Zu 1: Die Rücknahme der lediglich deklaratorischen Erklärung hatte keine Rechtsänderungen zur Folge und damit keine Auswirkungen für das Verwaltungshandeln der Behörden. Für den Erlass von Verwaltungsvorschriften in den Ländern gab es somit keine Veranlassung. Im Übrigen hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur bundeseinheitlichen Anwendung des Aufenthaltsgesetzes eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen, in der im Bereich der Familiennachzugsregelungen auf das Erfordernis zur Berücksichtigung des Kindeswohls hingewiesen wird.
„Nicht in Stein gemeißelt“ - Plant das Land Niedersachsen den Verkauf seiner Anteile am Flughafen Hannover-Langenhagen?
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. August 2011 erklärte der Niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring zur Frage, ob das Land Niedersachsen seinen Anteil von 35 % am Flughafen Hannover-Langenhagen zur Haushaltskonsolidierung verkaufen könnte: „Dieser Anteil ist in der Tat nicht in Stein gemeißelt.“
Die Aussage des Finanzministers, die scheinbar im Namen der Landesregierung abgegeben wurde, überraschte viele Akteure, wie z. B. die mehr als 1 200 Beschäftigten bei der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH. Bei ihnen kommen Zweifel auf, ob sich das Land Niedersachsen auch in Zukunft zur Landesbeteiligung bekennt und somit die Bedeutung des Flughafens als elementare Verkehrsinfrastruktureinrichtung für Niedersachsen anerkennt.
Die Landesbeteiligung gibt Niedersachsen Steuerungsmöglichkeiten beim größten Verkehrsflughafen des Bundeslandes, der seit 60 Jahren sämtliche Investitionen aus eigener Kraft realisieren konnte und dabei keine Kapitalerhöhungen benötigte.
1. Welche Pläne hat die Landesregierung für einen Verkauf des 35-%-Anteils am Flughafen Hannover-Langenhagen, und welche Käufer könnten infrage kommen?
2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Landesbeteiligung am Flughafen Hannover-Langenhagen bei?
3. Welche Entwicklungspläne hat die Landesregierung als Anteilseigner für den Flughafen Hannover-Langenhagen?
Der Flughafen Hannover-Langenhagen ist mit über 5 Millionen Passagieren in 2010 und einem Luftfracht- bzw. Luftpostaufkommen von über 10 000 t jährlich einer der wichtigsten Flughäfen Norddeutschlands und der einzige internationale Verkehrsflughafen Niedersachsens. Der Flughafen gehört mit rund 8 800 Beschäftigten, davon fast 1 300 bei der Flughafengesellschaft selbst, zu den größten Arbeitsstätten in Niedersachsen. Besondere Standortvorteile sind die exzellente Lage im Zentrum von Europa mit einem weitreichenden Logistiknetzwerk für Schifffahrt und Lkw, der durchgängige 24-Stunden-Flugbetrieb und das Parallelbahnsystem mit Start- und Landebahnen von 3 800 m und 2 340 m. Dies alles hat den Flughafen in der Region und landesweit zu einem entscheidenden Wirtschafts- und Standortfaktor gemacht. Weltkonzerne wie Volkswagen, Continental und MTU sind nicht von ungefähr in unmittelbarer Nähe angesiedelt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Brunotte im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 2 und 3: Höchste Bedeutung. Der Landesregierung ist sehr an einer prosperierenden Weiterentwicklung und dem Ausbau des Flughafens als wichtigem Standort- und Wirtschaftsfaktor für die Region und das Land Niedersachsen gelegen. Sie unterstützt deshalb die von der Flughafengesellschaft vorgelegten Strategien und Generalausbauplanungen.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 29 der Abg. Uwe Schwarz, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Dr. Silke Lesemann, Stefan Klein, Matthias Möhle, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)
Nichtraucherschutz: Durchlöchern in Niedersachsen zahlreiche Gesetzesverstöße, Rechtsunsicherheiten und Vollzugsdefizite den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens?
Das Aktionsbündnis Nichtrauchen legte im Mai 2011 die Ergebnisse einer Untersuchung zur Situation des Nichtraucherschutzes in Deutschland vor. Am Beispiel NordrheinWestfalens belegt die Untersuchung, dass zwischen Rhein und Ruhr der Anteil gesetzeskonformer Raucherräume nur bei 28,6 % und der Anteil gesetzeskonformer Rauchergaststätten bei 8,2 % liegt. Die Vermutung liegt nahe, dass es auch in anderen Bundesländern - Niedersachsen eingeschlossen - ähnlich Defizite beim Nichtraucherschutz gibt. Dies widerspräche den bisherigen Aussagen der Landesregierung, die keinen Nachbesserungsbedarf sieht.
