Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann meine Frage formulieren und das dann noch erläutern; ich mache es andersherum.
Wie hoch schätzt die Landesregierung das Dunkelfeld im Bereich der häuslichen Gewalt ein? Was wollen Sie, Herr Schünemann, in Niedersachsen tun, um dieses Dunkelfeld aufzuhellen? Sie haben vorhin erläutert, das BKA entwickle zurzeit Maßnahmen, um das Dunkelfeld aufzuhellen, die - - -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Häusliche Gewalt ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie man es tatsächlich schafft, das Dunkelfeld aufzuhellen, wenn man die richtigen Maßnahmen ergreift. Häusliche Gewalt ist eine schreckliche Straftat. Wir hatten in den letzten Jahren immer ansteigende Fallzahlen, seit auf der Bundesebene das Gesetz erlassen wurde, dass man den Täter aus der Wohnung herausbekommt, d. h. dass angeordnet werden kann, dass man sich einem Haus nicht weiter als bis zur Entfernung X nähern darf und man sich selbstverständlich auch dem Opfer nicht mehr nähern darf. Der Täter wird also tatsächlich aus dem Haus herausgenommen.
Hierzu bietet übrigens das Polizeigesetz eine gute Möglichkeit; denn bei Extremfällen ist sogar Unterbindungsgewahrsam von bis zu zehn Tagen möglich. Dieser Gewahrsam ist nur selten angeordnet worden, aber ich weiß aus einigen Gesprächen, die ich vor Ort geführt habe, dass es in extremen Fällen häuslicher Gewalt zu solchen besonderen Gewahrsamszeiten gekommen ist.
Nachdem das Opfer nun wirklich eine Chance hat, nicht weiter behelligt zu werden, nachdem Anzeige erstattet worden ist, und nicht das Opfer aus der Wohnung heraus muss, sondern der Täter aus der Wohnung herauskommt, ist die Zahl der Anzeigen erheblich angestiegen. Damit ist das Dunkelfeld aufgehellt worden.
Insofern behaupte ich, ohne das beweisen zu können, dass wir nicht mehr Fälle häuslicher Gewalt haben als früher, dass sich jetzt aber die Opfer trauen, diese schreckliche Gewalt anzuzeigen. Mit solchen Maßnahmen kann man das Dunkelfeld aufhellen.
Da sind wir in Niedersachsen gut aufgestellt, weil wir die Opfer auch beraten. Dafür stehen landesweit Beratungsbüros zur Verfügung, an die sich die Opfer sofort wenden können. Sie müssen also zum einen nicht aus ihrer Wohnung heraus und werden zum anderen auch professionell betreut. Diese Angebote sind flächendeckend gegeben.
Herr Präsident! Herr Minister Schünemann, Sie teilen sicherlich meine Auffassung, dass zu einer guten Polizeiarbeit auch gute Strukturen und gute Rahmenbedingungen gehören. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob der Beschluss zur Einrichtung von Hausmeisterpools im Rahmen des Facility-Managements korrigiert oder zurückgenommen werden soll und ob diese Korrektur oder Rücknahme alle Polizeiinspektionen betreffen würde, speziell auch die PI in Salzgitter. - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage betrifft die immer noch sehr hohen Zahlen beim Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen, der auch Auswirkungen auf Gewaltdelikte hat; das haben Sie gerade ausgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie eine spezielle Landesförderung des HaLT-Projektes zur Verbesserung der Situation für sinnvoll erachten würden.
Zur ersten Frage nach dem Facility-Management: Dabei handelt es sich um ein Modellprojekt in der Polizeidirektion Braunschweig. Es wird federführend vom Finanzministerium umgesetzt. Wir sind dabei, das auszuwerten. Ich will offen zugeben, dass sich die Erfolge, die wir uns kurzfristig erhofft haben, nach erster Durchsicht noch nicht eingestellt haben. Insofern müssen wir in naher Zukunft bewerten, ob wir nachbessern können, ob wir hier im Projekt Verbesserungen erzielen können oder ob wir zu einer anderen Situation kommen. So, wie es im Moment dasteht, ist es zumindest kein Projekt, das wir landesweit - wie es heute so schön heißt - im Rollout haben.
