Protocol of the Session on July 11, 2006

(Bernd Althusmann [CDU]: Und dem Haushaltsausschuss!)

und natürlich dem Haushaltsausschuss, dessen kluge Beratung dazu beigetragen hat, dass wir heute diesen guten Beschluss fassen können. Ende gut, alles gut!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ralf Briese [GRÜNE]: Auch dem Papst muss gedankt werden! - Ge- genruf von Bernd Althusmann [CDU]: Als Christliche Union haben wir den immer hinter uns!)

Jetzt liegen mir zwei Kurzinterventionen vor, zum einen von Herrn Klein und zum anderen von Herrn Möhrmann. Herr Klein, bitte!

Herr McAllister, ich weiß sehr gut, dass ich mit meiner Meinung, was die Region angeht, eben

nicht isoliert bin. Der Unterschied ist nur, dass Sie mich nicht unter Druck setzen können. Es sind doch dubiose Umstände gewesen, unter denen diese Verhandlungen gelaufen sind.

(Widerspruch bei der CDU)

Wenn ein stellvertretender Abteilungsleiter aus dem Landwirtschaftsministerium in der Zeitung erklären kann, es sei politischer Wille, dass der Hof an die NLG geht, dann frage ich mich: Wird der politische Wille dieses Landtags jetzt im ML gebildet?

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wenn er gleichzeitig erklärt, schon mit Zwecken belegte Flächen könnten nicht mehr freigegeben werden, ohne dass überhaupt ein Vertrag besteht, dann frage ich mich: Ist das denn rechtens? - Das kann mir niemand erzählen!

Natürlich ist auch Druck gegenüber den Beteiligten ausgeübt worden. Bis zuletzt ist Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt worden nach dem Motto: Wenn ihr einer Übernahme widersprecht, dann werden wir euch betriebsbedingt kündigen. - Natürlich ist auch Druck auf Paulsen ausgeübt worden. Es stand doch sogar in der Zeitung, er müsse den Schaden heilen, weil er die Pläne durcheinander gebracht habe, und er müsse auf alle Fälle die Abfindungszahlungen übernehmen und Ähnliches. Das ist doch kein rechtmäßiges Gebaren! Das können Sie mir nicht erzählen.

Dass unter diesem Druck ein solcher Kompromiss zustande kommt, kann ich verstehen. Aber den muss ich nicht gutheißen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Möhrmann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja interessant: Bei diesem eben genannten Wahlkreisabgeordneten handelt es sich um den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion.

(Zustimmung von Bernd Althusmann [CDU] und Hans-Christian Biallas [CDU])

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass wir dieses Thema schon zweimal auf der Tagesordnung des Landtages hatten, aber dass es auf Antrag der Oppositionsfraktionen von der Tagesordnung heruntergenommen wurde - so weit zum Einfluss und zu den Möglichkeiten des CDUFraktionsvorsitzenden, das zu einer guten Lösung zu führen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Herr McAllister, ich will mich ja dem Dank gerne anschließen. Das kann ich aber nur mit Blick auf die letzte Phase der Verhandlungen, die zu dem heutigen Beschluss geführt hat. Der Anfang der Beratungen im Haushaltsausschuss stand unter einem ganz anderen Stern; das hat Herr Klein eben geschildert. Sie können jetzt nicht so tun, als ob Sie derjenige gewesen seien, der dort die Kuh vom Eis gebracht hat.

(Zuruf von der CDU: Das hat er doch gemacht!)

Die Kuh vom Eis gebracht haben diejenigen, vor denen Sie nachher Bammel hatten; denn in der Öffentlichkeit in Cuxhaven hat man Ihnen eben nicht zugetraut, dass Sie sich einmischen. Erst ganz am Ende haben Sie vermittelt.

