Protocol of the Session on April 14, 2011

1. Ist eine solche Veränderung der Einsatzzahlen wegen Extremwetterereignissen auch in Niedersachsen zu verzeichnen?

2. Ist der niedersächsische Katastrophenschutz auf zunehmende Einsätze wegen Extremwetterereignissen vorbereitet?

3. Wie schätzt die Landesregierung die zahlenmäßige Entwicklung solcher Einsätze für die Zukunft ein?

Ich beantworte die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Eine Auswertung von Schadensereignissen und Katastrophenfällen in Niedersachsen innerhalb des letzten Jahrzehnts zeigt kein einheitliches Bild über Veränderungen von Unwettererscheinungen.

Die häufigsten Einsätze haben sich danach durch Hochwassersituationen ergeben. Dies betrifft immer wieder die größeren Flüsse in Niedersachsen, wie Elbe, Weser, und gerade das Leineeinzugsgebiet. Gründe für diese Hochwasser sind allerdings unterschiedlich.

Die schadensreichsten Auswirkungen erreichten Winterhochwasser, die durch schnelle und intensive Schneeschmelze, verbunden mit starken Regenfällen, ausgelöst wurden. Hier ist insbesondere das Leineeinzugsgebiet betroffen. Die starken Zuflüsse aus dem Harz sorgen immer wieder für angespannte Lagen. Die Rückhaltemöglichkeiten, wie Talsperren oder das Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden, haben die schlimmsten Auswirkungen verhindert.

Die Einzugsbereiche von Weser und Elbe liegen außerhalb von Niedersachsen, sodass Einflüsse von Unwettererscheinungen aus anderen Bundsländern (Hessen und Thüringen) oder anderen Staaten (Tschechien) starke Auswirkungen in Niedersachsen haben können. Hier sind häufig außergewöhnliche Wetterlagen die Ursache, die sich auch im Sommerhalbjahr ereignen. Dies hat sich besonders in den Jahren 2002 und 2006 gezeigt, als die Elbe weit über ihre Ufer trat. In den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg wurde der Katastrophenfall festgestellt. Allein 2006 wurden in diesen Bereichen etwa 18 000 Helferinnen und Helfer aus nahezu allen Einsatzorganisationen einschließlich der Bundeswehr eingesetzt.

Auch aus Anlass von weiteren Schadensereignissen, wie z. B. das Hochwasser nach Starkregenfällen im August 2010 in Stadt und Landkreis Osnabrück, waren unter Beteiligung der Katastrophenschutzbehörden ausreichend Hilfskräfte zeitgerecht vor Ort.

Die Einsätze im Zusammenhang mit Stürmen, Orkanen oder lokalen Windhosen beschäftigten zumindest kurzzeitig eine nicht unerhebliche Zahl von Kräften. Allerdings entziehen sich Großschadensereignisse durch Stürme und Orkane weitgehend aussagekräftigen Vorhersagen und Prognosen. Zu erwähnen ist der Orkan Kyrill, der im Januar 2007 mit Böen zwischen 110 und 140 km/h über Deutschland und Europa hinwegfegte. Viele kleine und mittlere Einsatzlagen wurden von den örtlichen Einsatzkräften bewältigt. Niedersachsen blieb von katastrophalen Auswirkungen verschont; die Schäden in anderen Bundesländern waren ungleich höher. In der Vergangenheit wurde ein Trend zur Zunahme der Sturmhäufigkeit in den niedersächsischen Wäldern beobachtet. Der erfolgreich eingeleitete Waldumbau durch Misch- und Laubwaldvermehrung, standortgerechte Baumartenwahl, Kompensationskalkung und Waldbau auf Grundlage der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft hat zu einer deutlichen Verbesserung des Pflegezustandes, des Strukturreichtums und der Stabilität in den niedersächsischen Wäldern geführt.

Die Anzahl der Waldbrände und die Waldbrandfläche sind seit den niedersächsischen Großschadensereignissen Mitte der 70er-Jahre rückläufig. Dieser Trend ist unabhängig von einzelnen statistischen Schwankungen in trockeneren Jahren festzustellen. Die Gründe für diese positive Entwicklung sind vielschichtig und begründen sich sowohl in einer verbesserten Waldbrandvorsorge als auch in einer effektiven frühzeitigen Waldbrandbekämpfung, durch die Großbrände und Folgebrände bisher verhindert werden konnten. Ein neu eingeführtes automatisiertes Waldbrandfrüherkennungssystem wird die Sicherheit vor Waldbränden weiter erhöhen.

