Protocol of the Session on May 27, 2011

Darüber hinaus gibt es institutionalisierte Formen, wie z. B. den Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe oder die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen, durch die der ständige Austausch zwischen dem Land und den freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt ist.

Außerdem befindet sich eine weitere Kinderschutzkonferenz in Vorbereitung, die am 10. Juni 2011 stattfinden wird. Zu diesem wiederkehrenden Austausch hat die Landesregierung die wichtigsten, im Kinderschutz tätigen Institutionen eingeladen, um ihnen aktuelle Maßnahmen vorzustellen und mit ihnen wichtige Fragestellungen zu diskutieren.

Hinzu kommt insbesondere bei Modellprojekten, dass deren Verlauf und die gewonnenen Erkenntnisse dem Fachpublikum bekannt gemacht werden. So wurde z. B. beim Modellprojekt „Koordinierungszentren Kinderschutz - Kommunale Netzwerke Früher Hilfen“ jährlich eine landesweite Fachkonferenz durchgeführt, begleitet durch eine entsprechende Veröffentlichung (Zwischenbe- richt). Zum Abschluss der Modellphase ist die diesjährige Fachkonferenz für den 28. November in Hannover in Vorbereitung.

Im Jahr 2007 wurde ferner das Internetportal www.kinderschutz-niedersachsen.de eingerichtet, das u. a. über neue Maßnahmen und laufende Aktivitäten berichtet. Hierüber können sich interessierte Personen umfassend informieren und zielgerichtet mit den angegebenen Personen in Kontakt treten.

Zusätzlich bestehen auf Arbeitsebene vielfältige Kontakte, durch die der Austausch und Informationsfluss sichergestellt ist.

Zu 2: In den Jahren 2006 bis 2010 wurden in Niedersachsen insgesamt 220 Familienhebammen qualifiziert. Die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ hat mit Landesförderung insgesamt fünf Fortbildungskurse mit einem 170 Stunden-Curriculum durchgeführt.

Nach Information der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ sind aktuell in Niedersachsen etwa 150

Familienhebammen im Einsatz. 42 niedersächsische Kommunen setzen Familienhebammen zur Unterstützung und Begleitung von jungen Familien mit besonderen Problemlagen ein.

Die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ hat in den vergangenen Jahren neben den Fortbildungskursen zur Familienhebamme diverse weitere Veranstaltungen organisiert. Neben der jährlich stattfindenden Hebammentagung wurden auch Fachtagungen für Familienhebammen und Jugendämter durchgeführt.

Als erstes Bundesland hat Niedersachsen im November 2010 eine staatlich anerkannte Weiterbildung zur Familienhebamme bzw. zum Familienentbindungspfleger eingeführt. Eine dafür erforderliche Änderung der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsberufen wurde vorgenommen. Die Weiterbildung hat einen Umfang von 400 Stunden. Die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ verfügt über die staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte und ist im April 2011 mit einem ersten Weiterbildungskurs gestartet.

Zusätzlich können die bereits in den Jahren 2006 bis 2010 von der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ qualifizierten Familienhebammen im Rahmen einer verkürzten Weiterbildung ebenfalls die staatliche Anerkennung erwerben. Bisher haben sich 120 der in den Vorjahren fortgebildeten Familienhebammen für eine Teilnahme an der verkürzten Weiterbildung entschieden.

Zu 3: Das Niveau des Kinderschutzes in Niedersachsen ist insgesamt sehr hoch einzuschätzen. Neben den originär zuständigen Jugendämtern und den von ihnen unterstützten Einrichtungen und Maßnahmen des Kinderschutzes fördert das Land 2 Kinderschutzzentren, 20 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen, 3 Mädchenhäuser und 34 Gewaltberatungseinrichtungen für Frauen und Mädchen. Außerdem unterstützt das Land innovative Modellvorhaben, um den Kinderschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Das „Projekt Kinderschutz“ bzw. die Kinderschutzambulanz des Instituts für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover ergänzt den breit aufgestellten Kinderschutz in Niedersachsen um einen wichtigen Baustein. Dieser umfasst mehrere Komponenten: Niedergelassene und klinische Ärztinnen und Ärzte können sich auf telefonischem oder elektronischem Weg in Fragen der Diagnose von Kindesmisshandlung und -missbrauch konsiliarische Beratung einholen. Eine

solche Beratung kann durch die Übersendung wichtiger Materialien wie z. B. Bildern oder Röntgenaufnahmen auf elektronischem Weg unterstützt werden. Um diese Übertragung datensicher zu ermöglichen, hat die Medizinischen Hochschule Hannover mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen das sogenannte Forensikon entwickelt, ein neues, passwortgeschütztes Kommunikationswerkzeug für Medizinerinnen und Mediziner.

