Protocol of the Session on May 27, 2011

Ich sage Ihnen: Die Akzeptanz für Onshore ist mittlerweile erschöpft. Die Akzeptanzgrenze ist erreicht und überschritten. Sie werden nicht erfolgreich sein, eine Energiewende auf den Weg zu bringen, wenn Sie das gegen den Willen der Menschen machen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Jetzt kommen wir zu der Wortmeldung des Kollegen Tanke von der SPD-Fraktion.

(Jens Nacke [CDU]: Das ist genau das Richtige für das Wochenende!)

Schönen Dank für die Vorschusslorbeeren.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich eben gewundert, dass die CDU-Fraktion bei Herrn Hocker Beifall geklatscht hat. Herr Hocker war gestern wie viele von uns bei der Windenergieveranstaltung. Dort sind die Bedeutung und die Möglichkeiten der Onshorewindenergie herausgestrichen worden. Sie haben sich indirekt für den EEG-Entwurf ausgesprochen und haben gesagt: Das Abschmelzen ist richtig. Während Herr Miesner - - -

(Ulf Thiele [CDU]: Das hat er aus- drücklich nicht! Er hat ausdrücklich die Position unterstützt, die der Wirt- schaftsminister gestern eingenommen hat!)

- Herr Thiele, er hat die Grünen gegeißelt, dass sie sich als Lobbyisten dafür einsetzen, ihre Klientel, die Windenergieerzeuger, weiter mit Boni zu vergüten. Herr Miesner hat sich ausdrücklich dazu bekannt, den SDL-Bonus zu erhalten, was ich ausdrücklich begrüße.

Genauso hat sich gestern in Vertretung von Herrn Sander der zuständige Minister der Landesregierung, Herr Bode, dort geäußert. Er hat sich ausdrücklich dazu bekannt - die Nr. 3 ist in dem Antrag der Grünen genannt worden -, die Degression bei 1 % zu belassen und den Systemdienstleistungsbonus zu erhalten. Zumindest hat sich Herr Hocker im Gegensatz zu seinem Parteifreund geäußert. Aber vielleicht hat der ja nur sozusagen als Regierung gesprochen und sagt dann sozusagen als Partei später etwas anderes.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Grünen trifft in vielen Punkten unsere Auffassung. Wir meinen auch, dass das Ziel von 45 % Stromerzeugung weiterhin aufrechterhalten werden muss, dass wir im Bereich Biogas zu einer Reststoffverwertung kommen müssen und dass wir den überbordenden Maisanbau stoppen müssen. Ich glaube, das sind ganz wichtige Punkte.

Ich will auch darauf hinweisen - Herr Miesner, darin sind Sie mit uns einer Meinung; ich will Sie gern zitieren -, dass Planungssicherheit etwas ganz Wichtiges ist und dass im Hinblick auf die Investitionssicherheit keine abrupten Veränderungen eintreten dürfen. Da muss man natürlich gucken, dass

die Bundesregierung am Ende diesem Anspruch gerecht wird. Wir müssen sowieso genau prüfen, ob das, was hier gesagt wird, dann auch im Gesetz steht.

Ich will hervorheben, dass für uns die dezentrale Erzeugung von Strom - das ist auch in dem Antrag der Grünen beschrieben worden - ein ganz wichtiger Faktor ist. Wir glauben, dass genau dadurch auch der notwendige Netzleitungsausbau minimiert werden kann. Wertschöpfung im ländlichen Raum - ich will damit wieder eine Vokabel von Herrn Miesner aufgreifen - ist genau eine Folge, die sehr positiv zu bewerten ist.

Das hat auch damit zu tun, dass Stadtwerke, Energiegenossenschaften, kommunale Entscheidungsmöglichkeiten gestärkt werden, dass genau diese regionale Wertschöpfung stattfindet und dass es zu mehr Demokratie im Energiesektor kommt, wenn die Stromerzeugungsanteile dezentraler organisiert sind und die Macht der vier großen Monopole durch solch eine konsequente Förderung, die weiter gelten muss, gebrochen werden kann. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Aspekt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

In dem Antrag der Grünen sehe ich ein Defizit, das wir immer wieder erwähnen müssen. Die optimale Nutzung der erneuerbaren Energien ist nur dann möglich, wenn wir die Speichertechnologien wirklich voranbringen und beispielsweise nachts erzeugten Strom so speichern, dass wir ihn zu den Lastzeiten am Tage entsprechend nutzen können. Insofern muss an der Stelle nachgearbeitet werden.

Auch die Zielsetzung in dem Antrag der Grünen, die Solarförderung und den Ausbau der Solarkapazitäten zu verstärken, findet unsere volle Zustimmung.

Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir uns jenseits der Bekundungen, die hier stattgefunden haben - wir haben uns gestern Abend sehr über das gefreut, was Herr Bode zur Frage der Windenergieförderung und was Herr Kollege Hocker zu Onshore gesagt haben -, fragen müssen, ob das am Ende von der Landesregierung auch so vertreten wird oder ob es nur schöne und laue Worte an einem Parlamentarischen Abend gewesen sind.

