Abschließend will ich sagen: Vielleicht sind nicht alle unsere Forderungen durchsetzbar. Ich hoffe aber, dass in der ersten Lesung nicht gleich alles in Bausch und Bogen verworfen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Bürgerrechte wieder einführen - parlamentarische Kontrolle verbessern - Verfassungsschutzgesetz reformieren“ lautet der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Herr Briese, Ihre Ausführungen waren teilweise recht interessant. Nichtsdestoweniger frage ich mich, welche Schlussfolgerungen Ihre Aufforderung an die Landesregierung, ein reformiertes Verfassungsschutzgesetz vorzulegen, nach sich ziehen soll. Wenn Sie die Veränderung eines Gesetzes wollen, ist es doch Ihr gutes Recht, eine Initiative zu starten und einen neuen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Das tun Sie aber nicht.
Ich frage mich, warum Sie das nicht tun. Ich glaube nicht, dass das nur auf Faulheit zurückgeht. Ich glaube eher, Sie wollen mit einem solchen Schaufensterantrag Ihren bürgerrechtlichen Schein wahren, drücken sich aber letztlich vor der Konsequenz, um die Tür zu einer möglichen Koalition mit der CDU nicht zuzuschlagen.
(Beifall bei der LINKEN - Helge Lim- burg [GRÜNE] lacht - Grant Hendrik Tonne [SPD] - zu den GRÜNEN -: Jetzt seid ihr aber erkannt!)
Frau Zimmermann, einen Moment! - Herr Kollege Limburg, das ist nicht in Ordnung. Wir sind hier im Parlament und nicht auf dem Kinderspielplatz. Ich bitte um etwas mehr Ernsthaftigkeit. Herr Briese hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet; das habe ich gesehen.
Oder fehlt Ihnen letztendlich die Courage, zuzugeben, dass die auch mit einem Großteil Ihrer Stimmen im Deutschen Bundestag vorgenommenen Bürgerrechtseinschränkungen im Zuge der sogenannten Antiterrorgesetze falsch waren? - So bleibt Ihr Antrag, der ja berechtigte Forderungen enthält, ohne jede Folge.
Meine Damen und Herren, auch wir wollen die schlimmsten bürgerrechtsfeindlichen Einschnitte, die die sogenannten Antiterrorgesetze mit sich gebracht haben, rückgängig machen. Das betrifft sowohl den Großen Lauschangriff als auch die im Antrag genannten Auskunftsverpflichtungen von privaten Firmen an den Verfassungsschutz, die Speicherung von Daten Minderjähriger usw.
Warum Sie künftig die Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes aus der Mitte des Landtages wählen wollen, erschließt sich mir, ehrlich gesagt, nicht.
Meine Damen und Herren, grundsätzlich warne ich vor der Illusion, dass wir mit einem wie auch immer reformierten Gesetz einen Geheimdienst - darum handelt es sich beim Verfassungsschutz nun einmal - kontrollieren können. Das wird uns nicht gelingen. Nicht umsonst wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie ein Geheimdienstskandal durch parlamentarische Kontrollgremien aufgedeckt. Deshalb treten wir mit unserem Haushaltsantrag, den Verfassungsschutzetat um 10 Millionen Euro zu kürzen, in einem ersten Schritt dafür ein, den Verfassungsschutz in seinem Wirken massiv einzuschränken.
Meine Damen und Herren, ich will die Chance nutzen, etwas zum Beschluss der Bundesregierung zu sagen, die zum Jahresende auslaufenden Antiterrorgesetze zu verlängern. Man muss sich fragen, wie die von mir eigentlich geschätzte Kollegin und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger freiheitsbeschränkenden Gesetzen zustimmen kann, die sie selber noch vor Kurzem als unnötig bezeichnet hat.
Die FDP hat leichtfertig die Gelegenheit vertan, die Flut von Antiterrorgesetzen, die seit 2001 nur wenig zur Sicherheit, aber viel zum Grundrechteabbau beigetragen hat, zurückzudrängen.
Meine Damen und Herren, von der Befristung darf man sich nicht täuschen lassen. Auch ein befristeter Grundrechtseingriff ist ein Grundrechtseingriff. Weitere Verlängerungen sind offenkundig schon vorprogrammiert. Das Vorgehen lässt befürchten, dass auch bei der Vorratsdatenspeicherung ein ähnlich fauler Kompromiss herauskommt. Was Demokratie und innere Sicherheit tatsächlich brauchen, ist eine konsequente Verteidigung der Grundrechte statt parteipolitischer Taktiererei.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich will in der Frage „Gesetzentwurf oder Antrag?“ zur Aufklärung beitragen. Frau Zimmermann, wir haben in unserem kleinen Arbeitskreis tatsächlich intensiv darüber nachgedacht, ob wir besser einen Gesetzentwurf oder einen Antrag einbringen. Wir hatten sogar einen Gesetzentwurf, sind aber am Ende zu dem Schluss gekommen, dass das Verfassungsschutzgesetz schon heute viel zu kompliziert und zu verweisungslastig ist. Wenn wir hier dann einen Gesetzentwurf einbringen, dann verstehen das nur noch die Eingeweihten. Das wollten wir vermeiden. Deswegen haben wir in unserem Antrag zwölf Punkte aufgeführt; denn das ist verständlicher und etwas einfacher darzustellen.
Das war der Grund und nicht der Gedanke Ihrer etwas lächerlichen Argumentation bzw. Ihres Angriffsversuches, wir würden damit Koalitionen mit der CDU vorbereiten. Herr Schünemann ist mittlerweile ja ein Anhänger von Kneippkuren geworden. Mal ist er Kaltduscher, mal Warmduscher; man weiß es nicht mehr so ganz genau. Glauben Sie mir, da werden wir keine Koalition vorbereiten. Machen Sie sich darüber gar keine Sorgen!
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Herr Briese, letztendlich ist es doch egal, wann es kompliziert wird und ob es Ihr Gesetzentwurf ist, der es kompliziert macht und der nur für Eingeweihte verständlich ist, oder ob es der der Landesregierung ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Abwehr terroristischer Angriffe haben auch weiterhin ihre volle Berechtigung. Eine Bedrohung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch Niedersachsens durch den internationalen Terrorismus ist nach wie vor gegeben. Wer allen Ernstes glaubt, dass die Bedrohungslage abgenommen hat, verkennt die Realitäten. Wir leben eben nicht in einer Oase der Glückseligen. Seit dem tödlichen Anschlag auf ElKaida-Führer Osama bin Laden könnte sich die Gefahr terroristischer Angriffe von Einzeltätern eher noch erhöhen.
Meine Damen und Herren, der Niedersächsische Verfassungsschutz leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit der Menschen in diesem Land. Er ist rechtlich, personell und materiell gut und angemessen ausgestattet. Hieran will und wird die CDU nichts ändern. Die von Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderungen des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes würden die rechtlichen Möglichkeiten einer erfolgreichen Arbeit des Verfassungsschutzes erheblich einschränken. Hierzu zählen gerade die Befugnis zur technischen Überwachung von privaten Wohnräumen, die Verpflichtung von Dienstleistern zur Auskunft und die Übermittlung von Daten und Dateien an ausländische Behörden.
Die Notwendigkeit einer verbesserten parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes sieht die CDU nicht. Eine mögliche Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfas
sungsschutzes aus der Mitte des Landtages würde de facto an der jetzigen Situation nichts ändern. Die Begründung einer erhöhten Legitimation der Ausschussmitglieder wäre rein kosmetischer Natur und stellte die gute Arbeit des Ausschusses infrage. Das Für und Wider einer Benennung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern und einer Teilnahme von Fraktionsmitarbeitern an den Sitzungen des Ausschusses sollte im Ausschuss beraten werden. Es gibt Gründe dafür und dagegen.
Die Geheimhaltung von Verschlusssachen ergibt sich im Übrigen von selbst und bedarf keiner zusätzlichen gesetzlichen Regelung. Genauso wenig sieht die CDU das Erfordernis einer gesetzlich festgelegten Einbindung von externen Sachverständigen. Der Verfassungsschutz verfügt über hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns fachlich in die Lage versetzen, unseren Kontrollaufgaben umfassend nachzukommen.
Die beantragte Einbindung des Landesdatenschutzbeauftragten zur Überprüfung einzelner Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Ausschussmitglieder können wir nicht nachvollziehen. Bereits heute kann ein Viertel der Ausschussmitglieder eine Überprüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten herbeiführen.
Die von Bündnis 90/Die Grünen suggerierten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und der Landesregierung über Rechte und Pflichten nach dem geltenden Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz sehen wir nicht. Insofern geht auch die Forderung zur Einbindung des Staatsgerichtshofes weit über die Realität hinaus.
Was die Transparenz der Arbeit der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde und des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes betrifft, ist diese in vollem Umfange gewährleistet. Die Verfassungsschutzbehörde hat gerade in jüngster Zeit erhebliche Anstrengungen unternommen, ihre Öffentlichkeitsarbeit durch Vortragsveranstaltungen, Ausstellungen und Broschüren weiter zu steigern.
Die Intention des heute hier eingebrachten Antrags von Bündnis 90/Die Grünen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Erstens. Der Niedersächsische
Zweitens. Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes kommt seiner Kontrollfunktion nicht ausreichend nach.
- Diese Einschätzung, lieber Kollege Limburg, teilt die CDU-Fraktion nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir diesem Antrag auch nach sicherlich interessanten Beratungen im Ausschuss werden zustimmen können.