Protocol of the Session on May 27, 2011

In den rechtselbischen Flurbereinigungsverfahren Tripkau, Kaarßen, Stapel und Haar, alle im Amt Neuhaus gelegen, konnten teilweise Flächentauschverhandlungen umgesetzt werden. In diesen Verfahren ist der Zweck zum Flächentausch von Außendeichsflächen gegen Binnendeichsflächen zur Minimierung der Schadstoffbetroffenheit nicht Teil der Verfahrensziele. Nach Vorliegen der Betroffenheitsanalyse wurde die Machbarkeit solcher Flächentauschverhandlungen in den Verfahren

ausgelotet. Die übrigen an der Elbe gelegenen Neuhaus-Verfahren sind abgeschlossen.

Im Flurbereinigungsverfahren Tripkau hat die Biosphärenreservatsverwaltung zugestimmt, mit 10,8 ha Fläche Grünland zusätzlich im Deichvorland abgefunden zu werden. Weiter konnten 6,9 ha Fläche, die die Biosphärenreservatsverwaltung von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) erhalten hatte, im Deichvorland ausgewiesen werden, sodass hier insgesamt knapp 18 ha Fläche binnendeichs zugeteilt wurden.

Im Flurbereinigungsverfahren Stapel wurden ebenfalls Flächen der Biosphärenreservatsverwaltung in einer Größe von 10 ha in das Außendeichgebiet getauscht, sodass hier in entsprechender Größe Flächen für Privateigentümer binnendeichs abgefunden werden konnten.

In den Flurbereinigungsverfahren Kaarßen und Haar ließen sich keine Tauschverhandlungen realisieren.

Linkselbisch wurde im Jahre 2009 das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Jasebeck angeordnet. In diesem Verfahren sollen im Rahmen der für 2012 geplanten Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung alle Tauschmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft werden.

Dieses Verfahren wurde u. a. mit dem Ziel eingeleitet, Flächentauschverhandlungen zur Verringerung des Privateigentumsanteils an dioxinbelasteten Elbvordeichsflächen durchzuführen.

Auszug aus der Begründung des Beschlusses von Jasebeck:

„Durch gezieltes Flächenmanagement im Rahmen eines integrierten Auenmanagement in Abstimmung und Zusammenspiel mit weiteren Instrumentarien, wie z. B. betriebliche Anpassungsmaßnahmen betroffener Einzelbetriebe sollen die unterschiedlichen Nutzungsansprüche zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Hochwasserschutz soweit wie möglich konsensfähig aufeinander abgestimmt werden und im Hinblick auf die Schadstoffbelastung der Vordeichsflächen eine differenzierte Flächennutzung ermöglicht werden.

Zur Verringerung des Privateigentumsanteils dioxinbelasteter Elbvor

deichsflächen ist dabei ein Tausch mit binnendeichs liegendem Eigentum aus öffentlicher Hand beabsichtigt.“

In diesem Flurbereinigungsverfahren ist für Eigentümer mit insgesamt 128 ha Außendeichsflächen ein Tausch möglich. Zusätzlich stehen 16 ha Außendeichsflächen zum Verkauf an. 22 ha Fläche stehen weder für einen Tausch noch für einen Verkauf zur Disposition.

Als Tauschpartner steht auch hier die Biosphärenreservatsverwaltung zur Verfügung. Der Tausch erfolgt für durchschnittlich bewertetes Grünland flächengleich. Bei einem Tausch von Außengrünland gegen Binnenacker wird die Ertragsfähigkeit berücksichtigt, was zu weniger zugeteilter Ackerfläche führt.

Die Flurbereinigung zielt in der Zuteilung immer auf das Eigentum ab. Die Pacht setzt sich an der Abfindung fort. Betroffen sind hier die gleichen Pächter/Bewirtschafter.

Weitere Flächentauschverfahren hat es im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren bisher nicht gegeben und sind derzeit auch nicht geplant.

