Wir müssen dort, wo wir Strom aus erneuerbaren Quellen am günstigsten erzeugen können, nämlich an Land, am meisten machen. Wir müssen die Bayern, die Baden-Württemberger und die Hessen dazu bekommen - die wollen das mittlerweile auch -, mehr Windstrom zu produzieren. Deshalb ist es eine falsche Richtungsentscheidung, an dieser Stelle etwas zurückzunehmen. Aber dort, wo die Konzerne ihre Stärken haben, legt man nach. Das ist schlicht und einfach falsch.
Auch bei Biogas müssen wir insbesondere auf vernünftige Fruchtfolgen setzen. 60 % Mais sind noch zu viel. Eine dreigliedrige Fruchtfolge bedeutet ein Drittel. Okay, wer zweimal dieselbe Frucht anbaut, hat noch etwas mehr. Aber 60 % sind eindeutig zu viel.
Im Bereich der Sonnenenergie müssen wir ebenfalls mehr machen. Der Deckel ist dort zu niedrig. Wir wollen insgesamt nicht, dass die EEG-Umlage auf 3,5 Cent begrenzt wird. Wir wollen günstige Kosten, wir wollen aber nicht einen künstlichen Deckel oben draufsetzen. Das macht meines Erachtens keinen Sinn. Deshalb sage ich: Dieses Gesetz enthält an verschiedenen Stellen subtile Begrenzungen, die den Ausbau behindern.
Auch beim Grünstrom-Prinzip kann und muss man mehr machen, um den Eigenverbrauch zu stärken. Hier kommen Sie aber mit einer Marktprämie anstelle einer Einspeisevergütung. Das ist aus meiner Sicht eine Hoffnung, die immer wieder auch in Ihrem Antrag durchschimmert. Die FDP hat die Hoffnung, ganz, ganz schnell vom EEG in den Markt zu kommen. Sie widersprechen sich an dieser Stelle selbst. Sie reden immer wieder von „Markt“, fördern dann aber zu stark wieder nur die Großen, die ihre Kraft natürlich nutzen, um dort zu bleiben, wo sie heute sind. Davon müssen wir aber wegkommen.
Von daher, meine Damen und Herren: Unsere Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag haben Sie nicht. Wir werden den Wandel wahrscheinlich erst dann bekommen, wenn wir in Hannover und in Berlin neue Regierungen haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion über die beiden zusammengefassten Anträge gestaltet sich deshalb als besonders schwierig, weil die Anträge in ihren ursprünglichen Intentionen nur wenige gemeinsame inhaltliche Schwerpunkte hatten. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind erst dadurch etwas größer geworden, dass die Regierungsfraktionen im Umweltausschuss versucht haben, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen umzuinterpretieren und in ihn auch einen Schwerpunkt „Biogas“ hineinzubringen. Vor diesem Hintergrund werde ich zunächst einmal zu unserem eigenen Antrag etwas sagen, weil wir ihn für sehr wichtig halten; denn Niedersachsen nimmt gerade im Bereich der Biogaserzeugung eine Vorreiterrolle ein. In Niedersachsen werden mehr als 30 % des in Deutschland aus Biogas gewonnenen Stromes erzeugt.
Wir wissen auch, dass die Erzeugung von Biogas ein wichtiger regionaler Beitrag zum Klimaschutz sein kann. Gerade aus der Region, aus der ich komme, aus dem Landkreis Cloppenburg, weiß ich, dass Biogastechnologie und Biogasnutzung einen zunehmenden Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzfaktor im ländlichen Raum darstellen.
Der Antrag der SPD-Fraktion, der heute hier beraten wird, ist inzwischen mehr als ein Jahr alt. Wie aktuell er immer noch ist, zeigen nicht zuletzt die Anmerkungen des Niedersächsischen Heimatbundes in seiner Roten Mappe in diesem Jahr. Der Niedersächsische Heimatbund fordert genau wie wir in unserem Antrag zu Recht dazu auf, die posi
tiven Wirkungen des Energieträgers Biogas zu nutzen und gleichzeitig die in vielen Regionen Niedersachsens überhandnehmende Monokultur einzudämmen. Es ist unbestritten, dass sich der Maisanbau in den Ackerbauregionen Südniedersachsens gut in die bestehenden Fruchtfolgen eingliedern lässt. Wir haben aber auch Fehlentwicklungen zur Kenntnis zu nehmen, die sich gerade in denjenigen Regionen potenzierend auswirken, in denen Konkurrenzen zwischen Nahrungsmittel- und Energieproduktion mit einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion einhergehen. In diesen Regionen verschärfen sich die uns schon bekannten und bestehenden Probleme.
Ich will das an einigen wenigen Beispielen deutlich machen. Wir verzeichnen eine Verengung der Fruchtfolgen, eine erhöhte Bodenerosion und Grundwasserbelastungen durch Nährstoffe und Pestizide, eine negative Landschaftsbildveränderung durch Verlust der Vielfalt in der Agrarwirtschaft und deutlich erhöhte Nitratwerte, die sich zumindest schon im oberflächennahen Bereich ins Grundwasser verlagern. Ganz besonders problematisch ist: Wir verzeichnen eine zunehmende Flächenkonkurrenz und daraus resultierende höhere Preise für Pachtland und Nahrungsmittelproduktion.
In einigen Regionen Niedersachsens - dazu gehört wieder der Landkreis Cloppenburg - ist der rechnerische Flächenbedarf aus Bioenergie, Tierhaltung, Düngung usw. deutlich höher als die tatsächlich vorhandene Fläche. Da stellt sich natürlich die wichtige Frage: Wie weit ist unter diesen Voraussetzungen die Erzeugung von Bioenergie noch klimaschonend? - Da stellt sich die Frage: Wo kommen die Einsatzstoffe her, und wo gehen die Gärreste hin? - Ich gebe zu, dass sich die Probleme nach der Novellierung des EEG im Jahr 2009 noch deutlich schärfer ausgewirkt haben. So hat das Landesamt für Statistik festgestellt, dass der Flächenanteil für den Maisanbau in Niedersachsen seit dem Jahr 2006 um 130 % gestiegen ist.
Gerade im letzten und in diesem Jahr ist eine Vielzahl von Anfragen zum Thema Biogas an die Niedersächsische Landesregierung gestellt worden. Die Antworten hatten immer den gleichen Tenor - ich empfehle Ihnen die Lektüre jener Anfragen -: Es ist alles in Ordnung. Es gibt keinen Handlungsbedarf.
In den Antworten wurden folgende Punkte herausgestellt: Die vorhandenen planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten für Biogasanlagen sind
ausreichend. Mit der in Kraft getretenen Verbringungsverordnung ist eine wirksame Kontrolle möglich. Die düngemittelrechtlichen Kontrollen werden durch die Landwirtschaftskammer landesweit einheitlich umgesetzt. Cross Compliance ist ein wirksames Kontrollinstrument. Ausreichende Lagerkapazitäten werden über einen wirksamen Vollzug der Düngeverordnung sichergestellt.
Meine Damen und Herren, zum ersten Punkt kann ich noch einmal auf die Stadt Friesoythe verweisen, die heute kurz vor der Mittagspause schon einmal Thema hier im Landtag war. Wir haben in Friesoythe zurzeit 44 genehmigte und überwiegend schon in Betrieb befindliche Biogasanlagen, davon mehr als 40 privilegierte. Wir sind uns im Stadtrat von Friesoythe parteiübergreifend darin einig - das gilt also auch für Ihre Parteifreunde von der rechten Seite -, dass das keine gesunde Entwicklung ist. Wir hätten uns gewünscht, schon viel eher viel mehr planungsrechtliche Steuerungselemente zur Verfügung zu haben.
In der zu unserem Antrag durchgeführten schriftlichen Anhörung haben auch die kommunalen Spitzenverbände noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass die Biogasanlagen viel mehr der gemeindlichen Bauleitplanung oder der Regionalplanung unterworfen werden sollten, weil wir wegen der unterschiedlichen Auswirkungen in unserem Bundesland differenzierte Regelungen benötigen.
Ich möchte noch ein weiteres Beispiel nennen: Vor gut einem Jahr hat der NLWKN einen umfassenden Bericht über den Gewässer schonenden Betrieb von Biogasanlagen anhand von Pilotprojekten erstellt und dort eine Menge an Handlungsempfehlungen aufgelistet. Umgesetzt wurde davon bis heute aber gar nichts.
Meine Damen und Herren, mit noch größerem Interesse haben wir auch zur Kenntnis genommen, dass die Landwirtschaftskammer einem Landkreis, der einmal nachgefragt hat, gesagt hat: Zu den vielen Anfragen, die im Landtag zum Thema „Biogas“ gestellt worden sind - gerade auch im Hinblick auf die Überprüfung -, sind wir bis heute nie gehört worden.
Vor diesem Hintergrund haben wir natürlich mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung im Dezember letzten Jahres auf einmal mit einer Bundesratsinitiative auf sich auf
merksam gemacht und zumindest auf einen Teil der Fehlentwicklungen hingewiesen hat; so u. a. auf die Flächenkonkurrenz in den Veredelungsregionen und die zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Wir können bis heute aber nicht erkennen, dass die Landesregierung ihren Einfluss bei den eigenen Parteifreunden in Berlin geltend gemacht hat, um die erkannten und beschriebenen Fehlentwicklungen zu begrenzen; denn der derzeitige und gerade im Moment im Bundestag diskutierte Entwurf zur Novellierung des EEG schreibt die Fehler der Vergangenheit fort und hat möglicherweise neue Probleme und neue Folgewirkungen, die wir hier gerade in Niedersachsen noch deutlich spüren werden.
Die Nutzungs- und Flächenkonkurrenzen bleiben weiterhin bestehen. Wir haben auch festgestellt, dass sich die Landesregierung, die im Bundesrat ursprünglich ja ganz aktiv gestartet ist, jetzt eher als Weichspüler betätigt und die bestehenden Regelungen wieder rückgängig zu machen versucht.
Wir werden mit neuen Gefahren zu leben haben, weil im Moment undifferenziert über den Einsatz biogener Abfälle und Nebenprodukte in landwirtschaftlichen Biogasanlagen diskutiert wird. Ich erinnere an den niedersächsischen Staatssekretär Ripke, der vor wenigen Wochen darauf hingewiesen hat, dass Niedersachsen jetzt schon das Güllepotenzial bis zu 40 % ausschöpft. Was passiert, wenn wir die Förderung so intensiv auf den Bereich Gülle konzentrieren, gerade in den Regionen, in denen wir schon heute eine hohe Viehdichte haben? Welche Probleme ergeben sich daraus, wenn wir in vermehrtem Umfang biogene Reststoffe anderer Art in den Biogasanlagen zulassen?
Die Bundesanstalt für Risikobewertung hat seit Langem nahezu jährlich darauf hingewiesen, dass wir, was die Auswirkungen der Gärreste angeht, ein erhebliches Defizit an Ergebnissen haben, weil die Kontrollen dort nicht kontinuierlich, sondern lediglich sporadisch erfolgen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie meinen, dass die Regelungen mit dem landwirtschaftlichen Fachrecht sinnvoll gestaltet werden können, dann sage
Wir haben mit unserem Antrag sehr moderat versucht, bestimmte Problemfelder aufzuzeigen, was - das hat die Anhörung gezeigt - überwiegend auf Zustimmung gestoßen ist. Vor dem Hintergrund hat es uns sehr verwundert, dass Sie diesem Antrag nicht zugestimmt haben. Denn in einem Punkt sind wir uns doch einig: Die Erzeugung von Bioenergie darf nicht zulasten anderer Schutzgüter gehen, sondern muss dem Gedanken der Nachhaltigkeit gerecht werden. Das wollten wir mit unserem Antrag erreichen.
Als nächster Redner hat sich Herr Herzog für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das EEG ist der Schlüssel zur Energiewende. Die gesetzten Preissignale entscheiden darüber, wie schnell die Erneuerbaren wachsen und ob zentral oder dezentral. Am Änderungsantrag von CDU und FDP ist erkennbar, dass in gewissem Umfang auch in Ihren Fraktionen Fortbildung stattfindet.
Trotzdem hat Ihr Antrag so erhebliche Schwächen, dass eine Zustimmung nicht möglich ist. Die sich überschlagenden Veränderungsmeldungen zum EEG machen den absoluten Mangel an Beratungszeit und vor allem an Beratungstiefe deutlich.
Wie heiß die Stricknadel ist, wird nicht nur daran sichtbar, dass die parlamentarische Umweltstaatssekretärin Katherina Reiche, CDU, den zusammengebrochenen Fotovoltaikmarkt durch das Aussetzen der vorgesehenen Förderkürzung reanimieren will. Nein, die Nadel muss geradezu geglüht haben, wenn man die ablehnenden Beurteilungen der Fachverbände sieht. Alle, aber auch wirklich alle befürchten eine erhebliche Verlangsamung beim Ausbau der Erneuerbaren. Ihre Kritik am zu unambitionierten Gesamtziel der zu erreichenden Quote der Regenerativen bis 2020 deckt sich mit
der der Linken. Gemeinsam beklagen die Kritiker zu Recht die vielfache und klare Bevorzugung von Großanlagen gegenüber strukturstärkenden dezentraleren Ansätzen. Ebenso ist nicht nachzuvollziehen, warum die Benachteiligung der Windkraft an Land nicht komplett aus dem EEG entfernt worden ist.
Schnell umsetzbar könnte sie mit vom FraunhoferInstitut berechneten fast 200 Gigawatt locker das Achtfache zum Erneuerbaren-Mix beitragen, als das die teure, mit Kinderkrankheiten kämpfende Offshorewindenergie kann.
Offshore scheint der Besänftigungshappen für die Energieviererbande sein zu sollen und soll ihre marktbeherrschende Stellung sichern.
Bei der Fotovoltaik nimmt der sogenannte atmende Deckel schon jetzt der boomenden Solarwirtschaft die Luft. Ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass Offshore doppelt so hoch vergütet wird wie Onshore und dass bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Degressionstempo die Fotovoltaik bald schlechter vergütet wird als Offshore?