2. Sind die dargelegten fünf Bausteine mit den Akteuren der beruflichen Bildung, wie z. B. den Kammern, den Gewerkschaften, den Berufsschulen, abgestimmt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
3. Welche Programme von Bund, Ländern und Kommunen sollen gestrichen, welche „gebündelt“ werden, und welche bleiben eigenständig erhalten?
Im schulischen Bereich ist das Übergangssystem Brücke zwischen Schule und Beruf. Ziel ist die Verbesserung der Kulturtechniken, die Stärkung der personalen Kompetenzen und die Verbesserung der Berufsorientierung, um die Ausbildungsreife sicherzustellen. Die Ausbildungsreife ist er
reicht, wenn eine Jugendliche oder ein Jugendlicher über die Fähigkeiten und Arbeitstugenden verfügt, die bei einer Berufsausbildung grundsätzlich vorausgesetzt werden. Schulische Angebote sind auch deshalb erforderlich, weil Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, aufgrund der Schulpflichtbestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes eine berufsbildende Schule in Vollzeitform besuchen müssen.
Im außerschulischen Bereich des Übergangssystems gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die überwiegend ganz oder teilweise in der Verantwortung des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit liegen. Der Bund selbst, insbesondere das BMBF, engagiert sich ebenfalls im Übergangssystem. Hierbei handelt es sich meist um Programme wie beispielsweise „Perspektive Berufsabschluss“, mit denen für eine bestimmte Zeit Maßnahmen oder Projekte gefördert werden. Vielfach laufen diese Bundesprojekte sehr eigenständig, werden durch zentrale Programmträger betreut und sind nicht mit anderen Maßnahmen auf Landesebene abgestimmt.
Im Interesse unserer Jugendlichen ist es erforderlich, die Maßnahmen im Übergangssystem stärker zu koordinieren, damit eine effektivere und effizientere Förderung erreicht wird. Deshalb hat die Landesregierung auf dem Bildungsgipfel am 5. April 2011 fünf Bausteine für eine Reform des Übergangssystems vorgestellt, die Grundlage für weitere Diskussionen und Reformschritte sind.
Als eine erste konkrete Maßnahme planen das Land Niedersachsen und die Regionaldirektion Niedersachsen–Bremen der Bundesagentur für Arbeit als gemeinsames Projekt zur vertieften Berufsorientierung eine „Koordinierungsstelle Berufsorientierung“, die beim Land Niedersachsen eingerichtet wird. Diese Koordinierungsstelle soll den Schulen als Servicestelle Unterstützung anbieten bei der Organisation, Koordination und Abwicklung laufender Kooperationen zwischen Schule und Arbeitsverwaltung bei Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung. Ziel sind die Systematisierung der Angebote auf Landesebene und die Gewährleistung der Grundversorgung mit bewährten Berufsorientierungselementen.
Es ist beabsichtigt, dass sich die Beteiligten auf ein Angebot von geprüften Modulen zur vertieften Berufsorientierung verständigen, die das Regelangebot von Schule und Berufsberatung ergän
Zu 1: Nach derzeitigen Überlegungen soll die Koordinierungsstelle beim Kultusministerium angesiedelt werden. Geplant ist in diesem Rahmen die Einrichtung einer Stabstelle, die sicherstellt, dass die für die Koordinierungsstelle festgeschriebenen Aufgaben erfüllt werden können. Die landesseitige Finanzierung wird derzeit erarbeitet.
Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen steuert im gleichwertigen Umfang Barmittel als Betriebskapital zur Finanzierung der Module zur Durchführung an den Schulen bei.
Zu 2: Die fünf Bausteine stellen, wie eingangs dargestellt, eine Diskussionsgrundlage dar, an der sich verschiedene Akteure der Berufsbildung beteiligen können. Abgestimmte Ergebnisse können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen.
des Kultusministeriums auf die Frage 33 der Abg. Dörthe Weddige-Degenhard, Claus Peter Poppe, Frauke Heiligenstadt, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze und Silva Seeler (SPD)
Mit dem Erlass „Durchführung eines vorgezogenen Einstellungstermins in den Vorbereitungsdienst der allgemeinbildenden Lehrämter zum 1. Mai 2011“ vom 23. März 2011 hat Kultusminister Dr. Althusmann entschieden, dass zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im Jahr 2012 kurzfristig ein vorgezogener Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst für die allgemeinbildenden Lehrämter durchgeführt wird. Insgesamt sollen ca. 500 der zum 30. April 2011 in den Lehrämtern frei werden Stellen sofort wieder besetzt werden. Dabei handelt es sich nicht um zusätzliche Stellen. Medienberichten zufolge begründete die Sprecherin des Kultusministeriums diese Maßnahme damit, dass Niedersachsen wegen des bundesweiten Lehrermangels in einigen Fächern, aber auch wegen der Arbeitszeitkonten vor besonderen Herausforderungen stehe.