Im Rahmen des „Integrierten Auenmanagements“ wurde bis jetzt umfassend eine betriebliche Spezialberatung durch die Landwirtschaftskammer betrieben. Hierzu hat die Landwirtschaftskammer das Merkblatt „Bewirtschaftung von Flächen im Deichvorland der Elbe“ verfasst.

Soweit sich die Flächenbewirtschafter in ihrer Flächenbewirtschaftung an die Vorgaben des Merkblattes halten, ist eine risikofreie Bewirtschaftung der betroffenen Flächen möglich. Von daher wird mittlerweile auch nur noch eine geringe Bereitschaft für einen Flächentausch gesehen.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 5 der Abg. Jens Nacke, Heinz Rolfes, HansChristian Biallas, Johann-Heinrich Ahlers, Reinhold Coenen, Rudolf Götz, Fritz Güntzler, BerndCarsten Hiebing, Angelika Jahns und André Wiese (CDU)

Gewalt in den Fußballstadien - Eine neue Situation im Sport?

Zunehmend kommt es im Rahmen von Fußballspielen auf Bundesligaebene und in den unteren Ligen zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Fans verschiedener Fußballvereine

und auch mit der Polizei. Gewaltbereite Männer besuchen Fußballspiele nur zu dem Zweck, den Sport als Ventil für ihre Aggressionen zu missbrauchen. Der Sport und der Gedanke des fairen Kräftemessens auf dem Spielfeld treten bei diesen gewaltbereiten Männern komplett in den Hintergrund.

Leidtragende sind zumeist die Polizeikräfte, die als staatliche Ordnungsmacht für Ruhe sorgen wollen und Gewalttätigkeiten verhindern müssen. Allzu oft entladen sich der Frust und die Aggression der Fußballfans bei den Beamtinnen und Beamten, die zusätzlich ein hohes Verletzungsrisiko eingehen müssen. Fußballspiele werden damit zu personal- und kostenintensiven Veranstaltungen.

Erst am 5. Mai 2011 war der Celleschen Zeitung zu entnehmen, dass es auf Bezirksligaebene am 29. April 2011 zu gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem Fußballspiel zwischen Germania Walsrode und dem TuS Celle FC gekommen war. Da die Walsroder Gastgebermannschaft gewaltbereite sogenannte Ultras aus Celle erwartete, beauftragte sie eine Sicherheitsfirma. Die Mitglieder dieser Sicherheitsfirma hatten nach Zeitungsangaben die Situation jedoch nicht unter Kontrolle, sondern hätten erst recht für ein Eskalieren der Situation gesorgt. Die Ausschreitungen seien vor dem Stadion erfolgt, wobei gewaltbereite Fans auch auf die Polizeibeamten eingeschlagen hätten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um solche gewaltsamen Ausschreitungen auf Bundesligaebene und auf Ebene der sonstigen Fußballligen zu verhindern?

2. Wie stellt sich die Entwicklung der Gewalt im Zusammenhang mit Fußball in den vergangenen fünf Jahren dar?

3. Welche Zusammenhänge gibt es in Niedersachsen zwischen Gewalt im Fußball und extremistischen Vereinigungen, und welche Vereinigungen treten hierbei besonders in Erscheinung?

Die Begeisterung der Menschen für den Fußball ist höher denn je, die Zuschauerzahlen in den Profiligen erreichen regelmäßig neue Höchstwerte.

Spätestens seit Ende der 80er-Jahre kommt es am Rande von Spielen auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Insbesondere bei Spielbegegnungen des bezahlten Fußballs treten gewalttätige Gruppierungen immer wieder in Erscheinung und geben Anlass für verstärkte Sicherheitsmaßnahmen der Polizei. Die Verhinderung bzw. Bekämpfung dieser Gewalt hat für die Niedersächsische Landesregierung seitdem unverändert einen hohen Stellenwert.

