Protocol of the Session on September 16, 2011

In diesem Zeitraum ist es den Unternehmen immer wieder gelungen, durch den Einsatz innovativer Technologien neue Lagerstätten zu erschließen. Dadurch werden ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland geleistet und Arbeitsplätze in strukturschwachen Gebieten gesichert. Zu den innovativen Technologien zählt die hydraulische Behandlung von Erdöl- und Erdgasbohrungen (Frack- Technologie) , die vor über 35 Jahren erstmalig in Niedersachsen eingesetzt und bis heute in über 250 Projekten erfolgreich angewendet wurde.

Bis heute ist in Niedersachsen kein Fall bekannt geworden, bei dem der Einsatz der Frack-Technologie zu einer Beeinträchtigung von Grund- oder Trinkwasser geführt hat. Gleichwohl hält die Landesregierung aufgrund der wachsenden Bedeutung der Frack-Technologie für die Sicherung der heimischen Energieversorgung sowie der zunehmenden Dimensionen dieser Technologie eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Genehmigung von hydraulischen Bohrlochbehandlungen für zwingend erforderlich, soweit diese Vorhaben nachhaltige negative Umweltauswirkungen erwarten lassen. Für jede hydraulische Bohrlochbehandlung muss eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung obligatorisch sein, um in Abhängigkeit von den geologischen Gegebenheiten, dem Standort, der Tiefe, dem Abstand zu trinkwasserführenden Schichten, dem Volumen der verwendeten Medien und den eingesetzten Additiven die Auswirkungen dieser Vorhaben auf die Umwelt zu bewerten. Sofern danach mit nachhaltigen negativen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, muss für die Genehmigung dieser Vorhaben ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich werden. Ein entsprechender Antrag auf Anpassung des Bergrechts ist im vergangenen Monat im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eingebracht worden und hat dort auch eine Ländermehrheit gefunden.

Im Rahmen der Genehmigungsverfahren und bei Aufsichtsmaßnahmen werden sensible Gebiete, wie Wasser- und Naturschutzgebiete, auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften bereits umfänglich berücksichtigt. So regelt das Wasserhaushaltsgesetz für Wasserschutzgebiete das Verbot bestimmter Handlungen oder nur deren eingeschränkte Zulässigkeit, sofern der Schutzzweck es erfordert. Auf der Grundlage von Schutzgebietsverordnungen sind - unter Berück

sichtigung des Schutzzweckes - Befreiungen von Verboten und Beschränkungen möglich.

In den Verordnungen über Wasserschutzgebiete werden üblicherweise Regelungen für Bohrungen von mehr als 3 m Tiefe getroffen. Meist sind derartige Bohrungen - damit auch Erdgasbohrungen - in den Schutzzonen I und II verboten und in der Schutzzone III nur beschränkt zulässig. Entsprechende Befreiungen werden von der zuständigen unteren Wasserbehörde der Landkreise erteilt. Die bestehenden Regelungen, die es dem Verordnungsgeber ermöglichen, sachgerecht im Einzelfall Verbote und Beschränkungen festzusetzen und im Falle einer Befreiung eine Einzelfallprüfung im Sinne des Schutzzweckes vorzunehmen, werden als zielführend eingeschätzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung ist eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes (UBA) zur konventionellen Erdgasförderung aus dem Jahr 2011 nicht bekannt. Allerdings hat sich die Landesregierung mit einem Papier des UBA beschäftigt, das unter dem Titel „Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland - Entwurf“ auf der Internetseite des UBA veröffentlicht ist.

Nach Auffassung der Landesregierung basiert der Entwurf dieses Papiers sehr stark auf Informationen aus dem internationalen Raum und bezieht sich überwiegend auf Quellen der US Energy Information Administration. Deutlich wird dies u. a. an der schematischen Darstellung von konventioneller und unkonventioneller Erdgasförderung, die auf die USA zutreffende geologische Informationen darstellt. Die geologischen Verhältnisse in Niedersachsen weichen jedoch deutlich von dieser Darstellung ab.

Auch berücksichtigt der Entwurf bei den möglichen Umweltauswirkungen nicht nur die spezifischen Risiken, hervorgerufen durch den Einsatz der Fracking-Technologie bei der Erdgasförderung aus Schiefergaslagerstätten, sondern auch die generellen Umweltrisiken, die sich allgemein aus der Kohlenwasserstoffgewinnung (Erstellung der Bohrungen, Transport/Entsorgung von Lager- stättenwasser) ergeben und zumindest partiell auch für andere Nutzungen des tieferen Untergrundes wie z. B. der Erdwärmegewinnung typisch sind.

Die in Deutschland bei Aufsichts- und Fachbehörden, wissenschaftlichen Institutionen und Unter

nehmen vorliegenden umfassenden Kenntnisse, Informationen und langjährigen Erfahrungen, die eine sachgerechte und ausgewogene Auseinandersetzung mit der Thematik erlauben würden, sind dagegen in den Entwurf nicht eingeflossen.

Bezüglich der Risikobewertung für das Grundwasser übernimmt das Papier in wesentlichen Teilen die Inhalte des sogenannten TyndallReports und gibt diese weitgehend unreflektiert und aus Sicht der Landesregierung unausgewogen wieder. So bleiben beispielsweise vorangegangene Studien der US-Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency) , in der die Gefährdung von Trinkwasserressourcen durch die Fracking-Technologie bei der Erschließung und Gewinnung von Kohlegas nicht nachgewiesen werden konnte und eine Gefährdung ausgeschlossen wird, unberücksichtigt.

Deutlich wird aus dem Report weiterhin, dass es bei der großen Zahl an Erdöl- und Erdgasförderbohrungen in den USA zu einzelnen Schadensfällen aufgrund havarierter oder schadhafter Bohrungen gekommen ist. Dadurch wird deutlich, dass hinsichtlich der in den USA im Bereich der Erdöl- und Erdgasförderung grundsätzlich vorhandenen Qualitäts- und Überwachungsstandards Defizite bestehen. Die Historie und die entsprechenden Erfahrungen der Erdöl- und Erdgasförderung in Deutschland und speziell auch in Niedersachsen belegen, dass bei entsprechenden Qualitätsstandards generelle Risiken weitgehend ausgeschlossen werden können. Dies gilt auch für den Einsatz der Fracking-Technologie.

Hinsichtlich des in dem UBA-Papier formulierten Forschungsbedarfs bleibt festzustellen, dass bestimmte Themenkomplexe in Deutschland bereits Gegenstand von Genehmigungsverfahren waren und damit für jeden Einzelfall im Vorfeld von Frack-Arbeiten geklärt worden sind. So sind die notwendigen Wassermengen für jedes FrackVorhaben im Vorfeld bekannt. Auch werden die Auswirkungen einer Maßnahme auf Grund- und Oberflächengewässern entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften in der zu erteilenden wasserrechtlichen Erlaubnis geprüft und bewertet.

Die Landesregierung hat gegenüber dem Umweltbundesamt eine umfassende Stellungnahme zum Papier „Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland - Entwurf“ abgegeben und die Überarbeitung des Papiers angeregt.

Zu 2: In den einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie durch systemati

sche Genehmigungsverfahren wird der Schutz der Umwelt berücksichtigt. Dies dient dem Ziel, die Öffentlichkeit und die natürlichen Ressourcen zu schützen. Die bundesrechtlichen Vorgaben finden in Niedersachsen ebenso Anwendung wie in anderen Ländern. Ergänzt werden diese durch landesrechtliche und kommunale Regelungen. Demnach sind Bohrungen auch in Niedersachsen üblicherweise in Wasserschutzgebieten grundsätzlich verboten. Lediglich in Zone III sind Ausnahmen möglich.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3: Die Landesregierung ist in dem Informations- und Dialogprozess der ExxonMobil durch das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie beteiligt, die beide als Gäste an den Veranstaltungen teilnehmen. Die Ziele dieses Prozesses sind die Klärung und wissenschaftliche Überprüfung der Kriterien für die sichere und umweltverträgliche Aufsuchung und Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten, die Untersuchung von Fragen zur Frack-Technologie im Sinne einer grundsätzlichen und grundlegenden Prüfung der Umweltverträglichkeit, die aktive Einbeziehung und Information der Bürger sowie die Schaffung von Transparenz für alle Sicherheits- und Umweltaspekte bei der Suche und Förderung von Erdgas aus nicht konventionellen Lagerstätten.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 31 der Abg. Ronald Schminke und Sigrid Rakow (SPD)

Werraversalzung: Nichts dazu gelernt - Einfach weiter so Laugen einleiten und verpressen?

Das Thema der Salzlaugeneinleitungen in die Werra hat seit einigen Jahren immer wieder zu Schlagzeilen in den Medien geführt und auch die parlamentarische Ebene erreicht. In Niedersachsen hat der Landtag in seiner 59. Sitzung eine Entschließung mit folgendem Titel angenommen: „Schädliche Salzeinleitungen in Werra und Weser beenden - K+S Aktiengesellschaft muss ‚beste verfügbare Technik‘ umsetzen“ (Drs. 16/2114). Der Niedersächsische Landtag hatte zuvor in mehreren Beschlüssen seine tiefe Sorge um die erhebliche Belastung von Werra und Weser durch Salzabfälle der Firma Kali und Salz geäußert. Die Lösung für eine sach- und zeitgemäße

Entsorgung liegt aus Sicht des Niedersächsischen Landtags in der Anwendung moderner Technologien. Für Arbeitsplätze und die Belange der Umwelt müssten demnach umgehend konkrete und dauerhafte Entsorgungsstrategien angegangen werden.

In der K+S-Pressemitteilung vom 24. August wird nun dargelegt, dass neue Projekte und Bauarbeiten an verschiedenen Standorten starten. Die K+S Kali GmbH hatte hierfür Bedingungen gestellt, die ihr in dem öffentlichrechtlichen Vertrag vom Februar 2009 zugesagt worden waren. Hierzu gehören die „zügige“ Erteilung langfristiger Genehmigungen für die Entsorgung der Kaliendlaugen durch Verpressen in den Plattendolomit und das Einleiten in die Werra. In diesem Herbst läuft die Versenkgenehmigung im Werrarevier aus. Seit dem Jahre 2007 war fraglich, ob sie jemals wieder erteilt werden kann. Der angekündigte Beginn der Investitionen durch die K+S GmbH lässt allerdings vermuten, dass erneut eine Versenkgenehmigung erteilt worden ist.

Von der Laugenversenkung ist auch die Weser betroffen. Es ist seit 2007 bekannt, dass die Abwässer nicht im Plattendolomit verbleiben, sondern vielmehr in die Grundwasserstockwerke aufgestiegen sind und von dort in die Werra gelangen. Im Jahre 2007 waren dies jährlich 2 Millionen m³, die Tendenz ist steigend.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwieweit kann die Landesregierung bestätigen, dass in diesem Zusammenhang neue Genehmigungen seitens des Regierungspräsidiums Kassel zur herkömmlichen Verpressung der Salzlaugen im Dolomitgestein erteilt worden sind, und, wenn ja, wie lange gilt diese Genehmigung?

2. Sofern diese tatsächlich erteilt wurden, was hat die Landesregierung in Niedersachsen unternommen, um hieran beteiligt zu werden, da die bekannten und stets kritisierten Umweltbeeinträchtigungen, wie die Verschlechterung der Gewässerqualität der Weser in Niedersachsen, eine direkte Belastung ökonomischer und ökologischer Art darstellen, und wie wird eine erneute Genehmigung zur Verpressung im Plattendolomit dem Beschluss des Landtags gerecht?

3. Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, inwiefern die Ergebnisse des runden Tisches berücksichtigt werden oder ob die Genehmigungspraxis, wie in der Vergangenheit, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll?

Über den aktuellen Sachstand zu den von der Firma K+S Kali GmbH beantragten Genehmigungsverfahren wurde die Landesregierung zuletzt anlässlich der 23. Sitzung des Weserrates am 17./18. Mai 2011 in Petershagen unterrichtet. Danach hat die K+S Kali GmbH mit Schreiben

vom 29. November 2010 einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Versenkung von Salzabwässern in den Untergrund gestellt. Sie hat damit formal einer Anforderung aus einer Nebenbestimmung der gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis von 2006 entsprochen, die die Vorlage entsprechender Antragsunterlagen ein Jahr vor Auslaufen der gültigen Erlaubnis (30. November 2011) forderte. Mit dem Antrag wird die Versenkerlaubnis für zehn Jahre beantragt, die maximale Versenkmenge im Erlaubniszeitraum soll 46 Millionen m³ umfassen. Zur inhaltlichen Konkretisierung wurde auf einen nachzureichenden „Erläuterungsbericht mit der detaillierten Vorhabensbeschreibung und Begründung inklusive einer Darstellung der Auswirkungen der Einleitung“ hingewiesen. Eine dem Antrag beigefügte knapp 40-seitige Entwurfsfassung dieses Erläuterungsberichts wurde dem Regierungspräsidium Kassel informell zur Kenntnisnahme überreicht. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2010 hat der RP Kassel das Unternehmen aufgefordert, vollständige Unterlagen bis Ende Februar 2011 vorzulegen. Ergänzende Antragsunterlagen hat die K+S Kali GmbH nach Mitteilung des Landes Hessen mit Stand 25. Februar 2011 vorgelegt.

Seitdem hat sich kein neuer Sachstand ergeben. Eine Genehmigung zur Versenkung von Laugenabwässern in den Plattendolomit ist nach Mitteilung des Landes Hessen bisher nicht erteilt worden.

An dem von den Ländern Hessen und Thüringen eingesetzten runden Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion" hatte sich die Niedersächsische Landesregierung insbesondere als seinerzeitiges Vorsitzland der Flussgebietsgemeinschaft Weser mit Nachdruck dafür eingesetzt, eine Verringerung der Salzbelastung von Werra und Weser zu erreichen. Niedersachsen - als das Land mit dem größten Anteil am Einzugsgebiet der Weser, als Küstenland sowie als am stärksten betroffener Unterlieger einer möglichen Fernleitung - sieht sich in der Verantwortung, nicht nur dem Schutz der Weser, sondern insbesondere des Weltnaturerbes Wattenmeer und der Meeresumwelt Rechnung zu tragen.

