Protocol of the Session on April 13, 2011

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Inhalte dieses Gesetzentwurfs sind, glaube ich, bereits hinlänglich beschrieben worden. Das Hohe Haus weiß, worum es geht. Leider gibt es in dieser Welt auch säumige Zahlerinnen und Zahler. Dann ist es manchmal ein sehr mühsames und aufwendiges Verfahren, das Geld wieder einzutreiben. Aber der Staat muss da zu seinem Recht kommen. Der ordentliche Rechtsweg muss eingehalten werden. Es muss zu einem gerechten Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern kommen. Ich glaube, das ist in diesem Gesetzentwurf im Großen und Ganzen vernünftig gelungen. Das haben auch alle Rednerinnen und Redner gesagt.

Herr Adler hat es angesprochen: Knifflig waren eigentlich nur zwei Fragen. Erstens betraf das die Frage, wann der Staat bei einem säumigen Schuldner und einer säumigen Schuldnerin das Betretungsrecht hat. Dazu haben wir jetzt eine, wie ich finde, sehr vernünftige Regelung gefunden.

Die Frage, die sich mir in der Gesetzesberatung immer stellte, war, ob es gerade beim Eintreiben

von Schulden in der Praxis tatsächlich die Konstellation gibt, dass Gefahr im Verzug ist und die richterliche Anordnung nachträglich beantragt werden muss. Ich habe Zweifel, ob man diese Befugnis beim Eintreiben von Schulden überhaupt braucht. Aber das Ministerium hat gesagt, in wenigen Einzelfällen kann es vielleicht dazu kommen, dass der Schuldner z. B. auf dem Sprung auf die Bahamas ist, sodass dann vielleicht Gefahr im Verzuge ist. Das wollen wir nicht zulassen. Insofern sind wir mit der entsprechenden Regelung einverstanden.

Dass zukünftig das beschlagnahmte Gut im Internet versteigert werden kann, ist natürlich sinnvoll. Das Internet spielt ja in diesem Landtag als neue Kommunikations- und auch Versteigerungsplattform eine große Rolle.

Nun zum zweiten kniffligen Punkt, zum Titularrecht. Auch meine Fraktion sieht dieses in meinen Augen sehr überkommene und vorkonstitutionelle Recht sehr kritisch. Der Grund für dieses Recht hat sich historisch erledigt. Als es 1922 erlassen worden ist, war der Sinn, den Sparkassen die Herausgabe günstigerer Kredite zu ermöglichen. Die Versorgung der Bevölkerung mit günstigeren Krediten ist ohne Frage ein ehrenwertes und vernünftiges Ziel. Vor diesem Problem stehen wir aber heute nicht mehr, wie jeder und jede weiß. Wir sind in einer Phase des Niedrigzinses. Kredite sind momentan unglaublich günstig. Wir haben auf diesem Sektor auch einen starken Wettbewerb, und zwar nicht nur einen nationalen, sondern auch einen internationalen Wettbewerb.

Wir haben ein funktionierendes Drei-Säulen-Modell. Von daher erschließt sich einem schlicht und ergreifend nicht mehr, warum diese Sonderprivilegierung weiter bestehen bleiben soll, die ja verfassungsrechtlich bedenklich ist. Es ist ja nicht nur so, Herr Adler, dass andere Sparkassen da benachteiligt werden, sondern z. B. auch Genossenschaftsbanken, die ebenfalls auf dem Markt sind, werden dadurch benachteiligt. Insofern hätte sich die Mehrheit in diesem Haus wirklich einen großen Gefallen getan, wenn man gesagt hätte: Das Titularrecht hat sich erledigt, wir brauchen es heute nicht mehr, deswegen streichen wir es mit einer Übergangsfrist aus dem Gesetz heraus. Hinzu kommt ja noch, dass es jetzt den Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht gibt. Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass das mit Artikel 3 gar nicht zu vereinbaren ist, dass das wettbewerbsverzerrend und gleichheitswidrig ist, dann werden wir das Gesetz in Kürze wieder ändern müssen.

Insofern: Es handelt sich um ein überkommenes Instrument, es ist verfassungsrechtlich bedenklich, man sollte es wirklich aus dem Gesetz streichen. Sonst haben wir mit diesem Gesetz, wie gesagt, keine Probleme. Aber diesen alten Zopf sollte man wirklich konsequenterweise abschneiden.

Da verstehe ich übrigens auch die FDP nicht wirklich; denn es ist ja Wettbewerbsverzerrung. Sie sagen hier immer: Wir setzen sehr stark auf Chancengleichheit, wir wollen einen fairen Wettbewerb. - Gerade das beschließen Sie hier heute nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Briese. - Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Kollege Oetjen für die FDP-Fraktion. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon richtig angesprochen worden, dass wir mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung versuchen wollen, das Verwaltungsvollstreckungsrecht für Schuldner, Gläubiger und Vollstreckungsbehörden zu vereinfachen, kostengünstiger zu machen, transparenter und schneller in der Anwendung zu machen.

Dazu hat der Kollege Güntzler hier schon sehr viele richtige Punkte ausgeführt, von denen ich drei herausgreifen möchte. Es sind drei Punkte, die aus meiner Sicht wichtig sind, um auch deutlich zu machen, dass der Schuldner von dieser Gesetzesnovelle durchaus profitieren kann, nämlich dass die Vollstreckung beispielsweise erst nach Einräumung einer Zahlungsfrist oder Festsetzung eines Zahlungsplans einstweilig eingestellt werden kann, dass es das Wahlrecht der Vollstreckungsbehörde gibt, die eidesstattliche Versicherung von der Vollstreckungsschuldnerin oder von dem Vollstreckungsschuldner selbst abzunehmen, was nachher für den Schuldner günstiger ist, anstatt es zum Amtsgericht zu geben, und dass es die Möglichkeit gibt, gepfändete Sachen im Internet zu versteigern, was auf der einen Seite kostengünstiger ist und auf der anderen Seite möglicherweise auch höhere Erlöse erzielen lässt.

Das sind aus meiner Sicht drei wichtige Punkte, die dort im Sinne der Vereinfachung und Modernisierung umgesetzt worden sind. Das ist eine gute Initiative der Landesregierung in diesem Bereich

gewesen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wir haben über die Anpassung der Vorschriften an die Zivilprozessordnung und die Abgabenordnung sehr intensiv beraten. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal dem Rechtsausschuss für die zum Teil sehr ausführliche Mitberatung in diesem Bereich danken. Ich glaube, dass das, was dabei letztlich herausgekommen ist, was auch als Empfehlung gemeinsam mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst entwickelt wurde, nämlich dass die Wohnungsdurchsuchungen zwecks Pfändung zur Nachtzeit oder sonn- und feiertags der besonderen richterlichen Anordnung bedürfen - ich hätte mir eigentlich gewünscht, Frau Kollegin Leuschner, dass Sie den Kollegen Zielke an der Stelle loben; das wäre durchaus angemessen gewesen -,

(Sigrid Leuschner [SPD]: Doch! Wir haben ihn belobigt! eine Regelung ist, die jetzt sehr gut ist. Die Wort- beiträge der Kolleginnen und Kollegen haben ja auch gezeigt, dass das insgesamt hier vom Haus getragen wird. Abschließend möchte ich noch zum § 79 deutlich machen, dass wir auch als FDP-Fraktion das Selbsttitulierungsrecht einzelner Kreditinstitute durchaus kritisch sehen und unsere Kritik auch nach den Beratungen aufrechterhalten. Es gibt allerdings zwei Punkte, die uns dazu gebracht haben, das mit dem jetzigen Gesetzentwurf nicht zu ändern. Wir wollen dies erstens nicht tun, weil wir ein größeres Änderungsbedürfnis auch im Sparkassenrecht haben und deswegen der Auf- fassung sind, dass man es dann, wenn man dies möchte, insgesamt betrachten müsste. Vor allen Dingen geht es aber darum, Herr Kollege Briese - das ist auch im Innenausschuss deutlich gemacht worden -, dass beim Bundesverfassungsgericht das Verfahren anhängig ist. Wir wollen die Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts abwar- ten. Wenn es dort eine Entscheidung gibt, würden wir gerne die entsprechenden Konsequenzen zie- hen. Insofern bitte ich Sie auch im Namen der FDP- Fraktion noch einmal um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wir bekommen damit wirklich eine Modernisierung im Verwaltungsvollstreckungsge- setz, die auch im Sinne der Gläubiger und Schuld- ner zeitgemäß und richtig ist. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 2/1. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen das Gesetz? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass das Gesetz somit beschlossen ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3439 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/3513

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Auch hierzu haben sich die Fraktionen im Ältestenrat darüber verständigt, dass dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch, auch wenn ich sonst sehr viel Gemurmel höre.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann ist das Gesetz so beschlossen. - Herzlichen Dank.

Wir liegen super in der Zeit. Wir machen jetzt die Mittagspause. Wie vereinbart, setzen wir unsere Beratungen um 14.30 Uhr fort. Ich wünsche Ihnen einen gesegneten Appetit.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.48 Uhr bis 14.30 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist 14.30 Uhr; wir setzen die Beratung fort.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3528

Einbringen wird diesen Gesetzentwurf der Kollege Nacke von der CDU-Fraktion. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Offensichtlich ist es schwierig, mit dem ShantyChor, der vor dem Plenarsaal singt, zu konkurrieren. Aber ich denke, jeden Moment wird der eine oder andere Kollege noch in den Plenarsaal kommen, um diesen Gesetzentwurf in der ersten Lesung zu beraten.

Es geht um das Niedersächsische Landeswahlgesetz. Wir sollen und wollen uns ja im Wesentlichen lieber mit Inhalten als mit uns selbst beschäftigen. Aber natürlich ist das Wahlgesetz für die Menschen auch von besonderer Bedeutung. Denn das sind die Regeln, die wir uns selbst geben, die festlegen, wie wir gewählt werden, wie der Niedersächsische Landtag gewählt wird. So wirft heute zum ersten Mal die Landtagswahl 2013 einen langen Schatten voraus.

Im ersten Teil dieses Gesetzentwurfes geht es im Wesentlichen um die Harmonisierung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes mit bundeswahlrechtlichen Regelungen, die sich im Bundestagswahlkampf 2009 aus unserer Sicht bewährt haben - beispielsweise die Frage der Parteizugehörigkeit von Bewerbern auf Wahlvorschlägen. Es soll geregelt werden, dass auf dem Wahlvorschlag einer Partei nicht Mitglieder einer anderen Partei kandidieren und damit die 5-%-Regel aushebeln können. Wir haben es hier im Hause bei der letzten Landtagswahl erlebt, dass es dann noch nicht einmal zu einer Fraktionsgemeinschaft gekommen ist, weil die Positionen der einzelnen Parteien unterschiedlich waren.

Es geht auch um die Berufung von Wahlvorständen und um Fristenberechnungen. Das sind alles Punkte, die, glaube ich, nicht mit besonderem Streit behaftet sind und so in das Gesetz übernommen werden sollten.

Außerdem geht es um das Niedersächsische Landesamt für Statistik, das aufgelöst worden ist und dessen Aufgaben an den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen übergegangen sind. Hier wird im Wesentlichen der Name „Landesstatistikbehörde“ neu eingeführt.

Öffentliche Aufmerksamkeit hat allerdings die Änderung der Anlage zu § 10 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes nach sich gezogen; denn dort wird geregelt, wie die Wahlkreise für die Wahl in 2013 zugeschnitten werden sollen.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Mit Recht!)

Das war erforderlich; denn der Landeswahlleiter hat zu Recht an drei Stellen bei uns im Lande darauf hingewiesen, dass wir dort gegenüber der Wahl 2008, würden wir die Wahlkreise unverändert lassen, in einen verfassungswidrigen Zustand hineingeraten würden.