Zu 2: Der Großteil der ESF- und EFRE-geförderten Projektträger begrüßt die vorgenommene Neuregelung.
Wie immer bei der Einführung von Pauschalen gibt es jedoch, trotz einer breiten Zustimmung, einzelne Zuwendungsempfänger, die eine derartige allgemeinverbindliche Lösung kritisch beurteilen. Hier ist es Aufgabe der Landesregierung, unter Gerechtigkeitsaspekten eine Gleichbehandlung aller Zuwendungsempfänger sicherzustellen.
Zu 3: Bei der erwähnten AG handelt es sich um eine kontinuierlich tagende Arbeitsgruppe, welche seit 2008 besteht und sich aus repräsentativen Vertreterinnen und Vertretern der Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NBank zusammensetzt. Weder das Wirtschaftsministerium noch das zuständige Fachressort im Sozialministerium nehmen an den Sitzungen dieses Gremiums teil. Gleichwohl hat sich die ESF-Verwaltungsbehörde bei der Erstellung des Änderungserlasses vom 20. April 2011 mit dem im Kontext dieser Arbeitsgruppe erstellten Positionspapier intensiv auseinandergesetzt. Eine vollständige Übernahme der dort dargestellten Positionen war jedoch aus den unter den Ziffern 1 und 2 ausgeführten Gründen nicht möglich. Gleichwohl wurden mit diesem aktuellen Änderungserlass weitere Verfahrensvereinfachungen eingeführt. Dabei wurden insbesondere die Anforderungen an die zu führenden Fahrtenbücher für Kfz des Zuwendungsempfängers (trägereigene Fahrzeuge) gelockert. So müssen z. B. zukünftig Namen und Anzahl der Beifahrer nicht mehr angegeben werden. Eine weitere Änderung des Erlasses ist derzeit nicht beabsichtigt. Sollten sich zukünftig entsprechende Notwendigkeiten ergeben, wird die Landesregierung die entsprechenden Veränderungen einleiten. Zurzeit sind derartige Notwendigkeiten jedoch nicht absehbar.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 19 der Abg. Brigitte Somfleth und Silva Seeler (SPD)
Die Polizeiinspektion (PI) Harburg verfügt bei einer Gesamtzahl von über 390 Polizeivollzugsbeamten über einen Frauenanteil von 30,26 % (118 Frauen). 63,56 % (75 Beamtin- nen) besetzen einen Dienstposten im Einsatz- und Streifendienst (ESD) einer 24-StundenDienststelle; dies entspricht 41,9 % aller vorhandenen Dienstposten in den Einsatz- und
Streifendiensten Buchholz, Seevetal und Winsen. Somit sind fast ein Drittel aller Polizeivollzugsbeamten der PI Harburg Frauen, und fast zwei Drittel dieser weiblichen Bediensteten der PI Harburg versehen ihren Dienst in einem 24Stunden-Einsatz- und -Streifendienst.
Besonders für junge Frauen besitzt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen hohen Stellenwert. Aber auch einzelne Männer arbeiten aus familiären Gründen in Teilzeit. In der PI Harburg arbeiten zum Stichtag 1. Mai 2011 in absoluten Zahlen 28 Beamtinnen und Beamte in Teilzeit, neun Beamtinnen nehmen Urlaub ohne Bezüge bzw. Elternzeit auf Null-StundenBasis in Anspruch, sechs Beamtinnen befinden sich in Mutterschutz und weitere fünf Beamtinnen sind schwanger. Da während der Schwangerschaft die Beamtinnen nur noch Innendienst versehen und keine Nachtschicht und keinen Wochenenddienst verrichten dürfen, ergeben sich für die PI Harburg aus den vorangestellten Zahlen große personelle Engpässe, für die bei der derzeitigen Regelung nicht zeitnah Abhilfe geschaffen werden kann.
2. Plant die Landesregierung einen zusätzlichen Versetzungstermin neben dem landesweiten Versetzungstermin 1. Oktober, um personelle Engpässe in einzelnen Einsatz- und Streifendiensten zeitnah ausgleichen zu können?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die personellen Engpässe in der PI Harburg auszugleichen?
Der demografische Wandel stellt nicht nur Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, sondern auch die Polizei vor neue Herausforderungen. Die Anzahl der Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, wird in Zukunft deutlich abnehmen, die Bewerberstruktur wird sich stark verändern. Der Wandel beinhaltet aber nicht allein diese demografischen Veränderungen, sondern ist weit umfassender. So erstreckt er sich auch auf ein verändertes Rollenverständnis von Männern und Frauen sowie den Anspruch, Beruf und Privatleben erfolgreich miteinander in Einklang zu bringen. In der Überzeugung, dass diese demografischen Veränderungen im Personalbereich der Polizei nur dann erfolgreich zu meistern sind, wenn die Herausforderungen und Notwendigkeiten von den Führungskräften und den Beschäftigten aktiv gestaltet werden, richtet die niedersächsische Polizei im Rahmen eines ganzheitlichen Personalmanagements gezielt den Blick auf die Förderung des Frauenanteils sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Frauen sind unverzichtbarer Bestandteil und gehören zum Selbstverständnis der modern und zukunftsfähig aufgestellten niedersächsischen Polizei. Die Einstellung von Frauen in die Kriminalpolizei war in Niedersachsen seit Anfang der 50erJahre möglich. Im Bereich der Schutzpolizei erfolgte erstmals 1981 die Einstellung von Frauen, wobei bis 1990 die Einstellungsquote auf maximal 25 % beschränkt war. Niedersachsen war dabei das erste Flächenland, das nach einem Modellversuch Frauen in die Schutzpolizei eingestellt hat. Nach Aufhebung der Quotierung bewegt sich der Frauenanteil an den Neueinstellungen im Bereich von ca. 30 bis knapp 50 %. Hierdurch erhöht sich kontinuierlich der Frauenanteil innerhalb der niedersächsischen Polizei. Lag er beispielsweise im Jahr 1995 noch bei rund 7 %, beträgt er aktuell rund 21 %; der Anteil dürfte sich bei einer in etwa gleich bleibenden Entwicklung der Neueinstellungen bis zum Jahr 2020 auf ca. 30 % erhöhen.
Diese Veränderungen in der Personalstruktur stellen die niedersächsische Polizei - wie andere Arbeitgeber auch - vor neue Herausforderungen. Insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein nicht zu unterschätzendes Argument im Rahmen einer zu treffenden Berufsentscheidung und für eine Bindung an die Organisation - dies gilt auch für die Polizei. Hier geht es darum, die nötige Akzeptanz der Vereinbarkeit von dienstlichen Notwendigkeiten und persönlich-privaten Bedürfnissen weiter zu steigern, um dadurch eine Balance zwischen Arbeits- und Berufsleben sicherzustellen. Frauen, aber auch Männer in der Polizei sollen sich eben nicht zwischen Familie und Beruf entscheiden müssen. Derzeit befinden sich rund 25 % der Beamtinnen, aber auch rund 2 % der Beamten in Teilzeit oder Freistellung. Diesem Umstand trägt die Polizei Niedersachsen u. a. dadurch Rechnung, dass die damit verbundene Abwesenheitsrate als ein Parameter zur Berechnung der Einstellungszahlen für die Polizei zugrunde liegt und so vorausschauend in den landesweiten Nachersatz eingeplant wird.
Mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Gesamtorganisation zu verbessern und insbesondere die Erfordernisse der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung mit den familiären Lebensphasen der Beschäftigten noch besser in Einklang zu bringen, ist die Polizei Niedersachsen bereits seit dem Jahr 2008 ein von der berufundfamilie gGmbH der Hertie-Stiftung zertifiziertes Unternehmen. Auf der Basis einer Vielzahl von Maßnahmen, die im Rahmen des Zertifizierungs
verfahrens entwickelt worden sind, werden in den Dienststellen konkrete Schritte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie realisiert. Dabei reicht das Spektrum der eingeführten Maßnahmen von der Nutzung eines Leitfadens zur Planung von familienbedingten Auszeiten über die Verfügbarkeit von Eltern-Kind-Zimmern bis hin zu regionalen Angeboten von Kinder-, Kinderferien- und Notfallbetreuungen und der Kooperation mit anderen familienbewussten Unternehmen.
Um diesen Prozess nachhaltig zu gestalten, hat sich die Polizei Niedersachsen im ersten Halbjahr 2011 erfolgreich dem Verfahren zur Re-Auditierung zum Audit berufundfamilie gestellt und erneut das Zertifikat erhalten. Neben der Fortführung bisheriger Maßnahmen wurde im Rahmen dieser ReAuditierung ein inhaltlicher Schwerpunkt im Bereich der beruflichen Entwicklung und Karriere für Beschäftigte mit Familienaufgaben gesetzt. Die Polizei wird hier vor dem Hintergrund der sich verändernden Personalstruktur neue und kreative Modelle entwickeln und organisatorische Rahmenbedingungen schaffen, damit Aufgaben, Sachbearbeitung und Führung verstärkt auch in Teilzeit ausgeübt werden können, ohne dass dies als eine „Belastung“ für die Dienststelle und die Kolleginnen und Kollegen vor Ort angesehen wird. Hierbei spielt auch die Förderung der Akzeptanz von Teilzeitbeschäftigung im Allgemeinen eine große Rolle. Die Organisation des Dienstbetriebes wird durch den zu erwartenden steigenden Anteil von Teilzeitbeschäftigten in den Behörden, Dienststellen und Organisationseinheiten die Polizei in den nächsten Jahren vor wachsende Herausforderungen stellen. Hierfür erweiterte Lösungen und passende Modelle zu entwickeln, ist eine Kernzielsetzung im Rahmen des aktuellen Audits.