Auch die Verhandlungsführung im Landwirtschaftsministerium hat sich erst ganz zum Ende gedreht. Wenn Sie wirklich Druck ausgeübt hätten, dann wäre die erste Vorlage schon so gewesen wie die heutige. Dann hätten wir dieses ganze Theater überhaupt nicht gebraucht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen deswegen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 16: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren Verfassungsbeschwerde des Herrn Peter Steininger, München - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Berlin - gegen: a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.02.2004 - BVerwG 2 B 5.03 -, b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.06.2003 3 BV 02.1374 -, c) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 16.04.2002 - M 5 K 01.3210 -, d) das Unterlassen des Gesetzgebers, einen Ausgleich für amtsrelevante regionale Unterschiede in den Lebenshaltungskosten zu schaffen - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat vom 24.05.2006 - 2 BvR 556/04 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 15/3032

In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen wird empfohlen, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, über diesen Punkt ohne Besprechung abzustimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 17: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliche Verfahren - a) Verfassungsbeschwerden - 1. des Bayerischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. Thomas Gruber, München, 2. des Hessischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Dr. Helmut Reitze, Frankfurt, 3. des Norddeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. Jobst Plog, Hamburg, 4. des Mitteldeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. Udo Reiter, Leipzig, 5. des Rundfunk BerlinBrandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin Dagmar Reim, Potsdam-Babelsberg, 6. des Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Dr. Heinz Glässgen, Bremen, 7. des Saarländischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Fritz Raff, Saarbrücken, 8. des Südwestrundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. Peter Voß, Stuttgart, 9. des Westdeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Fritz Pleitgen, Köln - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Fritz Ossenbühl, Meckenheim - b) Verfassungsbeschwerde des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Markus Schächter, Mainz - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Gunnar Folke Schuppert, Berlin - c) Verfassungsbeschwerde des Deutschlandradios, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. Ernst Elitz, Köln - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Redecker Sellner Dahs & Widmaier, Bonn gegen: Artikel 6 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 4 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 8. bis 15.10.2004 i. V. m. den Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 09.05.2006 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 - Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/3033

In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen wird empfohlen, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Auch bei diesem Punkt waren sich im Ältestenrat alle Fraktionen einig, ohne Besprechung abzustimmen. - Auch hier sehe ich keinen Widerspruch.

Ich lasse deswegen gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 18: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliche Verfahren - Verfassungsbeschwerden - 1. des Herrn HansJoachim Horn, Löhningen - gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2003 - BVerwG 2 C 45.02 -, b) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 09.07.2002 LB 3402/01 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 28.02.2001 - 6 A 2325/99 -, d) den Widerspruchsbescheid der Versorgungskasse Oldenburg vom 18.05.1999 - Wie/Sta. -, e) den Bescheid der Versorgungskasse Oldenburg vom 11.02.1999 - 0017.0093/5 -, f) § 87 c NBG i. d. F. des Art. 14 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 1999 vom 21.01.1999 (GVBl S. 10) - § 87 c NBG a. F. - 2. der Frau Katharina Hashagen, Ovelgönne - gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2003 - BVerwG 2 C 41.02 -, b) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 09.07.20022 - LB 26/02 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 27.11.2001 - 6 A 3385/00 -, d) den Widerspruchsbescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung vom 14.07.2000 - 26a/6266330A -, e) den Beihilfebescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung vom 1.02.2000 - 26.28/6266330A -, f) den Beihilfebescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung vom 01.03.1999 26/28/F61-266330A -, g) § 87 c NBG i. d. F. des Art. 14 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 1999 vom 21.10.1999 (GVBl S. 10) - § 87 c NBG a. F. - 3. des Herrn Michael Tolkmitt, Wilhelmshaven - gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2003 - BVerwG 2 C 24.02 -, b) das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23.04.2002 - 2 LB 3475/01 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 03.09.2001 - 6 A 3094/00 -, d) den Widerspruchsbescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung vom 13.07.2000 - 35.63/024091 -, e) den Beihilfebescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung vom

12.01.2000 - 35.38/024091 -, f) § 87 c NBG i. d. F. des Art. 14 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 1999 vom 21.01.1999 (GVBl S. 10) § 87 c NBG a. F. - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Eckhard Bax und Koll., Hannover Schreiben des Bundesverfassungsgerichts Zweiter Senat - vom 30.05.2006 2 BvR 1715/03, 2 BvR 1716/03, 2 BvR 1717/03 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 15/3034

In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen wird empfohlen, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Auch hier waren sich die Fraktionen einig, ohne Besprechung abzustimmen. - Ich höre keinen Widerspruch.

Ich lasse deswegen abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Schluss der Sitzung: 19.04 Uhr.