Die Einführung einer strikten Konnexität zwischen Bund und Kommunen käme nach der Föderalismusreform II einige Jahre zu spät. Aufgaben können zukünftig vom Bund nicht mehr direkt auf die kommunale Ebene übertragen werden. Vielmehr ist es dem Bund nur gestattet, Aufgaben an das Land zu delegieren. Es obliegt dann dessen Entscheidungsspielraum, die Aufgaben an die kommunale Ebene weiterzugeben. Landesintern wiederum stellt Artikel 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung sicher, dass den Kommunen durch Gesetz Aufgaben nur dann übertragen oder zugewiesen werden, wenn gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden. Für eine bundesrechtliche Konnexitätsregelung besteht demnach kein Bedarf mehr.
Zu 3: Derzeit beteiligt sich der Bund gemäß § 46 a SGB XII mit einem prozentualen Anteil an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung); Datengrundlage sind die Nettoausgaben des Vorvorjahres. Für das Haushaltsjahr 2011 beträgt die Bundesquote 15 % und ab dem Haushaltsjahr 2012 16 %.
Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch hat der Bund in einer Protokollerklärung zugesagt, die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung in drei Schritten bis zum Jahr 2014 vollständig zu übernehmen. Der Anteil des Bundes soll danach für 2012 45 %, für 2013 75 % und ab 2014 100 % betragen. Eine bundesgesetzliche Regelung steht noch aus. Der Bund ist dabei im Vermittlungsverfahren bundesweit von folgenden Daten ausgegangen.
Auf der Grundlage der unterstellten Gesamtausgaben der Grundsicherungen des Vorvorjahres wurden für das Jahr 2012 Gesamtausgaben in Höhe von 4 193 Millionen Euro, für 2013 von 4 500 Millionen Euro und für 2014 von 4 812 Millionen Euro unterstellt.
Im Vergleich zur bisher vorgesehenen Bundesbeteiligung von 16 % der Gesamtausgaben erhöht sich der Anteil des Bundes damit schrittweise bis 2014 um 4 042 Millionen Euro. Hierauf nimmt die Mündliche Anfrage Bezug.
gen zu erwarten, wobei aktuell für das Jahr 2009 vorliegenden Daten mit einer Steigerungsrate von ca. 7 % pro Jahr fortgeschrieben worden sind:
Danach betragen die geschätzten Gesamtausgaben der Grundsicherung in 2012 460 Millionen Euro, in 2013 494 Millionen Euro und in 2014 528 Millionen Euro. Die landesweite Entlastung liegt in 2012 bei 133 Millionen Euro, in 2013 bei 291 Millionen Euro und in 214 bei 444 Millionen Euro.
In Niedersachsen ist hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung das Quotale System mit seinen Besonderheiten zu berücksichtigen.
Bei dem Quotalen System handelt es sich um ein Finanzierungssystem, bei dem sich der überörtliche Träger der Sozialhilfe sowie die örtlichen Träger der Sozialhilfe gegenseitig an den Ausgaben der jeweils anderen Seite beteiligen. Dadurch wird bewirkt, dass Ausgaben gemeinsam getragen werden und von Ausgabeminderungen bzw. Einnahmen gemeinsam profitiert wird.
Die Erstattungen des Bundes für die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würden von daher nach der Funktionsweise des Quotalen Systems beiden Partnern des Quotalen Systems zugutekommen.
Es ist gleichwohl geplant, dass die Entlastung der örtlichen Träger der Sozialhilfe durch die sukzessive Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis zur Höhe der tatsächlich von diesen zu tragenden Kosten möglichst ungeschmälert erhalten bleiben soll. Diese Position hat das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden am 30. März 2011 auch bereits schriftlich bestätigt.
Es besteht weiterhin Einvernehmen, dass diese Wirkung durch eine entsprechende Anpassung der Quoten erreicht werden soll. Um Quotenänderungen zugunsten der Kommunen auszulösen, bedarf es grundsätzlich eines entsprechenden Antrages der Kommunen.
Um deutlich zu machen, dass das Land entschlossen ist, die Kommunen entsprechend zu entlasten, wurde den kommunalen Spitzenverbänden gegenüber schriftlich erklärt, dass entsprechende Anträge der Kommunen auf Veränderung der Quoten entbehrlich sind und generell als gestellt gelten.
Weitergehende, konkrete Schritte sind erst möglich, wenn die aktuellen Abrechnungsdaten der Kommunen vorliegen. Der Stichtag für die Vorlage dieser Daten ist der 30. April 2011.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 2 der Abg. Roland Riese und Christian Grascha (FDP)
In welcher Weise motiviert und unterstützt das Land Niedersachsen das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen?
Am 6. April findet der „Nationale Tag der älteren Generation“ statt. An diesem Tag werden die Verdienste und die Lebensleistung älterer Menschen in den Vordergrund gerückt und gewürdigt. Gerade ältere Menschen erbringen umfängliche ehrenamtliche gemeinnützige Tätigkeiten. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung haben ältere Menschen immer mehr Zeit, sich mit ihrem Engagement in Familie und Gemeinschaft einzubringen.
1. Welche Möglichkeiten bietet das Land Niedersachsen den Seniorinnen und Senioren, sich ehrenamtlich zu betätigen?
2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich das umfängliche ehrenamtliche Engagement vieler älterer Menschen, das beispielsweise in Vereinen, Wohlfahrtsverbänden und Kirchengemeinden gelebt wird, durch verschiedene Initiativen, beispielsweise der Seniorenservicebüros, erweitert hat?
3. Wie werden sich nach Ansicht der Landesregierung ab dem 1. Juli 2011 die Freiwilligenprogramme für ältere Menschen in Niedersachsen im Verhältnis zum Bundesfreiwilligendienst darstellen?
Engagement und Freiwilligenarbeit sind Grundlagen für das Gemeinwesen und die demokratische Gesellschaft. Bürgerschaftliches Engagement stärkt den sozialen Zusammenhalt gerade auch zwischen den Generationen. Bürgerschaftliches Engagement dient auch zur Identifikation von Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Gemeinde. Das aktive Mitgestalten macht sie zu Akteurinnen und Akteuren im politischen Prozess auch außerhalb der politischen Gremien.
Niedersachsen ist das Musterland des ehrenamtlichen Engagements. Das belegt der Freiwilligensurvey 2009 des Bundes. Die Studie1 zur Entwick 1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Freiwilligensurvey 2009, erhoben von tns infratest sowie die
lung des ehrenamtlichen Engagements zeigt in Niedersachsen, dass 41 % aller Niedersachsen ab 14 Jahren freiwillig und ehrenamtlich aktiv sind. Das sind 2,8 Millionen Menschen.
Mehr als 480 Millionen Stunden2 werden in jedem Jahr ehrenamtlich in Sportvereinen, in karitativen Einrichtungen, bei der freiwilligen Feuerwehr, im Sozial- und Kulturbereich, im Umwelt- und Naturschutz oder in Nachbarschaftsinitiativen geleistet.
Niedersachsen hat damit in zehn Jahren seine Engagementquote um zehn Prozentpunkte steigern können. Dies ist der höchste Zuwachs aller Bundesländer.
Wir sind stolz auf die Menschen, die ihre Zeit und Kraft, ihr Wissen und ihre Kreativität für andere einsetzen und so zu einem besseren Miteinander in unserer Gesellschaft beitragen.
Die Engagementquote bei den über 60-Jährigen liegt aktuell bei 37 %. Das liegt zwar leicht unter dem niedersächsischen Durchschnittswert. Die Erweiterung des Engagements in dieser Altersgruppe seit 1999 fällt mit einem Plus von 15-Prozentpunkten jedoch weit überdurchschnittlich aus.
Die Studie weist zudem für die Gruppe der älteren Menschen zwei Entwicklungen aus: ein wachsendes Potenzial zum freiwilligen Engagement bei bisher nicht Engagierten, d. h. also mehr neue Freiwillige. Und die bisherigen Freiwilligen sind bereit, ihr Engagement noch auszudehnen.
Bürgerschaftliches Engagement benötigt insbesondere gute Rahmenbedingungen, öffentliche Aufmerksamkeit, Wertschätzung und eine lebendige Anerkennungskultur. Ziel der Landesregierung ist es, die schon bestehende Kultur der Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements weiter auszubauen. Darauf werde ich noch eingehen.
Unser Ziel in der Engagementpolitik ist es, Bewährtes zu erhalten und gleichzeitig neue Formen des Engagements verstärkt zu unterstützen. Die Niedersächsische Landesregierung hat mit ihrer bisherigen Förderpraxis wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen, damit die Chancen und Möglichkeiten des demografischen Wandels genutzt werden können.
Landesstudie Niedersachsen zum Freiwilligensurvey 2009: tns infratest, Zivilgesellschaft und freiwilliges Engagement in Niedersachsen 1999 - 2004 - 2009, München 2010 2 Prognos AG, AMB Generali Holding AG (Hg.), EngagementAtlas 09 - Daten. Hintergründe. Volkswirtschaftlicher Nutzen, Berlin/Aachen 2009
Zu 1: Die älteren Menschen sind Teil der Gesellschaft. Keine Generation ist verzichtbar: Wir brauchen die Ideen der Jüngeren, ihre Dynamik, ihren Schwung, ihre Risikofreude, ihren Drang nach Veränderung ebenso wie wir den Rat, die Erfahrungen und die Kompetenzen der Älteren benötigen.