Insofern freue ich mich auf die Ausschussberatung und auf die abschließende Debatte und Bewer

tung, wenn es dann zur Sache, zur abschließenden Beratung, geht.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, das Wort hat Herr Minister Lindemann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass der Kollege Sander, für den ich hier stehe, Verständnis dafür hat, wenn ich im Hinblick darauf, dass es sich um die erste Lesung handelt, auf einen Redebeitrag der Landesregierung verzichte.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP, bei der SPD und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Mit diesem Thema soll sich der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschäftigen. Möchte jemand das nicht beschließen? - Enthält sich jemand? - Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Der nächste, der 36. Tagungsabschnitt ist vom Dienstag, dem 28. Juni, bis zum Freitag, dem 1. Juli 2011, vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.

Ich schließe die heutige Sitzung und wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt.

Schluss der Sitzung: 16.01 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

noch:

Tagesordnungspunkt 26:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/3635

Anlage 1

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 3 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Antiterrorgesetze in Niedersachsen - Notwendig oder wirkungslos?

In der Bundesrepublik wird aktuell über eine erneute Verlängerung der umstrittenen Antiterrorgesetze gestritten, die nach 2007 nunmehr am 10. Januar 2012 auslaufen. Während CDU/CSU und Bundesinnenminister Friedrich eine weitere Verlängerung der Gesetze fordern, will die liberale Bundesjustizministerin eine konkrete Evaluierung der Einzelmaßnahmen und danach eine Entscheidung treffen. Schon bei dem ersten Evaluierungsbericht des Gesetzes im Juni 2010 kam es zu Streit zwischen Innen- und Justizministerium, auch weil der Bericht keine verfassungsrechtliche Bewertung enthielt, aber dennoch empfahl, alle Gesetze unbefristet weiterlaufen zu lassen und sogar mit einer Zugriffsmöglichkeit auf Schließfächer zu erweitern. Erst der dann kurzfristig beauftragte Staatsrechtler Heinrich Amadeus Wolff von der Europa-Universität Viadrina nahm diese Bewertung vor und kritisierte z. B. den fehlenden Rechtsschutz für Betroffene und die mangelnde Beteiligung der G-10-Kommission des Bundestages bei den Maßnahmen nach den Antiterrorgesetzen. Der Jurist bemängelt in seinem Bericht, „dass außerhalb der Nachrichtendienste und des zuständigen Ministeriums keine Stelle den Vorgang sieht und kontrolliert“.

Die Antiterrorgesetze des Bundes wurden teilweise auch in niedersächsisches Landesrecht überführt, wie z. B. in das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie und warum haben sich nach Auffassung der Landesregierung die einzelnen erweiterten Befugnisse der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde bewährt?

2. Sieht die Landesregierung neben den derzeit geltenden Regelungen noch Schutzlücken im niedersächsischen Sicherheitsrecht, wenn ja, wo bestehen diese, um welche Normen handelt es sich, und was soll gegebenenfalls geändert werden?

3. Wie beurteilt sie die Kritik des Staatsrechtlers Wolff u. a. zu dem ungenügenden Rechtsschutz gegen die Auskunftsverpflichtungen u. a. durch Telemediendienste und Luftfahrtunternehmen, und welche Schlüsse wird sie hieraus für die niedersächsischen Gesetze ziehen?

Auch der niedersächsische Gesetzgeber hat 2004 Konsequenzen aus den Anschlägen vom 11. September 2001 sowie den weiteren Anschlägen gezogen und in Anlehnung an das Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes die gesetzlichen Instrumentarien der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde mit dem Gesetz zur Änderung verfassungs- und geheimschutzrechtlicher Vorschriften vom 27. Januar 2004 fortentwickelt. Insbesondere wurden - wie auf Bundesebene - besondere Auskunftspflichten für Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telemedien- und Telekommunikationsunternehmen sowie der Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers zur Ermittlung der Geräte- und Kartennummer eines aktiv geschalteten Mobiltelefons in das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) neu eingeführt. Zudem wurden im Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) Regelungen zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz aufgenommen, die eine Sicherheitsüberprüfung für Personen vorsehen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen tätig sind.

Diese als besonders sensibel bewerteten Regelungen aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes wurden mit einer Befristung bis zum 2. Februar 2009 (Artikel 6 Abs. 3) versehen. Darüber hinaus wurde eine Überprüfung durch den Landtag auf der Grundlage eines Berichts der Landesregierung vorgesehen (Artikel 4).

Diesem Bericht der Landesregierung vom 6. Juni 2008 (Bericht der Landesregierung vom 6. Juni 2008 nach Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung verfassungs- und geheimschutzrechtlicher Vor- schriften vom 27. Januar 2004 [Nds. GVBl. S. 35] – Drs. 16/341) ist zu entnehmen, dass sich die besonderen Auskunftspflichten von Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telemedien- und Telekommunikationsunternehmen und auch der Einsatz des IMSI-Catchers grundsätzlich bewährt haben. Sie wurden in unterschiedlichen Fallgestaltungen angewendet und haben für die Aufgabenerfüllung neue Ermittlungsansätze und Belege für vermutete Geschehensabläufe erbracht. Auch der Umfang, das Ergebnis und die Kosten der Sicherheitsüberprüfungen, die im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes durchgeführt wurden, können diesem Bericht entnommen werden.

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung am 16. Juli 2008 an den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes überwiesen,

wo er in der Sitzung am 23. September 2008 beraten wurde.

Die positiven Ergebnisse der Überprüfung der 2004 in Niedersachsen eingeführten neuen Maßnahmen aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes haben Anfang 2009 zu der Entscheidung des niedersächsischen Gesetzgebers geführt, diese bewährten Regelungen ohne Befristung weiter gelten zu lassen.