Wie verschiedenen Medien zu entnehmen ist, hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung ihr Interesse angemeldet, an einem neuen fünfjährigen Feldversuch von LangLkw (Gigaliner) teilzunehmen. Dieser neue Feldversuch soll dem Vernehmen nach anders als in den meisten anderen teilnehmenden Bundesländern sowohl auf Autobahnen als auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Niedersachsen durchgeführt werden.
1. Werden sich an dem erneuten Versuch mit Gigalinern auf Bundesebene die gleichen niedersächsischen Unternehmen beteiligen wie bei dem vorangegangenen niedersächsischen Versuch, oder welche zusätzlichen Unternehmen mit welchen Standorten werden sich nach derzeitigem Stand aus Niedersachsen und/oder aus anderen Bundesländern an dem Versuch auf Straßen in Niedersachsen voraussichtlich beteiligen?
2. Werden ausschließlich die aus dem vorangegangenen Versuch genutzten Routen in Niedersachsen für den neuen Versuch freigegeben, oder welche zusätzlichen Straßen in Niedersachsen werden mit welchem Hintergrund in den neuen bundesweiten Versuch einbezogen?
3. Welche zusätzlichen Erkenntnisse glauben Bund, Land und Unternehmen aus einem erneuten, lediglich räumlich etwas weiter gefassten Versuch mit Gigalinern ziehen zu können, die in dem niedersächsischen Versuch noch nicht zu ermitteln waren?
Aufgrund einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung im Sommer 2010 mit der Planung eines bundesweiten Feldversuchs für Lang-Lkw begonnen. Zur Festlegung der Rahmenbedingungen des Feldversuchs wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet. In mehreren Unterarbeitsgruppen sollen die Anforderungen an die Fahrzeuge, die Fahrer, das zu befahrende Streckennetz sowie die Form der wissenschaftlichen Begleitung festgelegt werden. Auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmeverordnung nach § 6 des Straßenverkehrsgesetzes zu erlassen.
Zur Festlegung des Streckennetzes hatte das Bundesverkehrsministerium die Länder im Herbst 2010 aufgefordert, geeignete Strecken im Bundes
fernstraßennetz und, soweit problemlos befahrbar, auch im nachgeordneten Straßennetz zu melden. Bislang haben BW, BY, HE, HH, NI, SN, SH, und TH ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Feldversuch bekundet und für das Streckennetz bereits erste geeignete Relationen übermittelt. Nachmeldungen stehen noch aus, sodass die Festlegung des Streckennetzes noch nicht abgeschlossen ist.
Zu 1: Welche niedersächsischen Unternehmen sich voraussichtlich am geplanten Feldversuch beteiligen werden, lässt sich nach heutigem Kenntnisstand nicht beantworten.
Obwohl es noch kein offizielles Anmeldeverfahren gab, haben zahlreiche Speditionen, darunter auch niedersächsische Firmen, schriftlich ihr Interesse beim Bundesverkehrsministerium bekundet. Das Bundesverkehrsministerium hat die Interessenten registriert, aber damit keine Zusage erteilt. Ob ein Unternehmen tatsächlich am Feldversuch teilnimmt, wird in erster Linie davon abhängen, ob die gewünschten Strecken zum freigegebenen Netz gehören.
Zu 2: Am niedersächsischen Modellversuch waren nur drei Fahrzeugkombinationen auf wenigen Relationen beteiligt. Diese Relationen waren vor Versuchsbeginn auf ihre Befahrbarkeit insbesondere hinsichtlich der Kurvenradien geprüft worden. Da am geplanten Feldversuch der Bundesregierung erheblich mehr Fahrzeuge teilnehmen werden, wird auch die Anzahl der befahrenen Strecken größer sein. Zur Festlegung des Streckennetzes sind in Niedersachsen die im Rahmen von Interessensbekundungen genannten Streckenwünsche geprüft worden. Das Ergebnis wurde als Posi- tiv-/Negativliste an das Bundesverkehrministerium gemeldet. Da dieses Verfahren, wie oben bereits dargestellt, noch nicht abgeschlossen ist, können noch keine endgültigen Aussagen hierzu getroffen werden.
