Zu 3: Wie bereits dargestellt, besteht hinsichtlich der Einführung der neuen Regelungen nach hiesiger Einschätzung kein Verhandlungsspielraum gegenüber der Kommission.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 36 der Abg. Grant Hendrik Tonne, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)
Privatisiertes Landeskrankenhaus Wunstorf: Nimmt die Landesregierung eine schlechtere sozialpsychiatrische Versorgung im Landkreis Nienburg in Kauf?
Eines der zentralen, dauernd wiederholten Versprechen der Landesregierung bei der Privatisierung der Landeskrankenhäuser war, dass es mit dem Verkauf zu keiner Verschlechterung der sozialpsychiatrischen Versorgung im Lande käme. Neben der Opposition bezweifelten von Beginn an zahlreiche Psychiatrieexperten, dass die Landesregierung dieses Versprechen halten könne.
Mittlerweile gibt es erste Entwicklungen, die die Zweifel von Opposition und Psychiatrieexperten zu bestätigen scheinen.
So bedeutet nach einer Einschätzung des Landkreises Nienburg und des Sozialpsychiatrischen Verbundes im Landkreis Nienburg vom 7. Februar 2008 die im Zuge der Privatisierung des LKH Wunstorf vollzogene Schließung der Institutsambulanz an der ehemaligen Fachabteilung Bad Rehburg „einen deutlichen Verlust an Versorgungsqualität“. In dem entsprechenden Schreiben teilt der Landkreis Nienburg weiter mit, dass die Schließung für die betreffenden Behandlungs- und Betreuungsfälle „eine erhebliche zusätzliche Belastung (sei), insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die von der Institutsambulanz in Einzelfällen auch gegebenenfalls notwendigen Hausbesuche in dieser Form kaum mehr möglich sein werden.“
Zu den weiteren Konsequenzen heißt es unmissverständlich: „Die Entwicklung ausgleichender Strukturen im Sozialpsychiatrischen Verbund dürfte bei der gegebenen Sach- und Rechtslage kaum ausreichend möglich sein. Dies hat bedauerlicherweise erwartbare Verschlechterungsfolgen für die psychosoziale Betreuung insbesondere suchtkranker Personen, die bisher durch die Institutsambulanz an der Fachabteilung Bad Rehburg betreut worden sind und durch andere Betreuungsformen nicht ausreichend aufgefangen werden können.“
1. Wie bewertet die Landesregierung die Verschlechterung der sozialpsychiatrischen Versorgung im Landeskreis Nienburg seit Schließung der Institutsambulanz an der ehemaligen Fachabteilung Bad Rehburg vor dem Hintergrund des von ihr gegebenen Versprechens,
2. Inwieweit passt die verschlechterte sozialpsychiatrische Versorgung insbesondere von suchtkranken Personen zum erst jüngst von der Sozialministerin pressewirksam vorgestellten Suchtbekämpfungskonzept der Landesregierung?
3. Wo und in welchem Umfang ist durch ähnliche Vorgänge wie im Landkreis Nienburg auch an den Standorten der anderen ehemaligen Landeskrankenhäuser eine Verschlechterung der sozialpsychiatrischen Versorgung bereits eingetreten bzw. künftig zu erwarten?
Die Entscheidung, die nach dem Krankenhausgesetz (KHG) geförderten Betten zur Behandlung suchtspezifischer Störungen vom Standort Bad Rehburg an den Standort Wunstorf zu verlagern, wurde bereits Ende der 90er-Jahre unter fachlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Sowohl der Landkreis Nienburg, die Stadt Rehburg als auch der Sozialpsychiatrische Verbund des Landkreises Nienburg waren von Beginn an darüber unterrichtet. Verzögerungen in der Bauabwicklung auf dem Gelände des ehemaligen Landeskrankenhauses Wunstorf haben dazu geführt, dass der Umzug der KHG geförderten Bettenabteilung aus Rehburg erst im Frühjahr 2007 erfolgen konnte.
Seit dem Umzug der geförderten Betten der Suchtabteilung von Bad Rehburg nach Wunstorf im Mai 2007 verblieben in Bad Rehburg lediglich diejenigen Patientinnen und Patienten zur Behandlung, die gemäß § 64 StGB aufgrund einer suchtspezifischen Störung in den Maßregelvollzug eingewiesen wurden. Die Fachabteilung Bad Rehburg hat damit nicht mehr den Status eines Krankenhauses im Sinne des KHG.
Für den Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen war dadurch die Grundlage entfallen, der Ermächtigung gemäß § 118 SGB V, am Standort Bad Rehburg Sprechstunden zu halten, zuzustimmen. Das damalige Landeskrankenhaus Wunstorf hatte diese Situation vor dem Umzug beim Zulassungsausschuss vorgetragen und eine Fortgeltung der Ermächtigung beantragt. Der Zulassungsausschuss hat dem lediglich für eine Übergangszeit bis Ende 2007 stattgegeben. Aus diesem Grunde kann die psychiatrische Institutsambulanz des ehemaligen Landeskrankenhauses Wunstorf, die bei einer Außenstelle auf die Ermächtigung angewiesen ist, seit dem 1. Januar 2008 in Bad Rehburg keine Sprechstunden mehr abhalten.
Die meisten Patientinnen und Patienten konnten bereits im Laufe des zweiten Halbjahres 2007 an die Sprechstunde am Standort Wunstorf verlegt und/oder durch vermehrte Hausbesuche versorgt werden. Darüber hinaus wurden einige von einem in der Region niedergelassenen Nervenarzt übernommen.
Zu 1 und 2: Der Wegfall von Sprechstunden der psychiatrischen Institutsambulanz Wunstorf am Standort Bad Rehburg steht in keinem Zusammenhang mit dem erfolgten Trägerwechsel des ehemaligen LKH Wunstorf. Am Standort Wunstorf wurde die Versorgungsqualität verbessert, zumal Wunstorf aus Teilen des Landkreises Nienburg mit öffentlichen Verkehrsmitteln besser zu erreichen ist. Die Anfahrt nach Bad Rehburg dagegen ist nur mit dem Pkw leistbar.
Sprechstunden psychiatrischer Institutsambulanzen erreichen nur bestimmte besonders schwerkranke Patientengruppen u. a. Suchtkranke mit psychiatrischer Komorbität. Sie erfüllen insofern ihren gesetzlichen und vertraglichen Versorgungsauftrag für diese Gruppe, können jedoch nicht in die Breitenversorgung eintreten. Die psychiatrische Institutsambulanz Wunstorf erfüllt auch weiterhin ihren gesetzlichen und vertraglichen Versorgungsauftrag für diese Gruppe vom Standort Wunstorf aus, gegebenenfalls werden vermehrt Hausbesuche durchgeführt.
Insgesamt hat die Versorgungsleistung der Institutsambulanz des Klinikums Wunstorf für die Regionen - und somit auch für den Landkreis Nienburg - nicht abgenommen.
Zu 3: Die Landesregierung erwartet nicht, dass der Trägerwechsel der ehemaligen LKH zu einer Verschlechterung der sozialpsychiatrischen Versorgung an den Standorten führt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 37 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Erlebniswelt Renaissance: Wer schlichtet den Streit um neue Finanzlöcher und startet notwendige neue Kooperation?
im Sommer 2007 bekannt wurde, dass Mehrkosten in Höhe von 365 000 Euro entstanden waren, schien das 20 Millionen Euro teure Projekt jetzt wieder vor dem Aus zu stehen: Denn erneut fehlen ungefähr 110 000 Euro für den Standort in Bevern, weitere Finanzlücken können nicht ausgeschlossen werden. Nun hat sich der Kreis Hameln-Pyrmont bereit erklärt, einen Großteil der Kosten vorzufinanzieren, weil der Kreis Holzminden bislang ablehnt, seinen Anteil von 15 % zu übernehmen. EWR-Geschäftsführer Dr. Holger Rabe hatte deshalb bereits angedroht, Insolvenz anzumelden. Aus dem einst hoffnungsvollen Gemeinschaftsprojekt der Landkreise in der Tourismusregion Weserbergland ist inzwischen leider immer mehr ein erbitterter Streitpunkt und eine Belastung für die in Zukunft sicher noch wichtigere verlässliche Zusammenarbeit in der Region geworden.
Die Erlebniswelt Renaissance ist ein Projekt, das vom Wirtschaftsministerium geprüft und befürwortet worden ist. Die Landesregierung hat daraufhin erhebliche Fördermillionen für die Projekte der EWR bewilligt. Auf dieses Prüfsiegel haben sich viele Politiker in der Region im Weiteren verlassen. Während der Projektierung und Realisierung war das Land ständig durch einen Vertreter im Aufsichtsrat der EWR präsent. Die Landesregierung hätte somit immer die Möglichkeit gehabt, auf eine erfolgreiche Umsetzung Einfluss zu nehmen bzw. Fehlentwicklungen frühzeitig festzustellen und aufzuhalten. Aus der Region werden nun Stimmen laut, die eine stärkere Beteiligung des Landes auch bei der Auflösung der entstandenen Probleme erwarten.
1. Mit welchen personellen und/oder sächlichen Hilfestellungen und Fördermaßnahmen hat die Landesregierung das Projekt EWR bislang begleitet - insbesondere seit Sommer 2007 -. und mit welchen Instrumenten fühlt sich die Landesregierung in der Lage und in der Pflicht, bei den aktuellen Problemen an Lösungen mitzuwirken?
2. Das Gemeinschaftsprojekt EWR trennt derzeit die Kreise im Weserbergland mehr, als dass es sie verbindet. In welcher Weise bringt sich die Landesregierung ein, um den schwelenden Konflikt zum Wohle der Region zu schlichten, und welche zukünftige Entwicklung des Projektes EWR schlägt sie vor?
3. Wann stellt die Landesregierung den zerstrittenen Kreisen welche professionellen Moderatoren zur Seite, mit deren Hilfe es gelingen könnte, das bisher gescheiterte Projekt insgesamt oder zumindest seine einzelnen Standorte vor allem in finanzieller Hinsicht doch noch zukunftsfähig zu gestalten?
Nachdem die Gesellschafter der Erlebniswelt Renaissance GmbH Einvernehmen über die Finanzierung entstandener Mehrkosten erzielt haben, der Betriebsbeginn in Bückeburg unmittelbar bevor
steht, auch die EWR-Standorte Bevern und Stadthagen mittlerweile erfolgreich betrieben werden und für das Hochzeitshaus in Hameln Nachnutzungsvarianten geprüft werden, gibt es keinen Anlass, negative Botschaften zu vermitteln.
Zu 1: Personelle, sächliche und finanzielle Hilfen sind seit Sommer 2007 nicht gewährt worden. Das Land hat durch seinen Vertreter im Aufsichtsrat der EWR GmbH zu einer Lösung der Finanzkrise im Sommer 2007 beigetragen und in einem von der Gesellschafterversammlung eingesetzten Beirat mitgewirkt, der Empfehlungen für eine Nachfolgegesellschaft der Erlebniswelt Renaissance GmbH erarbeitete, welche im Juli 2008 durch Umfirmierung der bisherigen Gesellschaft gebildet werden wird.
Zu 2: Wie bereits ausgeführt, haben sich die beteiligten Landkreise über die zu klärenden Fragen geeinigt. Ein Schlichtungsbedarf wurde nicht artikuliert. Über die zukünftige Entwicklung des Projektes entscheiden die Gesellschafter der GmbH und die Betreiber der Standorte.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 38 der Abg. Daniela Krause-Behrens (SPD)
Die Bundesstraße 73 ist in den sogenannten vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen werden. Das Land Niedersachsen hat bisher keine Schritte unternommen, um die B 73 auch planungsrechtlich abzuarbeiten. Nun droht die Streichung aus der Prioritätenliste des Bundes.
Die Planungsbehörde scheint mit der Umsetzung überfordert zu sein. So wird die Leiterin der Straßenbaubehörde in der Niederelbe-Zeitung vom 23. Mai 2008 mit den Worten „Mein Personal ist komplett mit anderen Projekten ausgelastet. Da ist Schicht im Schacht“ zitiert. Der Referatsleiter im niedersächsischen Wirtschaftsministerium brachte - im selben Zeitungsbericht - die Möglichkeit der Einbeziehung anderer Straßenbaubehörden ins Spiel. Nun hat der Landkreis Cuxhaven angeboten, die
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hält sich mit Aussagen zu den Umsetzungsmöglichkeiten der wichtigen Ortsumgehungen zurück.
1. Warum ist die Straßenbaubehörde in Stade nicht in der Lage, die Planungen für die B 73 voranzutreiben?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die betroffenen Kommunen (z. B. den Landkreis Cuxhaven) in die Planungsprozesse einzubinden und ihnen z. B. bestimmte Planungsschritte zu übertragen?