Mit einer Zunahme der winterlichen Niederschläge aufgrund des Klimawandels bzw. der Anzahl der Winterstürme und von Tagen mit extrem hohen Windgeschwindigkeiten steigt das Risiko „größerer“ Schäden durch Extremwetterlagen. In diesem Zusammenhang können die Anforderungen an die zur Katastrophenbekämpfung erforderlichen Ressourcen steigen. Hierzu wird auch in Zukunft auf die Vielzahl der haupt- und ehrenamtlichen Kräfte in den Katastrophenschutzbehörden, Hilfsorganisationen einschließlich des THW, der Feuerwehren und der Bundeswehr zurückgegriffen werden müssen. Diese Menschen haben im Schadens- und Katastrophenfall durch ihren engagierten und uneigennützigen Einsatz Großes geleistet. Hierfür

spricht ihnen die Landesregierung noch einmal ihren ausdrücklichen Dank aus.

Der Katastrophenschutz obliegt grundsätzlich den Landkreisen und kreisfreien Städten (Katastro- phenschutzbehörden). Das Land stellt für diese Aufgabe Rahmenbedingungen auf, die in veränderten Situationen auch angepasst werden müssen. Von besonderer Bedeutung sind die Unterstützung des Ehrenamtes sowie die Durchführung von Katastrophenschutzübungen. Die Katastrophenschutzbehörde trifft die für die Katastrophenbekämpfung in ihrem Bezirk erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen. Dazu untersucht die Katastrophenschutzbehörde u. a., welche Katastrophengefahren in ihrem Bezirk drohen. Die Bestandsaufnahme der möglichen Gefahrenquellen und ihre Auswertung sind Grundlage für die Vorbereitung der Katastrophenbekämpfung. Seit jeher sind auch die Gefahren von Unwettern Grundlagen für entsprechende Vorbereitungsplanungen.

Hinzuweisen ist auch auf die Tätigkeit der Regierungskommission „Klimaschutz“ unter der Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Im Rahmen der Entwicklung von Handlungsstrategien für Niedersachsen werden dabei auch der Katastrophenschutz und Unwettererscheinungen (Orkane, Schneenotfälle, Sturmfluten etc.) in die Überlegungen einbezogen. Zurzeit beginnen die Arbeiten zur Weiterentwicklung der niedersächsischen Anpassungsstrategie an den Klimawandel unter Federführung des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Eine umfassende Strategie der Landesregierung soll in Kooperation mit allen betroffenen Ressorts entwickelt werden.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 8 der Abg. Ralf Briese und Enno Hagenah (GRÜNE)

Macht sich Minister Bode zum Spielball der Glücksspielindustrie?

Über die Zukunft des Glücksspielmarktes wird derzeit in der Bundesrepublik mit sehr viel Einsatz und harten Bandagen gestritten. Einschlägige Suchtexperten warnen vor der Öffnung bzw. Liberalisierung des Glücksspielmarktes, weil sie ein starkes Anwachsen der Glücksspielwerbung befürchten und, damit einhergehend, auch einen Anstieg der Spielsucht. Zwar sind im Bereich der Sportwetten die Zahlen von Spielsüchtigen eher gering, aber es ist in der

Forschung bisher ungeklärt, ob Sportwetten ein Einstieg in das viel stärker Sucht induzierende Automatenspiel sein können. Zudem wird von namhaften Juristen befürchtet, dass mit einer Öffnung im Sportwettenmarkt auch das staatliche Lottomonopol fällt. Auch diesen lukrativen Markt hat das Wettgewerbe im Visier. Es geht beim Glücksspiel um einen Milliardenmarkt, und dementsprechend wird insbesondere von den dort aktiven Unternehmen um politische Einflussnahme gerungen.

Der Wirtschaftsjurist und Glücksspielexperte Adams wirft der Glücksspielindustrie ein unmoralisches Geschäft mit der Sucht vor. Auch die einschlägigen Sozialverbände warnen ausdrücklich vor einer Liberalisierung des Glücksspieles. Laut Medienberichten hat der „König der Spielautomaten“, Herr Gauselmann, zugegeben, dass die Glücksspielindustrie mit halblegalen und illegalen Tricks kämpft, indem sie z. B. jahrelang gestückelte Spenden an verschiedene im Bundestag vertretene Parteien überwiesen hat. Die FDP hat beispielsweise über einen längeren Zeitraum über 70 000 Euro von Gauselmann erhalten. Der bekannte Korruptionsexperte der Süddeutschen Zeitung Leyendecker schreibt in einem Kommentar vom 19. Februar 2011, dass nicht alles, was nicht strafbar ist, deshalb auch korrekt sei. Die Nichtregierungsorganisation Transparency, die sich gegen versteckte Einflussnahme von Lobbygruppen engagiert, findet die Vorgänge um Gauselmann und seine Parteispenden „haarsträubend“.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode hat in dieser „heißen Phase“ der Auseinandersetzung um die Zukunft des Glücksspielmarktes nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel auf einer Lobbyveranstaltung der Glücksspielbranche auf Sylt teilgenommen. (Sause auf Sylt - Der Spiegel Nr. 14 2011 Seite 79). Auf der Veranstaltung sind offenkundig nur Befürworter der Glücksspielliberalisierung zu Wort gekommen. Finanziert wurde die Veranstaltung von SPONSORs, Deutschlands führendem Sportwirtschaftsmagazin. Die Übernachtung auf der beliebten und als mondän geltenden Ferieninsel Sylt wurde dem Minister vom Veranstalter bezahlt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum hat der niedersächsische Wirtschaftsminister die Übernachtung auf Sylt nicht als Dienstreise behandelt, um damit seine politische Unabhängigkeit und die der Landesregierung gegenüber dem Veranstalter zu demonstrieren?

2. Wie hoch waren die geldwerten Vorteile, die der Minister durch die kostenlose Übernachtung und die kostenlose Verpflegung oder gegebenenfalls weitere Präsente bzw. Vergünstigungen vonseiten der Veranstalter auf Sylt erhalten hat?

3. Welche verschiedenen massiven Überzeugungsversuche der Glücksspielindustrie für ei

ne Liberalisierung des Glücksspielmarktes und gegen eine weitere Regulierung im Bereich des Automatenspieles sind der Landesregierung insgesamt aus den vergangenen zwölf Monaten bekannt geworden, und wie bewertet sie dieses Vorgehen?

Wirtschaftsminister Jörg Bode hat vom 31. März bis 1. April 2011 auf Einladung des Sportwirtschaftsmagazins SPONSORs an der Tagung „Sylter Impulse“ zum Thema „Ökonomische Potenziale der Liberalisierung des Sportwetten- und OnlinePoker-Marktes“ auf Sylt teilgenommen, deren Schirmherren Christian von Bötticher, Landesvorsitzender CDU Schleswig-Holstein, und Wolfgang Kubicki, Vorsitzender FDP-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein, waren.

Wirtschaftsminister Bode ist bekanntlich von der Landesregierung beauftragt, gemeinsam mit der Staatskanzlei die Verhandlungen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag zu führen.

Er hat als Referent an der Podiumsdiskussion über den Glücksspielstaatsvertrag teilgenommen. Weitere Referenten waren u. a. Professor Michael Rotert (Vorstandsvorsitzender Verband der deut- schen Internetwirtschaft), Joachim Stephan (Part- ner Boston Consulting Group), Dr. Jens Müffelmann (Geschäftsführer Elektronische Medien Axel Springer AG), Marc Schröder (Geschäftsführer RTL interactive GmbH) und Dr. Michael Vesper (Generaldirektor DOSB).

Eine Übernachtung auf Sylt war aufgrund des angekündigten Programmablaufs und Zeitplanes der Veranstaltung notwendig und deshalb von vornherein seitens des Ministers eingeplant. Minister Bode hat in eigener Verantwortung auf der Grundlage des geltenden Rechts nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entschieden, dass der Veranstalter die Kosten für seine dienstlich erforderliche Hotelübernachtung (inklusi- ve Verpflegung) zu übernehmen hat. Bei dieser Entscheidung wurden die einschlägigen Vorschriften des Landes beachtet. Die Verwaltungsvorschriften zu § 10 des Ministergesetzes vom 22. Mai 2007 und Nr. 8.1 der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) vom 16. Dezember 2008 gestatten - auch vor dem Hintergrund des Haushaltskonsolidierungsbedarfes des Landes -, Haushaltsausgaben nicht ohne Not dort tätigen zu müssen, wo sie guten Gewissens durch Sponsoring von dritter Seite vermieden werden könnten. Hierbei ist ein individuelles verantwortungsbewusstes Handeln des einzelnen Regie

rungsmitgliedes im jeweiligen Einzelfall gefordert. In jedem Fall muss ausgeschlossen werden, dass durch die Zuwendung in irgendeiner Weise Einfluss genommen werden kann auf amtliches oder Regierungshandeln oder ein solcher Eindruck entsteht. Wer die Debatte um den bisherigen und neuen Glücksspielstaatsvertrag verfolgt hat, kennt die Position des Wirtschaftsministers, die er seit Jahren zu diesem Thema vertritt. Deshalb ist der Gedanke abwegig, dass sich der Wirtschaftsminister durch die Übernahme der Hotelkosten für eine Übernachtung durch den Veranstalter in seiner Überzeugung beeinflusst gelassen bzw. befangen gemacht haben könnte im Sinne einer Begünstigungshandlung oder auch nur Befangenheit.

Gemäß Nrn. 8.1.2.2 und 8.1.2.5 der Antikorruptionsrichtlinie sind Sponsoringmaßnahmen vollständig und abschließend aktenkundig zu machen sowie zusätzlich mit einem Wert ab 1 000 Euro im Einzelfall in dem auf die Annahme folgenden Kalenderjahr zu erfassen und dem Ministerium für Inneres und Sport zur Veröffentlichung im Internet auf der Seite des Finanzministeriums zuzuleiten. So ist gewährleistet, dass die Öffentlichkeit von den Einzelheiten des Sponsorings erfährt.

Weitere, über die Hotelkosten hinausgehende geldwerte Vorteile, insbesondere ein Honorar für seinen Vortrag, hat Wirtschaftsminister Bode nicht erhalten. An dem für Freitag, den 1. April 2011, angebotenen Golfkurs/-spiel hat er nicht teilgenommen; vielmehr ist er am Freitag abgereist und hat sich seinen (weiteren) Amtsgeschäften in Niedersachsen gewidmet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie bereits der Einleitung zu entnehmen ist, war für Minister Bode sein Aufenthalt auf Sylt aufgrund seiner Beauftragung innerhalb der Landesregierung für die Verhandlungen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag sowie seiner aktiven Teilnahme an der Podiumsdiskussion und dem weiteren anschließenden Meinungsaustausch zwischen den Teilnehmern zweifelsfrei ein Dienstgeschäft. Die Kosten für die notwendige Übernachtung und Verpflegung sollte aus den einleitend genannten Gründen der Veranstalter übernehmen.

Zu 2: Die exakte Höhe der Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind der Landesregierung nicht bekannt. Laut Auskunft auf der Internetseite des Hotels betrugen die Kosten für ein entsprechendes Hotelzimmer 250 Euro/Übernachtung. Ob der Veranstalter Sonderkonditionen ausgehandelt

hat, ist hierbei nicht bekannt. Auch sind die Kosten für das Abendessen für Minister Bode nicht bekannt. Da es sich um ein übliches Essen eines Hotels seiner Kategorie handelte, ist aber davon auszugehen, dass sich die Kosten für Übernachtung und Verpflegung auf insgesamt unter 500 Euro belaufen.

Zu 3: Massive Überzeugungsversuche der Glücksspielindustrie für eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes in den vergangenen zwölf Monaten sind der Landesregierung nicht bekannt. Selbstverständlich hat es allerdings in den Verhandlungsphasen vielfältige Stellungnahmen u. a. der Sportverbände, des DOSB, von Lotterieunternehmen, Sportwettenanbietern, gewerblichen Spielvermittlern, Wohlfahrtsverbänden sowie öffentlichen und privaten Medienanbietern gegeben. Dies hat die Landesregierung stets als angemessene Interessenvertretung, wie sie in jeder politischen Diskussion üblich ist, empfunden und angesehen.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 9 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Zwischen positiver Bezugnahme und drastischer Ablehnung - Welches Verhältnis hat die Landesregierung zum Werk von Karl Marx?

In den vergangen Monaten gab es seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wiederholt eine positive Bezugnahme auf den Philosophen und Theoretiker der politischen Ökonomie Karl Marx. So findet sich bereits auf Seite 1 des „Berichts zur Evaluation der Studienbeiträge gemäß § 72 Abs. 7 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes“ (Drs. 16/2660) eine positive Bezugnahme auf Marx’sche Aussagen aus der „Kritik des Gothaer Programms“ von 1875. In der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur am 28. März 2011 bezog sich Staatssekretär Dr. Lange ebenfalls positiv auf diese Aussagen von Karl Marx. Ausgelassen wird dabei jedoch der Bezugspunkt der marxschen Kritik auf „die heutige Gesellschaft (und man hat nur mit der zu tun) “, der dem vorhergehenden Absatz der Abhandlung zur selben Schriftstelle zu entnehmen ist (vgl. Marx:, „Kritik des Gothaer Programms“, 1875, MEW 19, Seite 30).

Alles andere als positiv sind demgegenüber die Aussagen der Landesregierung zum Werk von Karl Marx in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Fragestellers (Drs. 16/3171). Darin heißt es auf Seite 6: „Das Werk von Karl Marx kann nicht in seiner Gesamtheit als extremistisch eingestuft werden. Jedoch ist den Marx’schen

Werken neben der wissenschaftlichen Komponente auch eine ideologische Dimension eigen.“ Folglich ist die Landesregierung der Auffassung, dass bestimmte Teile des Werks von Karl Marx „extremistisch“ seien, und unterscheidet deshalb hilfsweise zwischen dem Wissenschaftler Marx und dem Ideologen Marx.

Ich frage die Landesregierung:

1. Handelt es sich bei dem von ihr wiederholt verwendeten Marx-Zitat um eine wissenschaftliche oder eine ideologische Aussage? Wie begründet sie diese Einstufung?

2. Anhand welcher Kriterien beurteilt sie, ob einem wissenschaftlichen Werk auch eine ideologische Dimension eigen ist?

3. Welche Werke von Karl Marx stuft sie als „extremistisch“ ein?