege von durchschnittlich 17 % (geplant bis 2010) auf 35 % (bis 2013) werden die Kommunen vom Bund und vom Land mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau 2008 bis 2013“ finanziell unterstützt. Dieses Investitionsprogramm wird in Niedersachsen einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden durch die o. g. Richtlinie (RIK) umgesetzt. Insgesamt beträgt das Volumen für die niedersächsischen Kommunen rund 225,8 Millionen Euro. Diese Mittel werden den jetzt 60 örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe auf der Berechnungsgrundlage der unter dreijährigen Kinder mit Stand vom 31. Dezember 2005 als Budget zur Verfügung gestellt.

Weiterhin hatten die Kommunen die Möglichkeit, Mittel des Konjunkturpaketes II für die Schaffung

zusätzlicher Betreuungsangebote für Kinder dieser Altersstufe einzusetzen.

Insgesamt stehen den Kommunen somit ausreichend Mittel des Bundes und des Landes zur Verfügung, um bis zum Jahr 2013 in Niedersachsen ein durchschnittliches Betreuungsangebot von 35 % für unter Dreijährige in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege erfüllen zu können. Das Land wird dabei trotz angespannter Haushaltslage seinen Verpflichtungen in dem beschriebenen Umfang nachkommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Aufgrund der vorliegenden Anträge wurden im Bereich von 19 örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe höhere Förderbeträge nach dem Investitionsprogramm beantragt, als dem jeweiligen örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach dem zugeteilten Budget zustehen. Zu den Planungen der einzelnen Kommunen können aus diesen Angaben keine Rückschlüsse gezogen werden.

Zu 2: Aus den Anträgen zu RIK und den Bewilligungen lassen sich nur die absoluten Zahlen der neuen Plätze nach dem Investitionsprogramm ermitteln. Dem Land ist nicht bekannt, welchen Anteil diese Plätze an der Versorgungsquote der Betreuung in den einzelnen Kommunen darstellen, da neben dem Investitionsprogramm weiterhin neue Plätze nach anderen in den Vorbemerkungen genannten Programmen sowie auch Plätze ohne Förderung geschaffen werden.

Zu 3: Das Ziel einer durchschnittlichen Versorgung mit Betreuungsplätzen in Höhe von 35 % der Kinder unter drei Jahren soll gemäß der gemeinsamen Erklärung der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens vom 21. Oktober 2008 vor dem Hintergrund der knappen Ressourcen von Land und Kommunen unter Nutzung aller Möglichkeiten der Schaffung von Plätzen erreicht werden. Hierbei sind auch die Umwandlung von Kindergartenplätzen, die Einrichtung von altersgemischten Gruppen und der Ausbau der Kindertagespflege vorgesehen. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wird die Landesregierung auf der Grundlage der derzeit durchgeführten Revision zur Höhe der Betriebskosten der Betreuungsplätze auch die Auskömmlichkeit der Mittel überprüfen und gegebenenfalls einvernehmlich Korrekturen vornehmen.

Anlage 35

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 36 der Abg. Christian Meyer und Ralf Briese (GRÜNE)

Welche Zukunft haben die Regierungsvertretungen in Niedersachsen?

Nach der Abschaffung der Bezirksregierungen hat die Landesregierung als „Restbestände“ der regionalen Vertretung im Lande die Regierungsvertretungen eingerichtet. Diese sollten hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und die Verbindung zwischen Landesregierung und Kommunen sicherstellen. Nachdem nicht nur die Kritik des Landesrechnungshofs an dieser Konstruktion verstärkt wurde, hat die Landesregierung unter Berücksichtigung einer Evaluation der Regierungsvertretungen durch das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften im August 2010 eine „Reform“ zum 1. Januar 2011 beschlossen,

- „die Regierungsvertretungen auf die Standorte Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg zu konzentrieren,

- diese von den dort wahrgenommenen sogenannten hoheitlichen Aufgaben zu entlasten und

- im Sinne einer Profilschärfung in den Bereichen interkommunale Zusammenarbeit, Regionalentwicklung/Raumordnung, regionale Strukturpolitik einschließlich Europainformation sowie Städtebauförderung, Bauleitplanung und Stiftungswesen strukturell zu reorganisieren.“

Die damit beschlossene Einsparung von 26 VZE bis 2015 unterliegt der sogenannten Fünftelungsregelung im Rahmen der Zielvereinbarung III. Damit werden die Regierungsvertretungen personell und finanziell weiter geschwächt. Es stellt sich daher die Frage, welches Potenzial die Regierungsvertretungen zukünftig noch haben werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Pläne hat die Landesregierung zukünftig mit den Regierungsvertretungen an den jeweiligen Standorten, wenn dort auch künftig weiter Personal und Ressourcen abgebaut werden sollen, und gibt die Landesregierung eine Standortgarantie für die noch bestehenden Regierungsvertretungen ab?

2. Wie bewerten die Kommunen und Verbände die Funktion der Regierungsvertretungen in den jeweiligen Regionen?

3. Welche kommunalen Fusionsvorhaben wurden durch die Beratung durch die Regierungsvertretungen initiiert?

Nach Auflösung der Bezirksregierungen und dem damit verbundenen grundlegenden Wechsel zu

einem zweistufigen Verwaltungsaufbau des Landes Niedersachsen wurden die Regierungsvertretungen durch Beschluss der Landesregierung zum 1. Januar 2005 eingerichtet. Als Teil der obersten Landesbehörden und organisatorisch an das MI angebunden, vertreten sie die Landesregierung in der Fläche. Bereits in den vergangenen fünf Jahren haben sie überwiegend kommunikative und koordinierende Aufgaben zur Unterstützung regionaler Entwicklungen zwischen Fachressorts, Kommunen, Verbänden, Fachbehörden, der Wissenschaft sowie regionalen Kooperationen wahrgenommen.

Aufgrund ihres Alleinstellungsmerkmals und der innovativen inhaltlichen Ausrichtung wurden die Regierungsvertretungen bereits in den ersten Jahren ihrer Arbeit wissenschaftlich begleitet und im Rahmen einer Studie des Instituts für Staats- und Europawissenschaften (Professor Hesse) evaluiert. Nach dem Ende 2008 vorgelegten Gutachten haben sich die Regierungsvertretungen grundsätzlich bewährt. Insbesondere ihre vernetzende und unterstützende Funktion macht sie zu einem wichtigen Entwicklungspartner für Regionen und Kommunen im Rahmen ressortübergreifender Themenstellungen, Projekte und Prozesse. Gleichwohl hat das Gutachten in diesen Bereichen Optimierungspotenziale aufgezeigt. Zudem bemerkte der Landesrechnungshof in seiner Denkschrift 2007, dass es einer Regierungsvertretung am Sitz der Landesregierung in Hannover nicht bedürfe.

Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung Phase III wurden diese Erkenntnisse aufgegriffen und ein Restrukturierungskonzept für die Standorte Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg erarbeitet. Zugleich wurde geprüft, ob auf die Regierungsvertretung Hannover verzichtet werden kann, und diese im Ergebnis aufgelöst.

Auf Beschluss der Landesregierung vom 9. November 2010 wurden die drei verbliebenen Regierungsvertretungen als regionales Entwicklungsinstrument konsequent weiterentwickelt und die Empfehlungen der Evaluierung zur Profilschärfung umgesetzt. Zum aktuellen Aufgabenportfolio der Regierungsvertretungen gehören demnach im Wesentlichen die interkommunale Zusammenarbeit, die Regionalentwicklung und Raumordnung, die regionale Strukturpolitik einschließlich der Europainformation sowie Städtebauförderung, Bauleitplanung und Stiftungswesen.

Mit dem Neuzuschnitt und der Beschränkung ihres Portfolios auf raum- und demografiebedeutsame Aufgaben bei gleichzeitiger Verlagerung der meisten hoheitlichen Tätigkeiten verfügen die Regierungsvertretungen über einen geeigneten Instrumentenkoffer, den demografischen Wandel an der Schnittstelle von Landes- und Kommunalverwaltung zu gestalten. Für den räumlichen Bereich der aufgelösten Regierungsvertretung Hannover wird diese Arbeit direkt aus den Ministerien heraus geleistet, die koordinierende Funktion obliegt dabei dem Ministerium für Inneres und Sport.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.