Außerdem bietet die Kinderschutzambulanz eine feste zentrale Anlaufstelle. Bei Bedarf kann auch eine wohnortnahe rechtsmedizinische Begutachtung durchgeführt werden. Zusätzlich werden spezielle Fortbildungsveranstaltungen für niedergelassene und klinische Ärztinnen und Ärzte durchgeführt, um das Erkennen von Kindesmisshandlungen und die Diagnosefindung zu verbessern.

Anlage 37

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 40 des Abg. Clemens Große Macke (CDU)

Welche Bedeutung hat das Schulprojekt HannoverGEN?

Am Freitag, dem 11. März 2011, wurde das niedersächsische Schulprojekt HannoverGEN aus rund 2 600 Bewerbern zu einem der 365 herausragenden Beispiele für Zukunftsfähigkeit, Mut, Engagement und Kreativität gewählt. Die auszeichnende Jury ist besetzt aus Wissenschaftlern, Wirtschaftsmanagern, Journalisten und Politikern.

Das Projekt HannoverGEN, das vom Landwirtschaftsministerium, dem Kultusministerium und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert wird, erschließt Schülerinnen und Schülern grundlegende und weitergehende Kenntnisse der Molekularbiologie und Biotechnologie und stärkt die Fach- und Bewertungskompetenz. Schüler erfahren naturwissenschaftliche Arbeitstechniken, erwerben Fachwissen und bilden ihre Urteilsfähigkeit über den gesellschaftlichen Nutzen und die Risiken der grünen Gentechnik aus. An vier Stützpunktschulen mit jeweils einem modernen biotechnologischen Labor haben Schülerinnen und Schüler aus der gesamten Region die Möglichkeit, mit forschungsnahen Methoden ihr Wissen zur grünen Gentechnik zu erweitern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche besondere Bedeutung misst sie dem Schulprojekt HannoverGEN bei?

2. In welcher Form kann das diesjährige Schulprojekt HannoverGEN in Zukunft fortgesetzt bzw. erweitert werden?

3. Welche Ziele sollen aus Sicht der Landesregierung bei diesem Schulprojekt erreicht werden?

Die Gentechnik gilt als eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien. Gleichzeitig steht sie bzw. die Anwendung gentechnischer Methoden in der Landwirtschaft und in der Nahrungsmittelherstellung in der Diskussion. Besonders kritisch wird die Anwendung gentechnischer Methoden in der Landwirtschaft und in der Nahrungsmittelherstellung gesehen. Niedersachsen als führendes Agrarland in Deutschland mit einer exzellenten Agrarforschung, einer hochproduktiven Landwirtschaft und weltweit operierenden Saatgutunternehmen kann sich von dieser Entwicklung nicht abkoppeln.

Voraussetzung für eine umfassende Anwendung der grünen Gentechnologie ist aber ein entsprechend breiter gesellschaftlicher Konsens. Daher ist eine verstärkte Aufklärungsarbeit über Nutzen und Risiken dieser Technologie an Schulen von hoher Bedeutung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung misst dem Projekt eine große Bedeutung bei. Das Projekt soll Schülern Grundlagen liefern, um das komplexe Fachwissen zusammen mit den biotechnologischen Methoden alltagsnah und experimentell erfahren zu können. Die Lehrkräfte werden dabei unterstützt, dieses Wissen und die Methoden zu vermitteln sowie die ethische Urteilsbildung ihrer Schüler zu fördern.

HannoverGEN arbeitet am Thema „grüne Gentechnik“ vier wesentliche Kompetenzbereiche heraus: „Wege der Erkenntnisgewinnung“, „Fachwissen vermitteln“ „Bewertungskompetenz fördern“ und „Kommunikationsfähigkeit schulen“.

Das Projekt HannoverGEN bietet den Schülerinnen und Schülern dazu kontextorientierte und lernwirksame Labortage an. Sie lernen naturwissenschaftliche Arbeitstechniken, erwerben Fachwissen und bilden ihre Urteilsfähigkeit über den gesellschaftlichen Nutzen und die Risiken der Gentechnik aus. Dabei entwickeln sie Interesse an naturwissenschaftlicher Forschung und Arbeit und gewinnen eine berufspropädeutische Orientierung. So werden Forschergeist, Kreativität und

Begeisterung für Naturwissenschaften und Technik gefördert.

Zu 2: Zurzeit wird das Projekt HannoverGEN evaluiert. Bei einem positiven Ergebnis ist daran gedacht, das Modellprojekt HannoverGEN, das bislang auf die Region Hannover beschränkt ist, auf ganz Niedersachsen auszuweiten. Dazu würde ein Netzwerk außerschulischer Lernorte mit dem Themenschwerpunkt „grüne Gentechnik“ geschaffen, in das bereits vorhandene außerschulische Lernorte einbezogen würden, um den Schulen der jeweiligen Region ein entsprechendes Angebot zu machen.

Zu 3: Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine fachwissenschaftliche und fachdidaktische Begleitung unterstützt werden, um ihr Wissen über grüne Gentechnik durch Experimentieren zu vertiefen und ihre Urteilsfähigkeit über Nutzen und Risiken der Gentechnik zu verbessern. So sollen sie auf der Grundlage fundierter theoretischer Kenntnisse, experimenteller Erfahrungen und der Fähigkeit, eine ethische Bewertung durchzuführen, zu einem eigenständigen Urteil hinsichtlich des Gefährdungs- und Nutzungspotenzials der grünen Gentechnik gelangen.

Neben den genannten Zielen stehen dabei auch die Förderung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an Naturwissenschaften und Technik sowie die Ausbildung experimenteller Fähigkeiten als Vorbereitung für Studium oder Beruf im Vordergrund.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit von Lehrkräften, Fachwissenschaftlern und Fachdidaktikern wird das Ziel verfolgt, Lehrerkräfte sowohl in Methoden aktueller gentechnischer Schulexperimente einzuführen als auch Methoden hinsichtlich der Förderung von Bewertungskompetenz zu vermitteln.

Ein zentrales Ziel ist es, handlungsorientiert den Wissenserwerb zu fördern, kommunikative sowie soziale Fähigkeiten zu schulen, aber das Projekt auch für die Öffentlichkeit transparent zu machen.

Die beschriebenen Ziele des Projektes werden durch fünf Teilprojekte, die stark ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind, verwirklicht:

Teilprojekt I: Experimentieren. Molekularbiologisches Experimentieren in den Schullaboren (Leib- niz Universität Hannover, Prof. Dr. Hans-Jörg Jacobsen, Dr. Wiebke Rathje).

Teilprojekt II: Wissen vermitteln. Fachdidaktische Entwicklung von Lernangeboten zur grünen Gen

technik (Leibniz Universität Hannover, Prof. Dr. Harald Gropengießer, Hendrika van Waveren).

Teilprojekt III: Bewerten. Förderung ethischer Bewertungskompetenz (Carl von Ossietzky Uni- versität Oldenburg, Prof. Dr. Corinna Hößle, Nee- le Alfs).

Teilprojekt IV: Kommunizieren. Kommunikation des Projektes zur Information der Öffentlichkeit (n- 21: Schulen in Niedersachsen online e. V., Natalie Deseke)

Teilprojekt V: Integration. Anbindung des Projekts an das niedersächsische Kerncurriculum, Integration in die Lehreraus- und Weiterbildung durch Tagungen und Fortbildungen sowie durch Publikationen (Carl von Ossietzky Universität Olden- burg, Prof. Dr. Corinna Hößle, Neele Alfs).

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 41 des Abg. Heiner Schönecke (CDU)

Kompensationsabgaben als Durchleitungsgebühren?

Im Zusammenhang mit dem aktuell diskutierten beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien wird auch der dafür notwendige Ausbau der Energieleitungsnetze immer wieder thematisiert. Auch wenn die Zahlen über die genau erforderlichen Strecken variieren, so herrscht doch Einvernehmen darüber, dass ein verstärkter Ausbau erforderlich ist.

Unabhängig davon, ob diese Leitungstrassen ober- oder unterirdisch durch das Land Niedersachsen führen, wird eine Vielzahl von Grundeigentümern betroffen sein. Nicht nur private, sondern auch kommunale bzw. öffentliche Grundeigentümer werden mit der Trasse belastet werden. Üblich ist in diesem Zusammenhang eine einmalige Entschädigung durch den Netzbetreiber für die jeweiligen Landeigentümer für den zur Verfügung gestellten Boden. Es werden aber auch wiederkehrende Zahlungen, also Nutzungsentgelte im Sinne einer Kompensationsabgabe, diskutiert.

Ich frage die Landesregierung: