1. Zu welchem Semester, in welchem Umfang und in welcher Höhe plant die Landesregierung die Erweiterung des Stipendienangebotes?
2. Welche Kriterien müssen für die Landesregierung von Studierenden erfüllt sein, um in die Förderung für Studierende aus kinderreichen Familien, für Studierende aus Familien mit besonderen Problemlagen und in die Förderung von ehrenamtlichem Engagement aufgenommen zu werden?
3. Ist die Landesregierung bereit, den Hochschulen die durch soziale Befreiungsregelungen bedingten Ausfälle von Studiengebühren zu erstatten? Wenn nein, soll das versprochene erweiterte Stipendien- und Förderangebot von den Hochschulen aus Studiengebühren finanziert werden?
Mit der Einführung von Studienbeiträgen sollen insbesondere die Lehr- und Studienbedingungen im Interesse der Studierenden und damit deren
Berufsaussichten verbessert werden. Deshalb sollen grundsätzlich auch alle Studierenden, die an den zu erwartenden zusätzlichen Leistungen der Hochschulen partizipieren, zur Zahlung der Studienbeiträge verpflichtet sein. Ausnahmen sind im Wesentlichen nur dann vorgesehen, wenn Studierende wegen der Erziehung eines Kindes oder der Pflege naher Angehöriger besonderen Belastungen ausgesetzt sind, die ein zügiges Studieren beeinträchtigen (§ 11 Abs. 3 NHG). Die sogenannte Härtefallregelung u. a. bei studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung sieht darüber hinaus vor, dass der Studienbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden kann, wenn die Entrichtung zu einer unbilligen Härte führen würde (§ 14 Abs. 2 NHG).
Die Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Ausbildung ist international üblich. So werden in Europa z. B. in Großbritannien, in den Niederlanden, in der Schweiz und in Österreich Studienbeiträge erhoben. In den USA, in Kanada, in Australien und Japan sind Studienbeiträge ebenfalls selbstverständlich.
Studienbeiträge sorgen für soziale Ausgewogenheit in der Bildungsfinanzierung. Derzeit finanziert die Gesamtheit der Steuerzahler den Hochschulabsolventinnen und -absolventen in der Regel persönliche Vorteile. Dazu gehört vor allem ein geringeres Risiko im Hinblick auf Arbeitslosigkeit; denn die Arbeitslosenquote von Hochschulabsolventinnen und -absolventen liegt seit Jahren unterhalb der Hälfte der allgemeinen Arbeitslosenquote. Grundsätzlich ist ein erfolgreiches Hochschulstudium deshalb eine gute Investition in die eigene Zukunft. Hochschulabsolventinnen und -absolventen erzielen im Durchschnitt ein höheres Einkommen, wenn sie das Studium zügig abgeschlossen haben, in der Regel auch ein höheres Lebenseinkommen. Sie haben ferner bessere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Ihre Beteiligung an den Kosten des Studiums ist daher auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Die zitierte Auffassung der Hochschulrektorenkonferenz verkennt, dass die Einführung von Studienbeiträgen auch zu einem besseren Verhältnis zwischen Hochschule und Studierenden führen soll und führt.
Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung für die 16. Wahlperiode wird ein erweitertes Stipendien- und Förderangebot erarbeitet, um damit insbesondere besonders Begabte zu fördern, heraus
ragendes ehrenamtliches Engagement zu berücksichtigen sowie die finanzielle Situation kinderreicher Familien mit besonderen Problemlagen zu verbessern.
Zu 1 und 2: Die Entwicklung der erweiternden Stipendien- und Förderangebote einschließlich der Kriterien ist noch nicht abgeschlossen. Die Hochschulen werden in diesen Prozess einbezogen.
Zu 3: Die Erstattung von Ausfällen an Einnahmen aus Studienbeiträgen durch Befreiung von der Studienbeitragspflicht und aufgrund der Anerkennung einer unbilligen Härte durch das Land ist nicht vorgesehen. Stipendien an Studierende nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 NHG, die aufgrund besonderer Leistungen und herausgehobener Befähigungen sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich vergeben werden, können nach § 11 Abs. 1 Satz 5 2. Halbsatz NHG mit Einnahmen aus Studienbeiträgen finanziert werden. Die Frage der Finanzierung der weiteren Stipendienangebote wird im Zuge der Entwicklung des Förderangebots geklärt.
Am 11. Dezember 2007 veröffentlichte der Deutsche Bundestag den Abschlussbericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“, der zu nahezu allen Bereichen der Kulturarbeit umfangreiche Sachstandsbeschreibungen, aber auch Handlungsempfehlungen enthält. Diese richten sich an den Bund selbst, an die Länder und an die Kommunen. Den Ländern wird beispielsweise empfohlen, Kulturentwicklungspläne zu entwickeln, die Arbeit der Bibliotheken zu sichern und zu koordinieren und in ihrer Kulturpolitik die besonderen Anforderungen einer die ländlichen Regionen stärkenden Strukturpolitik gezielt zu berücksichtigen.
Als Beispiele für die konzeptionelle Gestaltung von Kulturpolitik nennt der Abschlussbericht der Enquetekommission die Verfahren der Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Diese Bundesländer fördern ähnlich wie Niedersachsen die regionale Kultur in Kulturregionen, die nicht denselben Zuschnitt wie Verwaltungseinheiten haben. In Brandenburg findet eine jährli
che Beratung der Landesregierung mit den Landkreisen und Städten über kulturelle Förderschwerpunkte und landesweite kulturpolitische Themen statt.
Gemäß dem Bericht der Enquetekommission besteht in Deutschland nur in Baden-Württemberg ein Bibliotheksgesetz. In zwei Dritteln der EU-Staaten jedoch seien die Aufgaben der öffentlichen Bibliotheken durch ein Bibliotheksgesetz rechtlich normiert und in langfristige Entwicklungspläne eingebunden. Beispielhaft für die Aufgabe, Kooperation unter Bibliotheken zu organisieren, werden die Leistungen der Büchereizentrale Lüneburg mit ihren Außenstellen erwähnt.
Ein eigenes Kapitel widmet der Abschlussbericht der Ostfriesischen Landschaft als Beispiel bester Praxis für regionale Kulturarbeit unter Mitwirkung vieler ehrenamtlich Tätiger auf hohem fachlichem Niveau.
1. Wie beurteilt sie die Empfehlung der Enquetekommission, einen Kulturentwicklungsplan zu erarbeiten?
2. Welche Folgerungen zieht sie aus der Empfehlung der Enquetekommission, die Kooperation von Bibliotheken zu stärken und gegebenenfalls ein Bibliotheksgesetz vorzulegen?
3. In welcher Weise berücksichtigt das Land in seiner Kulturpolitik die besonderen Anforderungen einer die ländlichen Regionen stärkenden Strukturpolitik, und wie lässt es die anderen Regionen Niedersachsens von den Erfahrungen mit der Ostfriesischen Landschaft profitieren?
Die Kultusministerkonferenz hat am 6. März 2008 mit Zustimmung Niedersachsens zum Schlussbericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages Stellung genommen. Darin hat sie begrüßt, dass sich der Deutsche Bundestag erstmals seit längerer Zeit wieder mit dem Thema „Kultur in Deutschland“ ausführlich beschäftigt hat. Damit werde die Bedeutung der Kultur nachdrücklich bestätigt und gestärkt. Viele Fragestellungen, die im Enquetebericht aufgriffen werden, gehörten zu den Kernaufgaben der Länder. Die Kultusministerkonferenz hat auch darauf hingewiesen, dass nicht jede an die Länder gerichtete Handlungsempfehlung gleichermaßen zielführend ist. Sie sei zu einem offenen und kritischen Umgang mit den Empfehlungen der Enquetekommission bereit.
Die Verschiedenheit der kulturellen Infrastruktur in den Regionen wie auch der Systeme der staatlichen Förderung in den Ländern bringt es mit sich, dass aus Ländersicht nicht alle Handlungsempfehlungen gleichermaßen geeignet sind oder nur in
bestimmten Ländern aufgegriffen werden sollten. So ist z. B. aus niedersächsischer Sicht der Nutzen von Kulturentwicklungsplänen fragwürdig. Das Land hat in der vergangenen Wahlperiode die Struktur der Kulturförderung grundlegend modernisiert und den Grundstein für die weitere Entwicklung des Kulturlandes Niedersachsen gelegt, z. B. für das Musikland Niedersachsen, Qualitätssicherung im Bereich der Museen und der Bibliotheken. Auf meine Rede zu den Entschließungsanträgen LT-Drs. 15/4027 und LT-Drs. 15/4038 im Landtagsplenum am 14. September 2007 nehme ich Bezug. Überdies ist Niedersachsen das bisher einzige Land, welches in einer eigenen öffentlichen Veranstaltung (in der Landesvertretung Berlin am 13. März 2008) die Ergebnisse der Kommission unter landesspezifischem Blickwinkel präsentiert hat.
Die Kultusministerkonferenz wird sich in den kommenden Sitzungen ihres Kulturausschusses ausführlich mit den Empfehlungen der Enquetekommission befassen.
Zu 2: Die öffentlichen Bibliotheken sind wichtige Orte der Leseförderung und Kooperationspartner für vielfältige Projekte und Aktivitäten. Die
Büchereizentrale Niedersachsen, zu der auch die Beratungsstellen in Weser-Ems und Südniedersachsen gehören, ist die im Auftrag und mit Förderung des Landes arbeitende zentrale Beratungs- und Dienstleistungseinrichtung für die öffentlichen Bibliotheken in Niedersachsen. Sie unterstützt die Bibliotheken durch bibliotheksfachliche Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und EDV, Fortbildungsseminare und durch mehrere Medienergänzungspools, z. B. mit AV-Medien, Bilderbuchdiaserien und Themenpaketen. Die Büchereizentrale organisiert außerdem jährlich rund 400 Autorenlesungen - überwiegend für Kinder und Jugendliche - in öffentlichen Bibliotheken.
Nachhaltige Leseförderung erfordert eine stabile regionale Basis für die Entwicklung der Lesekultur. Die Förderung des Lesens muss systematisch, dauerhaft und flächendeckend betrieben werden. Zur Umsetzung dieser Ziele in Niedersachsen gibt es seit 2004 ein neues Kooperationsprojekt der Stiftung Lesen und des Landes Niedersachsen: die Akademie für Leseförderung der Stiftung Lesen an der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek. Ziel des Projektes ist, die regionalen Voraussetzungen für
die Förderung der Lesekompetenz und Lesefreude von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen nachhaltig zu verbessern. Dafür sollen Instrumente für die regionalisierte Förderung ausgebaut und erprobt werden. Die Akademie für Leseförderung hat als Aufgabenschwerpunkte: Information, Schulung und Fortbildung von Multiplikatoren; Aufbau und Betreuung eines regionalisierten Kommunikationsnetzwerks für Leseförderung/Lesekultur; Aufbau eines Internetportals „Netzwerk Leseförderung in Niedersachsen“. Zielgruppen dieser Aktivitäten sind vor allem Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Bibliothekarinnen und Bibliothekare und andere engagierte Leseförderer. Niedersachsen hat das von der Kommission formulierte Kooperationsziel also bereits erreicht.
Die Enquetekommission empfiehlt den Ländern ferner, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden. Alternativ zu Bibliotheksgesetzen der Länder könne die rechtliche Sicherung von öffentlichen Bibliotheken auch durch einen länderübergreifenden Staatsvertrag angestrebt werden.
Rechtliche Sicherheit gewährleistet das MWK in ausreichendem Maße durch die Aufnahme der Universitätsbibliotheken in die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen sowie in die Zielvereinbarungen mit den Landesbibliotheken. Träger der öffentlichen Bibliotheken sind in Niedersachsen die Kommunen; hier gilt es das Konnexitätsprinzip zu beachten. In den kommenden Jahren wird die Entwicklung in den anderen Bundesländern zu beobachten sein. Der Niedersächsische Beirat für Bibliotheksangelegenheiten, die Vertretung der wissenschaftlichen und öffentlichen (kommunalen und kirchlichen) Bibliotheken, hat sich anlässlich seiner Jahressitzung am 7. März 2008 für ein Bibliotheksgesetz ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken, des Niedersächsischen Bibliotheksverbandes sowie der kommunalen Spitzenverbände das Thema weiter beraten und anschließend mit dem MWK erörtern.
Zu 3: Die positive Einschätzung der Arbeit der Ostfriesischen Landschaft („Best practice“) beruht auf einer Reise der Enquetekommission des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2004. Auch andere ländlich geprägte Regionen in Niedersachsen belegen, „dass viele hervorragende Ergebnisse von ehrenamtlicher Arbeit auf einer vorherge
henden Mobilisierung, Qualifizierung und Vernetzung von Menschen beruhen, d. h. auf erfahrener und Kontinuität sichernder hauptamtlicher Begleitung.“ Aus diesem Grunde fördert das Land Niedersachsen die Träger der regionalisierten Kulturförderung - die Landschaften, Landschaftsverbände, Region Hannover und Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz - mit insgesamt 4 575 017 Euro. Davon sind 2008 insgesamt 2 562 900 Euro für regionalisierte Kulturarbeit mit Förderbeträgen bis zu jeweils 10 000 Euro bereitgestellt.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 29 der Abg. Ingrid Klopp (CDU) und JanChristoph Oetjen (FDP)
Der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seinem im November 2007 verabschiedeten Gutachten „Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung“ empfohlen, die Bioenergiepolitik in Deutschland neu auszurichten. Die nationale Bioenergiepolitik müsse einen deutlichen Akzent auf eine Erhöhung der Effizienz legen, um so einen höheren Beitrag zur Verringerung der nationalen CO2-Emission zu leisten. Hinsichtlich der CO2Minderungskosten und der CO2-Vermeidungsleistung ist die kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme auf der Basis von Hackschnitzeln aus Kurzumtriebsplantagen besonders positiv bewertet worden.
Unter Kurzumtriebskulturen versteht man Anpflanzungen von schnell wachsenden und stockausschlagfähigen Baumarten mit kurzen Ernteintervallen auf landwirtschaftlichen Flächen. Die erzeugte Biomasse kann stofflich verwertet werden (z. B. in der Papier-, Zellstoff- und Holzwerkstoffindustrie), meist wird sie aber als Holzhackschnitzel zur Energiegewinnung genutzt. Kurzumtriebskulturen werden über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren mehrmals abgeerntet, wobei die Ernteintervalle in einem weiten Rahmen von zwei bis zehn Jahren liegen. Wirtschaftlich interessant sind nur in der Jugend wuchskräftige Baumarten wie Pappeln, Aspen oder Weiden. Die Wuchsleistungen von forstlichen Baumarten können dabei, bezogen auf die kurze Umtriebszeit, weit übertroffen werden.
Durch die massive Nachfrage nach Holz in der stofflichen und energetischen Verwertung wird insbesondere von der Holzwerkstoff- und der Zellstoffindustrie die Holzproduktion in Schnell
wuchsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen als Lösung propagiert und als Ergänzung zur herkömmlichen Holzerzeugung gesehen.
Zusätzlich können die in den Kurzumtriebskulturen gewonnenen Rohstoffe auch zur Gewinnung von Biokraftstoffen genutzt werden. Experten gehen davon aus, dass in den sogenannten Energiewäldern mit dem durch den Anbau gewonnenen Holz pro Hektar jährlich bis zu 6 000 l Heizöl ersetzt werden können.