1. Welche Erkenntnisse über die aktuelle und künftige Situation der Unterrichtsversorgung an den Schulen veranlassen die Landesregierung, als Sofortmaßnahme den erst kürzlich abgeschafften Einstellungstermin für Referendare nun wieder einzuführen?
2. Was hat sich im Gegensatz zu der Situation, als der Einstellungstermin 1. Mai abgeschafft wurde, verändert?
3. Wie unterstützt die Landesregierung die niedersächsischen Studienseminare, damit sie die vorgezogenen Einstellungen auch mit ausreichenden Kapazitäten bedienen können?
Ziel der Landesregierung war und ist, die Unterrichtsversorgung nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Beispiele sind der Verzicht auf die Einsparung von jährlich 400 Stellen trotz rückläufiger Schülerzahlen an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, der große Erfolg des Maßnahmebündels zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 sowie die Einstellungssituation in den letzten Jahren: An den allgemeinbildenden Schulen wurden im Jahr 2009 insgesamt 3 581 neue Lehrkräfte eingestellt. Auch im Jahr 2010 wurden alle frei werdenden Stellen an den allgemeinbildenden Schulen wiederbesetzt, sodass insgesamt 2 401 neue Lehrkräfte im Kalenderjahr 2010 in den Schuldienst eingestellt werden konnten. Zum 1. Februar dieses Jahres haben bereits 833 Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen ihren Dienst aufgenommen. Auch die jetzt ausgeschriebenen 1 850 Stellen zum 15. August 2011, denen noch weitere folgen werden, dienen der Sicherung der Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr auf hohem Niveau. Mit 87 000 Lehrkräften im niedersächsischen Schuldienst ist der höchste Stand erreicht.
Die durchschnittliche rechnerische Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen lag am letzten Stichtag, 3. Februar 2011, bei 100,3 %.
Die Zahl der Stellen im Vorbereitungsdienst wurde von 4 240 im Jahr 2004 auf 6 050 im Jahr 2011 kontinuierlich erhöht. Die Wartezeiten von Bewerberinnen und Bewerbern um Einstellung in den Vorbereitungsdienst konnten so deutlich verringert werden und tendieren in fast allen Lehrämtern (Ausnahme: Gymnasien) gegen null.
Um zum Beginn der Ausgleichsphase der Arbeitszeitkonten genügend Bewerberinnen und Bewerbern für die Einstellung in den Schuldienst gewinnen zu können, sind die Kapazitäten der Studienseminare bereits zum 1. August 2010 und 25. Ja
Der vorgezogene Einstellungstermin am 1. Mai 2011 wurde von den Studienabsolventinnen und -absolventen positiv angenommen: So konnten 392 Bewerberinnen und Bewerber vorzeitig in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, die dem Schuldienst nach erfolgreich abgelegter Staatsprüfung bereits drei Monate früher zur Verfügung stehen werden.
Zu 1: Der abgeschaffte Einstellungstermin 1. Mai ist nicht generell wieder eingeführt worden. Durch die geschaffene Möglichkeit, den Beginn der Ausgleichsphase des Arbeitszeitkontos an den allgemeinbildenden Schulen auf das Schuljahr 2012/2013 zu verlegen, gibt es zum Schuljahresbeginn einen höheren Einstellungsbedarf. Durch den Sondertermin wird es eine günstigere Bewerberlage für die Stellen zum Schuljahr 2012/2013 geben, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen.
Zu 2: Aufgrund der zahlreichen Einstellungen in den vergangenen Jahren und in diesem Jahr ist die Zahl der Wiederbewerberinnen und Wiederbewerber insgesamt gesunken, da diese inzwischen eine Anstellung im Schuldienst gefunden haben. Mit dem Zusatztermin soll für die im nächsten Jahr notwendigen Einstellungen wieder eine größere Zahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, um die Stellen im kommenden Sommer adäquat besetzen zu können.