Zu 3: Von Juli 2006 bis Oktober 2007 wurde in Niedersachsen auf wenigen ausgewählten Strecken ein Modellversuch mit drei Lang-Lkw durchgeführt. Im Fokus dieses Projekts standen die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit, der Umweltverträglichkeit und die qualitative Bewertung der Frage, inwieweit sich die Fahrzeuge problemlos im heutigen Verkehrsgeschehen bewegen lassen.
Im Ergebnis konnte nachgewiesen werden, dass der Kraftstoffverbrauch und damit auch der CO2Ausstoß je transportiertem Kubikmeter um ca. 30 % sinkt. Weiterhin wurde festgestellt, dass in Verbindung mit der Festlegung von bestimmten Fahrtrouten das Schädigungspotenzial von LangLkw hinsichtlich der Randinfrastruktur wie Bordsteinen und Kreiseln nicht größer ist als bei herkömmlichen Lkw-Kombinationen. Kritische Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern traten während des gesamten Versuchszeitraums nicht auf.
Auch wenn die Ergebnisse insgesamt positiv ausfallen und zu vermuten ist, dass sich diese in einem weiteren Versuch bestätigen werden, lassen sich statistisch gesicherte Ergebnisse nur mit einer größeren Anzahl von Versuchsteilnehmern erreichen. Für die Durchführung eines weiteren Versuchs spricht ferner, dass im niedersächsischen Modellversuch Aspekte wie beispielweise die Einsatzmöglichkeiten im Kombinierten Verkehr, das Befahren längerer Strecken mit Steigungen und die Nutzung von Parkmöglichkeiten auf Autohöfen inklusive deren Zu- und Abfahrten noch nicht untersucht wurden.
Wie will die Landesregierung die Gefährdungen durch hydraulisches Fracturing (Fracking) in Niedersachsen ausschließen?
In Niedersachsen wird Erdgas sowohl aus konventionellen Erdgaslagerstätten als auch aus unkonventionellen Gaslagerstätten gefördert. Bei diesen unkonventionellen Erdgasvorkommen spricht man von Tight Gas, wenn das Gasvorkommen in sehr geringdurchlässigen Gesteinen vorkommt, und von Shale Gas, wenn das Gas in extrem geringdurchlässigen Tonsteinen vorkommt. Diese Gase sind schwierig zu fördern, weil die Porenräume und -gänge mit Tonmineralen verstopft sind. Um die Förderung dennoch zu verwirklichen, wurde die sogenannte Fracturing-Methode - kurz Fracking - entwickelt. Vereinfacht dargestellt: Dabei wird Wasser, das mit Chemikalien und Sand angereichert ist, in die Porenräume der Gesteine eingepumpt, und dadurch werden diese aufgebrochen. Nachdem die Flüssigkeit wieder abgepumpt worden ist, kann das Gas gewonnen werden. Üblicherweise werden nur 30 bis 60 % der eingesetzten Flüssigkeit rückgefördert. Damit verbleiben bis zu 70 % der Flüssigkeit einschließlich der angereicherten Chemikalien im Untergrund.
Laut Informationen von ExxonMobil (www.ex- xonmobil.de) wird in Niedersachsen im Erdgasfeld Söhlingen Tight Gas über Horizontalbohrungen mit Multi-Fracs gewonnen.
In Söhlingen sind nach Angaben der Landesregierung und ExxonMobil aus Kunststoffrohren, die Lagerstättenwasser transportieren, Kohlenwasserstoffe und Quecksilber in das umliegende Erdreich diffundiert. Daraufhin hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie am 18. Januar 2011 die sofortige Stilllegung und Entleerung aller im Erdreich befindlichen Kunststoffrohrleitungen dieses Herstellers angeordnet. Gegen diese Anordnung hat die ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH inzwischen Klage eingereicht.
In Damme (Landkreis Vechta) wird in einem Pilotvorhaben, das am 15. Februar 2008 genehmigt wurde, die Förderung von Shale Gas durch Fracking erprobt. Auch in Lünne (Land- kreis Emsland) gibt es schon Probebohrungen. Genehmigungen für Aufschlussbohrungen für die Suche nach Shale Gas liegen weiterhin für Niedernwöhren (Landkreis Schaumburg), Bad Laer (Landkreis Osnabrück), Osnabrück-Holte (Landkreis Osnabrück) , Nöpke (Region Hanno- ver) und Schlahe (Landkreis Diepholz) vor. Es ist davon auszugehen, dass alle diese Aufschlussbohrungen mit der Fracking-Methode durchgeführt werden.
1. Welche Chemikalien und anderen Stoffe werden in welchen Mengen bei dem Fracking-Verfahren im Prozesswasser in Damme eingesetzt, und welche Rückförderquote ergibt sich bei der Anwendung in Damme?
2. Da sich die Bohrstellen in Damme nach NDR-Angaben direkt im Wasserschutzgebiet befinden, sind sorgfältige Kontrollen notwendig, um sicherzustellen, dass keine Gefährdung für das Grund- und Oberflächenwasser besteht. Welche Kontrollen werden von wem durchgeführt, und welche Ergebnisse sind bislang festgestellt worden?
3. Wie wird abgeschätzt und sichergestellt, dass sich nicht zeitverzögert eine Gefährdung für das Grundwasser ergibt?
Die Methode des Hydraulic Fracturing wird seit über 60 Jahren in der Erdöl- und Erdgasindustrie zur Erhöhung der Durchlässigkeit von Gesteinsschichten angewandt. Der Einsatzbereich dieser Technologie erstreckt sich heute auf die konventionelle und unkonventionelle Erdöl- und Erdgasförderung sowie die Gewinnung von Erdwärme. In Niedersachsen wurde diese Technologie erstmalig vor über 30 Jahren eingesetzt, wobei bis heute keine Beeinträchtigungen des Grundwassers bekannt geworden sind, die auf die Anwendung dieser Technologie zurückzuführen wären. Dies schließt auch die im Jahr 2007 im Raum Söhlingen
festgestellten Schäden an Lagerstättenwasserleitungen ein, bei denen kein Zusammenhang zu den vor über zehn Jahren in diesem Erdgasfeld durchgeführten Frac-Arbeiten erkennbar ist.
Bei den heute in Niedersachsen eingesetzten Frac-Flüssigkeiten handelt es sich überwiegend um Wasser, dem Additive nur so weit zugesetzt werden, wie dies den Umständen entsprechend erforderlich ist. Jedes Additiv erfüllt dabei einen bestimmten oder mehrere Zwecke, sodass es sich um hoch spezialisierte, auf bestimmte Lagerstättenbedingungen, Gesteine und Temperaturen abgestimmte Stoffsysteme handelt.
Nach der hydraulischen Bohrlochbehandlung wird die Frac-Flüssigkeit an die Tagesoberfläche gefördert. Hierzu wird zunächst der Druck im Bohrloch reduziert und anschließend das Bohrloch freigefördert, wobei der Gasstrom alle freien Flüssigkeiten aus dem Bohrloch und dem aktivierten Lagerstättenbereich austrägt. Die erreichbare Rückförderquote beträgt 30 bis 60 %. In der Bohrung Damme 3 hat bislang keine Freiförderung stattgefunden, deshalb befindet sich dort zurzeit ein höherer Anteil der Frac-Flüssigkeit unter kontrollierten Bedingungen in der Lagerstätte.
Hydraulische Bohrlochbehandlungen in ShaleGas-Lagerstätten wurden in Niedersachsen bislang nur in der Bohrung Damme 3 genehmigt und durchgeführt. Für die weiteren in niedersächsischen Shale-Gas-Lagerstätten niedergebrachten Bohrungen zur Aufsuchung von Erdgas liegen keine Anträge zur Anwendung der FracTechnologie vor. Bei den Bohrungen OsnabrückHolte Z2 und Bad Laer Z2 handelt es sich um Bohrungen zur Aufsuchung von Kohleflözgas. Bei dieser Art der Lagerstätte kann eine Förderung sowohl mit als auch ohne Anwendung des FracVerfahrens wirtschaftlich möglich sein. Ob aus diesem Lagerstättentyp eine wirtschaftliche Förderung nur mittels hydraulischer Bohrlochbehandlung möglich ist, steht noch nicht fest. Entsprechende Arbeiten wurden bisher nicht genehmigt.
Zu 1: An der Bohrung Damme 3 wurden insgesamt drei Fracs durchgeführt. Die dabei eingesetzte Frac-Flüssigkeit bestand zu rund 98 % aus Wasser und zu rund 2 % aus Sand. Der Frac-Flüssigkeit waren folgende Chemikalien beigemengt: