Protocol of the Session on September 16, 2011

Ich bin in der ersten Landtagssitzung im letzten Jahr mit Ihrem Antrag bezüglich der Erbbaurechte konfrontiert worden und habe mir das natürlich angesehen. Seitdem ist eine Menge passiert. Ich habe mich über die Struktur der Klosterkammer durchaus gewundert; denn anders als bei anderen Stiftungen gibt es dort gar nichts. Aber das ist doch nichts Neues, und deshalb ist der Tonfall, in dem Sie jetzt sagen, das alles hätte man schon vor 10 oder 15 Jahren machen können, nicht angemessen. Ich halte es, wie gesagt, für richtig und bin sehr dafür, dass man die Strukturen der Klosterkammer zukunftssicher macht und in dieses Jahrhundert überführt.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Aufgrund der Diskussionen in Bezug auf die Erbbaurechte haben wir die profund GmbH eingeschaltet, um eine Wertung durch Dritte zu bekommen. Daraufhin wurden auch die Erbbaurichtlinien verändert. Die Klosterkammer befindet sich in einem weiteren Dialog mit den Pächtern. Ich denke, das läuft.

Man darf auch nicht verkennen, dass die Klosterkammer wirtschaftlich sehr erfolgreich gearbeitet hat. Im Wirtschaftsbetrieb gab eine Reihe von Modernisierungen, die vielleicht nicht so offensichtlich sind, z. B. die Ausgründung von GmbHs. Die Einnahmen haben dafür gesorgt, dass die Überschüsse, die benötigt werden, um Förderung zu betreiben, gleichmäßig geflossen sind. Man sollte Klosterkammer also auch als großen Wirtschaftsbetrieb, der erfolgreich agiert, sehen.

Es ist richtig, dass man über Stiftungsstrukturen reden muss. Natürlich hat die Klosterkammer eine Stiftungssatzung. Sie heißt nur ein bisschen anders. Aber sie hat keine Kollegialorgane, also weder einen Stiftungsrat noch ein Kuratorium. Ein sehr gutes Vorbild - man muss es aber nicht identisch machen - ist die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz.

Wir haben mit der Diskussion begonnen, und das war auch bei der Auswahl für die Nachfolge der Präsidentin ein wichtiges Thema. Es ist verabredet worden, dass man in dem Prozess der Einrichtung dieser Gremien viel verändert.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Heiligenstadt?

Ich würde das erst gerne zu Ende führen.

Wir brauchen ein eindeutiges Förderprofil. Wenn man sich die Summen anschaut, die die Klosterkammer und andere, z. B. die VGH-Stiftung, vergeben, und dann sieht, wie wenig das öffentlich wahrgenommen wird, dann stellt man fest, dass hier Handlungsbedarf besteht. Das ist angedacht, aber natürlich nicht gegen die Klosterkammer.

Aber wir können nicht einfach in die Geschäfte der Klosterkammer hineinregieren, Herr Sohn, sondern wir wollen dies gemeinsam mit dem neuen Präsidenten angehen. Es macht Sinn, darüber gemein

sam im Ausschuss zu beraten und die vielen Anregungen und klugen Vorschläge aufzunehmen. Von meiner Seite aus gerne!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es gibt noch den Wunsch auf zusätzliche Redezeit. Herr Dr. Sohn, eine Minute!

(Oh! bei der CDU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur um Sie aufzuklären

(Zurufe von der CDU und der FDP)

und um den Bezug zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt herzustellen: Um zu verstehen, Frau Wanka, warum jetzt darüber diskutiert wird, muss man das Hohelied auf den außerparlamentarischen Widerstand singen. Erst die außerparlamentarischen Aktivitäten der Interessengemeinschaften haben dazu geführt, dass sich das Parlament mit diesem Thema befasst. Das ist das richtige Verhältnis von Außerparlamentarischem zu Parlamentarischem. Beides ist wichtig, aber das Außerparlamentarische ist das A und O.

Vielen Dank an die Interessengemeinschaften.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Mit dem Antrag soll sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur befassen. - Ich sehe keinen Widerspruch und keine Enthaltung. Dann ist das so beschlossen.

Der nächste, der 38. Tagungsabschnitt ist für den 12. bis 14. Oktober vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat die Tagesordnung, den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.

Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Heimweg.

Schluss der Sitzung: 14.18 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 35:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/3905

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 2 der Abg. Marianne König (LINKE)

380-kV-Höchstspannungsleitung von Wahle nach Mecklar

Am 12. August 2011 gab das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens für die 380-kV-Höchstspannungsleitung Wahle–Mecklar bekannt.

Das Raumordnungsvorhaben sei in enger Abstimmung zwischen den Behörden in Niedersachsen durchgeführt worden.

Fünf Varianten für den Trassenverlauf wurden im Raumordnungsverfahren geprüft. Die Variante V 2 wurde nun ausgewählt, weil sie laut Ministerium den Schutz des nahen Wohnumfeldes gewährleiste, wegen der geringen Trassenlänge vergleichsweise weniger Fläche beanspruche, eine abschnittsweise Parallelführung zur Autobahn A 7 erlaube und eine Bündelung mit vorhandenen Leitungen zwischen Lamspringe und Bad Gandersheim ermögliche.

Die Variante V 2 verläuft von Wahle über Bockenem, Lamspringe, Kreisensen, Göttingen, Hann. Münden und Staufenberg weiter nach Mecklar. Nur der Streckenabschnitt Göttingen soll auf etwa 7 km Länge erdverkabelt werden, weil hier der Mindestabstand von 400 m zu Siedlungen unterschritten werde.

Grundsätzlich besteht beim Ausbau von Stromleitungen folgender gesetzlicher Anspruch: Netzoptimierung, wenn das nicht reicht, dann Netzverstärkung und, wenn das nicht reicht, dann Neubau. Als Entscheidungsgrundlage braucht es genaue Bedarfsermittlungen.

Kritiker der jetzigen Planung über den Neubau von Höchstspannungsleitungen, also auch der Leitung von Wahle nach Mecklar, führen als einen Grund die fehlende energiewirtschaftliche Notwendigkeit an. So führte z. B. in der Anhörung am 1. April dieses Jahres hier im Landtag Professor Jarass aus, dass es, weil es nicht gelungen sei, die in der dena-Netzstudie I behauptete energiewirtschaftliche Notwendigkeit der vorgeschlagenen Leitungen gerichtsfest nachzuweisen, eine Festschreibung des Neubaus im Energieleitungsausbaugesetzes gegeben habe. Damit wäre die energiewirtschaftliche Notwendigkeit sozusagen per Gesetz festgestellt worden. Auf diesen Ausbaubedarf aus

der dena-Netzstudie I baue die dena-Netzstudie II auf und damit auch die 380-kV-Höchstspannungsleitung.

Gegen die geplante 380-kV-Leitung wurden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens etwa 14 000 Einwendungen eingereicht.

Auf der Grundlage dieses Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens wird nun das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde vor dem Hintergrund der Ausführungen von Anzuhörenden im Ausschuss, wie der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens oder Professor Jarass, vor Beendigung des Raumordnungsverfahrens keine neue Bedarfsermittlung zur Leitung gemacht?

2. Warum sieht die Landesregierung in der Entscheidung, aus der Atomenergie auszusteigen und alle Atomkraftwerke in Deutschland sukzessive abzuschalten, keinen Anlass, der eine neue Bedarfsermittlung von Stromleitungen notwendig macht?

3. Die in der dena-Netzstudie geplanten 380kV-Höchstspannungsleitungen dienen laut Beschreibung in genau dieser Studie auch dem internationalen Stromhandel. Wie schätzt die Landesregierung diesen Stromhandel ein?

Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich der Stromerzeugung macht in Deutschland auch einen verstärkten Netzausbau erforderlich. Durch die dena-Netzstudie I wurde für den Bereich der Übertragungsnetze ein bundesdeutscher Netzausbaubedarf bis zum Jahr 2015 von ca. 850 km ermittelt. Davon entfallen allein auf Niedersachsen ca. 400 km. Durch die dena-Netzstudie II wurde ein weiterer Netzausbaubedarf bis 2020 in Deutschland ermittelt, der bis zu 3 600 km umfassen kann. Auch auf der Ebene der Verteilnetze sind weitere Netzverstärkungen und Netzausbauten zu erwarten.

Die geplante 380-kV-Höchstspannungsleitung Wahle–Mecklar wurde bereits in der dena-Netzstudie I als bis 2015 erforderliche Netzneubaumaßnahme im bestehenden Höchstspannungsübertragungsnetz identifiziert. Sie wird insbesondere den Windstrom von Norddeutschland nach Süden transportieren und ist damit ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland.

Im Raumordnungsverfahren (ROV) waren die vom zuständigen Netzbetreiber, der TenneT TSO GmbH, beantragten fünf Varianten zwischen den Umspannwerken Wahle und Hardegsen und, daran anschließend, zwei Varianten vom Umspann

werk Hardegsen bis zur Landesgrenze nach Hessen zu prüfen. Alle raumrelevanten Belange wurden in die raumordnerische Prüfung und Bewertung einbezogen.

Am 12. August 2011 gab das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens für die 380kV-Höchstspannungsleitung Wahle–Mecklar bekannt. Die jetzt ausgewählte Variante V 2 im nördlichen Abschnitt in Kombination mit Variante A im südlichen Abschnitt gewährleistet den Schutz des nahen Wohnumfeldes, beansprucht wegen der geringen Trassenlänge vergleichsweise weniger Fläche, löst weniger Betroffenheiten aus, erlaubt eine abschnittsweise Parallelführung zur Autobahn A 7 und ermöglicht eine Bündelung mit vorhandenen Leitungen zwischen Lamspringe und Bad Gandersheim. Das anstehende Planfeststellungsverfahren wird nun auf der Grundlage dieses Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens durchgeführt.

Der gesetzlich bestimmte Zweck des Raumordnungsverfahrens ist die Prüfung der Raumverträglichkeit und Umweltverträglichkeit des vom Vorhabenträger beantragten Vorhabens einschließlich vorgelegter Trassenvarianten. Ziel ist, die mit dem notwendigen Netzausbau verbundenen, unvermeidlichen Eingriffe und Umweltbelastungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die eingriffsärmste Trassenvariante herauszuarbeiten. Das Raumordnungsverfahren als Vorstufe zum anschließenden Planfeststellungsverfahren ist ausdrücklich auch auf der Grundlage des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) zu führen. Mit der Aufnahme des vordringlichen Netzausbaubedarfs für die 380-kV-Höchstspannungsleitung Wahle– Mecklar in das EnLAG wurde die energiewirtschaftliche Notwendigkeit gesetzlich festgestellt. Weitergehende Regelungen wurden durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber nicht geschaffen.