Zu 3: Bei dem 1. Mai 2011 handelt es sich um einen vorgezogenen Einstellungstermin, bei dem Stellen genutzt werden, die zum 30. April 2011 frei und besetzbar geworden sind und erst zum 1. August 2011 hätten besetzt werden sollen. Es handelt sich daher nicht um zusätzliche Ausbildungskapazitäten, die dementsprechend kein zusätzliches Ausbildungspersonal in den Studienseminaren erfordern. Ungeachtet dessen wird zur Qualitätssicherung in der Lehrerausbildung ständig die Entwicklung der Ausbildungskapazitäten in den einzelnen Fächern und in Pädagogik von den Dezernentinnen und Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde überwacht und im Bedarfsfall durch Beauftragung von zusätzlichen Ausbilderinnen und Ausbildern nachgesteuert.
Qualitätseinbußen in der Ausbildung sind nicht zu erwarten; denn die Ausbildung erfolgt mit dem bewährten Ausbildungsmodell einer dreimonatigen Orientierungsphase mit ausschließlich betreutem Unterricht, zwei Schulhalbjahren mit überwiegend eigenverantwortlichem Unterricht durch die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und einer nicht mehr so stark belasteten Prüfungsphase.
der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 34 der Abg. Dr. Silke Lesemann, Heinrich Aller, Marco Brunotte, Wolfgang Jüttner, Sigrid Leuschner, Stefan Politze und Stefan Schostok (SPD)
Was hat die Landesregierung für den Erhalt des griechischen Generalkonsulats am Standort Hannover unternommen?
Ende Juni 2011 soll das seit 1968 in Hannover ansässige griechische Generalkonsulat geschlossen und sollen seine Aufgaben nach Hamburg verlagert werden. Von dieser Maßnahme sind fast 35 000 griechische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie ihre Angehörigen betroffen. Zu diesem Personenkreis hinzu kommt noch eine große Zahl deutscher Staatsangehöriger, die entweder familiär oder aus anderen Gründen mit dem griechischen Staat in Verbindung stehen. Das Hamburger Konsulat ist bisher lediglich für 8 000 bis 9 000 griechische Staatsangehörige zuständig. Außerdem ist das griechische Generalkonsulat Ansprechpartner für Behörden und kommunale Einrichtungen. Ein Wegzug ist deshalb aus gesellschaftspolitischen Gründen, insbesondere unter dem Aspekt der Integration und den damit verbundenen Herausforderungen, nach Ansicht der Betroffenen kontraproduktiv.
Auch wenn Griechenland erheblichen Einsparzwängen unterliegt, sind die Vertretung der eigenen Staatsangehörigen und die Wahrnehmung der Belange derselben im Ausland nach Auffassung dieser Menschen eine der Kernaufgaben eines Staates. Gerade weil dieser Personenkreis am Standort Hannover vergleichsweise größer als in Hamburg ist, kann die Verlegung seitens der unmittelbar Betroffenen nur schwer nachvollzogen werden.
1. Wie hat sie die griechische Regierung von dem Erhalt der Wichtigkeit einer konsularischen Vertretung in Niedersachsen zu überzeugen versucht?
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Sicherung des griechischen Generalkonsulates am Standort der Landeshauptstadt Hannover unternommen?
3. Wie wird sich die Landesregierung für die Interessen der ca. 35 000 dauerhaft in Niedersachsen lebenden griechischen Staatsangehörigen künftig einsetzen?
Viele Staaten überprüfen derzeit ihr Konsularnetz auf Einsparmöglichkeiten. Auf Rückfrage bestätigte die Botschaft der Hellenischen Republik, dass ihr Generalkonsulat in Hannover zum 30. Juni 2011 geschlossen werden soll.
Der Konsularbezirk des Generalkonsulats der Hellenischen Republik in Hannover umfasst bisher das Land Niedersachsen mit Ausnahme der sechs Landkreise Cuxhaven, Harburg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Stade sowie den Regierungsbezirk Detmold im Land Nordrhein-Westfalen. Für die genannten sechs niedersächsischen Landkreise ist bereits jetzt das Generalkonsulat in Hamburg zuständig.
Das Generalkonsulat in Hannover ist derzeit für insgesamt 21 076 griechische Staatsbürger zuständig, von denen 7 470 im Regierungsbezirk Detmold in Nordrhein-Westfalen leben (Stand: 31. Dezember 2010). Im Konsularbezirk des Generalkonsulats in Hamburg (Hamburg, Schleswig- Holstein und Bremen sowie die genannten sechs niedersächsischen Landkreise) leben insgesamt 11 368 griechische Staatsbürger.