Protocol of the Session on September 16, 2011

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 6 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Politische Delegation und Wirtschaftsdelegation mit Zielland Syrien

Syrien ist ein Land, dem das deutsche Auswärtige Amt schwerste Menschenrechtsverletzungen attestiert. Vier Geheimdienste bespitzeln die Bevölkerung. Folter wird als gängiges Mittel gegen Gegnerinnen und Gegner des herrschenden Assad-Regimes eingesetzt. Zehntausende fielen diesem Regime zum Opfer. Das Bundesinnenministerium informierte im Dezember 2009 die Länder in einem Schreiben zum Rückübernahmeabkommen über Inhaftierungen von aus Deutschland Abgeschobenen und anschließende Prozesse vor Militärgerichten jenseits anerkannter juristischer Standards. Das Auswärtige Amt beklagte, dass das Regime keine Auskünfte über den Verbleib der Gefangenen gegeben habe. Auch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen haben immer wieder über Verstöße gegen Menschenrechte in Syrien berichtet und geben regelmäßig Lageberichte zu Syrien ab.

Trotz allem hat Deutschland ein Rückführungsabkommen mit Syrien geschlossen, auf dessen Grundlage Abschiebungen stattgefunden haben. Nur kurzzeitig wurden diese zwischenzeitig ausgesetzt, dann fortgeführt und anschließend wieder ausgesetzt, ohne dass allerdings ein formeller Abschiebungsstopp erlassen worden wäre. So wurden u. a. am 1. Februar 2011 der 16-jährige kurdische Flüchtling Anuar Naso und sein 62-jähriger Vater Bedir Naso aus dem Landkreis Hildesheim nach Syrien abgeschoben. Sie wurden unmittelbar nach ihrer Ankunft inhaftiert. Bedir Naso saß 13 Tage lang in syrischer Haft.

Im selben Zeitraum reiste Staatssekretär Dr. Liersch im niedersächsischen Wirtschaftsministerium (MW) in Begleitung einer Wirtschaftsdelegation und dreier Landtagsabgeordneter von CDU, FDP und SPD nach Syrien. Als Ziel der Reise gab das MW in seiner Pressemitteilung vom 18. Februar 2011 lediglich an, „neue Geschäftsbeziehungen aufzubauen und bestehende zu intensivieren.“ Auch in seiner bilanzierenden Pressemitteilung vom 24. Februar 2011 ist ausschließlich von wirtschaftlichen Zusammenhängen und unternehmerischen Erfolgen die Rede. Der mitreisende CDU-Landtagsabgeordnete wurde in der NOZ vom 16. August 2011 mit den Worten zitiert: „Ich bin da nicht hingefahren, um Menschenrechtspolitik zu machen. Mir ging es vor allem um Kontakte zu den Mitreisenden aus der Wirtschaft.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele ausreisepflichtige bzw. geduldete syrische Staatsangehörige und Staatenlose aus Syrien leben zurzeit in Niedersachsen?

2. Welche Informationen hat die Landesregierung über den Verbleib von Anuar und Bedir Naso und deren Erlebnisse in und nach der Haft in Syrien?

3. Wie beabsichtigt die Landesregierung zukünftig - auch im Hinblick auf die „Arabische Initiative“, initiiert durch den früheren Wirtschaftsminister Hirche - mit solchen Delegationen politisch umzugehen, wenn ihr derartige Menschenrechtsverstöße aus den Zielländern bekannt sind?

Das am 14. Juli 2008 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen (BGBl. 2008 II S. 811, 812) ist am 3. Januar 2009 in Kraft getreten. Am gleichen Tag ist das Protokoll vom 14. Juli 2008 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen (BGBl. 2008 II S. 811, 815) in Kraft getreten und findet beiderseitige Anwendung. Rückübernahmeabkommen enthalten Verfahrensregelungen, die die Rückführung ausreisepflichtiger Staatsangehöriger in ihren Herkunftsstaat erleichtern sollen. Hinsichtlich der darin ebenfalls erklärten Rückübernahmebereitschaft handelt es sich jedoch nicht um die Übernahme neuer Verpflichtungen, sondern damit wird lediglich die auch ohne ein derartiges Abkommen völkerrechtlich gegenüber den eigenen Staatsangehörigen bestehende Verpflichtung eines Staates bekräftigt, die sich in anderen Staaten ohne Aufenthaltsrecht aufhaltenden Staatsangehörigen wieder einreisen zu lassen.

Auf die aktuelle krisenhafte Entwicklung in Syrien haben die Innenministerien von Bund und Ländern hinsichtlich der Rückführung ausreisepflichtiger syrischer Staatsangehöriger umgehend reagiert. Mit Erlass vom 2. Mai 2011 - Az. 42.10 - 12231/3.6 SYR - hat das Ministerium für Inneres und Sport die Ausländerbehörden gebeten, keine Abschiebungen mehr nach Syrien zu terminieren. Ausnahmen gelten lediglich für vollziehbar ausreisepflichtige Straftäter.