Das auf Initiative der Innenministerkonferenz erarbeitete Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) ist seit seiner Inkraftsetzung im Jahr 1993 eine gute Grundlage für die bundeseinheitliche Festlegung von Sicherheitsstandards bei Fußballspielen und damit die wirksame Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen. Es wird für den Spielbetrieb der Fußballbundesligen sowie mittlerweile auch für die 3. Liga und die Regionalligen angewandt und umfasst konkrete Maßnahmen in den Handlungsfeldern Fanbetreuung, Stadionordnungen, Stadionverbote, Stadionsicherheit und Ordnerdienste sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere von Polizei, Vereinen, Verbänden, Kommunen und Fanprojekten. Die Inhalte des NKSS werden in Niedersachsen jederzeit konsequent umgesetzt und ihre lageangepasste Weiterentwicklung konstruktiv begleitet.

Nach Feststellung teilweise gewalttätigen Fanverhaltens auch bei Fußballspielen unterhalb der Lizenzligen im Jahr 2006 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) gemeinsam mit dem Präsidenten des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) eine Kommission Sport und Sicherheit sowie unterhalb dieser einen Ausschuss Sport und Sicherheit eingerichtet. Durch den regelmäßigen, direkten Austausch zwischen Fachleuten des MI, des NFV sowie der Polizeidirektionen in diesen Gremien sind eine laufende Analyse der Lage und die schnelle Abstimmung erforderlicher, gemeinsamer Maßnahmen gewährleistet.

Seit der Saison 2008/2009 ist darüber hinaus eine durch den Niedersächsischen Ausschuss Sport und Sicherheit erarbeitete landesweite Rahmenkonzeption in Kraft, die die in den Fußballprofiligen bewährten Maßnahmen und Standards lageangepasst auf die niedersächsischen Amateurligen ausweitet. Für Spiele der Amateurligen, bei denen aufgrund besonderer Erkenntnisse ein erhöhtes Risiko von Ausschreitungen anzunehmen ist, gelten danach ähnliche Anforderungen und Abläufe wie für Spiele der Lizenzligen.

Zu den in der Anfrage thematisierten Ausschreitungen beim Spiel der Bezirksligavereine Germania Walsrode von 1916 e. V. und TuS Celle FC e. V. am 29. April 2011 in Walsrode hat mir die Polizeidirektion Lüneburg berichtet.

Danach hat es bereits im Hinspiel Provokationen zwischen den Fans gegeben. Aufgrund von Erkenntnissen, dass eine Gruppierung „Ultras Celle 1999“ daher das Rückspiel in Walsrode aufsuchen wolle, hatte der gastgebende Verein das Spiel vom

1. Mai 2011 auf den 29. April 2011 vorverlegen lassen.

Darüber hinaus erfolgten frühzeitig zwischen Verein und Polizei abgestimmte Vorbereitungen zur Sicherung des Spiels, welche den Regelungen der o. g. Rahmenkonzeption für Spiele mit einem erhöhten Risiko entsprechen. Insbesondere fanden Absprachen bezüglich der Verlegung des Spieltermins, der Fantrennung und des Ordner- sowie Polizeieinsatzes statt. Der Verein setzte danach zusätzlich zu 8 eigenen noch 20 Ordner eines privaten Sicherheitsdienstes ein. Die Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel führte den Einsatz mit anfangs 26 Beamtinnen/Beamten durch.

Am Spieltag wurden die ca. 60 angereisten Ultras des TuS Celle FC durch einen separaten Kassenbereich in einen eigenen Fanblock gebracht. Im Verlauf des Spiels mussten die zum Teil stark alkoholisierten und aggressionsbereiten Personen mehrfach durch Sicherheitskräfte zu gemäßigtem Verhalten aufgefordert werden.

Nachdem die Aufforderungen nach kurzer Zeit wieder missachtet wurden und u. a. bereits Sitzbänke und eine Bande am Spielfeld beschädigt worden waren, begann das Ordnerpersonal gezielt, einzelne Personen durch Zurückdrängen am weiteren Einwirken auf die Stadioneinrichtung zu hindern. Im weiteren Verlauf entwickelte sich daraus eine körperliche Auseinandersetzung im hinteren Bereich des Gästefanblocks, an der sich alle Ordner des privaten Sicherheitsdienstes beteiligten und die erst durch einschreitende Polizeibeamte beendet werden konnte. Bei der Auseinandersetzung wurden fünf Anhänger des TuS Celle verletzt. Diesbezüglich sind Ermittlungsverfahren gegen Angehörige des privaten Sicherheitsdienstes wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Polizeibeamte wurden nicht verletzt.

Die Gruppierung „Ultras Celle 1999“ war letztmalig 2009 an Gewalttätigkeiten bei einem Fußballspiel beteiligt. Um der Gewaltbereitschaft dieser Gruppe in Bezug auf das Spiel ihrer Mannschaft bei Germania Walsrode zu begegnen, sind aus Sicht der Polizeidirektion die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden. Inwieweit die Ausschreitungen durch persönliches Fehlverhalten des Sicherheitsdienstes bedingt waren, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Unmittelbar nach dem Vorfall hat der Niedersächsische Fußballverband den Fall auf Bitte des Nie

dersächsischen Ausschusses Sport und Sicherheit aufgearbeitet.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Anstrengungen zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen sind unvermindert fortzuführen. Dieses insbesondere, da Personen, die im Zusammenhang mit Fußballspielen Gewalt suchen, den gezielten Maßnahmen von Polizei und Vereinen teilweise ausweichen und unter Abschottung nach außen versuchen, in weniger gut geschützten Bereichen bzw. Zeiten aktiv zu werden.

Der richtige Weg zur Bekämpfung dieser Entwicklung ist eine Kombination und Vernetzung von Maßnahmen der Gewaltprävention und Fanarbeit mit der konsequenten Anwendung aller rechtlich möglichen Maßnahmen von Polizei, Vereinen bzw. Verbänden und den anderen Sicherheitsträgern.

Die Innenministerkonferenz (IMK) und der Deutsche Fußballbund (DFB) bzw. die Deutsche Fußball Liga (DFL) befassen sich seit mehreren Jahren sehr intensiv mit der Problematik.

Ab Dezember 2009 hat Minister Schünemann an mehreren Gesprächen mit Vertretern der IMK, der Sportministerkonferenz, des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit sowie des DFB und der DFL teilgenommen, in denen eine gemeinsame Strategie gegen Gewalt im Fußball erarbeitet wurde. Diese beinhaltet Maßnahmen insbesondere der Fanarbeit und Frühprävention, der Untersuchung und Analyse von Fanverhalten, der Ächtung von Gewalt, der Verbesserung der Sicherheit auf den Reisewegen und Reduzierung des Alkoholkonsums im öffentlichen Personenverkehr sowie des Abbaus von Einsatzbelastungsspitzen der Polizei durch Entzerrung der Spielpläne.

Nachdem Projektgruppen zur Ausgestaltung der verabredeten Maßnahmen Einzelheiten erarbeitet haben, ist mit der Umsetzung zwischenzeitlich begonnen worden.

Die TU Darmstadt hat, auch aufgrund einer Initiative des MI, vom DFB den Auftrag erhalten, eine Studie über „Projekte und Sicherheitsmaßnahmen im Fußball“ zu erstellen, um einen Überblick zur aktuellen Situation von Projekten und Sicherheitsmaßnahmen zu erhalten und auf der Grundlage der Ergebnisse zukünftige Präventionskonzepte gezielt zu erarbeiten.

Darüber hinaus muss es das Bestreben sein, aktuell über die Entwicklungen in den Fußballproblemszenen informiert zu sein sowie Gewalttäter von friedlichen Fußballfans zu separieren.