Die zweite Frage bezieht sich auf ein Projekt gegen Alkoholmissbrauch durch Jugendliche. Ich habe zwar von dem Projekt gehört, muss aber zugeben, dass ich es im Detail nicht kenne. Das werde ich schriftlich nachreichen.
Danke, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, Herr Schünemann, dass Sie zum Thema Arbeit und Motivation sinngemäß gesagt haben, gute Arbeit müsse auch gut bezahlt werden, dem aber ein Beförderungsstau gegenübersteht, frage ich die Landesregierung, warum sie sich seit Jahren dagegen wehrt, 500 Stellen von A 9 auf A 10 zu heben. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst kann ich doch noch die Frage nach dem HaLT-Programm beantworten. Ich habe mich gerade danach erkundigt.
Es handelt sich um ein Projekt aus dem Sozialministerium. Dank dieses Projekts werden Jugendliche, die stark alkoholisiert aufgegriffen wurden, schon im Krankenhaus gleichsam abgeholt und betreut. Dieses Projekt wird durch das Sozialministerium gefördert. Das ist auf jeden Fall sinnvoll.
Zu der Frage von Frau Zimmermann zu den Beförderungen: Ich habe Ihnen dargestellt, dass wir in den letzten Jahren 2 100 zusätzliche Beförderungen ermöglicht haben und dass wir vorhaben - - -
Mit dem Haushalt 2011 haben wir die Möglichkeit für 370 zusätzliche Beförderungen. Damit haben wir die Schere im Bereich A 13 geschlossen. Wir haben noch einen Überhang im Bereich A 12. Auch hier sind wir tätig gewesen. Wenn wir die Schere bei A 12 weiter schließen, haben wir natürlich auch erheblich mehr Möglichkeiten im Bereich A 11.
Für uns ist es wichtig, dass wir es in dieser Legislaturperiode erreichen, im Bereich von A 10, A 11, A 12 und A 13 möglichst keinen Überhang zu haben. Dies muss aber finanziell erarbeitet werden. Das macht etwa 4,5 Millionen Euro aus, und zwar nicht einmalig, sondern strukturell. Das ist vor dem Hintergrund der finanziellen Situation sehr schwierig. Wir werden mit dem Parlament sehen, wie wir das noch in den kommenden beiden Jahren umsetzen können.
Herr Minister Schünemann, würden Sie mir zustimmen, dass die über 300 Polizeibeamten der Polizeiinspektion Celle noch viel motivierter wären, wenn sie nicht über 40 000 Überstunden hätten machen müssen? Das entspricht etwa einem Monat an Überstunden je Beamten.
Zweite Frage: Wie wollen Sie es erreichen, dass diese hohe Zahl von Überstunden irgendwann abgebaut werden kann?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gerade in Celle in den letzten Jahren durchaus eine Personalaufstockung erreicht. Das war und ist notwendig. Sie wissen, dass das Aufstockungsprogramm noch nicht vollständig umgesetzt ist. Weitere 100 Stellen werden noch in diesem Jahr verteilt werden können. Davon wird auch die Polizeidirektion Lüneburg profitieren. Wir werden sehen, wie wir das verteilen können. Für mich ist entscheidend, dass wir hier Personalverstärkungen vorgenommen haben.
Ich habe mir auch die Überstundenzahlen insgesamt angeschaut. Wir haben Gott sei Dank durch verschiedenste Maßnahmen erreicht - natürlich insbesondere durch Personaleinstellungen -, dass wir nicht, wie das noch im Jahr 2000 der Fall war, 2 Millionen Überstunden haben, sondern dass wir aktuell, zum 1. Februar dieses Jahres, 1,2 Millionen Überstunden haben. Wenn Sie die Zahl auf die rund 18 000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten herunterbrechen, dann ist das natürlich immer noch eine hohe Zahl. Sie werden aber nie -
und wenn Sie noch so viel Personal einstellen; das gehört zum Polizeiberuf dazu - durchgängig eine 40-, 38,5-Stunden-Woche o. Ä. erreichen, sondern Sie werden immer Stoßzeiten und somit auch Überstunden haben.
Für mich ist entscheidend, dass wir es im Jahresschnitt immer wieder erreichen, dass wir diese Überstunden durch die Gewährung von Freizeit, aber auch durch Bezahlung abbauen können. Wir haben einen Topf zur Begleichung von Überstunden, der in den vergangenen Jahren auskömmlich gewesen ist, sodass es da keine Problematik gibt. In Celle haben wir, wie gesagt, eine Personalverstärkung gehabt. Wir werden auf der Ebene der Polizeidirektion sehen, ob sie ausreicht oder ob wir weiter nachsteuern müssen.
Herr Präsident! Immer mehr Vollzugsbeamte müssen im Innendienst beschäftigt werden, weil es immer weniger Tarifbeschäftigte gibt. Meine erste Frage an die Landesregierung lautet daher: Wie viele Vollzugsbeamte sind seit 2010 auf freie Angestelltenstellen versetzt worden und fehlen dadurch im Außendienst?
Zweite Frage: In welchem Rahmen lassen die A11-er-Beförderungsrichtlinien in den einzelnen Polizeidirektionen individuelle Möglichkeiten zu?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war durch die Verwaltungsreform möglich, zusätzlich 200 Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Bereich der Polizei einzustellen. Das war absolut richtig und sinnvoll. Deshalb ist die von Ihnen dargelegte Tendenz, dass in dem Bereich immer mehr Vollzugsbeamte tätig werden, nicht richtig. Das mag vielleicht an ein oder zwei Stellen so sein. Aber insgesamt, also unter dem Strich, kann das nicht so sein, weil wir aufgrund der Verwaltungsreform 200 zusätzliche Verwaltungsbeamtinnen und -beamte einstellen konnten.
Sie wissen, 6 743 Stellen sind dort in Abgang gestellt worden. Im Übergang war es möglich, die Stellen in Anspruch zu nehmen, deren Stellenin
haber noch bei der Polizei tätig sind. Das war sehr, sehr hilfreich. Übrigens haben wir so die Polizeidirektion Göttingen aufgebaut. Es waren insbesondere Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die vorher in ganz anderen Bereichen - im Bereich Kataster, im Bereich Forst usw. - tätig waren. Sie sind fortgebildet worden und haben hier insofern eine gute Möglichkeit.
Mit dem A-11-er-Erlass - das ist der zweite Punkt - ist die Frage, wie man in seiner Berufskarriere im Bereich der Polizei nach A 11 kommen kann, jetzt erheblich transparenter geworden. In der Vergangenheit hat man dann, wenn die Pension schon bevorstand, zugesehen, noch eine entsprechende Beförderungsmöglichkeit zu schaffen. Allerdings ist es schon schwierig, wenn man auf einem qualifizierteren Arbeitsplatz ist und dort nicht nach A 11 besoldet werden kann.
Insofern ist es meiner Ansicht nach sinnvoll gewesen, dass wir durch eine Arbeitsgruppe festgestellt haben, wo qualifiziertere Arbeit geleistet wird. In dem Zusammenhang wurde klar definiert, welcher Dienstposten sich für A 11 eignet. Insofern hat man jetzt sehr transparent die Möglichkeit, sich zu bewerben. Man muss sich nicht z. B. von Holzminden nach Aurich bewerben, um eine Stelle nach A 11 zu erhalten. So etwas ist nicht nur innerhalb der Polizeidirektion möglich, sondern es gibt die Perspektiven durchaus direkt vor Ort.
Das Konzept, das gerade in der Umsetzungsphase ist, ist so gestrickt. Mir wird berichtet, dass man nicht immer zum Zuge kommt, wenn man sich auf einen solchen Dienstposten bewirbt, obwohl man es geglaubt hat. Ich meine aber, dass es gut ist, dass man im Hinblick auf Leistung und Anerkennung und um auch jüngeren Menschen eine Chance zu geben, dieses transparente System gewählt hat.