Wo Jung und Alt sich begegnen, wo sie gemeinsam etwas schaffen, dort wachsen auch Verständnis und eine neue Solidarität der Generationen, dort entsteht eine neue soziale Energie.3
Das Land Niedersachsen bietet viele Möglichkeiten für alle Menschen, sich zu engagieren. Ältere Menschen engagieren sich in vielen Bereichen, z. B. in Sportvereinen, der Altenhilfe, im Bereich Schutz von Umwelt und Natur, in kulturellen Einrichtungen, in der Kommunalpolitik, der freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder als ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen, in Kindertagesstätten und in Schulen, in Selbsthilfegruppen, Mehrgenerationenhäusern, Freiwilligenagenturen oder Seniorenservicebüros.
Die folgenden Beispiele zeigen, dass gerade ältere Menschen die angebotenen Landesprogramme gut annehmen und bereit sind, ihre Erfahrungen, Kompetenzen und Kenntnisse zum Wohle des Gemeinwesens einzubringen.
Mit der Förderung von Freiwilligenagenturen wird das Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebot auf kommunaler Ebene beträchtlich erweitert und damit der Zugang zum Engagement erleichtert. Freiwilligenagenturen sind ein zentrales lokales Standbein niedersächsischer Engagementpolitik. Mithilfe der in den letzten Jahren aufgestockten Landesförderung für Freiwilligenagenturen ist es gelungen, die Zahl der geförderten Freiwilligenagenturen von 11 im Jahre 2005 auf 41 im Jahre 2010 zu erhöhen und dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung in Niedersachsen auf aktuell 60 näher zu kommen.
Gute Beispiele für die Vielfalt der Angebote insbesondere auch unter dem generationenübergreifenden Ansatz sind: Nachbarschaftshilfen, Besuchs- und Betreuungsdienste, Wunschgroßeltern, Leselernhelferinnen und Lesehelfer, Ausbildungspatenschaften usw. Ehemalige Managerinnen und Manager beraten als Seniorexpertinnen und Senior
3 Auszug aus dem 4. und 5. Leitsatz für eine moderne Seniorenpolitik in Niedersachsen - Altern als Chance
experten junge Unternehmen bei deren Existenzgründung und deren Startphase. Auf der anderen Seite unterstützten jüngere Menschen die Älteren z. B. im Umgang mit dem Computer.
Ein weiteres Angebot, dass junge und ältere Menschen einander näherkommen, ist der vom Land initiierte Tag des Generationendialogs. Ziel ist es, beiden Generationen, die längst nicht mehr so viel Zeit miteinander verbringen wie früher, die Möglichkeit zu geben, miteinander zu sprechen, sich mehr kennenzulernen, toleranter zu werden und andere Lebensentwürfe so zu akzeptieren, wie sie sind. In den insgesamt vier geplanten Veranstaltungsreihen (je eine Veranstaltung pro ehemaligen Regierungsbezirk) haben Schülerinnen und Schüler zwischen 16 und 17 Jahren und Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, zu diskutieren und sich zu ihren eigenen Erfahrungen auszutauschen.
Die zentrale Eröffnungsveranstaltung hat am 17. September 2010 in Hannover stattgefunden. Die zweite Veranstaltung fand am 12. April 2011 in Osnabrück statt. Beide Veranstaltungen waren sowohl hinsichtlich der Teilnehmerzahlen als auch hinsichtlich der inhaltlichen Gespräche in den Arbeitsgruppen und im Plenum sehr erfolgreich.
Im Jahre 2006 wurde mit dem Projekt „Engagement-Lotsen für Ehrenamtliche in Niedersachsen“, kurz ELFEN, begonnen. In Zusammenarbeit mit Kommunen, lokalen Einrichtungen und ausgewählten Bildungsträgern werden unter dem Dach der Freiwilligenakademie Niedersachsen engagierte Bürgerinnen und Bürger zu Engagement-Lotsen qualifiziert. Sie nehmen eine Mentoren- und Multiplikatorenfunktion wahr, um ehrenamtliche Arbeit vor Ort zu unterstützen und neue Impulse zu geben. Bis Anfang 2011 wurden rund 250 ELFEN ausgebildet, die in über 80 Städten und Gemeinden bei der Förderung des lokalen Engagements tätig sind. 70 % der ELFEN sind älter als 50 Jahre.4
Seit 2008 fördert das Land den Aufbau eines Seniorenservicebüros (SSB) pro Landkreis und kreisfreier Stadt. Die Büros bauen ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern auf. Mit ihrer Arbeit unterstützen sie gezielt die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit älterer Menschen. Außerdem werden Kenntnisse und Fähigkeiten älterer Menschen gestärkt und ihnen Angebote unterbreitet, sich