Die Abschiebung der vollziehbar ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber Anuar und Bedir Naso erfolgte bereits im Februar 2011, somit vor Beginn der krisenhaften Entwicklung in Syrien. Es handelte sich nicht um Flüchtlinge, sondern um abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkamen und ihren Aufenthalt in Deutschland rechtsmissbräuchlich verlängert hat

ten, indem sie die Ausländerbehörde hartnäckig seit ihrer Einreise im Jahre 2001 über ihre Identität täuschten. Somit konnte die Ausländerbehörde ihre gesetzliche Verpflichtung, den Aufenthalt der Familie durch Abschiebung zu beenden, über Jahre hinweg nicht erfüllen. Erst durch eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde konnte die wahre Identität der Familie geklärt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass der Sohn Anuar nicht 16 Jahre und minderjährig, sondern bereits 19 Jahre und somit volljährig war.

Auf das Ergebnis der Altersfeststellung für den Sohn Anuar ist bereits in den Antworten auf parlamentarische Anfragen hingewiesen worden (An- frage der Abg. Dr. Lesemann u. a. (Az. 721-894) sowie die Mündlichen Anfrage Nr. 29 der Abg. Dr. Lesemann u. a. aus dem Mai-Plenum 2011). Die Landesregierung hat auch darauf hingewiesen, dass Anuar auf seiner Facebook-Seite selbst angegeben hat, am 10. Februar 1992 geboren zu sein. Deshalb ist es unverständlich, dass in dieser Anfrage erneut ausgeführt wird, Anuar sei erst 16 Jahre alt.

Im Mittelpunkt der Delegationsreise unter Leitung von Herr Staatssekretär Dr. Liersch im Februar nach Syrien stand die Vermittlung von Wirtschaftskontakten für niedersächsische Unternehmen. Der Wunsch, Syrien zu besuchen, war dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr aus der niedersächsischen Wirtschaft angetragen worden. Die politische Lage in Syrien wurde vor der Reise intensiv beobachtet und bewertet. In die Bewertung einbezogen wurden auch Berichte des Auswärtigen Amtes.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die statistische Erfassung im Ausländerzentralregister erfolgt nach der Staatsangehörigkeit. Am 31. Dezember 2010 waren für Niedersachsen 1 382 syrische Staatsangehörige erfasst, deren Aufenthalt geduldet war. Die Zahl der Personen, die angeben, staatenlos und aus Syrien kommend eingereist zu sein, wird nicht statistisch erfasst und ist deshalb nicht bekannt.

Zu 2: Bevor es zu einer Abschiebung kommt, ist die Frage, ob jemandem im Herkunftsland politische Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben drohen, vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verneint und diese Entscheidung in aller Regel auch verwaltungsgerichtlich bestätigt worden. Wenn der gleichzeitig mit der Ablehnung des Asylantrags ergangenen Aufforderung zu Aus

reise nicht gefolgt wird, sind die Ausländerbehörden gesetzlich zwingend verpflichtet, den Aufenthalt durch Abschiebung zu beenden. Die Abschiebung endet mit der Übergabe der Betreffenden an die zuständigen Behörden des Zielstaates. Anlassbezogen können sich deutsche Auslandsvertretungen bei den Behörden des Zielstaates über den weiteren Verbleib abgeschobener Personen erkundigen; eigene Ermittlungen können sie allerdings nicht durchführen. Nach Kenntnis der Landesregierung sind Anuar und Badir Naso nach ihrer Abschiebung in Damaskus zunächst von der syrischen Immigrationsbehörde zur Identitätsklärung festgehalten worden. Dies entspricht der üblichen Praxis in den Fällen, in denen die Rückkehrer nicht im Besitz von gültigen syrischen Nationalpässen sind. Dass die Familie Naso deutsche Behörden hartnäckig über ihre Identität getäuscht hat, ist den syrischen Behörden bereits im Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung bekannt geworden. Sie haben daher offensichtlich eine eigene Klärung vor Ort herbeigeführt, bevor sie den Betreffenden die endgültige Einreise nach Syrien gestattet haben. Es handelt sich somit um eine vorläufige Ingewahrsamnahme im Einreiseverfahren für die Dauer der Identitätsfeststellung. Dieses Verfahren zur Identitätsüberprüfung besitzt keine asylrechtliche Relevanz.

Zu 3: Bei der Entscheidung über Zielländer für Delegationsreisen wird neben den Interessen der niedersächsischen Unternehmen immer auch der gesamtpolitischen Lage des zu bereisenden Landes Rechnung getragen. Dabei wird die Unterstützung wirtschaftlicher Beziehungen auch vor dem Hintergrund des bedeutenden Einflusses unternehmerischer Tätigkeiten auf die Rechte von Menschen gesehen. Der direkte Austausch und regelmäßige Kontakt zwischen Geschäftspartnern kann dazu beitragen, bestimmte Werte und Standards näher zu bringen sowie die Bedingungen einer funktionierenden Marktwirtschaft, eines stabilen Rechtssystems und politischer Freiheit zu verdeutlichen.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 7 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Wacklige Zahlen und „Korruption beim Libeskind-Bau in Lüneburg?“ (NDR) - Gibt Ministerin Wanka nach der Kritik des Landesrechnungshofs neue Antworten?

Der Landesrechnungshof (LRH) hat in einer Maßnahmeprüfung den geplanten Neubau des Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg unter die Lupe genommen und dabei auf Unwägbarkeiten und Unregelmäßigkeiten im Finanzplan hingewiesen. So zieht der LRH die Aussage des Wissenschaftsministeriums in Zweifel, dass der Landesanteil bei 21,0 Millionen Euro gedeckelt sei, da unter dem Titel „EU-Mittel“ (14,0 Millionen Euro) weitere 3,6 Millionen Euro Landesmittel als Kofinanzierung versteckt seien. Zudem seien die Verkaufserlöse für die Liegenschaften an den Standorten Volgershall und Rotes Feld nicht gesichert, und es gebe eine weitere Lücke in Höhe von 5,0 Millionen Euro wegen des zuwendungsrechtlichen Ausschlusses von Umsatzsteuererstattungen. Des Weiteren übt der Landesrechnungshof Kritik am Sponsoringvertrag mit der Firma Rheinzink AG, deren Geschäftsführer bis ins Jahr 2008 der (damalige und heutige) Vizepräsident der Leuphana war. Die Antikorruptionsrichtlinie des Landes, deren Anwendung den Hochschulstiftungen empfohlen wird, sei hier unzureichend berücksichtigt worden. Der NDR fragte auf seiner Internetseite bereits, ob es „Korruption beim Libeskind-Bau in Lüneburg“ gebe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welcher Summe wird der Libeskind-Bau aus EU-Mitteln finanziert, wie hoch ist die Kofinanzierung des Landes, und ist diese Kofinanzierung Bestandteil des gedeckelten 21-Millionen-Euro-Anteils des Landes an der Finanzierung?

2. Inwiefern und durch welche konkreten Prüfungen haben die Landesregierung und insbesondere ihr Vertreter im Stiftungsrat der Universität Lüneburg versucht sicherzustellen, dass die Antikorruptionslinie des Landes beim Sponsoringvertrag mit der Rheinzink AG beachtet wird? Aus welchen Gründen sieht sie bezüglich dieses Vertrages insbesondere den Grundsatz der „Vermeidung eines bösen Anscheins“ (Zif- fer 8 der Antikorruptionsrichtlinie) als erfüllt an?

3. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Finanzierung des Libeskind-Baus weiterhin nach Maßgabe des Finanzplans vom 20. Mai 2011 gesichert? Falls nicht, wo sieht die Landesregierung Risiken in welcher Höhe?

Der Landesrechnungshof hat im Januar 2011 angekündigt, ab Februar 2011 eine baubegleitende Prüfung zum Neubau des Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg durchzuführen. Ende Juli ist im MWK die Prüfungsmitteilung Teil 1 des Landesrechnungshofs eingegangen. Er bittet dabei um Stellungnahme innerhalb von drei Monaten. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur wird die Stellungnahme innerhalb dieser Frist vorlegen. Ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes liegt also derzeit noch nicht vor.

Der Landesrechnungshof stellt in seiner Prüfungsmitteilung fest, dass ein Großteil der Finanzierungsanteile für den Neubau des Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg gesichert ist: die kommunalen Finanzierungsanteile, die Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die Fördermittel der katholischen Kirche sowie die Fördermittel der evangelischen Kirche. Der Landesrechnungshof konzediert zudem, dass das zuständige Finanzamt die Möglichkeit der Umsatzsteuererstattung positiv beurteilt hat.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Beim Neubau des Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg müssen zwei Flächenarten hinsichtlich ihrer Finanzierungsquellen unterschieden werden.

Zum einen sind Flächen geplant, die aus Landesmitteln finanziert werden und die für die normale Forschung und Lehre der Universität erforderlich sind. Diese Landesmittel sind auf 21 Millionen Euro begrenzt.

Zum anderen sind Flächen geplant, die aus Mitteln des EU-Großprojekts „Innovations-Inkubator Lüneburg“ finanziert werden. Dabei handelt es sich um Flächen für das sogenannte Forschungszentrum. Diese Flächen sollen auch nach Beendigung des Großprojekts von der Universität als Forschungsflächen für Drittmittelprojekte genutzt werden. Die Finanzierung der Forschungsflächen des geplanten Zentralgebäudes erfolgt im Rahmen des Großprojektantrages „Innovations-Inkubator Lüneburg“ als Teilmaßnahme 5.2 „Bau- und Forschungsinfrastruktur“. Für diese Maßnahme sind im Großprojektantrag 13,996 Millionen Euro als Gesamtinvestitionskosten vorgesehen. Diese Summe bildet die Grundlage für die Zuwendung aus EFRE-Mitteln, die im Konvergenzgebiet nach dem Schlüssel 75 % EU-Förderung und 25 % Kofinanzierung durch den öffentlich-nationalen Zuwendungsgeber aufgeteilt wird. Entsprechend finanziert die EU das Zentralgebäude mit EFRE-Mitteln in Höhe von 10,399 Millionen Euro. Die erforderliche Kofinanzierung des Landes beträgt 3,597 Millionen Euro. Hierzu hat das MWK mit schriftlicher Vorlage vom 1. Februar 2011 dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitgeteilt, dass 14 Millionen Euro für die Errichtung des Zentralgebäudes einschließlich der entsprechenden Kofinanzierungsmittel des Landes in Kapitel 06 28 des Einzelplanes 06 - Universität Lüneburg - vorgesehen sind. Der Ausschuss für

Haushalt und Finanzen hat diese Vorlage in seiner Sitzung am 23. Februar 2011 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zu 2: Unter Sponsoring ist gemäß Ziffer 8.1 der Antikorruptionsrichtlinie des Landes vom 16. Dezember 2008 die Zuwendung von Geld oder einer geldwerten Leistung zur Erfüllung von Landesaufgaben durch eine juristische oder natürliche Person mit wirtschaftlichen Interessen zu verstehen, die neben dem Motiv zur Förderung der öffentlichen Einrichtung auch andere Interessen verfolgt. Dem Sponsor kommt es auf seine Profilierung in der Öffentlichkeit über das gesponserte Produkt an (Imagegewinn, kommunikative Nutzung) , nicht auf eine angemessene Gegenleistung.

Im Sponsoringvertrag zwischen der Leuphana Universität Lüneburg und der Rheinzink GmbH & Co. KG verpflichtet sich Rheinzink insbesondere, für das geplante Zentralgebäude die Fassaden- und Dachbekleidung zu fertigen. Zudem wird Rheinzink ein Angebot für die Beschaffung des Rohzinks abgeben. Die Leuphana Universität Lüneburg kann dieses Angebot annehmen oder aber das Rohzink auf dem Markt von einem anderen Anbieter beschaffen und es der Rheinzink GmbH & Co. KG zur Verfügung stellen. Insofern können auch andere Anbieter zum Zuge kommen.

Zu 3: Die Finanzierung des Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg ist nach Auffassung der Landesregierung gesichert.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 8 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)

Verbesserung der medizinischen Versorgung durch E-Health

Die Anwendung elektronischer Medien nimmt auch im Bereich der medizinischen Versorgung und anderer Dienstleistungen im Gesundheitswesen rasant zu. Viele allgemeine Gesundheitsinformationen und Dienstleistungen werden bereits über Informationsportale im Internet für Patienten und Ärzte bereitgestellt. Darüber hinaus gewinnen auch die Telematikanwendungen (u. a. Telediagnostik, Telekonsultation), die zur Überwindung einer räumlichen Trennung von Arzt und Patient verwendet werden, zunehmend an Bedeutung. Die E-Health-Industrie hat laut der EU-Kommission das Potenzial, die drittgrößte Industrie des Gesundheitssektors zu werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Entwicklungschancen eröffnet der E-Health-Bereich für Niedersachsen als Flächenland?

2. Welche Aktivitäten der Landesregierung gibt es im Bereich E-Health?

3. Gibt es Beispiele für regionale Schwerpunkte in diesem Bereich?

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es zukünftig einen sehr viel höheren Anteil alter, chronisch kranker und auf Hilfe und Pflege angewiesener Menschen geben. Die demografische Entwicklung führt auch dazu, dass insbesondere durch den stark wachsenden Anteil hochbetagter Menschen die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen steigt. Der medizinisch-technische Fortschritt bewirkt durch das ausgeweitete Leistungsspektrum zudem eine Verlängerung der Lebenserwartung.

Die Sicherstellung einer zukunftsfähigen gesundheitlichen Versorgung im Flächenland Niedersachsen ist daher eines der zentralen Anliegen der Landesregierung.