Denn das eine ist dem Charakter nach - hier sitzen ja ein paar Banker - eine Art Zwischenfinanzierung, die dann verzinst an das Landesvermögen zurückfließt. Das andere sind die Steuereinnahmen des Landes, die für das verwendet werden müssen, was das Land dafür zu machen hat: Soziales, Bildung, Polizei usw. Das sind aber zwei getrennte Vorgänge. Auch wenn zufällig beides 600 Millionen Euro sind, hat es nichts miteinander zu tun. Deshalb plädieren wir dafür, das entsprechend der damaligen fast einmütigen Verabschiedung getrennt zu behandeln.
Die Steuereinnahmen, die jetzt auf uns als warmer Regen herniederregnen, werden tatsächlich gebraucht, um die soziale Schieflage, um die vielen Schlaglöcher, die diese Landesregierung hinterlässt, zu stopfen.
Dafür wollen wir sie verwendet haben, nämlich für die Abschaffung der Studiengebühren, für eine bessere Ausstattung der Kommunen, für eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser, für eine Verbesserung des Bildungswesens.
Jetzt zu Herrn Grascha, weil das, was wir vorschlagen, tatsächlich nur einmal ausgegeben wird. Wir wollen diese grundsätzlichen Veränderungen
eben nicht aus einmaligen, zusätzlichen Einnahmen aus den bestehenden Steuergesetzen finanzieren. Wir wollen sie vielmehr aus einer Veränderung der Steuergesetze finanzieren, für die wir Bundesratsinitiativen vorgelegt haben. Jetzt kommt, wie Sie es erwartet haben, der Hinweis auf Vermögensteuer, Großerbensteuer.
- Immer dasselbe, Herr Nacke, weil es immer richtig ist - so lange, bis es durchgesetzt ist. Das ist Ihr Schicksal, Herr Nacke.
Summa summarum: Im Grundsatz ist das, was Sie vorschlagen, okay. Die Verrechnung mit den Steuermehreinnahmen ist sinnwidrig. Das kürzt sich gegenseitig weg. Daher kommt eine Enthaltung bei der Gesamtabstimmung heraus. So ist die Mathematik.
Wie bereits im Ältestenrat angesprochen, besteht der Wunsch, zu Teilen der Beschlussempfehlung nach § 81 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung getrennt abzustimmen. Aus diesem Grund werde ich zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs zunächst die laufende Nr. 1 aufrufen, zu der die Beschlussempfehlung „unverändert“ lautet. Dann stimmen wir wunschgemäß über die drei Unterpunkte der laufenden Nr. 2 einzeln ab, obwohl die Beschlussempfehlung „unverändert“ lautet. Zuletzt stimmen wir dann über die laufenden Nrn. 3 bis 5 ab. Über die Artikel 2 und 3 stimmen wir wie gewohnt insgesamt ab.
Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa. - Unverändert. - Wer möchte zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist so beschlossen.
Buchstabe a Doppelbuchstabe bb. - Unverändert. - Wer stimmt zu? - Wer enthält sich? - Wer stimmt dagegen? - Auch das ist so beschlossen.
Buchstabe b. - Unverändert. - Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Nrn. 3 bis 5. - Wer stimmt der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf insgesamt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Die Stimmenthaltungen! - Meine Damen und Herren, damit ist das Gesetz bei einer Reihe von Enthaltungen so beschlossen worden.
Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabege- setz) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/3636
Herr Kollege, damit das klar ist: Man meldet sich schriftlich an. Ich kann auch gleich zum nächsten Punkt übergehen. Aber Sie haben jetzt das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für uns Sozialdemokraten ist die Vergabe öffentlicher Aufträge nur an tariftreue Unternehmen sinnvoll. Wir wollen ordnungspolitisch, aber vor allem rechtlich alles tun, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Betriebe zu verhindern. Denn wir wollen wieder verlässliche und faire Rahmenbedingungen für alle Beteiligten schaffen. Deshalb bringen wir heute ein neues Tariftreue-
Unser heute vorliegender Gesetzentwurf ist eine unverzichtbare Grundlage für Beschäftigung zu ordentlichen Tarifen und unter anständigen Arbeitsbedingungen. Das ist sozialpolitisch ein Gebot, weil wir bei der Vergabe von Aufträgen aus Steuergeldern eine gute Vorbildfunktion ausüben wollen, meine Damen und Herren.
Wir Sozialdemokraten haben ein großes Interesse daran, den Wettbewerb über Qualität, Innovation und gute Leistung zu regeln. Wir wollen den Firmen den Zuschlag geben, die junge Menschen ausbilden, die den Frauen im Unternehmen Chancengleichheit gewähren, die Betriebsräte als Normalität verstehen - Frau König, das sollten Sie sich merken -, die sich an Tarifverträge und Gesetze halten. Wir wollen vor allem diejenigen, Frau König, für die das alles Normalität ist, mit Aufträgen belohnen.
Darum nehmen wir mit diesem Gesetz Verantwortung wahr. Wir erhöhen die Marktchancen der tariftreuen Unternehmen. Es gibt auch bessere Marktchancen für heimische Unternehmen; denn diese waren oft genug die Leidtragenden bei Submissionen.
Wir bekommen auch mehr Gewerbesteuern in die Kassen. Die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird gestärkt. Daraus resultieren neue Umsätze und neue Arbeitsplätze. Sozialversicherungsbeiträge fließen. Eines Tages wird Papst Benedikt den Segen des Gesetzes erkennen und uns alle selig sprechen, meine Damen und Herren.
Wir werden mit diesem Tariftreuegesetz Lohndumping und illegale Beschäftigung verhindern helfen. Das ist wichtig, weil diese Form des modernen Sklaventums zutiefst menschenverachtend ist und weil es an der Zeit ist, endlich diesen kriminellen Strukturen mit klaren Regeln den Nährboden zu entziehen, meine Damen und Herren.
Dabei haben wir kompetente Partner an unserer Seite. Alle Einzelgewerkschaften des DGB und auch die Handwerksmeister unterstützen diese Ziele nachdrücklich. Herr Kollege Bley als Handwerkspräsident wird Ihnen das sicherlich gerne bestätigen, wenn er einmal eine gute Minute erwischt.
Meine Damen und Herren, wir haben in der Vergangenheit mit dem Vergabegesetz gedanklich immer zuerst Bauleistungen verbunden. Denn diese Branche leidet wie kaum eine andere unter übelsten Verwerfungen. Die Vorkommnisse auf der Landesbaustelle für die JVA Göttingen habe ich Ihnen aus meinem eigenen Erleben geschildert. Mit einem anständigen Tariftreue- und Vergabegesetz, wie wir es Ihnen heute vorlegen, wollen wir genau solche Zustände gar nicht erst entstehen lassen. Solche Firmen gehören vom Markt. Sie dürfen keine Aufträge bekommen, schon gar nicht aus Steuergeldern.
Die Rechtsanwälte haben in der Folge der Göttinger Ereignisse durch das sogenannte Rüffert-Urteil den Kern des alten Landesvergabegesetzes gekippt. Die FDP jubelte damals und forderte sofort die Abschaffung des gesamten Landesvergabegesetzes. Aber das haben wir, Frau König, dann doch noch verhindern und ein Rumpfgesetz erhalten können.