Darüber hinaus zitiert das Aktionsbündnis aus dem Bericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des dortigen Nichtraucherschutzgesetzes: „Durch die Zuständigkeit der Länder zum Thema Nichtraucherschutz ist bundesweit ein Flickenteppich entstanden, der - durch die Novellierungsnotwendigkeiten noch verstärkt - zu vermehrten Rechtsunsicherheiten beim Bürger führt. Bei Übertritt der Landesgrenze ist ein Bürger stets gefährdet, durch Rauchen eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, sofern er sich nicht detailliert über die dort geltenden Nichtraucherschutzbestimmungen informiert. Langfristig ist daher eine bundesweite Regelung
anzustreben.“ Das Land Niedersachsen lehnt bisher die Überwindung des „föderalen Flickenteppichs“ im Nichtraucherschutz ab.
1. Wie stellt sich für Niedersachsen die vom Aktionsbündnis Nichtrauchen am Beispiel Nordrhein-Westfalens dargestellte Situation des Nichtraucherschutzes insbesondere mit Blick auf Gesetzesverstöße und Gesetzeslücken bei Raucherräumen und Rauchergaststätten dar?
2. Wird die Landesregierung angesichts der vom Aktionsbündnis Nichtrauchen aufgezeigten Defizite und Unsicherheiten im Nichtraucherschutz Initiativen ergreifen, um zu einem bundesweit einheitlichen Nichtraucherschutz zu kommen? Welche Initiativen wird sie gegebenenfalls ergreifen?
3. Wo sieht die Landesregierung Vollzugsdefizite und Rechtsunsicherheiten beim Nichtraucherschutz in Niedersachsen, und mit welchen Mitteln will die Landesregierung diese Vollzugsdefizite und Rechtsunsicherheiten bekämpfen?
Das Niedersächsische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nds. NiRSG) ist mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft getreten. Danach ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 10 das Rauchen in Gaststätten verboten. Nach § 2 Abs. 2 des Nds. NiRSG können unter bestimmten Voraussetzungen Raucherräume geschaffen werden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 (1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08,1 BvR 906/08) zu Bestimmungen in den Landesgesetzen von Baden-Württemberg und Berlin dargelegt, dass es dem Landesgesetzgeber freigestellt wird, entweder ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen oder aber im Rahmen eines weniger strengen Schutzkonzeptes (Rauchverbot mit Aus- nahmen) in Einraumgaststätten unter bestimmten Voraussetzungen das Rauchen zuzulassen. In Niedersachsen ist die Entscheidung des BVerfG durch das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Nds. NiRSG in vollem Umfang umgesetzt worden. In Einraumgaststätten darf danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder geraucht werden.
Nach § 6 des Nds. NiRSG vom 12. Juli 2007 war die Landesregierung verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2009 die Auswirkungen des Gesetzes zu überprüfen. Ein entsprechender Bericht, in den auch die Auswertung einer Befragung der niedersächsischen Landkreise, der Region Hannover, der Städte und Gemeinden, der ärztlichen Selbstverwaltung und des Hotel- und Gaststättenver
bandes eingeflossen ist und in dem auch die Auswirkungen des Änderungsgesetzes berücksichtigt sind, ist dem Niedersächsischen Landtag im Januar 2010 vorgelegt worden.
In den meisten Regelungsbereichen können danach die Bestimmungen ohne größere Schwierigkeiten umgesetzt werden. Ein einheitlicher Gesetzesvollzug im Land ist weitgehend sichergestellt. Die im Einzelfall benannten Schwierigkeiten erfordern keine weiteren Ausnahmeregelungen im Gesetz, sondern können nur durch pragmatische Lösungen vor Ort ausgeräumt werden.
Die Landesregierung hat mit dem Gesetz einen ausgewogenen und nachvollziehbaren Kompromiss gefunden: Der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wird gewährleistet, ohne Raucherinnen und Raucher zu diskriminieren. Dieser Interessenausgleich im Rahmen des Möglichen - ohne Ziele des Gesundheitsschutzes aus den Augen zu verlieren - war und bleibt ein wesentliches Anliegen der Landesregierung.
Zu 1 bis 3: Die Studie des Aktionsbündnisses befasst sich - mit einer Ausnahme, bezogen auf Kinderspielplätze - nicht mit der Situation des Nichtraucherschutzes in Niedersachsen. Aussagen zu Vollzugsdefiziten beziehen sich auf die Regelungen in Nordrhein-Westfalen.
Nach dem Bericht der Niedersächsischen Landesregierung nach § 6 Nds. NiRSG können die gesetzlichen Bestimmungen ohne größere Schwierigkeiten umgesetzt werden. Insofern ist ein Handlungsbedarf nicht erkennbar.
Auch den kommunalen Spitzenverbänden liegen keine Berichte ihrer Mitglieder über Rechtsunsicherheiten oder sonstige Probleme in der Umsetzung des Nds. NiRSG vor.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 30 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Rolf Meyer, Marcus Bosse und Brigitte Somfleth (SPD)
Erdgasbohrungen berichtet. Anlass sind die Genehmigungsverfahren, nach denen die Bohrungen mit Fracking-Technologie bewilligt werden. Hierüber bestehen der Berichterstattung zufolge ein heftiger Streit sowie tiefsitzende Meinungsverschiedenheiten: zwischen den Regierungen der Länder NordrheinWestfalen und Niedersachsen, zwischen den betroffenen Bürgern und den niedersächsischen Genehmigungsbehörden, zwischen den Mitgliedern der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag und dem FDPWirtschaftsminister Bode (Neue Osnabrücker Zeitung, 23. August 2011, „Landespolitiker be- ziehen in Lünne Stellung zum Fracking“) sowie auch zwischen dem Bundesumweltminister Röttgen (Westfälische Nachrichten, 29. August 2011, „Röttgen legt Fracking auf Eis: Ich wer- de kein Risiko eingehen“’) und dem niedersächsischen Wirtschaftsminister Bode, der die umstrittenen Bohrungen unterstützt (HAZ, 26 August 2011). Im Kern geht es um die Forderung nach einem standardisierten Genehmigungsrecht, wie im Entschließungsantrag der SPD, Drs. 16/3519, „Bergrecht an die gesellschafts- und umweltpolitischen Forderungen anpassen“, gefordert wird. Hier wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend eingefordert, wie z. B. der Schutz des Trinkwassers.
1. Inwiefern hat sich Wirtschaftsminister Bode mit der Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom 9. August 2011 zur konventionellen Erdgasförderung in Deutschland befasst, deren Kernpunkt die Forderung nach einem Verbot des Frackings in sensiblen Gebieten ist, die die Anordnung umfassender obligatorischer Umweltverträglichkeitsprüfungen umfasst sowie die Forderung nach der weiteren Erforschung potenzieller Auswirkungen des Frackings auf Grund- und Trinkwasservorkommen beinhaltet, und wie ist die Position der Landesregierung hierzu?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Genehmigungspraxis in anderen Bundesländern, die z. B. Bohrungen durch trinkwasserführende Schichten untersagt (z. B. in Bayern), die grundsätzlich die Bohrungen in trinkwassergeeignet Gebieten verbietet (z. B. NRW), und warum sind in Niedersachsen diese Standards zum Schutz der Öffentlichkeit und der natürlichen Ressourcen in den Genehmigungsauflagen noch nicht vorgeschrieben?
3. Die Firma ExxonMobil ist sich der ausgelösten Kritik in der Bevölkerung und den Medien sehr wohl bewusst. Sie hat bereits reagiert und einen „Arbeitskreis“ zu diesem Konfliktthema eingerichtet. Inwieweit ist die Landesregierung hieran interessiert oder beteiligt, und ist ihr bekannt, was genau die Zielsetzung des Arbeitskreises ist?
In diesem Zeitraum ist es den Unternehmen immer wieder gelungen, durch den Einsatz innovativer Technologien neue Lagerstätten zu erschließen. Dadurch werden ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland geleistet und Arbeitsplätze in strukturschwachen Gebieten gesichert. Zu den innovativen Technologien zählt die hydraulische Behandlung von Erdöl- und Erdgasbohrungen (Frack- Technologie) , die vor über 35 Jahren erstmalig in Niedersachsen eingesetzt und bis heute in über 250 Projekten erfolgreich angewendet wurde.