Durch die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenricht- linie) , deren Umsetzung in deutsches Recht in Kürze abgeschlossen werden soll, konkretisiert

sich für Niedersachsen die Verantwortung für eine gesunde Meeresumwelt.

Die Niedersächsische Landesregierung hatte daher, auch entsprechend der Aufforderung eines Beschlusses des Niedersächsischen Landtags, nicht in allen Punkten den Empfehlungen des runden Tisches zugestimmt, die im Februar 2010 verabschiedet und den Initiatoren übergeben wurden. Insbesondere stand und steht die Landesregierung einer Verlagerung der Salzabwassereinleitung weiter flussabwärts oder in die Nordsee grundsätzlich ablehnend gegenüber. Gemessen an den für den Bau und Betrieb einer Pipeline geschätzten Kosten, hält es die Niedersächsische Landesregierung für notwendig, eine möglichst vollständige Reduzierung des Salzlaugenanfalls an der Quelle zu realisieren. Die Landesregierung sieht in diesem Bereich ein noch größeres Potenzial gegenüber den Vorhaben, die mit dem von K+S beschlossenen 360-MilIionen-Euro-Investitionsprogramm realisiert werden sollen. Die intensive Prüfung aller nur denkbaren Vermeidungs- und Entsorgungsalternativen unter Berücksichtigung einer vollständigen ökonomischen alternativen Betrachtung und den Folgen einer nicht mehr vergleichmäßigten Einleitung in die Weser muss zwingend Vorrang vor lediglich einer Verlagerung einer Umweltbelastung haben. Die Landesregierung hatte daher zu Beginn der Beratungen des runden Tisches einen weltweiten Ideenwettbewerb eingefordert, um auch neue innovative Verfahren in die Prüfung mit einzubeziehen. Dem war der runde Tisch allerdings mehrheitlich nicht gefolgt.

Der Hessische Landtag (siehe Beschluss vom 16. Dezember 2010 - Drs. 18/3497) und der Thüringische Landtag (siehe Beschluss vom 28. Mai 2010 - Drs. 5/1051 zu Drs. 5/1029) haben den runden Tisch beauftragt, die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu begleiten, die Öffentlichkeit über den jeweiligen Stand zu informieren und eine Mittlerfunktion auszuüben. Beide Länder haben gemeinsam mit dem Unternehmen K+S AG eine Einsetzungserklärung abgegeben, und die beiden Länder haben für die Arbeit des runden Tisches wiederum Grundsätze festgelegt. Mit seiner 17. Sitzung am 17. Mai 2011 in Kassel hat der runde Tisch sich in nur leicht veränderter Zusammensetzung neu konstituiert und die Arbeit an der neuen Aufgabe begonnen. Geschäftsordnung und Organisation blieben unverändert.

Die nächste Sitzung des runden Tisches soll am 20. September 2011 stattfinden. Auf dieser Sit

zung soll zu aktuellen Themen des Wasserrechtes und deren Anforderungen und Vorgaben vorgetragen sowie ein Überblick über den Zustand der Belastung von Werra und Weser insbesondere der Salzionen durch die Geschäftsstelle gegeben werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung kann die Erteilung neuer Genehmigungen zur Laugenverpressung seitens des Regierungspräsidiums Kassel nicht bestätigen.

Zu 2: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Die Landesregierung geht davon aus, dass die zuständige hessische Genehmigungsbehörde die Unterlieger beteiligt, wie sie es im laufenden Genehmigungsverfahren Neuhof-Ellers auch getan hat. Eine unmittelbare Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung der Genehmigungserteilung durch das Land Hessen ist für das Land Niedersachsen nicht gegeben. Ein für eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht hinreichender Verstoß gegen die bestehende Koordinierungspflicht nach der Wasserrahmenrichtlinie kann nach derzeitigem Stand nicht angenommen werden.

Zu 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine konkreten Informationen vor. Allerdings wird erwartet, dass die Ergebnisse des runden Tisches berücksichtigt werden.

Anlage 31

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 32 der Abg. Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Was bezweckt Ministerpräsident McAllister mit der neuen Elementarschule?

Medienberichten zufolge plant Ministerpräsident McAllister eine neue Elementarschule, die eine engere Verzahnung von Kindergarten und Grundschule in einem Modellversuch erproben soll. Dies gäbe, so der Ministerpräsident in der HAZ vom 14. Juli 2011, die Chance, mehr pädagogische Elemente in die Kindergartenarbeit einzuführen.

Wir fragen die Landesregierung: